DAS LEISTUNGSANGEBOT
JANUAR 2022
Die CMCM bietet Ihnen überall und jederzeit Unterstüt- zung. Ob jung oder weniger jung, in bester Gesundheit oder krank, zu Hause in Luxemburg oder unterwegs im Ausland, wir stehen Ihnen uneingeschränkt und in jeder Situation zur Seite.
Unfälle, plötzliche Erkrankungen, Zahn- oder Augenbe- handlungen: Das Leistungsangebot der CMCM deckt alle Eventualitäten ab, damit Sie das ganze Jahr über jeder Situation beruhigt und entspannt entgegentreten können.
Die Familienangehörigen unserer Mitglieder haben Anspruch auf die gleichen Leistungen wie die Mitglieder selbst, und dies ohne Aufpreis. Unverheirateten Personen unter 30 Jahren bieten wir darüber hinaus automatisch eine Ermäßigung von 10 % auf sämtliche Leistungen.
Gemeinsam geht alles einfacher.
Ihre Interessen zum Vorteil aller nutzen.
Vorwort
•
Unsere 10 Hauptverpflichtungen 6 Allgemeinregime
1. Krankenhauskosten, ärztliche und zahnärztliche Kosten
in Luxemburg und bei Überweisungen ins Ausland 10 2. Leistungen für zahnärztliche Behandlungen 13 3. Rund-um-die-Uhr Betreuung während Aufenthalten
im Ausland 14
Prestaplus 18
Denta & Optiplus 22
INHALTSVERZEICHNIS
6
UNSERE 10
HAUPTVERPLFICHTUNGEN
1
3
5
2
4
Unsere Mutualität funktioniert nach dem Solidaritätsprinzip.
Neue Mitglieder müssen keinen medizinischen Fragebogen ausfüllen, um aufgenommen zu werden.
Bei der CMCM ist jeder willkommen.
Wir schließen niemanden aufgrund seines Alters oder seines Gesundheitszustands aus.
Neue Mitglieder der gleichen Familie werden ohne Zusatzkosten als Mitversicherte aufgenommen.
Wir verpflichten uns dazu, unsere Gewinne zugunsten der Erweiterung unseres Leistungsangebots bzw. der Verbesse- rung unserer bestehenden Leistungen zu investieren.
Weitere Informationen zu unseren Leistungen und Bedingungen finden Sie in unserer Broschüre „Statuten 2022“. Diese sind maßgebend für die Erbringung unserer Leistungen und können auf unserer Seite www.cmcm.lu unter der Rubrik „Publikationen“ eingesehen werden.
DIE CMCM, IHRE GESUNDHEITSMUTUALITÄT
6
8
10
7 9
U H
AM
NITÄT
E NGAG E M E NT VORBEUGUNG
SO LID
AR
ITÄT
Wir sorgen dafür, dass unsere Leistungen reale medizinische Bedürfnisse decken.
Die CMCM ist eine verantwortungsvolle Mutualität, die sich stark für gemeinnützige Projekte einsetzt.
Wir versuchen unsere Kommunikationsmittel kontinuierlich zu verbessern, um unseren Mitgliedern das Leben leichter zu gestalten.
Die Gesundheitsvorsorge hat für uns oberste Priorität. Aus diesem Grund verpflichten wir uns dazu, Dienstleistungen anzubieten, die die damit einhergehenden Kosten decken.
Unseren Mitgliedern und Ihren Familien zur Seite zu stehen, ist unser einziger Daseinsgrund.
DIE CMCM, IHRE GESUNDHEITSMUTUALITÄT
ALLGEMEINREGIME
BASISPAKET
ALLGEMEINREGIME
2 1
3
Krankenhauskosten, ärztliche
und zahnärztliche Kosten in Luxemburg und bei Überweisungen ins Ausland.
Leistungen für zahnärztliche Behandlungen.
Rund-um-die-Uhr Betreuung
während Aufenthalten im Ausland.
10
ALLGEMEINREGIME
Krankenhauskosten, ärztliche und
zahnärztliche Kosten in Luxemburg und bei Überweisungen
ins Ausland *
1
Bei chirurgischen Eingriffen:• Ambulante chirurgische Eingriffe
Bei chirurgischen Eingriffen erstattet die CMCM die anfallenden Kosten bis zur Deckung des von der Nationalen Gesundheitskasse vorgesehenen Höchstbetrags für die Selbstbeteiligung.
• Eingriffe mit Krankenhausaufenthalt
Die CMCM übernimmt die Kosten für Krankenhausauf- enthalte in der 1. Klasse im Falle chirurgischer Eingriffe oder medizinischer Behandlungen bei schweren Erkrankungen.
• Tagesklinik
Die CMCM übernimmt einen Teil der Kosten für Aufent- halte in Tageskliniken im Falle chirurgischer Eingriffe oder medizinischer Behandlungen bei schweren Erkrankungen.
Der gleiche Pauschalbetrag wird auch dann erstattet, wenn eine Person in eine Tagesklinik eingewiesen wird, jedoch kein chirurgischer Eingriff bzw. keine medizinische Behandlung für schwere Erkrankungen erfolgt.
Begleitpersonen
In folgenden Fällen übernimmt die CMCM einen Teil der Kosten für Begleitpersonen:
• Chirurgische Eingriffe oder medizinische Behandlungen bei schweren Erkrankungen;
• Krankenhausaufenthalte von Kindern und Jugendlichen un- ter 18 Jahren;
• Krankenhausaufenthalte von Personen, die sterbenskranke Patienten begleiten;
• Entbindungen.
Krankenhauskosten
* Bitte beachten Sie, dass das Leistungsangebot für das Luxemburger Landesgebiet ggf. von den für das Ausland geltenden Leistungen abweichen kann. Weitere Details und die aktuellen Bedingungen können Sie in unseren Statuten entnehmen; diese sind maßgebend für die Erbringung unserer Leistungen und können auf unserer Seite www.cmcm.lu unter der Rubrik „Publikationen“ eingesehen werden.
ALLGEMEINREGIME
Kosten für ärztliche
und zahnärztliche Versorgung
Im Falle eines chirurgischen Eingriffs erstattet die CMCM die ungedeckten Kosten für Arzt- und Zahnarzthonorare gemäß den Tarifen der 2. Klasse.
Die CMCM erstattet die ungedeckten Kosten für Arzt- und Zahnarzthonorare gemäß den Tarifen der 1. Klasse bei Krankenhausaufenthalten infolge von chirurgischen Ein- griffen oder medizinischen Behandlungen bei schweren Er- krankungen.
Im Falle eines chirurgischen Eingriffes in Luxemburg durch einen Universitätsprofessor aus dem Ausland, der von der Krankenversicherung und vom Vertrauensarzt der CMCM ordnungsgemäß bewilligt wurde, erstattet die CMCM die ungedeckten Kosten für Arzthonorare in der Höhe des zweifachen Betrags der im Großherzogtum angewandten Arzt- und Zahnarzttarife für einen Krankenhausaufenthalt in der 2. Klasse.
Vor- und Nachbehandlungen bei chirurgischen Eingriffen
Die Kosten für Krankenhausaufenthalte bzw. Rehospitalisie- rungen im Zusammenhang mit chirurgischen Eingriffen oder medizinischen Behandlungen bei schweren Erkrankungen werden für einen Zeitraum von 90 Tagen vor bzw. nach der medizinisch-chirurgischen Behandlung in direktem Zusam- menhang mit dem chirurgischen Eingriff oder der medizini- schen Behandlung einer schweren Erkrankung steht, gemäß den offiziellen Tarifen übernommen.
Äußere und innere Prothesen
Die CMCM erstattet die Kosten für innere und äußere Prothesen bis zu einem Höchstbetrag von 600 €.
Die CMCM erstattet die Kosten für eine von der Krankenver- sicherung bewilligte Perücke im Falle von Chemotherapien, Radiotherapien und Alopecia areata. Die Kostenerstattung durch die CMCM beläuft sich hierbei auf maximal 200 €.
Hörhilfen
Die CMCM erstattet von der Krankenversicherung genehmig- te Hörhilfen bis zu einem Höchstbetrag von 200€ pro Apparat.
Physiotherapie und körperliche Rehabilitation
Die CMCM beteiligt sich an den Kosten für im Zusammen- hang mit chirurgischen Eingriffen oder Behandlungen schwe- rer Erkrankungen notwendige Aufenthalte in Rehabilitations- einrichtungen für eine Dauer von 90 Tagen vor und 360 Tagen nach der eigentlichen medizinisch-chirurgischen Behandlung.
Krankengymnastik und Arzneimittel
Die CMCM erstattet für die Dauer von 90 Tagen vor und 180 Tagen nach der eigentlichen, von der Krankenversicherung übernommenen medizinisch-chirurgischen Behandlung, die ungedeckten Kosten für Arzneimittel und Krankengymnastik im Zusammenhang mit chirurgischen Eingriffen oder Behandlungen schwerer Erkrankungen gemäß den offiziellen Tarifen der Krankenversicherung.
12
ALLGEMEINREGIME
In-vitro-Befruchtung
Die CMCM beteiligt sich – unabhängig von der angewandten Technik – bis zu einem Pauschalbetrag von 450 € pro Behandlung an den ungedeckten Arzt- und Nebenkosten im Zusammenhang mit einer In-vitro-Befruchtung.
Heimpflege
Die CMCM erstattet den Fehlbetrag für die von der Krankenkasse genehmigten Heimpflege im Zusammenhang mit chirurgischen Eingriffen oder Behandlungen schwerer Er- krankungen in der Höhe des offiziellen Tarifs bzw. bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 50 € pro Mitglied für einen Zeit- raum von 30 Tagen nach der eigentlichen medizinisch-chirur- gischen Behandlung.
Gesundheitsvorsorge
Kuren
Die CMCM beteiligt sich einmalig an den Kosten für eine in- folge eines chirurgischen Eingriffs oder der Behandlung einer schweren Erkrankung notwendigen und von der Krankenver- sicherung genehmigten Kur für einen Zeitraum von 21 Tagen, sofern die Kur innerhalb von 12 Monaten nach der Entlassung aus dem Krankenhaus begonnen wird.
Die CMCM beteiligt sich einmalig an den ungedeckten Kos- ten für eine von der Krankenversicherung genehmigten Kur zur Behandlung von krankhafter Fettleibigkeit bis höchstens 20% des offiziellen Tarifs der Luxemburger Sozialversicherung.
Die CMCM beteiligt sich an den ungedeckten Kosten einer von der Krankenversicherung bewilligten Nachbehand- lung bei einer Adipositaschirurgie bis zu 20% des offiziellen Tarifs der Luxemburger Sozialversicherung.
Orthopädische Schuhe
Die CMCM beteiligt sich an den Kosten für von der Kranken- versicherung genehmigte orthopädische Schuhe bis zu einem Höchstbetrag von 100 €.
Medizinische Analysen und Impfungen
Die CMCM erstattet die nachfolgend aufgelisteten Höchstbeträge:
• 100 € für die vorgeburtliche Untersuchung auf Chromoso- menaberrationen (Aneuploidie) anhand des Blutbildes der Mutter (Trisomie 13, 18 und 21) ;
• 50 € für die Bestimmung des fetalen RHD-Gens anhand des Blutbilds der Mutter ;
• 30 € für den Risikomarker für kardiovaskuläre Erkrankun- gen des Typs „Bestimmung des Omega-3-Indexes“;
• 30 € für den Risikomarker für kardiovaskuläre Erkrankun- gen des Typs „Bestimmung der Lp-PLA2“.
• 20 € für einen immunologischen Stuhltest (iFOBT) zur Früherkennung von Darmkrebs ;
• 30 € für Hepatitis-A- oder Hepatitis-B-Impfungen.
Osteopathie
Die CMCM erstattet die Kosten für osteopathische Behand- lungen bei einem staatlich anerkannten Osteopathen bis zu einem Höchstbetrag von 50 € pro Kalenderjahr. Die CMCM erstattet zusätzlich 25 €, wenn ein Vertrag für die Option PRESTAPLUS abgeschlossen wurde.
Chiropraktik
Die CMCM übernimmt die Kosten für Behandlungen durch einen ausgebildeten Diplom-Chiropraktiker bis zu einem Höchstbetrag von 50 € pro Kalenderjahr. Die CMCM erstattet zusätzlich 25 €, wenn ein Vertrag für die Option PRESTAPLUS abgeschlossen wurde.
Kardiologie Belastungstest:
Die CMCM beteiligt sich an den ungedeckten Kosten für ei- nen von der Krankenversicherung bewilligten Belastungstest bis zu einem Höchstbetrag von 15 € pro Kalenderjahr. Die CMCM erstattet zusätzlich 10 €, wenn ein Vertrag für die Option PRESTAPLUS abgeschlossen wurde.
1 System des selbsteintretenden Versicherungsträgers (Tiers payant)
Gemäß den Bestimmungen der bilateralen Abkommen übernimmt die CMCM die Nebenkosten bzw. Kosten für Untersuchungen, ärztliche Versorgung, Operationen und Aufenthalte in Vertragskrankenhäusern in Frankreich, Deutschland, Belgien und der Schweiz.
2 System der Kostenerstattung
Bei Krankenhäusern, für die keine Abkommen mit der CMCM besteht, müssen die Kosten für medizinisch-chirurgische Behandlungen vom Mitglied selbst beglichen werden. Diese werden anschließend von der CMCM zurückerstattet. Dies gilt für die Kosten für Krankenhausaufenthalte, Arzthonorare sowie für etwaige Nebenkosten.
HINWEIS FÜR DEN FALL EINER ÜBERWEISUNG INS AUSLAND:
Im Falle von Überweisungen ins Ausland bieten sich unseren Mitgliedern zwei Möglichkeiten:
Weitere Informationen zu unseren Leistungen und Bedingungen finden Sie in unserer Broschüre „Statuten 2022“. Diese sind maßgebend für die Erbringung unserer Leistungen und können auf unserer Seite www.cmcm.lu unter der Rubrik „Publikationen“ eingesehen werden.
ALLGEMEINREGIME
Leistungen für zahnärztliche Behandlungen
2
Die CMCM übernimmt die ungedeckten Kosten bis zu 100% der offiziellen Tarife für folgende zahnärztliche Behandlungen:
• Zahnextraktionen;
• Lokale und regio nale Anäs thesie;
• Entfernen von Zahnstein;
• Kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern unter 17 Jahren.
Pauschale Beteiligung
Die CMCM beteiligt sich pauschal an folgenden zahnmedizinischen Behandlungen:
• Verschiedene zahnärztliche Behandlungen;
• Kronen;
• Zahnimplantate;
• Mobile Zahnprothesen.
Beteiligung bis zu 100%
der offiziellen Tarife
14
ALLGEMEINREGIME
Rund-um-die-Uhr 3
Betreuung während Aufenthalten
im Ausland
Die CMCM bietet Ihnen 7 Tage die Woche und rund um die Uhr Unterstützung bei plötzlichen Erkrankungen oder Unfällen.
Krankenhausaufenthalt
Die CMCM übernimmt die Kosten für Krankenhausaufent- halte im Ausland (weltweit) bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 € pro Mitglied und pro Vorfall.
Rückführung:
Im Falle von plötzlichen Erkrankungen oder Unfällen über- nimmt die CMCM die Kosten für die Rückführung mit den jeweils geeignetsten Mitteln.
Notfallbehandlung
Bei ambulanten Behandlungen im Ausland erstattet die CMCM, nach Beteiligung der Krankenversicherung, die ungedeckten Arzt- bzw. Zahnarztkosten (Höchstbe- trag: 1.250 € pro Jahr und pro Mitglied).
Kosten für Krankentransporte und Rettungs- oder Bergungseinsätze
Die CMCM übernimmt die Kosten für den Transport im Rettungswagen, Hubschrauber oder Sanitärflugzeug sowie die Bergungskosten im Ausland; dies gilt ebenfalls für Skigebiete oder schwer erreichbare Orte.
ALLGEMEINREGIME
Todesfall
Im Falle des Versterbens eines Mitglieds übernimmt die CMCM sämtliche Formalitäten und Kosten für die Überführung an den Ort der Bestattung im Großherzog- tum Luxemburg oder in den Grenzländern. Im Falle des Versterbens eines nahen Verwandten stellt die CMCM dem sich im Ausland aufhaltenden Mitgliedern ein Bahn- oder Flugticket zur Teilnahme an der Beisetzung zur Verfügung.
Reiserücktrittsversicherung
Falls ein Mitglied seine Reise aus schwerwiegenden medizini- schen Gründen stornieren muss, beteiligt sich die CMCM an der Erstattung der entstandenen Kosten bis zu einem Höchst- betrag von 1.500 € / Person/Reise, unabhängig von der Anzahl der in dem betreffenden Jahr unternommenen Reisen.
Für unsere Reiserücktrittsversicherung arbeiten wir mit unserer Partnergesellschaft Bâloise Assurances zusammen.
16
PRESTAPLUS
PRESTAPLUS
ZUSÄTZLICHE OPTION
PRESTAPLUS
PRESTAPLUS Entbindung in der 1. Klasse und Leistungen im Bereich der Gesundheitsvorsorge.
Krankenhausaufenthalt und Arzthonorare
Erstattung Ihrer Kosten für Krankenhausaufenthalte in der 1. Klasse und Arzthonorare.
In folgenden Fällen übernimmt PRESTAPLUS die Kosten für Krankenhausaufenthalte in der 1. Klasse sowie die Arzthonorare:
• Kleinere und mittlere chirurgische Eingriffe ;
• Entbindungen ;
• Krankenhausaufenthalte ohne chirurgischen Eingriff.
Lipödem (Stadium II)
Die CMCM übernimmt die Kosten für chirurgische Eingriffe zur Behandlung von Lipödemen (Stadium II) bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 € pro Kalenderjahr.
Kosten für Krankenwagentransporte in Luxemburg Prestaplus beteiligt sich an den Kosten für eine bestimmte Anzahl von seitens der Krankenkasse genehmigten Kranken- wagentransporten pro Kalenderjahr und übernimmt darüber hinaus die Kosten für einen nicht von der Krankenkasse erstatteten Krankenwagentransport pro Kalenderjahr.
18
PRESTAPLUS
Gesundheitsvorsorge
Orthopädische Schuhsohlen
Die CMCM beteiligt sich bis zu 50 € pro Jahr an den Kosten für seitens der Krankenversicherung bewilligte orthopädi- sche Schuhsohlen für Kinder unter 16. Jahren.
Mondorf Plus
CMCM-Mitglieder haben Anrecht auf einen Sondertarif für das vom Thermalbad Mondorf angebotene Programm SportMed.
Osteopathie
Die CMCM erstattet die Kosten für osteopathische Behand- lungen bei einem staatlich anerkannten Osteopathen bis zu einem Höchstbetrag von 25 € pro Mitglied pro Kalenderjahr.
Dies gilt zusätzlich zu den 50 €, die schon im Allgemeinre- gime inbegriffen sind.
Chiropraktik
Die CMCM erstattet die Kosten für die Behandlungen bei einem staatlich anerkannten Diplom-Chiropraktiker bis zu einem Höchstbetrag von 25 € pro Mitglied, pro Kalender- jahr. Dies gilt zusätzlich zu den 50 €, die schon im Allgemein- regime inbegriffen sind.
Psychologische Betreuung
Die CMCM erstattet einen Teil der Kosten für die psychologi- sche Betreuung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren.
Kardiologie Belastungstest:
Zusätzlich zu dem im Allgemeinregime inbegriffenen Beitrag von 15 € beteiligt sich die CMCM an den ungedeckten Kosten für einen von der Krankenversicherung bewilligten Belastungs- test bis zu einem Höchstbetrag von 10 € pro Kalenderjahr.
Das DAVID HEALTH-Konzept von Mondorf Domaine Thermal: Rücken, Nacken und Schultern
Für Mitglieder, die die vom DAVID HEALTH-Basispro- gramm vorgesehenen 24 Termine zur aktiven Behandlung chronischer Rücken-, Nacken- oder Schulterschmerzen beanspruchen und diese auch vollenden, übernimmt die CMCM die ungedeckten Kosten bis zu einem Höchstbe- trag von 200 €.
Protea
Die CMCM beteiligt sich an den Kosten in der Höhe von maximal 2.000 € pro Mitglied für die Teilnahme an dem vom GesondheetsZentrum und der Fondation Hôpitaux Robert Schuman angebotenen PROTEA-Programm (ambulantes Behandlungsprogramm bei emotionaler Erschöpfung).
Weitere Informationen zu unseren Leistungen und Bedingungen finden Sie in unserer Broschüre „Statuten 2022“. Diese sind maßgebend für die Erbringung unserer Leistungen und können auf unserer Seite www.cmcm.lu unter der Rubrik „Publikationen“ eingesehen werden.
PRESTAPLUS
20
DENTA & OPTIPLUS
DENTA & OPTIPLUS
ZUSÄTZLICHE OPTION
DENTA & OPTIPLUS
2 1 Leistungen für
zahnärztliche Behandlungen.
Leistungen
für Sehhilfen.
22
DENTA & OPTIPLUS
Leistungen für zahnärztliche
Behandlungen
1
Ihre Zähne sind wertvoll.
Pflegen Sie sie gut!
Zahnbehandlungen
Die CMCM übernimmt die Kosten für zahnärztliche Behandlungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 1.000 € pro Mitglied.
Die Liste mit den erstattungsfähigen Behandlungen finden Sie in der Broschüre „Statuten 2022“ auf unserer Inter- netseite www.cmcm.lu unter der Rubrik „Publikationen“.
Die CMCM beteiligt sich ebenfalls an den Kosten für:
• Kompositfüllung (125 € / Jahr / Mitglied)
• Wurzelkanalbehandlungen (50 € / Jahr / Mitglied) Parodontalbehandlungen
Die CMCM übernimmt die Kosten für Parodontalbehand- lungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 400 € pro Mitglied.
Die Liste mit den erstattungsfähigen Behandlungen finden Sie in der Broschüre „Statuten 2022“ auf unserer Inter- netseite www.cmcm.lu unter der Rubrik „Publikationen“.
DENTA & OPTIPLUS
Kieferorthopädie < 17 Jahre
Übernahme der Kosten für kieferorthopädische Behandlun- gen (Positionen DT41 - DT45) bis zu einem Höchstbetrag von 400 € pro Kind.
Kieferorthopädie > 17 Jahre
Einmalige Kostenübernahme pro Mitglied in der Höhe von 1.000 € für eine kieferorthopädische Behandlung.
Zahnprothesen
Die CMCM übernimmt die Kosten für Zahnprothesen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 2.500 € pro Mitglied.
Festsitzende Zahnprothesen
Herausnehmbare Zahnprothesen
Zahnimplantate
Übernahme der Kosten für Zahnimplantate bis zu einem Höchstbetrag von 350 € pro Implantat bzw. einem jähr- lichen Maximalbetrag von 1.400 € pro Mitglied.
Kronen, Stiftzähne,
Brückenglieder, Teleskopkronen 400 € Inlay, gegossener Stiftaufbau, Scharnier 150 €
Metallbasis 400 €
Kunststoffbasis (verstärkt oder gegossen) 150 €
Zahnprothesen Halteelemente 100 €
Beispiel:
Gesamtrückerstattung durch die CMCM (ALLGEMEINREGIME + DENTA & OPTIPLUS) :
300€ + 700€ = 1.000€
N. B.: Die Leistungen der CMCM für Zahnprothesen und Zahnimplantate dürfen zusammengenommen nicht mehr als 2.500 € in einem Jahr.
CODE RECHNUNGS-BETRAG ERSTATTUNGSBETRAG Kranken-
kasse
Allgemein-
regime Denta &
Optiplus
Implantate 2 1.900 € - 300€ 700€
Beispiel:
Gesamtrückerstattung durch die CMCM pro Kind (ALLGEMEINREGIME + DENTA & OPTIPLUS):
492,82 € + 2.000€ = 2.492,82 €
RECHNUNGS-
BETRAG ERSTATTUNGSBETRAG
Tarif Krankenkasse
Allgemein-
regime Denta &
Optiplus
DT41 1.070 € 446,40 € 89,28 € 400 €
DT42 1.069 € 446,10 € 89,22 € 400 €
DT43 1.207 € 560,90 € 112,18 € 400 €
DT44 1.140 € 505,50 € 101,10 € 400 €
DT45 1.140 € 505,20 € 101,04 € 400 €
5.626 € 2.464,10 € 492,82 € 2.000 €
24
DENTA & OPTIPLUS
Leistungen für Sehhilfen
2
Kostenbeteiligung bei Sehhilfen
Brillengläser
Jährliche Maximalbeteiligung von 150 € pro Mitglied bei Brillengläsern.
Brillengestelle
Maximalbeteiligung von 30 € pro Kalenderjahr für Brillengestelle.
Kontaktlinsen
Jährliche Maximalbeteiligung von 100 € pro Mitglied bei Kontaktlinsen.
Refraktive Chirurgie
Die CMCM beteiligt sich an den Arztkosten im Zusam- menhang mit einem refraktiv-chirurgischen Eingriff bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 € pro Auge.
Weitere Informationen zu unseren Leistungen und Bedingungen finden Sie in unserer Broschüre „Statuten 2022“. Diese sind maßgebend für die Erbringung unserer Leistungen und können auf unserer Seite www.cmcm.lu unter der Rubrik „Publikationen“ eingesehen werden.
DENTA & OPTIPLUS
26
Kontakt
ABTEILUNG MITGLIEDSCHAFT +352 49 94 45 - 300 E-Mail: affi liation@cmcm.lu
ABTEILUNG INLAND +352 49 94 45 - 500
E-Mail: national@cmcm.lu
ABTEILUNG ZAHNMEDIZIN +352 49 94 45 - 600 E-Mail: dentaire@cmcm.lu
ABTEILUNG AUSLAND +352 49 94 45 - 700
E-Mail: etranger@cmcm.lu
CMCM-ASSISTANCE +352 44 44 44
24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche
DIE CMCM, IHRE GESUNDHEITSMUTUALITÄT
Welche Vorteile bietet die CMCM-App?
Dank der CMCM-App müssen Sie uns Ihre Rechnungen nicht mehr per Post oder E-Mail senden, sondern können dies nun bequem, direkt und sicher über Ihr Smartphone täti- gen. Dies gilt auch für andere Anfragen und Zertifi kate.
Zusätzlich haben Sie noch einen Überblick
über die bereits erfolgte Kostenerstattungen, sowie eingereichte und bearbeitete Anträge.
Ein weiteres Plus ist der Zugang zur Liste der diensthabenden Apo- theken und die Möglichkeit, die CMCM bei Notfällen im Ausland direkt zu kontaktieren.
Wie kann ich die CMCM-App auf mein Smartphone herunterladen?
Die CMCM-App können Sie kostenlos im App Store oder Google Play herunterladen, oder ganz einfach diesen QR-Code scannen.
Anmerkung: Für Android Smartphones wird die Version 6.0 und mehr unterstützt.
Weitere Informationen zu unseren Leistungen und Bedingun- gen fi nden Sie in unserer Broschüre „Statuten 2022“. Diese sind maßgebend für die Erbringung unserer Leistungen und können auf unserer Seite www.cmcm.lu unter der Rubrik „Publikationen“
eingesehen werden, oder indem Sie diesen QR-Code scannen.
DIE CMCM, IHRE GESUNDHEITSMUTUALITÄT
014-0621136
Postfach
L-2971 Luxembourg Büros Luxembourg-Gare
32-34, rue de Hollerich Tel. 49 94 45-1 national@cmcm.lu
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.cmcm.lu
cmcm_luxembourg @cmcm_lu CMCM Luxembourg cmcm_lu CMCM-App