Leserdienst:
Hinweise • Anregungen
WIRTSCHAFT
Steuerliche Vergünstigungen und Abgaben — Vergleich des Freiberuflers mit dem Arbeitnehmer (Stand: 1983)
Art der Steuer-
vergünstigung/Abgabe Freiberufler Arbeitnehmer
Vorsorgeaufwendungen Vorwegabzug steuerlich 3000 (bei Verheirateten 6000 DM)
Rentenversicherung steuerlich Beiträge zum Altersversorgungswerk Krankenversicherung
Belastung der Krankenversicherung
steht in voller Höhe für Vorsorgeauf- wendungen zur Verfügung
kann Freiberufler steuerlich als Son- derausgaben ansetzen
hat Freiberufler voll zu tragen
wird durch den Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung aufgesogen. Bei geringem Gehalt verbleibt Abzugs- potential für Vorsorgeaufwendungen wird zur Hälfte vom Arbeitgeber über- nommen, 9% von 60 000 DM = 5400 DM = max,
kann Arbeitnehmer zur Hälfte als Sonderausgaben berücksichtigen
trägt Arbeitgeber zur Hälfte z. B. 6% von 3750 DM = 225 DM Belastung der Rentenversicherung, hat Freiberufler voll zu tragen
Beiträge zum Altersversorgungswerk
Steuerfreier hälftiger Arbeitgeber- entfällt anteil
Private Krankenversicherung, besse- Freiberufler kann sich jederzeit privat ist nicht möglich, wenn Arbeitnehmer
re Versorgung versichern unter Krankenversicherungspflicht-
grenze Arbeitslosenversicherung keine Belastung,
kein Anspruch
Arbeitnehmer hat 2,3% von 60 000 DM = 1380 DM zu tragen = max.
Arbeitslosenversicherung, keine Berücksichtigung kann im Rahmen des Sonderausga-
steuerlich benabzugs berücksichtigt werden
Lebensversicherung
Steuerliche Folgen
Tätigkeitsbezogene Freibeträge
sofortige ausreichende Versorgung im Gegensatz zur Rentenversiche- rung
Sonderausgaben werden durch Weg- fall von Rentenversicherungsbeiträ- gen für Lebensversicherung frei Freiberuflerfreibetrag 1200 DM Betriebsausgabenpauschale 25% der Honorareinnahmen, maximal 1200 DM
Arbeitnehmer muß Lebensversiche- rung zusätzlich ansparen, da Renten- versicherung immer weniger die Ver- sorgung deckt
Rentenversicherung schöpft Sonder- ausgaben meistens aus
Arbeitnehmerfreibetrag 480 DM Weihnachtsfreibetrag 600 DM Werbungskostenfreibetrag 564 DM
Kleinunternehmerregelung nach Freiberufler kann nach § 19 II UStG entfällt
§ 19 UStG zum MwSt-System optieren. Bis
(Ausnahme Heilberufe) 60 000 DM Umsatz stellt er Umsatz- Heilberufe können jedoch bei Ein- steuer voll in Rechnung und führt nur künften aus Vermietung und Ver- einen Teil an Finanzamt ab
pachtung zur MwSt-Pflicht optieren (maximal 100%, mindestens 20%)
Vorsteuerabzug bei Option möglich entfällt
Vergünstigungen bei Betriebsauf- Freibetrag von 30 000 DM bzw. 60 000 entfällt
gabe DM bei Veräußerungserlös von nicht
mehr als 100 000 DM bzw. 200 000 DM
Vorteile bei der Nutzungswertbe- steuerung nach § 21 a EStG
durch Praxis im eigenen Haus, somit Ermittlung der Einkünfte aus Vermie- tung und Verpachtung nach § 21 II EStG
Nachteil: Gefahr der Versteuerung der stillen Reserven bei Praxis im ei- genen Haus
Nutzungswertbesteuerung, wenn nicht innerhalb von 6 Monaten ver- mietet wird
Zusammenstellung: Steuerberater Dr. Hans-Ulrich Lang, Hubertusstraße 11, 5300 Bonn 1
124 Heft 49 vom 9. Dezember 1983 80.