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Archiv "Steuerliche Vergünstigungen und Abgaben — Vergleich des Freiberuflers mit dem Arbeitnehmer (Stand: 1983)" (09.12.1983)

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WIRTSCHAFT

Steuerliche Vergünstigungen und Abgaben — Vergleich des Freiberuflers mit dem Arbeitnehmer (Stand: 1983)

Art der Steuer-

vergünstigung/Abgabe Freiberufler Arbeitnehmer

Vorsorgeaufwendungen Vorwegabzug steuerlich 3000 (bei Verheirateten 6000 DM)

Rentenversicherung steuerlich Beiträge zum Altersversorgungswerk Krankenversicherung

Belastung der Krankenversicherung

steht in voller Höhe für Vorsorgeauf- wendungen zur Verfügung

kann Freiberufler steuerlich als Son- derausgaben ansetzen

hat Freiberufler voll zu tragen

wird durch den Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung aufgesogen. Bei geringem Gehalt verbleibt Abzugs- potential für Vorsorgeaufwendungen wird zur Hälfte vom Arbeitgeber über- nommen, 9% von 60 000 DM = 5400 DM = max,

kann Arbeitnehmer zur Hälfte als Sonderausgaben berücksichtigen

trägt Arbeitgeber zur Hälfte z. B. 6% von 3750 DM = 225 DM Belastung der Rentenversicherung, hat Freiberufler voll zu tragen

Beiträge zum Altersversorgungswerk

Steuerfreier hälftiger Arbeitgeber- entfällt anteil

Private Krankenversicherung, besse- Freiberufler kann sich jederzeit privat ist nicht möglich, wenn Arbeitnehmer

re Versorgung versichern unter Krankenversicherungspflicht-

grenze Arbeitslosenversicherung keine Belastung,

kein Anspruch

Arbeitnehmer hat 2,3% von 60 000 DM = 1380 DM zu tragen = max.

Arbeitslosenversicherung, keine Berücksichtigung kann im Rahmen des Sonderausga-

steuerlich benabzugs berücksichtigt werden

Lebensversicherung

Steuerliche Folgen

Tätigkeitsbezogene Freibeträge

sofortige ausreichende Versorgung im Gegensatz zur Rentenversiche- rung

Sonderausgaben werden durch Weg- fall von Rentenversicherungsbeiträ- gen für Lebensversicherung frei Freiberuflerfreibetrag 1200 DM Betriebsausgabenpauschale 25% der Honorareinnahmen, maximal 1200 DM

Arbeitnehmer muß Lebensversiche- rung zusätzlich ansparen, da Renten- versicherung immer weniger die Ver- sorgung deckt

Rentenversicherung schöpft Sonder- ausgaben meistens aus

Arbeitnehmerfreibetrag 480 DM Weihnachtsfreibetrag 600 DM Werbungskostenfreibetrag 564 DM

Kleinunternehmerregelung nach Freiberufler kann nach § 19 II UStG entfällt

§ 19 UStG zum MwSt-System optieren. Bis

(Ausnahme Heilberufe) 60 000 DM Umsatz stellt er Umsatz- Heilberufe können jedoch bei Ein- steuer voll in Rechnung und führt nur künften aus Vermietung und Ver- einen Teil an Finanzamt ab

pachtung zur MwSt-Pflicht optieren (maximal 100%, mindestens 20%)

Vorsteuerabzug bei Option möglich entfällt

Vergünstigungen bei Betriebsauf- Freibetrag von 30 000 DM bzw. 60 000 entfällt

gabe DM bei Veräußerungserlös von nicht

mehr als 100 000 DM bzw. 200 000 DM

Vorteile bei der Nutzungswertbe- steuerung nach § 21 a EStG

durch Praxis im eigenen Haus, somit Ermittlung der Einkünfte aus Vermie- tung und Verpachtung nach § 21 II EStG

Nachteil: Gefahr der Versteuerung der stillen Reserven bei Praxis im ei- genen Haus

Nutzungswertbesteuerung, wenn nicht innerhalb von 6 Monaten ver- mietet wird

Zusammenstellung: Steuerberater Dr. Hans-Ulrich Lang, Hubertusstraße 11, 5300 Bonn 1

124 Heft 49 vom 9. Dezember 1983 80.

Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe

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