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I 225/2001 JGK 13. März 2002 45C
Interpellation
0827 Meyer, Roggwil (SP)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 27.11.2001
Brandserie Gugelmann-Areal in Roggwil
Seit 1993 zerstörte eine Serie von Bränden mehrere Objekte der ehemaligen Textilwerke Gugelmann & Cie AG in Roggwil. Am 23. Juni 2001 fielen drei weitere – zum Teil unter Schutz stehende – Gebäudekomplexe dem Feuer zum Opfer. Die Brandvorfälle stellten zum Teil höchste Anforderungen an die örtliche Feuerwehr und diejenigen der umliegenden Gemeinden. Die Ursachen der letzten Ereignisses sowie allfällige gerichtspolizeiliche Resultate sind noch immer nicht bekannt. Die Bevölkerung ist beunruhigt und befürchtet, dass sich die Brandserie fortsetzt.
Der Regierungsrat wird um Auskunft über folgende Fragen ersucht:
1. Wie viele Brandereignisse sind seit 1993 auf dem Gugelmann-Areal in Roggwil zu verzeichnen?
2. Welche Resultate haben die einzelnen brandtechnischen Untersuchungen ergeben?
3. Sind kriminaltechnische Abklärungen durchgeführt und gerichtspolizeiliche Verfahren angeordnet worden? Mit welchen Resultaten?
4. Wurde bei einem oder mehreren Ereignissen menschliches Fehlverhalten als Ursache diagnostiziert?
5. Kam es zu Strafverfahren und zu Verurteilungen? Sind aktuell Strafverfahren hängig?
6. Wie hoch sind die aus den Bränden insgesamt resultierenden Schäden zu beziffern?
Welchen Anteil hatte, resp. hat die obligatorische Gebäudeversicherung hieran betragsmässig insgesamt zu leisten? Hat sich der Kanton über die Beiträge GVB hinaus in dieser Sache finanziell engagieren müssen?
7. Wie beurteilt der Regierungsrat die Resultate der bisherigen Untersuchungen?
8. Wie beurteilt die Regierung die Situation hinsichtlich weiterer Brände?
Antwort des Regierungsrates
Die Fragen des Interpellanten können wie folgt beantwortet werden:
1. Seit 1993 hat es auf dem Gugelmann-Areal insgesamt 10 Mal gebrannt. Die letzten Brandereignisse gehen auf den 23. Juni 2001 und den 30. Dezember 2001 zurück.
2. Von diesen Bränden sind insgesamt 6 auf Brandstiftung zurückzuführen. In den übrigen Fällen lag die Brandursache entweder bei technischen Defekten oder natürlichen Ursachen.
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3. Die Untersuchung von Brandfällen erfolgt im Kanton Bern ausschliesslich nach dem Eliminationsverfahren, d.h. alle in Frage kommenden Möglichkeiten werden zu Beginn der Fachuntersuchung in Betracht gezogen und können erst bei einer spurenmässig nachweisbaren Ursachenermittlung definiert werden. Die interessierenden Schadensereignisse wurden jedoch mit einem besonderen Aufwand bearbeitet, weil primär festzustellen war, ob Tatzusammenhänge vorliegen könnten, welche auf eine Serientäterschaft hinweisen würden. Handelt es sich um einen technischen Störfall oder eine natürliche Ursache, werden die Akten dem zuständigen Regierungsstatthalteramt übermittelt. Bei möglicherweise strafbaren Handlungen ist hingegen das Untersuchungsrichteramt für die weiteren Massnahmen zuständig.
4. Falls der Interpellant mit „menschlichem Fehlverhalten“ Brandstiftung versteht, war dies in 6 Fällen Brandursache (vgl. Ziffer 2).
5. In allen Fällen, welche auf Brandstiftung zurückzuführen sind, wurden durch das Untersuchungsrichteramt Emmental-Oberaargau entsprechende Strafverfolgungen gegen unbekannte Täterschaft eröffnet. Trotz sorgfältigsten und umfangreichen Ermittlungshandlungen konnten die jeweiligen Täter bis heute nicht ermittelt werden; zu strafrechtlichen Verurteilung kam es deshalb bislang nicht. Die insgesamt 6 Strafverfahren sind aber immer noch anhängig. Aus ermittlungstaktischen Gründen können keine weiteren Angaben gemacht werden.
6. Seit 1993 beläuft sich der Bruttogebäudeschaden auf 19,3 Millionen Franken. Nach Abzug der Rückversicherungsleistungen kosteten diese Brände die Gebäudeversicherung rund 12 Millionen Franken. Der Kanton Bern hat sich über die Leistungen der Gebäudeversicherung hinaus nicht finanziell engagieren müssen.
7. Die fraglichen Vorfälle werden besonders eingehend und sorgfältig durch die Strafverfolgungsbehörden und die Polizei untersucht. Die Suche nach den Tätern ist jedoch ausgesprochen schwierig, weil vielfach wesentliche sachdienliche Täterspuren durch die Brände ebenfalls mitvernichtet werden. Der Situation vor Ort wird jedoch durch die Kantonspolizei weiterhin besondere Aufmerksamkeit gewidmet.
8. Wie bereits erwähnt, wird der Situation vor Ort sowohl durch die Polizei als auch durch das Regierungsstatthalteramt und die Gemeindebehörden die volle Aufmerksamkeit geschenkt. Es wird alles unternommen, um die Täterschaft so rasch wie möglich zu eruieren. Der Regierungsrat ist deshalb guter Hoffnung, dass weiteren Brandanschlägen Einhalt geboten werden kann.
An den Grossen Rat