B E R U F
KRANKENGELD
Ansprüche auch nach Ablauf des ALG I
Arbeitslosengeldempfänger, die krank werden und über die Bezugsdauer des regulären Arbeitslosengeldes hinaus arbeitsunfähig bleiben, haben weiterhin Anspruch auf Kranken- geld. Das gilt unabhängig davon, ob und welche Sozialleistungen sich an das Arbeitslosengeld I anschließen, urteilte das Bundessozialgericht in Kassel (Az.: B 1 KR 12/07 R).
Im vorliegenden Fall war ein Ar- beitsloser aus Bayern im Jahr 2000 für längere Zeit arbeitsunfähig krank und erhielt Krankengeld. Als der An- spruch auf Arbeitslosengeld zu Ende ging, verneinte die Arbeitsagentur ei- nen Anspruch auf die damalige Ar- beitslosenhilfe, weil der Mann we- gen seiner Krankheit dem Arbeits- markt nicht zur Verfügung stehe.
Daraufhin meinte die AOK Bayern, sie müsse auch kein Krankengeld mehr bezahlen. Denn das Kranken- geld sei eine Ausfallleistung. Weil der Arbeitslose aber weder Anspruch auf Arbeitslosengeld noch auf Ar- beitslosenhilfe habe, falle auch kein Einkommen weg, das mit dem Kran- kengeld ersetzt werden könne. Das Gericht sah für solche Spitzfindig-
keit keinen Raum. Maßgeblich sei al- lein die Situation beim erstmaligen Entstehen der Arbeitsunfähigkeit.
Unabhängig von späteren Verände- rungen müsse sich das Krankengeld daran orientieren, solange die Arbeits- unfähigkeit lückenlos bescheinigt sei. Bis wann dies der Fall war, soll im konkreten Fall noch das Bayerische Landessozialgericht prüfen. afp
76 Prozent der Berliner Mütter und Väter sind sehr zufrieden damit, wie ihr Pädiater ihre Kinder betreut. Das ergab eine Umfrage des Meinungs- forschungsinstituts forsa im Auftrag der Zeit- schrift „Eltern“. 16 Prozent der befragten Eltern sind „einigermaßen zufrieden“. Nur jede zwölfte Familie kreuzte an, weniger oder überhaupt nicht zufrieden mit ihrem Kinderarzt zu sein.
Die Zeitschrift will ab sofort eine Internetplatt- form zur Verfügung stellen, in der sich Eltern ge- genseitig Kinderärzte empfehlen können. Familien können sich gegenseitig Tipps zu den besten und beliebtesten Praxen und Dienstleistern in Berlin geben. Das „Empfehlungs-Portal“ soll außerdem Angaben zu Hebammen, Babysittern, Krippen, Horten, Kindergärten und Schulen enthalten. hil
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