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Ausgaben für Heilmittel in Sachsen – Anfrage an Bundesregierung

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Gesundheitspolitik

Mitteilungen der Geschäftsstelle

378 Ärzteblatt Sachsen 8/2000

Das Mitglied des Deutschen Bundes- tages, Frau Christa Reichard, Wahlkreis 01097 Dresden, stellte schriftlich im Februar 2000 die folgende Frage an die Bundesregierung

Frage:

Ist die Bundesregierung – im Hinblick da- rauf, dass beispielsweise die Ausgaben für Heilmittel in Sachsen 1999 nur einen Anteil von 8,4 % am Gesamtbudget für Arznei-, Verband- und Heilmittel hatten (gegenüber 16 % in den alten Bundes- ländern) – der Meinung, dass die Heil- mittelausgaben in den neuen Bundes- ländern deutlich geringer sein können und wenn ja, warum?

Antwort:

Die Ausgaben der gesetzlichen Kranken- versicherung für Heilmittel sind in den neuen Ländern tatsächlich geringer als in den alten Ländern. So zeigen die noch vorläufigen Daten für das Jahr 1999, dass in den östlichen Ländern je Ver-

sicherten ca. 68 v.H. der entsprechenden Ausgaben in den alten Ländern aufge- wendet wurden.

Von den Spitzenverbänden der Kranken- kassen vorgelegte Daten zur arztbezoge- nen Erfassung der Heilmittelausgaben nach Kassenärztlichen Vereinigungen zeigen, dass es regional starke Unter- schiede bei den Ausgabenniveaus für Heilmittel gibt. So lagen im Jahr 1998 die Ausgaben für Heilmittel im bundes- weiten Durchschnitt bei 73 DM je Versi- cherten, die Streubreite reichte jedoch von 41 DM je Versicherten in Thüringen bis zu 154 DM je Versicherten in der Kassenärztlichen Vereinigung Pfalz.

Sachsen lag nach dieser Erfassung mit 57 DM je Versicherten an der Spitze der neuen Länder. Sachsen hatte damit nahe- zu das gleiche Ausgabenniveau wie die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen- Lippe mit 58 DM je Versicherten. Die Ursachen für diese regionalen Unter- schiede sind weitgehend unbekannt.

Allerdings dürften bei den Unterschie- den zwischen Ost und West verschiede-

ne ärztliche Traditionen eine Rolle spie- len, die sich in unterschiedlichen Bewer- tungen alternativ anwendbarer therapeu- tischer Methoden und damit im Verord- nungsverhalten der Ärzte niederschla- gen. Dies zeigt sich u. a. darin, dass die Ausgaben der Krankenkassen für Arz- neimittel in den neuen Ländern je Ver- sicherten im Durchschnitt deutlich über denen in den alten Ländern liegen, wäh- rend die Ausgaben für Heilmittel im Durchschnitt deutlich darunter liegen.

Christa Nickels

Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Gesundheit Drogenbeauftragte der Bundesregierung Mohrenstraße 62

10117 Berlin

PS: Die Meinungen der Sächsischen Landesärztekammer und der sächsischen Ärzte zu der Problematik der Budgetie- rung sind für Frau Christa Reichard von Interesse.

Ausgaben für Heilmittel in Sachsen – Anfrage an Bundesregierung

Nach der derzeitigen berufsrechtlichen Regelung fehlt es an einer Bestimmung, ob und in welcher Form diese Ärzte (Kinderärzte, Internisten), ihre Teilnah- me an der hausärztlichen Versorgung an- kündigen dürfen. Der Deutsche Ärztetag hat in der Muster-Berufsordnung festge- legt, dass diese Ärzte ihre Teilnahme mit dem Zusatz „hausärztliche Versorgung“

ankündigen dürfen.

Führung der Bezeichnung

„hausärztliche Versorgung“

Aufgrund von § 76 Abs. 3 Satz 3 SGB V (eingeführt mit dem Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsre- formgesetz 2000) vom 22.12.1999, BGBl. I S. 2626) sind darüber hinaus die Ärzte auch verpflichtet, ihre Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung anzu- kündigen. In Anbetracht dieser Situation hat der Vorstand der Sächsischen Lan-

desärztekammer in seiner Sitzung vom 03.05.2000 beschlossen, dass Ärzte, die im Rahmen der vertragsärztlichen Ver- sorgung an der hausärztlichen Versor- gung teilnehmen, dies mit dem Zusatz

„hausärztliche Versorgung“ ankündigen dürfen.

Glowik Juristische Geschäftsführerin

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