Gesundheitstelematik
Rechtliche Aspekte
Christian Dierks, Gerhard Nitz, Ulrich Grau: Gesundheitstele- matik und Recht. Rechtliche Rahmenbedingungen und legisla- tiver Anpassungsbedarf. Medizin- Recht.de Verlag, Frankfurt/Main, 2003, 276 Seiten, brosch., 50 C
Das Buch ist aus einem Gut- achten hervorgegangen, dass die Autoren im Auftrag des Zentrums für Telematik im Gesundheitswesen, Krefeld, von März bis Oktober 2002 zu rechtlichen Fragen im Zu- sammenhang mit Gesund- heitstelematik erstellt haben.
Kommentare und Stellung- nahmen weiterer Experten wurden zusätzlich eingearbei- tet. Das Werk gibt Leistungs- erbringern, Anwendern und Nutzern von telematischen
Anwendungen im Gesund- heitswesen einen verständli- chen Überblick über die Rechtslage und informiert eingehend über Konzepte und Vorschläge zur Rechts- fortbildung. Damit bietet es gleichzeitig eine Orien- tierung hinsichtlich mögli- cher Businessmodelle und deren künftiger Ausrich- tung.
Vor allem in den Be- reichen Datenschutz- recht, Berufsrecht, Haf- tungsrecht und bei den Rahmenbedingungen im Zivil- und Sozial- recht wirft der Einsatz von Gesundheitstelematik viele Rechtsfragen auf, ohne dass hierfür bislang inhaltliche Vorgaben an den Gesetzge- ber gerichtet oder konkrete Vorschläge zur Rechtsfortbil- dung erarbeitet worden sind.
Beispiel ärztliches Berufs-
recht: Hier emp-
fehlen die Autoren im Hin- blick auf telemedizinische Dienstleistungen eine Novel- lierung des Fernbehandlungs- verbots in den Berufsordnun- gen. Auch sollten telemedizi- nische Anwendungen künftig
gebührenrechtlich berück- sichtigt werden (Stichwort:
„EBM 2000plus“). Weitere Aspekte sind in diesem Zu- sammenhang die Regelung von Einwilligung und Schwei- gepflicht.
Darüber hinaus unterbrei- ten die Autoren auch Vor- schläge für Gesetzgebungs- verfahren. Im Mittelpunkt stehen hier vor allem das elektronische Rezept und die elektronische Patientenakte.
Die Einführung der elektro- nischen Patientenakte halten die Autoren schon jetzt für rechtlich (und technisch oh- nehin) möglich. Hinderungs- gründe sehen sie in der feh- lenden Finanzierungsmög- lichkeit durch die Gesetzliche Krankenversicherung ohne eine entsprechende Ergän- zung der gegenwärtigen Rechtslage.
Heike E. Krüger-Brand B Ü C H E R