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Anlass und Motivation

In Vorbereitung der Eröffnung des Erwin Schrödinger-Zentrums wurde durch die betreibenden Einrichtungen eine gemein- same »Benutzungsordnung für die Zen- traleinrichtung Rechenzentrum und die Zentraleinrichtung Universitätsbibliothek«

[1] erarbeitet. Anlass der Neufassung der ursprünglich zwei Ordnungen waren so- wohl das nunmehr gemeinsame Dienst- leistungsangebot der betreibenden Ein- richtungen als auch der Regelungsbedarf unter Berücksichtigung des erweiterten Service-Angebots am Campus Adlershof.

Wie bereits in vorhergehenden Beiträ- gen deutlich wurde, ist eine verstärkte Überschneidung des Dienstleistungsspek- trums zu verzeichnen. So werden öffentli- che Computerarbeitsplätze natürlich auch in den Bereichen der Bibliothek angebo- ten, den Lesern wird im Lesesaal die Möglichkeit der elektronischen Recherche in Katalogen, in Datenbanken oder im Internet gegeben, die multimediale Aufbe- reitung des in der Bibliothek aufbereiteten Wissens ist möglich, Unterstützung beim elektronischen Publizieren oder beim drucktechnischen Aufbereiten und geziel- ten Ausdruck wird angeboten und vieles mehr. Sowohl für die Benutzer als auch für die Betreiber sind die Grenzen für die Verantwortlichkeiten fließend, eine ein- deutige Zuordnung ist nicht mehr in je- dem Fall erkennbar oder möglich. Schon im Eingangsbereich öffnet sich das Erwin Schrödinger-Zentrum mit allen Dienst- leistungen den Benutzern an der gemein- samen Info-Theke, an der alle Aufträge an die Benutzerverwaltung und -beratung entgegengenommen und bearbeitet werden.

Ein weiterer Anlass für Neuregelungen in der Benutzungsordnung lag in dem erweiterten Service-Angebot. Dazu gehören der größere Anteil an Dienstleis- tungen in Selbstbedienung, darin einge- schlossen die höheren Sicherheitsanfor- derungen bezüglich Missbrauch und

Diebstahl/Zerstörung, die qualitativ neuen Möglichkeiten und Notwendigkeiten des Fernzugriffs auf Server und Dienste sowie der potentiell größere und z. T. neue Be- nutzerkreis am Campus Adlershof.

Geltungsbereich der Benutzungsordnung

Ein besonderes Problem stellte die Fest- legung von allgemeingültigen Regelungen für die unterschiedlichen Teilstrukturen und Standorte der betreibenden Einrich- tungen Universitätsbibliothek und Com- puter- und Medienservice dar. So mussten neben der Zentralbibliothek Naturwissen- schaften im Erwin Schrödinger-Zentrum natürlich auch die Zentrale Universitäts- bibliothek sowie deren Zweig- und Teilbib- liotheken an unterschiedlichen Standorten, die sich fast über das gesamte Territorium von Berlin verteilen, berücksichtigt wer- den. Auch der Computer- und Medien- service betreibt eine Nebenstelle in Mitte, dabei im Zusammenhang mit der Benutzungsordnung insbesondere den PC-Saal und weitere Computerräume in der Dorotheenstraße. So wirken sich die in dem Artikel, der den Spagat zwischen Adlershof und Mitte beschreibt, genann- ten Probleme natürlich auch auf den Regelungsbedarf aus.

Struktur der Benutzungsordnung

Die nun in Kraft getretene Benutzungs- ordnung setzt sich aus drei Teilen zusam- men:

•gemeinsame Regelungen,

•Regelungen für DV-Dienstleistungen von Bibliothek und Computer- und Medienservice und

•Regelungen für bibliothekarische Dienste.

Neu geordnet

Gemeinsames Angebot von Diensten –

Gemeinsame Benutzungs- und Gebührenordnung

Lutz Stange

stange@cms.hu-berlin.de

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cms-journal Nr. 24, April 2003 Mit der Eröffnung des Erwin Schrödinger-

Zentrums wird durch die betreibenden Einrichtungen Universitätsbibliothek und Computer- und Medienservice ein gegenü- ber den traditionellen Standorten erweiter- tes Dienstleistungsspektrum angeboten.

Dabei ist es für die Benutzerinnen und Benutzer nicht in jedem Fall transparent, welche Einrichtung welchen Dienst bereit- stellt. Die nun vorliegende gemeinsame Benutzungsordnung berücksichtigt aus Sicht der notwendigen Regelungen diesen Um- stand. Außerdem trägt die neue Ordnung dem erweiterten Angebot an Dienstleistun- gen und der aktuellen Entwicklung in den Bereichen der Informations- und Kommuni- kationstechnik sowie der bibliothekarischen Dienstleistungen Rechnung. In einem engen Zusammenhang damit steht die nun auch vorliegende, erstmals gemeinsame Gebüh- renordnung, die in vielen sich überschneiden- den Bereichen die entsprechenden Regelun- gen zusammenfasst.

Benutzungsordnung, Universitätsbibliothek, Computer- und Medienservice, DV-Dienst- leistungen, bibliothekarische Dienste

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1. Gemeinsamer Teil

In diesem Abschnitt sind neben allgemei- nen Festlegungen zur Organisation und zum Dienstleistungsspektrum folgende Punkte institutionsübergreifend geregelt:

Benutzungsberechtigung, Zulassung zur und Ausschluss von der Benutzung,Ver- halten in (öffentlichen) Räumen und Be- reichen, Haftung der Benutzer und der Universität sowie allgemeingültige Festle- gungen zum Verleih von Büchern und Geräten.

Festlegungen zu Nutzungsgebühren wurden vollständig aus der Benutzungs- ordnung herausgelöst. Diese werden in entsprechenden Gebührenordnungen separat geregelt (und beschlossen).

2. DV-Dienstleistungen

Hier wird die Benutzung von DV-Dienst- leistungen beider Einrichtungen geregelt.

Dabei geht es insbesondere um die Rech- te und Pflichten der Benutzer und der Betreiber. Der allgemeine Umgang mit Computertechnik an der Humboldt-Uni- versität ist in einer separaten und für den gesamten Campus (ohne Medizinische Fakultät) geltenden »Computerbetriebs- ordnung« [2] festgeschrieben.

3. Bibliothekarische Dienste

Neben speziellen Festlegungen zur Zulas- sung und Benutzerverwaltung sind hier Bibliotheksspezifika geregelt. Dabei finden insbesondere der potentiell größere und z. T. andere Benutzerkreis (öffentlicher Auftrag der Bibliothek), der spezielle Um- gang mit Bibliotheksgut sowie auch die Verfahrensfestlegung des Ausleihvorgangs Berücksichtigung.

Gebührenordnung

Nicht nur die Erfahrungen bei der Erar- beitung der neuen Benutzungsordnung, auch die Vielzahl neu festzulegender Ver- fahrensweisen und Gebühren waren An- lass genug, auf der Basis der existierenden Gebührensatzung der Universitätsbiblio- thek und der Entgeltordnung des Rechen- zentrums nunmehr auch hier gemeinsame Wege zu gehen. Auch wenn sich das Unterfangen bei den beginnenden Arbei- ten als komplizierter als bei der Benut- zungsordnung darstellte, haben sich bei späteren Versionen in der Erarbeitung doch immer mehr Gemeinsamkeiten her- ausgestellt. Dazu gehören solche Punkte wie Geltungsbereich, allgemeine Festle-

gungen zur Gebührenerhebung, Defini- tion von Benutzergruppen, Zuordnung der Bemessungsart zu Dienstleistungen und diesen Benutzergruppen sowie Fällig- keit, Stundung, Erlass usw.

Die Gebührenordnung wird durch zwei Tabellen ergänzt, die, in Abhängigkeit von der jeweiligen Einrichtung, die konkrete Gebührenerhebung für einzelne Dienst- leistungen regelt.

Resümee

Neben dem Ergebnis einer jeweils einheit- lichen Benutzungs- und Gebührenord- nung gab uns die gemeinsame Erarbei- tung von unterschiedlichen Standpunkten die Möglichkeit, historisch gewachsene und in allen Versionen wieder übernom- mene Regelungen in Frage zu stellen und neu zu überdenken. Schon diese Verfah- rensweise, die eine Menge alter Zöpfe eliminierte oder korrigierte, war es wert, den Arbeitsaufwand zu investieren. Auch wenn die Erarbeitung oder Begutachtung von Ordnungen nicht bei allen Mitarbei- terinnen und Mitarbeitern Begeisterungs- stürme hervorruft, so ergab sich hier doch die Gelegenheit, technologische Vorstellungen für den Betrieb des Erwin Schrödinger-Zentrums parallel zu der Erarbeitung von Benutzungsregelungen zu entwickeln.

Literatur

[1] Benutzungsordnung für die Zentral- einrichtung Computer- und Medien- service und die Zentraleinrichtung Universitätsbibliothek der Humboldt- Universität zu Berlin, http://www.hu- berlin.de/rz/ nutzer/BO_UB_RZ.html [2] Computerbetriebsordnung,

http://www.hu-berlin.de/rz/nutzer/

cbo.html

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cms-journal Nr. 24, April 2003

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