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Archiv "Gesundheitsausgaben in der EG" (05.10.1989)

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Gesundheitsausgaben in der EG

Anteil der Gesundheitsausgaben, die durch den Staat oder die gesetzliche Krankenversicherung finanziert werden

85,5 85,4

Großbritannien

® FriBe 1989

Frankreich

Quelle: BMA

BR-Deutschland

Italien Niederlande Belgien

Der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage zufolge war in den Jahren 1985/86 (Belgien 1982) der Prozentsatz der Gesundheits- ausgaben, die öffentlich, das heißt durch den Staat oder durch ge- setzliche Krankenversicherungen finanziert wurden, in den EG-Län- dern sehr unterschiedlich. Die jeweiligen Restposten sind durch pri- vate Krankenversicherungen oder Selbstbeteiligung abgedeckt, die Lohnfortzahlung ist hier nicht berücksichtigt

DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT

Ausland

EG: Grenzen der Freizügigkeit

BONN. „Die Freizügigkeit der Bürger in Europa wird zu einer allmählichen Verände- rung des Gesundheitswesens führen", sagt die Rechtsan- wältin Dr. jur. Susanne Tie- mann, Mitglied des Wirt- schafts- und Sozialausschus- ses der Europäischen Ge- meinschaften, voraus. In ei- ner öffentlichen Anhörung der Bundestagsfraktion der

„Grünen" zur „Gesundheits- politik im EG-Binnenmarkt"

sagte Frau Tiemann- „Freizü- gigkeit von Personen in Euro- pa bedingt, daß sie in allen Mitgliedsstaaten Europas Gesundheitsversorgung in Anspruch nehmen können.

Dies wird auf die Dauer zu ei- nem europäischen Kranken- schein führen. Darin kann die Gefahr eines ,Gesundheits- tourismus' gesehen werden."

Von der Freizügigkeit der Dienstleistungen und dem Wahlrecht des Bürgers in Eu- ropa verspreche man sich ver- stärkten Wettbewerb. Solan- ge es sich um Leistungs- und Qualitätswettbewerb hande- le, sei das zu begrüßen.

Nachteilig für den kranken Menschen werde sich jedoch dieser verstärkte Wettbewerb auswirken, wenn er zu einem Preiswettbewerb ausarte, in dem der Patient die billigste Leistung zur gesundheit- lichen Versorgung in An- spruch nehme. Erst ein sinn- voll gestaltetes Berufsrecht der Heilberufe (Möglichkeit der Information über die ein- zelnen Leistungen, dagegen keine marktschreierische Werbung; sinnvoll gestaltete Gebührenordnungen) ermög- lichten Leistungswettbewerb, meinte die Rechtsanwältin.

Daß die Richtlinie zur Herstellung der Freizügig- keit, über die Ärzte, Zahnärz- te, Krankenpfleger und Heb- ammen seit über zehn Jahren verfügen, bislang so wenig praktiziert worden ist, führt Frau Dr. Tiemann auf das

„bisher wenig ausgebildete europäische Bewußtsein und

mangelnde Sachkenntnisse in der Bevölkerung" zurück.

Beispiele für die Schwie- rigkeiten nannte die Kran- kengymnastin Marita Wagner (Gronau): „Oft kann der in- ternationale Standard in der Bundesrepublik nicht er- reicht werden." Häufig hape- re es an der Eingangsvoraus- setzung, manchmal an der Dauer der Ausbildung, aber auch an den inhaltlichen Ziel- setzungen.

Beispiel Krankengymna- stik-Ausbildung• Im Ausland würden sowohl eine längere Ausbildung als auch höhere Zugangsvoraussetzungen ver- langt als in der Bundesrepu- blik.

Beispiel medizinische Ba- demeister: In keinem ande- ren Land kenne man den Be- ruf des Masseurs oder des medizinischen Bademeisters

— eine deutsche Spezialität, bedingt durch das stark aus- geprägte Badewesen in der Bundesrepublik. Marita Wag- ner: „Wie und mit wem die Bundesregierung hier eine Anerkennung erreichen will, ist bis heute unklar."

Beispiel Hebamme - Die deutsche Hebammenausbil- dung werde in den EG-Län- dern (Ausnahme England) nicht voll anerkannt. Der

Grund: Voraussetzung zur Aufnahme in die Ausbildung sei in den meisten EG-Län- dern eine mindestens elfjähri- ge Schulbildung (Hochschul- reife). Zudem werde fast überall eine dreijährige Aus- bildung zur Krankenschwe- ster verlangt. Als Kompromiß für deutsche Hebammen, die ins Ausland gehen wollen, sei eine zwei- bis dreijährige praktische Tätigkeit an einer geburtshilflichen Abteilung vorgesehen.

Im übrigen weist Frau Wagner darauf hin, daß ein Ende des Fachkräftemangels durch einen Zustrom aus an- deren Ländern nicht zu er- warten sei. Eher sei da schon an eine Abwanderung aus der Bundesrepublik in andere Länder zu denken. So sei die berufliche Situation für Kran- kenschwestern in der Schweiz schon heute günstiger als bei uns. rör

Scharfes Drogengesetz in Sicht

ROM. Beide Häuser des italienischen Padaments be- schäftigen sich zur Zeit mit einem neuen, überaus schar- fen Entwurf für ein Anti-Dro- gen-Gesetz. Die Koalition

aus den fünf Parteien von den Christdemokraten bis zu den Sozialisten hat es einge- bracht, und es bestehen Chancen, daß es auch durch- kommt: Auch die Neofaschi- sten sind dafür. Nur Kommu- nisten, Grüne und die ande- ren kleinen Parteien der ex- tremen Linken sind dagegen.

Der Streitpunkt ist dabei das Vorhaben, auch den

„kleinen Konsumenten" zu bestrafen. Die vorgesehenen Strafen sind beachtlich: Für den Besitz von Drogen für den Eigengebrauch gibt es acht Monate bis zwei Jahre und Geldstrafen bis zu 65 000 DM. Wer eine „ansehnliche Menge" harter Drogen bei sich hat, soll bis zu zwanzig Jahre ins Kittchen und bis zu 650 000 DM zahlen. Den Ge- richten werden etliche Frei- räume zugestanden: Sie kön- nen auch den Führerschein oder den Paß einziehen oder ein „soggiorno obbligatorio"

verfügen — das ist die Zuwei- sung eines Aufenthaltsortes, meist in finsterer Provinz oder auf einer Insel mit der Auflage, sich täglich bei der Polizei zu melden: eine Straf- sanktion, die in Italien eine lange Tradition hat. Die Richter können sich beim Ba- gatellfall auch mit einer Er- mahnung begnügen.

Für die Opposition gibt es zwei Gegenargumente, und die beziehen sich auf den Konsumenten, nicht auf den Dealer. Es gibt das grundsätz- liche Problem, ob der Kon- sum genau so kriminalisiert werden soll wie der Drogen- handel. Und es wird die Frage gestellt, ob die notorisch überlastete Justiz überhaupt in der Lage wäre, diese neue Aufgabe zu übernehmen — immerhin mußten gerade jetzt die Fristen für die Un- tersuchungshaft verlängert werden, weil die Justiz bei Mafia- oder n'drangheta-Pro- zessen mit den bisherigen Zeiträumen für ihre Ermitt- lungen nicht mehr auskam.

Im italienischen Senat lagen bei Beginn der Beratungen immerhin schon 700 Abände- rungsanträge zum Drogenge- setz vor . . . bt Dt. Ärztebl. 86, Heft 40, 5. Oktober 1989 (39) A-2839

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