• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Ausbildung zur Arzthelferin: Reform überfällig" (25.06.1982)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Ausbildung zur Arzthelferin: Reform überfällig" (25.06.1982)"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Redaktion:

Haedenkampstraße 5

Postfach 41 02 47, 5000 Köln 41 Telefon: (02 21) 40 04-1

Fernschreiber: 8 882 308 daeb d Verlag und Anzeigenabteilung:

Dieselstraße 2, Postfach 40 04 40 5000 Köln 40 (Lövenich) Telefon: (0 22 34) 70 11-1 Fernschreiber: 8 89 168 daev d

DEUTSCHES ZTEBLATT

Ärztliche Mitteilungen

Herausgeber: Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung

Ausbildung zur Arzthelferin

Reform überfällig

Die ÖTV sollte ihre Obstruktion aufgeben, und der Bundesgesundheitsminister sollte sich ein Herz fassen

Der Bundesgesundheitsminister ist jetzt aufgerufen, endlich sei- ner Ordnungsfunktion zu ent- sprechen und alsbald neue Rechtsgrundlagen für die Aus- bildung zur Arzthelferin zu legen

— und zwar in Zusammenarbeit mit all denen, die guten Willens sind, Stolpersteine zu einer zeit- gemäßen und qualitätsvollen Ausbildung der Arbeitnehmer aus dem Wege zu räumen.

Der Ärger war groß: „Wir sind gezwungen, die Auszubildenden mit einer Fülle von Wissen vollzupfropfen, welches nicht selten zu einer Überforderung führt", schrieb zum Beispiel ein Arzt für Allgemein- medizin an seine Kammer. Das war damals, 1976. Seine Forderung, die Ausbildungszeit von zwei auf vier Jahre zu verlängern, konnte er allerdings nirgendwo durchsetzen.

Aber drei Jahre sollte die „Lehrzeit" doch schon dauern. In diesem Punkt waren sich auch die betroffenen Organisationen einig: Die Bundesärztekammer, die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG), die Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV) sowie der Verband der weiblichen Angestellten e. V. und nicht zuletzt der Bundesverband der Arzthelferinnen e. V. Geändert hat sich bis heute dennoch nichts. Nicht nur an Inhalt und Struktur der geplanten Reform schieden sich bislang die Geister.

Zunächst träumten DAG und ÖTV von einem einheitlichen Ausbil- dungsberuf des „Arzthelfers": Nach einer breitangelegten Grundbil- dung sollte die „berufliche Fachbildung auf hohem Niveau" folgen.

Ihr Ziel umschrieben sie folgendermaßen: Die Inhalte der Berufsaus- bildung müßten den Auszubildenden befähigen, „den Beruf des Arzthelfers langfristig auszuüben, ohne Rücksicht darauf, ob es sich um eine Tätigkeit in der Praxis eines niedergelassenen Arztes, Zahn- arztes oder Tierarztes oder in anderen Einrichtungen des Gesund- heitswesens handelt".

Die gewerkschaftliche Offensive fand Widerspruch auf allen Seiten.

Im Herbst letzten Jahres mobilisierte die ÖTV ihre Retourkutsche.

Nach einer Gesprächsrunde über die „Eckwerte" der „Neuordnung der Berufsausbildung zum Arzthelfer (Arbeitstitel)" überraschte sie mit einem neuen Coup: In Briefen an die „Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen" und die

„Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen des Hilfspersonals der Zahnärzte" teilte die ÖTV mit, daß „eine Einigung über die Grundsätze zur Neuordnung der Ausbildung nur vorstellbar ist, wenn auch gleichzeitig die Rechtsverhältnisse tarifvertraglich"

Ausgabe A/B DEUTSCHES ARZTEBLATT 79. Jahrgang Heft 25 vom 25. Juni 1982 21

(2)

Die Information:

Bericht und Meinung Arzthelferinnen

geregelt würden. Hinter der OTV- Aufforderung steckt nicht zuletzt der Wunsch, sich als Gewerk- schaft für Arzthelferinnen zu profi- lieren. Damit hapert es bisher. Die ÖTV — die als Gewerkschaft für öffentliche Bedienstete ohnehin auf fremdem Terrain operiert — zählt nur ein paar hundert Arzhel- ferinnen in ihren Reihen; größte Organisation mit rund zehntau- send Mitgliedern ist der Berufsver- band der Arzthelferinnen e. V.

Die Tarifgemeinschaften der Ärzte und Zahnärzte konnten dem Junk- tim der ÖTV nicht folgen: „Alleini- ger satzungsgemäßer Zweck der Arbeitsgemeinschaft ist der Ab- schluß von Tarifwerken für Arzt- helferinnen mit den Gewerkschaf- ten und Berufsverbänden." Aus- bildungsfragen bearbeite die Bun- desärztekammer, die Neufassung der Ausbildungsordnung sei hin- gegen Sache des Bundesministe- riums für Jugend, Familie und Ge- sundheit (BMJFG). Durch ein Ab- stimmungsgespräch wollen die Bonner die angekündigte Reform noch in diesem Sommer einleiten.

Das ist heute, 1982.

Schon 1976 hatte der 79. Deutsche Ärztetag in Düsseldorf folgenden Beschluß gefaßt: „Der Vorstand der Bundesärztekammer wird be- auftragt, sich gegenüber dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit und ande- ren zuständigen Stellen dafür ein- zusetzen, daß die Berufsausbil- dung zur Arzthelferin von zwei Jahren auf drei Jahre verlängert wird."

Auch der Bundesverband der Arzt- helferinnen e. V. plädierte dafür,

„zur Hebung des Berufsbildes so- wie zur Verbesserung der Ausbil- dung" die Lehrzeit „zum nächst- möglichen Termin" auf drei Jahre auszudehnen.

Die Arzthelferinnen werden be- kanntlich im „dualen System"

ausgebildet: Die fachpraktische Ausbildung erfolgt in der Sprech- stunde des Arztes, die Theorie in der Berufsschule. Das „duale Sy-

stem" wurde von den ärztlichen Verbänden ausdrücklich begrüßt.

Dennoch: Berufsschule und die Bestimmungen des Jugendar- beitsschutz-Gesetzes schränken eine praxisnahe und patientenbe- zogene Ausbildung immer mehr ein. Auch deshalb sollte die Lehr- zeit auf insgesamt drei Jahre ver- längert werden. Bei den Belastun- gen der Arzthelferin durch die Be- rufsschule ist eine ausreichende Ausbildung innerhalb von zwei Jahren einfach nicht mehr mög-

lich. Andererseits verbietet das Jugendarbeitsschutz-Gesetz eine Mehrbeschäftigung über die vor- geschriebenen Stunden hinaus.

Doch das ist noch nicht alles. Die Spezialisierung und der techni- sche Fortschritt in Diagnose, Prä- vention und Therapie verlangen gleichfalls nach einer dreijährigen

Lehrzeit.

Gewerkschaften lehnen Konzeption des Ministeriums ab

1978 legte schließlich das Bundes- ministerium für Jugend, Familie und Gesundheit (BMJFG) den er- sten „Entwurf einer Verordnung über die Berufsausbildung zum Arzthelfer" vor. Neu geregelt wer- den sollte bei der Gelegenheit auch die Berufsausbildung der Zahnarzthelferinnen, die damals schon drei Jahre dauerte. Die be- troffenen Verbände, einschließlich des Bundesverbandes der Deut- schen Zahnärzte e. V. (BDZ) und der Deutschen Tierärzteschaft e.

V., folgten am 6. März 1979 einer Einladung des BMJFG nach Bonn- Bad Godesberg. Doch die Bespre- chung führte zu kenem Erfolg. Im Gegenteil: Nach einer Intervention von ÖTV und DAG wurde die Dis- kussion vorn Gastgeber mit der Begründung abgebrochen, daß nur einstimmige Voten zur Grund- lage des Projektantrages gemacht werden könnten. Mit äußerster Skepsis hatten die Gewerkschaf- ten die Konzeption des BMJFG be- trachtet. Insbesondere die DAG hatte eine fachgerechte Ausbil- dung in den ärztlichen Praxen be-

zweifelt. Die Forderung nament- lich der ÖTV: Gegen die hohe Ar- beitslosigkeit bei Arzthelferinnen helfe eine größere Mobilität. Vor- aussetzung dafür aber sei eine breiter gefächerte Ausbildung.

Mitte Juli konkretisierte die ÖTV ihre Vorstellungen: Die Ausbil- dung sollte dazu befähigen, „ei- nen anderen Beruf innerhalb des Gesundheitswesens zu ergreifen, ohne daß grundlegende, den Be- rufen des Gesundheitswesens ge- meinsame Qualifikationen zusätz- lich erworben werden" müßten.

Die Antwort der Bundesärztekam- mer ließ nicht lange auf sich war- ten. Eine Ausbildung von Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen zum Einheitsberuf des „Arzthel- fers" wurde strikt zurückgewie- sen: „Während die Tierarzthelferin sich naturgemäß um zoologisch/

tiermedizinische Fälle zu küm- mern hat, orientiert sich die Zahn- arzthelferin an Beschwerden des Patienten im Mund- und Zahnbe- reich. Die Arzthelferin hingegen sieht ihre Hauptbeschäftigung in der Befassung mit den Patienten, deren Beschwerden aus dem psy- chosomatischen Bereich resultie- ren." Die Medizin sei zu hoch dif- ferenziert, als daß ohne größere Schwierigkeiten innerhalb des Ge- sundheitswesens in einen anderen Beruf gewechselt werden könne:

„Es ist einfach nicht vorstellbar, daß die Helferin einer tierärztli- chen Praxis ohne weiteres im krankenpflegerischen Bereich tä- tig wird."

Ähnlich äußerten sich auch die Deutsche Tierärzteschaft e. V. und der Bundesverband der Deut- schen Zahnärzte e. V.

Am 25. November letzten Jahres trafen sich die Kontrahenten er- neut. Gesucht wurde der Kompro- miß. Die ÖTV macht sich einmal mehr für den einheitlichen Ausbil- dungsberuf des „Arzthelfers"

stark. Die Vertreter der Ärzteschaft lehnten die Forderung ein weite- res Mal entschieden ab: Bei den akademischen Heilberufen im Be- 22 Heft 25 vom 25. Juni 1982 79. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe A/B

(3)

Die Information:

Bericht und Meinung Arzthelferinnen

rufsfeld „Gesundheit" bestehe ei- ne konsequente Differenzierung zwischen der Ausbildung von Ärz- ten, Zahnärzten und Tierärzten, die folglich auch für das Assi- stenzpersonal fortgeführt werden müsse.

Trotz dieser Meinungsunterschie- de schien der gesuchte Kompro- miß nicht unmöglich. Der denkba- re Konsens: eine berufsfeldbreite Grundausbildung im ersten Jahr einer dualen, dreijährigen Lehrzeit für die drei Helferberufe. In diesem Jahr könnten gleiche Ausbil- dungsinhalte für die drei Berufe gemeinsam vermittelt werden, bei gleichzeitiger Ausbildung in einer ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Praxis. Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr wür- de die Ausbildung dann fachspezi- fisch getrennt erfolgen.

Mitte Januar 1982 wollte die ÖTV auf dieser Kompromißgrundlage ein neues Arbeitspapier erstellen.

Die Verhandlungspartner warteten jedoch noch heute vergeblich. Da- für war die Gewerkschaft in der Zwischenzeit „in anderer Sache"

mehr als einmal aktiv gewesen.

Unerwartet flatterte den Tarifge- meinschaften der Ärzte und Zahn- ärzte nämlich der zitierte Brief der ÖTV ins Haus. Darin forderte die Gewerkschaft ein Junktim zwi- schen der Neuordnung der Be- rufsausbildung für Arzthelferinnen und der Aufnahme von getrennten Tarifverhandlungen: Der Verlauf der nächsten Gespräche mit der Bundesärztekammer und dem Bundesverband der Deutschen Zahnärzte e. V. (BDZ) werde „ent- scheidend davon abhängen", in- wieweit die Arbeitsgemeinschaf- ten zur „Aufnahme von getrennten Tarifverhandlungen mit der Ge- werkschaft ÖTV über die Rege- lung der Rechtsverhältnisse" be- reit seien. Angesichts der „sich abzeichnenden Lösungsmöglich- keiten zur Neuordnung der Be- rufsausbildung" würde es die Ge- werkschaft bedauern, „wenn eine Gesamteinigung nur deshalb nicht zustande kommen kann", weil die Arbeitsgemeinschaften nicht zu

getrennten Tarifverhandlungen bereit seien.

Die „Arbeitsgemeinschaft zur Re- gelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen" antwortete umgehend und unmißverständ- lich: „Wir sehen keine Beziehung zwischen der Konzeption berufs- rechtlicher Grundlagen und dem Abschluß von Tarifverträgen." In der Vergangenheit sei erfolgreich um Tarife gerungen worden „bis zu jenem Zeitpunkt, als die ÖTV erklärte, sie könne mit der Deut- schen Angestellten-Gewerkschaft nicht mehr an einem Tisch verhan- deln". Den Streit um die Stühle wolle man nicht mitmachen: Es bestehe „kein Interesse, sich in die inneren Angelegenheiten der Gewerkschaften einzumischen". —

„Wir werden Sie dennoch erneut zu den demnächst geplanten gemeinsamen Tarifverhandlungen einladen und dies nicht von Ge- sprächen zwischen dem BDZ und

Guter Wille gesucht

„Ein Konsens und damit ei- ne baldige Realisierung der Neuordnung der Ausbildung zum Arzthelfer ist in erster Linie von dem Interesse der ÖTV an einer wirklichen Ver- besserung der Ausbildungs- situation abhängig. Ziel aller beteiligten Verbände kann und darf es nur sein, die Aus- bildung der heranwachsen- den jungen Menschen mög- lichst bald auf eine zeitge- mäße, den besonderen Er- fordernissen ärztlicher Pra- xen entsprechende Grundla- ge zu stellen. Der gute Wille der Ärzteschaft, daran mitzu- wirken, ist vielfach unter Be- weis gestellt worden. Die ÖTV ist bisher den vollen Be- weis hierfür schuldig ge- blieben."

Aus dem Tätigkeitsbericht 1982 der Bundesärzte- kammer

Ihnen über Probleme der Neuord- nung der Berufsausbildung ab- hängig machen, die nichts, aber auch gar nichts, miteinander zu tun haben." So antwortete die „Ar- beitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen des Hilfs- personals der Zahnärzte".

Nun fühlt sich die ÖTV gar mißver- standen. Sie droht mit Konsequen- zen: „Es ist uns nicht möglich, mit Organisationen der Arbeitgeber grundlegende neue Strukturen der Berufsausbildung zu schaffen, die sich auf der anderen Seite wei- gern, die Rechtsverhältnisse der Auszubildenden mit uns angemes- sen tarifvertraglich zu regeln."

Doch für Tarifverhandlungen sind

— um es noch einmal zu betonen — die Bundesärztekammer, der Bun- desverband der Deutschen Zahn- ärzte e. V. und die Deutsche Tier- ärzteschaft e. V. nicht zuständig.

Ihre Aufgaben liegen eher dort, wo jene „neuen Strukturen der Be-

rufsausbildung zu schaffen" sind.

Und hier möchten auch sie, daß möglichst bald alles geregelt wird:

Sie drängen zur längst überfälli- gen Reform. Mit dem angekündig- ten Abstimmungsgespräch im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit soll der Grundstein dafür gelegt werden.

Die ÖTV stellte jedoch schon vor- ab klar: „Der Einleitung eines Neuordnungsverfahrens, das nicht auf zwischen den Beteiligten ver- einbarten Eckdaten beruht, wird die Gewerkschaft ÖTV unter kei- nen Umständen zustimmen."

Ein letzter Blick zurück: „Man be- denke, daß die Lehrzeit der Zahn- arzthelferinnen drei Jahre beträgt, obwohl man annehmen müßte, daß die Behandlung der menschli- chen Kauwerkzeuge nur ein Teil- gebiet der gesamten Humanmedi- zin umfaßt." Ein Facharzt für Or- thopädie schrieb dies, vor mehr als sechs Jahren. Sein Brief hätte auch heute beim „Berufsbildungs- ausschuß der Ärztekammer Nord- rhein" eintreffen können. Nur der Poststempel hätte ihn verraten.

Reinhard Groven Ausgabe A/B DEUTSCHES ARZTEBLATT 79. Jahrgang Heft 25 vom 25. Juni 1982 23

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Zu den dringlichsten Aufgaben der Poli- tiker gehöre eine grundlegende Re- form der Krankenhausfinanzierung und der Sozialversicherung sowie die Schaffung eines einheitlichen

Infektionen der Atemwege, verursacht durch Haemophilus influenzae oder andere gramnegative und multiresistente Erreger sowie durch Sta- phylococcus aureus (Bei ambulant

Im Zusammenhang mit der Diskussion über einen möglichen Ärztemangel führt das Bayerische Staatsinstitut für Hochschulfor- schung und Hochschulplanung mit Unter- stützung der

Zur Detektion und Behandlung einer präoperativen Anämie wird das multidisziplinäre und patientenindividuelle Therapiekonzept der Patienten-individualisierten Hämotherapie

Seitdem haben alle Personen, die in beruflichem Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, bei der Ein- schätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall einen

Entscheiden sich Mütter und Väter, zeitgleich als Elternpaar in Teilzeit zu gehen – für vier aufeinander folgende Monate parallel und zwischen 25 bis 30 Wochenstunden –,

(1) Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie in einem Maß Gefahrstoffen aus- gesetzt

Geburtstag der Schuldenbremse ist eine neue Diskussion über Sinn und Unsinn der Regel entbrannt: Auf Twitter, in Blogs und großen Tageszeitun- gen kritisieren