• Keine Ergebnisse gefunden

nister für Wissenschaft und Forschung

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2021

Aktie "nister für Wissenschaft und Forschung "

Copied!
4
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

cz

41 .9651 20-ll 17 I 201 3

Ergänzung zur Leistungsvereinbarung 201 3-201 5

Vereinbart zwischen der

Karl

Franzens Universität Graz (KFUG),8010 Graz, Universitäts- plalzS, vertreten durch die Rektorin Univ.-Prof, Dr. Christa NEUPER, und dem Bundesmi'

nister für Wissenschaft und Forschung

(BMWF), 1014 Wien, Minoritenplalz 5, vertreten durch SC Mag. Elmar PICHL zur Unterstützung der Deutschsprachigen Gyula Andrássy Uni- versität Budapest (AUB).

Präambel

Seit 2002 unterstützt Österreich durch das BMWF (Abteilung

lllT)

die AUB u.a. durch die Entsendung von Lehrenden. Derzeit sind drei Lehrende aus Österreich an der AUB tätig: ein an der KFUG befristet angestellter Vollzeit-Professor und zwei Lehrende mittels Lehraufträ- gen, einer davon Bediensteter der KFUG . Da 2016 der bef ristete Verlrag auslaufen wird und die beiden Lehrauftragsinhaber binnen 5 Jahren die Tätigkeiten

in

Budapest beenden wer- den, stellt sich für die AUB die Frage der mittelfristigen Planungssicherheit und der Sicher- stellung bzw. lnstitutionalisierung der derzeitigen

-

ausschließlich von diesen Personen ge- tragenen

-

Kooperation der KFUG mit der AUB. Um diese Fragen zukunftsorientiert zu be- antwoften kommen beide oben genannten Parteien wie folgt überein:

1.

Zur Unterstützung des Schwerpunktes ,,Mitteleuropäische Geschichte" an der AUB und um

den

Bereich ,,Mitteleuropäische Geschichte"

an der

KFUG wieder

zu

aktivieren

wird

die KFUG

mit

1.1 .2014 zwei Karrierestellen mit dem Karriereziel Assoziierle/r Professor/in und dem (zentralen) Qualifizierungsziel Habilitation sowie zwei dazu gehörige Post-Doc Fluktua- tionsstellen mit vierjähriger Laufzeit einrichten und nach Abstimmung

mit dem

Rektor/der Rektorin der AUB im Einvernehmen mit dem BMWF (Abteilung ll/7) besetzen. Eine Fluktua- tionsstelle wird mit 1.1.2014 und eine mit 1.1.2016 eingerichtet. Diese Abstimmung mit dem Rektor/der Rektorin der AUB im Einvernehmen mit dem BMWF bei Neubesetzungen wird für die Dauer der österreichischen (BMWF, Abteilung ll/7) Unterstützung der AUB beibehalten.

ClUsers\zechmeie\AppData\Local\Temp\fsc.client\dav\Beilage-zur-Erledigung-Eqänzung-zur-Leistungsvereinbarung-2013'15 doc

(2)

2.

Für die Dauer der österreichischen (BMWF, Abteilung

lll7)

Unterstützung, d.h. für die Dauer der Finanzierung der Personalkosten durch das BMWF, (Abteilung lll7) gem. Punkt 5, über- lässt die KFUG der AUB die

in

Punkt 1 genannten Stellen teilweise zur Dienstleistung, Bei den ,,Karrierestellen" werden 75o/o der Lehrverpflichtung (d.h. 3 SWSt im Qualifizierungszeit- raum und

6

SWSI nach erfolgreicher Umsetzung der Qualifizierungsvereinbarung) und bei den Fluktuationsstellen 50% der Lehrverpf lichtung (d.h. 2 SWSI) an der AUB abgeleistet. Die Lehrverpflichtungen an der KUFG im Ausmaß von 1 SWSI im Falle der Karrierestellen wäh- rend des Qualifizierungszeitraumes sowie im Ausmaß von jeweils 2 SWSI im Fall der Fluktu- ationsstellen sowie der Karrierestellen nach erfolgreicher Umsetzung der Qualifizierungsver- einbarung werden geblockt jedes zweite Semester abgeleistet. Dabei wechseln sich die Stel- leninhaber /Stelleninhaberinnen ab, sodass jedes Semester bis zu

I

SWSt an Lehrveranstal- tungen zum Thema Mitteleuropäische Geschichte an der KFUG angeboten werden.

Die KFUG verpflichtet sich Sorge zu tragen, dass während der Vorlesungszeiten an der AUB

die

Stelleninhaber

/

Stelleninhaberinnen pro Wochenstunde Lehre

in

Budapest auch eine Wochenstunde

für

Gespräche mit den Studierenden/ Diplomandlnnen an der AUB leisten.

Dazu kommen noch die Anwesenheiten während der Prüfungszeiten und zur Betreuung der Dissertationen.

Die KFUG verpf lichtet sich Sorge zu tragen, dass die Stelleninhaber /Stelleninhaberinnen die mit der Lehr und Forschungstätigkeit an der AUB verbundenen administrativen Tätigkeiten und Funktionen wahrnehmen. Darüber hinausgehende administrative Tätigkeiten und Funk- tionen können nur nach Zustimmung des bzw. der Vorgesetzten an der KFUG und der Zu- stimmung des BMWF (Abteilung lliT) übernommen werden.

Die Forschungsleistung wird jeweils zu 5Oo/" der KFUG und der AUB zugrechnet

J.

Die Fachaufsicht während der Zeilen an der AUB wird dem Rektor

I

der Rektorin der AUB übertragen. Die Aufenthaltszeiten an der AUB sind dem lnstitutsvorstand an der KFUG vorab zu melden,

2

ClUsers\zechmeie\AppData\Local\Temp\ßc.client\darÀBeilage-zur_Erledigung-Ergänzung-zur-Leistungsvereinbarung-2013-15.doc

(3)

Urlaube, Beurlaubungen u.ä. sind von der KFUG nach Anhörung des Rektor

/der

Rektorin der AUB zu genehmigen.

4.

Die wissenschaftlichen Leistungen außerhalb der Lehrtätigkeit an der AUB werden zur Gän- ze nach den im Mitteilungsblatt vom 4.8.2004,21. Stück, verlautbarten Kriterien der KFUG evaluieft.

5.

Die zur Finanzierung der unter Punkt 1 genannten Stellen erJorderlichen Mittel werden vom BMWF (Abteilung ll/7) nach Maßgabe der in Anhang 1 zu dieser Vereinbarung enthaltenen Kostenaufstellung zusätzlich zur Leistungsvereinbarung 201 3-15 zur Vedügung gestellt.

ln Hinblick auf die im Zusammenhang mit den Aufenthalten an der AUB anfallenden Reíse- und Aufenthaltskosten verweist

das

BMWF (Abteilung

lllT)

auf bestehende Kooperationen

mit der

OeAD (Österreichischer Austauschdienst)

-

GmbH sowie

der

Aktion Österreich- Ungarn. Sollte

eine

Übernahme

der

anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten durch die OeAD (Österreichischer Austauschdienst)

-

GmbH bzw. die Aktion Österreich Ungarn nicht edolgen, werden nach Maßgabe der in Anhang 1 zu dieser Vereinbarung enthaltenen Kos- tenaufstellung auch hierJür entsprechende Mittel vom BMWF (Abteilung lllT) zusätzlich zur Leistungsvereinbarung 2013-15 zur Ve¡f ügung gestellt.

Der konkret zu enruartende Betrag wird von der KFUG bis 15. Jänner jedes Jahres der Abtei- lung ll/7 des BMWF mitgeteilt. Die Übenrueisung der unter Punkt 5 genannten Mittel erfolgt jeweils im Jänner für das gesamte Jahr im Voraus auf das Konto der KFUG,

Die Uberweisung er{olgt auf folgendes Konto der KFUG:

Kontoinhaber:

Universität Graz

Kontonummer:

IBAN AT32 1200 0500 9550 0605

BIC

BKAUATWW

6.

Beide Seiten sind bestrebt, diese Vereinbarung in die Leistungsvereinbarung 2016 bis 2018 überzuführen und doft gesonderl anzuführen.

3

C:\Users\zechmeie\AppData\Local\Temp\fsc.client\darÂBeilage-zur-Erledigung-Ergänzung-zur-Leistungsvereinbarung-2013-15.doc

(4)

7.

Diese Vereinbarung gilt vom Zeitpunkt der Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien an, solange bis die in Punkt 7 angesprochene Überführung in die Leistungsvereinbarung errfolgt ist.

Für die Universität Graz'. n Bundesminister

und Forschung:

Univ.- . Dr. Christa Neuper SC Mag. Elmar Pichl

4 .U N,

ClUsers\zechmeie\AppData\Local\Temp\fsc.client\dav\Beilage-zur-Erledigung-Ergänzung-zur-Leistungsvereinbarung-2013-15.doc

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

[r]

Das "Wirtschaftsingenieurwesen" an der Technischen Hochschule in Graz, das sich von einem Anfang in kleinstem Rahmen im Jahr 1947 bis zu seiner heutigen

Wenn die erlangte Erkenntnis auch für andere Fragen gültig ist, kann sich daraus eine Theorie entwickeln.. Schon ist damit die nächste Frage da – und

Ilier durc hzi ehen de n\ufriß toskuni sche Pilasterbünd el auf gem einsa melll , hohelll Socke!. Dcr c \nfrifS di eser Sc hmal se it e erinn ert stnrk all Stra holl', dom nur

[r]

Bei der Exportkont- rolle geht es dabei nicht um eine Zensur wissenschaftlicher Forschung oder Veröffentlichungen, sondern allein um die Verhinderung eines hoch sicher-

[r]

König setzte sich (neSasti) auf einen Elephanten und stellte sich (be-istädi) aufs Feld und allen, die er mit roten Kleidern sah (didi), befahl er (befar- müdi) ..."; als eine