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Archiv "Ausbildung der Arzthelferin neu geordnet" (28.08.1985)

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KURZBERICHTE

Ausbildung der Arzthelferin neu geordnet

"Was lange währt, wird endlich gut." - Hoffentlich erweist sich das Sprichwort auch bei der nun endlich auf den Weg gebrachten Neuordnung der Ausbildungsord- nung Arzthelferin als richtig. Spätestens seit dem Beschluß des 79. Deutschen Ärztetages im Jah- re 1976 war von seiten der Ärzte- schaft immer wieder die Forde- rung erhoben worden, die Ausbil- dung der Arzthelferinnen auf drei Jahre zu verlängern und damit die erforderliche Anpassung an den medizinisch-technischen Fort- schritt vorzunehmen. Über acht Jahre zogen sich die entspre- chenden Verhandlungen der be- troffenen Verbände und Spitzen- organisationen hin, da der not- wendige Konsensus, der zur Ein- leitung des Neuordnungsverfah- rens durch das Sundesministeri- um für Jugend, Familie und Ge- sundheit notwendig ist, nicht zu- stande kam (dazu DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 25/1982, Seite 21 ).

Insbesondere die für die Ärzte- schaft inakzeptablen Forderun- gen der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr waren die Ursache dafür, daß die Gespräche zwischen der Arbeit- geber-, der Arbeitnehmerseite und dem Ministerium jahrelang zu keinem greifbaren, positiven Er- gebnis geführt haben.

Ende der 70er Jahre scheiterten die Verhandlungen daran, daß die Gewerkschaft Öffentliche Dien- ste, Transport und Verkehr (und mit ihr die Deutsche Angestellten- Gewerkschaft) ein Konzept vorge- legt hat, das eine gemeinsame Ausbildung der drei Helferberufe unter Einbeziehung des Apothe- kenhelfers mit anschließender Spezialisierung im letzten Drittel der Ausbildungszeit vorsah. An- fang der 80er Jahre stellte die Ge-

DEUTSCHES XRZTEBLATT

werkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr ein Junk- tim zwischen der Neuordnung der Ausbildungsordnung und der Be- rücksichtigung der ÖTV in Ta- rifverhandlungen her und erwei- terte dieses Konzept später sogar noch um die Forderung nach einer Ausbildereignungsverord- nung und einer Ausbildungsstät- teneignungsverordnung.

Erst nach intensiven Gesprächen im Herbst 1983, initiiert durch die Bundesärztekammer, bahnte sich ein Kompromiß an; im April ver- gangenen Jahres konnte dann das gemeinsame Antragsgespräch der Sozialpartner beim Bundes- ministerium für Jugend, Familie und Gesundheit stattfinden. Damit war gleichsam der "Startschuß"

für das eigentliche Neuordnungs- verfahren gegeben.

Nach Weisung durch den Fachmi- nister und mit Beteiligung des Bundesinstituts für Berufsbildung erarbeiteten dann die Sachver- ständigen des Bundes (Vertreter der Arbeitnehmerorganisationen sowie der Bundesärztekammer und der Landesärztekammern) die neue Ausbildungsordnung und den Ausbildungsrahmenplan; unter Federführung der Kultusmi- nisterkonferenz verfolgten die Sachverständigen der Länder im Rahmenlehrplanausschuß (Ver- treter der Ministerien und der - auch ärztlichen - Berufsschulleh- rer) den Rahmenlehrplan für die Berufsschulen.

Man kann also zukünftig davon ausgehen, daß mit gewissen län- derspezifischen Abweichungen oder geringen Unterschieden zwi- schen den Landesärztekammern die Ausbildung von Inhalt und Struktur her gesehen, sowohl was den praktischen als auch den theoretischen Teil der Ausbildung betrifft, weitgehend bundesein- heitlich erfolgt.

Die wesentlichen Neuerungen der Ausbildungsordnung im Vergleich zu den Berufsordnungsmitteln von 1965 sind:

..". Eine größere Rechtsverbind- lichkeit der Ausbildungsordnung, d. h. der Ausbilder ist verpflichtet, mindestens die vorgeschriebenen Qualifikationen zu vermitteln. ..". Verlängerung der Ausbildung auf drei Jahre.

..". Ein differenzierter Ausbil- dungsrahmenplan, der die Stoffül- le unter 16 Berufsbildpositionen ordnet und hinsichtlich Qualifika- tionsniveau gliedert, wobei für be- stimmte Ausbildungsinhalte be- stimmte Jahre zur Vermittlung so- wie Orientierungen für die Dauer der Vermittlung nach Wochen bei- gegeben sind.

..". Eine Gewichtung der beiden zentralen Lerngebiete "Medizin"

und "Verwaltung" zu je 50 Pro-

zent.

..". Die Einführung eines obligato- rischen neuen Prüfungsfaches

"Praktische Übungen", das aller-

dings erst ab 1992 verbindlich vor-

geschrieben ist.

Der Stoffkatalog des schulischen Rahmenlehrplanes ist in inhalt- licher und zeitlicher Hinsicht eng an den Ausbildungsrahmenplan angelehnt, so daß die Ausbildung in Schule und Praxis eng aufein- ander bezogen sind.

Bei der inhaltlichen Konzeption mußte berücksichtigt werden, daß im Rahmen einer Neuentwicklung einer Ausbildungsordnung, die für die nächsten 20 bis 30 Jahre Gül- tigkeit haben soll, moderne und zukunftsweisende Lerninhalte nicht vernachlässigt werden dür- fen, wobei natürlich auch der Stand des "Hier und Heute" zu berücksichtigen ist. Aufgenom- men wurden beispielsweise Lern- inhalte wie Abfallentsorgung, Da- ten- und Textverarbeitung, patien- tenorientierte Gesprächsführung und Gesundheitsberatung. Die neue Ausbildungsordnung dürfte zum 1. August 1986 mit Be- ginn des neuen Schuljahres in Kraft treten. Rosemarie lckert 2466 (24) Heft 35 vom 28. August 1985 82. Jahrgang Ausgabe A

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