BUNDESÄRZTE. LEIME R
ARZNEIMITTELKOMMISSION DER DEUTSCHEN ÄRZTESCHAFT
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Durchsieht des Arztemusterbestandes
dizinischer Fragen in ihre Ausbildungs- pläne einbringen. Gerade am Beispiel der Krebserkrankungen können die be- teiligten klinischen Disziplinen die Be- deutung der epidemiologischen Ursa- chenforschung einsichtig machen.
Dies setzt voraus, daß die Vertreter der klinischen Fächer selbst der epide- miologischen Forschung aufgeschlos- sen gegenüberstehen. Die interdiszipli- näre Kooperation, wie sie heute an den deutschen Tumorzentren weitgehend verwirklicht ist, sollte ein guter Nähr- boden für einen hier manchmal not- wendigen Bewußtseinswandel sein.
Voraussetzung dafür ist, daß die Fach- vertreter, die an den Fakultäten und Tumorzentren für epidemiologische Fragen zuständig sind, an dieser inter- disziplinären Kooperation teilnehmen.
Mitglieder der Arbeitsgruppe
Prof. Dr. G. Dhom (federführend) Vorsitzender des Tumorzentrums Homburg/Saar
Prof. Dr. E. Grundmann
ehem. Direktor des Instituts für Patho- logie der Universität Münster
Prof. Dr. L. Horbach
Direktor des Instituts für Medizinische Statistik und Dokumentation der Uni- versität Erlangen-Nürnberg
Prof. Dr. H. J. Lange
Direktor des Instituts für Medizinische Statistik und Epidemiologie der Tech- nischen Universität München
Prof. Dr. V. Weidtmann
ehem. Direktor des Instituts für Medi- zinische Dokumentation und Statistik der Universität zu Köln
Prof. Dr. G. Wagner
ehem. Direktor des Instituts für Doku- mentation, Information und Statistik im Deutschen Krebsforschungszen- trum, Heidelberg
Prof. Dr. H.-J. Woitowitz
Leiter des Instituts und der Poliklinik für Arbeits- und Sozialmedizin der Universität Giessen
Frau Ass. U. Wollersheim
Rechtsabteilung der Bundesärztekam- mer, Köln
H. D. Schirmer, Justitiar
Rechtsabteilung der Bundesärztekam- mer, Köln
Korrespondenzanschrift:
Wissenschaftlicher Beirat der Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Straße 1 5000 Köln 41
Rengasil/Rengasil mite — Einstellung des Vertriebs
Die Dr. Christian Brunnen- gräber GmbH wird den Vertrieb von Rengasil und Rengasil mite (Wirkstoff: Pirprofen) zum 31. 3. 1990 einstellen.
Bekanntlich wurde Ende 1989 die Dosierung für Pirprofen zur Vermeidung unerwünschter hepatischer Arzneimittelwirkun- gen eingeschränkt. Darüber hin- aus sind weitere Indikationsein- schränkungen zur Risikovermin- derung gegenwärtig im Ge- spräch.
Die damit verbundenen Ver- änderungen der therapeutischen Position von Rengasil/Rengasil mite rechtfertigen seinen weite- ren Vertrieb nicht, da ausrei- chende Alternativen zur Verfü- gung stehen.
(Anmerkung der Redaktion:
Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft hatte schon in Heft 9/1990, „Bekanntmachun- gen", eine Information zur „Hepa- totoxizität" von Pirprofen veröf- fentlicht.)
Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker informierte die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft über Mitteilungen pharma- zeutischer Hersteller, die Rückrufe und andere wichtige Änderungen von Fertigarzneimitteln betreffen. Der Be- stand an Ärztemustern ist entspre- chend durchzusehen, und erforderli-
Bei den in Heft 9/1990 („Bekannt- machungen") angekündigten Veran- staltungen ärztlicher Verbände haben sich einige Termine geändert:
Berufsverband der praktischen Ärzte und Ärzte für
Allgemeinmedizin Deutschlands (BPA) e. V.
Samstag, 9.00 Uhr, Landesschatzmeister- 12. Mai besprechung, Congress-Centrum Würzburg, Raum Petrini, Plei- chertorstraße 5, 8700 Würzburg
chenfalls sind die nicht mehr verkehrs- fähigen Fertigarzneimittel bzw. deren genannte Chargen auszusondern und zu vernichten.
Rückruf von Heilit Gel
Die Firma Heilit Arzneimittel GmbH teilt mit: „Ab 15. März 1990 bringen wir Heilit Gel in veränderter Zusammensetzung in den Verkehr.
Citronenöl, Citronellöl und Rosmarin- öl wurden eliminiert. Der Name des Präparates ändert sich nicht. Wir bitten um Durchsicht der vorhandenen La- gerbestände.Chargen mit der Ch.-B.:
50374 bis 91594 und ältere Packungen (Anfangsziffer unter 6) sind aus dem Arztemusterbestand zu entfernen."
Rückruf von Biomorphol Kapseln Die Firma Dr. Winzer, Chem.- Pharm. Fabrik, teilt mit: „Ab 2. April 1990 werden Biomorphol Kapseln in geänderter Zusammensetzung, ohne die Bestandteile Cholinhydrogentartrat und Riboflavin, ausgeliefert. Da die Be- zeichnung des Präparates beibehalten wird, ist aus arzneimittelrechtlichen Gründen ein Rückruf des Arzneimittels in der bisherigen Zusammensetzung er- forderlich. Betroffen sind Altbestände in den Packungsgrößen 30 Kapseln und 100 Kapseln." AkdA
Fortbildungsfilme
Wenn Wunden heilen; Videosystem:
VHS; Laufzeit: ca. 28 Min.; Herstel- lungsjahr: 1987; Hersteller: Video u.
Filmabteilung, Kinikum Berlin-Steg-
Samstag, 10.00 Uhr, Delegiertenversamm- 12. Mai lung, Congress-Centrum Würz- burg, Raum Echter, Pleichertor- straße 5, 8700 Würzburg Sonntag, 15.00 Uhr, Sitzung des Geschäfts- 13. Mai führenden Vorstands, Dorint
Hotel Würzburg
Dienstag, 10.00 Uhr, Praktikertreffen, Do- 15. Mai rint Hotel Würzburg
Dienstag, 14.00 Uhr, Pressekonferenz, 15. Mai Congress-Centrum Würzburg, Raum Main, Pleichertorstraße 5,
8700 Würzburg ❑
93. Deutscher Ärztetag in Würzburg vom 15. bis zum 19. Mai 1990
A-1038 (70) Dt. Ärztebl. 87, Heft 13, 29. März 1990
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10-:1r, litz; Verleiher: Lederle Arzneimittel,
Wolfratshausen; wissenschaftlicher Au- tor/Berater• Prof. Dr. Zühlke; Filmemp- fehlungen: Allgemeinmedizin, Chirur- gie/Innere Medizin, Assistenzberufe.
Die Phasen der Wundheilung und die phasenspezifische Therapie werden ausführlich dargestellt. Außerdem wird auf die Biochemie und die Physiologie der Wundheilungsphasen eingegangen.
Beschliisse und Feststellungen der Arbeitsgemeinschaft gemäß § 19 des Arzt/Ersatzkassen-Vertrages
aus der 155. Sitzung am 6./7. Februar 1990
Katheterdilatation; Videosystem:
VHS; Laufzeit: 23 Min.; Herstellungs- jahr: 1988; Hersteller: W. Schnieders- Kokenge, Simmelsdorf, Th. Lehner, Nürnberg; Verleiher: Fa. E. Merck, Abt. Merck-Med-Vision; wissenschaft- licher Autor/Berater: Dr. P. Stürzenhof- ecker, Dr. W. Dingler; Filmempfehlun-
Der neue Katalog ärztlicher Fortbildungsfilme der Bundes- ärztekammer, Ausgabe 1990/91, ist erschienen. Er enthält 348 Film- und Video-Produktionen, die von Ärzten kostenfrei entlie- hen werden können. Der Kata- log ist gegen eine Schutzgebühr von 13,50 DM erhältlich.
An die
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Bundesärztekammer Postfach 41 02 20 5000 Köln 41■ Bitte senden Sie mir . . .Film- katalog(e).
(Absender bitte Stempel oder Druckschrift!)
■ Ein Verrechnungsscheck liegt bei.
gen: Allgemeinmedizin/Prakt. Ärzte, Innere Medizin, alle Assistenzberufe.
Der Film beschreibt die nahezu zur Routine gewordene Dilatation einer Koronarstenose mittels Ballon-Kathe- ter und weist auch auf die Risiken des Verfahrens hin. Er gibt vor allem dem niedergelassenen Arzt einen Einblick in die Technik der Katheterdilatation inklusive der Risiken dieses Verfah- rens sowie der Häufigkeit der Resteno- sierungen. Auch wenn in Einzelfällen noch eine gewisse Unsicherheit be- steht, wann eine Dilatation möglich und wann ein Koronar-Bypass notwen- dig ist, wird deutlich, daß sich aufgrund der Verfeinerung der Technik immer mehr und immer kompliziertere Steno- sen für die Dilatation eignen. ❑
604. Zu § 5 Ziffer 12 des Vertrages Die Arbeitsgemeinschaft be- schließt:
„Ermächtigte Krankenhausärzte können Leistungen der Laboratoriums- medizin nach Abschnitt 0 III der E- GO nur dann abrechnen, wenn sie da- zu nach dem Umfang ihrer Ermächti- gung berechtigt sind, die jeweils gefor- derte Qualifikation nachgewiesen wur- de, die Leistungen persönlich oder un- ter ihrer Aufsicht und Anleitung er- bracht werden und ihnen für diese Lei- stungen - auch wenn ihnen nicht die gesamte organisatorische Leitung des Labors obliegt - die notwendige orga- nisatorische Weisungsbefugnis zu- kommt." (Gültig ab 1. April 1990)
605. Zu Nr. 8 E-GO
Die Arbeitsgemeinschaft be- schließt:
Die erste vertragliche Anmerkung hinter Nr. 8 E-GO wird wie folgt geän- dert:
1. Änderung der Allgemeinen Be- stimmungen A 1., 1. Absatz:
„Eine Leistung ist nur berechnungs- fähig, wenn der Leistungsinhalt voll- ständig erbracht worden ist. Eine Lei- stung ist dann nicht berechnungsfähig, wenn sie Teil des Leistungsinhalts ei- ner anderen berechnungsfähigen Lei- stung ist. Dies gilt für Gesprächslei- stungen wie Beratungen, Erörterun- gen, verbale Interventionen und psy- chotherapeutische Maßnahmen auch dann, wenn das Gespräch mit unter- schiedlicher Zielsetzung (Diagnose/
Therapie) geführt wird (Nrn. 1, 2, 3, 10, 11, 13, 100, 165, 171, 180, 190, 825, 845, 846, 850, 851, 860 bis 866, 875 bis 878, 885 bis 886)."
2. Änderung der Leistungslegende zu Nr. 63:
„63 Vollständige Untersuchung mindestens eines Organsystems,
„Neben den Leistungen nach den Nrn. 4 bis 6 und 8 sind die Leistungen nach den Nrn. 1 bis 3, 10, 11, 13, 14, 17, 60, 61, 62, 63, 360, 800, 801, 850, 950 bis 955, 1070, 1202, 1205, 1207, 1209, 1216 bis 1219, 1228, 1240, 1242, 1255, 1530, 1531, 1551 und 1775 nicht berech- nungsfähig."
(Gültig ab 1. April 1990) 606. Zu Nr. 63 E-GO
Die Arbeitsgemeinschaft be- schließt:
Die vertragliche Anmerkung hinter Nr. 63 E-GO wird wie folgt geändert:
„Neben den Leistungen nach den Nrn. 60, 61 oder 63 sind die Leistungen nach den Nrn. 1, 4, 5, 6, 8, 14, 62, 360, 600, 690, 800, 801, 850, 950 bis 955, 1200 bis 1205, 1207, 1209, 1216, 1218, 1219, 1228, 1240, 1242, 1255, 1448, 1530, 1531, 1540, 1550, 1551, 1590, 1593 und 1775 bei derselben Arzt/Patient- Begegnung nicht berechnungsfähig."
(Gültig ab 1. April 1990)
einschl. Befragung, Beratung und Do- kumentation für
- alle Augenabschnitte
- Nase, Rachenraum, Mundhöhle, Kehlkopf und Gehörorgan
- stomatognathes System
3. Änderung der zweiten Anmer- kung hinter Nr. 91:
„Neben dem Zuschlag nach Nr. 90 können die Leistungen nach den Nrn.
40 oder 41 nur berechnet werden, wenn Anästhesien nach den Nrn. 440, 441, 445, 450, 451, 455, 460, 461 oder 465 durchgeführt wurden."
4. Änderung der Leistungslegende zu Nr. 159:
„159 Untersuchung auf Blut im Stuhl unter Verwendung von drei Test- briefchen im Rahmen der Maßnahmen zur Früherkennung von Krebserkran- kungen, einschl. Kosten, zusätzlich zu
Änderung der Anlage 5 des Bundesmantelvertrages - Ärzte ••
Durch Beschlußfassung des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 3 SGB V ist die Anlage 5 des Bundesmantelvertrages - Ärzte und damit der Bewertungsmaßstab für kassenärztliche Leistungen (BMÄ) mit Wir- kung ab 1. Juli 1990 wie folgt geändert worden:
Dt. Ärztebl.