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Wie viele sind in ein Methadonprogramm umgestiegen

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Academic year: 2022

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I 234/2001 GEF 24. April 2002 44C

Interpellation

1474 Schneiter, Thierachern (EDU)

Weitere Unterschriften: 3 Eingereicht am: 28.11.2001

Auswirkungen der kontrollierten Heroinabgabe

1998 bewilligte der Grosse Rat die Erweiterung der Behandlungsplätze für die kontrollierte Heroinabgabe von 250 auf 500. Zum damaligen Zeitpunkt versprach sich die Regierung und eine Mehrheit des Parlaments eine Besserung in der Betreuung schwerstabhängiger Drogenabhängiger. Wie präsentiert sich die Situation ca. drei Jahre später, wie hat sich das Heroinabgabeprogramm der Betroffenen in der Praxis ausgewirkt:

- Wie viele sind in ein Methadonprogramm umgestiegen?

- Wie viele sind in eine abstinenzorientierte Therapie umgestiegen?

- Wie viele schafften den vollständigen Ausstieg aus den Drogen?

- Wie viele sind aus dem Programm ausgestiegen bzw. sind rückfällig geworden?

- Wie lange dauert eine durchschnittliche Betreuung pro Person im Programm?

- Wie viele Personen sind in den Jahren 1999 und 2000 durch das Programm betreut worden?

- Wie viele sind momentan im Programm?

- Wie hoch (Anzahl Personen) ist die Belegung in abstinenzorientierten Therapiestätten?

- Wie viele Personen sind momentan in einem Methadonprogramm?

- Welche Auswirkungen hat das Heroinabgabeprogramm auf die Beschaffungskriminalität?

Antwort des Regierungsrates

Mit dem 1991 beschlossenen Massnahmenpaket Drogen hat sich der Bund für eine Drogenpolitik entschieden, welche die Gesundheit und Menschenwürde des Einzelnen in den Vordergrund stellt. Gemäss den bisherigen Erkenntnissen ist die Zahl der Drogentoten vor allen im Kanton Bern stark gesunken, was nicht zuletzt auf die fortschrittliche Drogenpolitik Berns zurückzuführen ist.

Es hat sich bestätigt, dass die heroingestützte Behandlung nur für einen kleinen Teil der schweizweit geschätzten Anzahl von 30'000 schwer abhängigen, injizierenden Drogenabhängigen eine taugliche Option darstellt. Die Zulassungskriterien sind denn auch entsprechend streng geregelt:

1. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.

2. Die drogenabhängige Person muss seit mindestens zwei Jahren regelmässig Heroin intravenös (d.h. in die Venen gespritzt/gefixt) konsumieren. Ausnahmen von dieser Regelung können in begründeten Fällen gemacht werden.

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3. Probleme im medizinischen, psychologischen und/oder sozialen Bereich, die auf Drogenkonsum zurückzuführen sind, müssen vorhanden sein.

4. Es müssen zwei gescheiterte Behandlungsversuche mit einer anderen anerkannten ambulanten oder stationären Methode (zum Beispiel therapeutische Wohngemeinschaft, stationärer Entzug, Methadonprogramm, Psychotherapie usw.) vorliegen. Bei schweren körperlichen oder psychischen Krankheiten, die eine Behandlung mit anderen Methoden nicht zulassen, entfällt diese Bedingung.

Die heroingestützte Behandlung ist nicht ein Ersatz für andere substitutions- oder abstinenzorientierte Therapien, sondern eine wichtige Ergänzung für denjenigen Teil der Abhängigen, der bisher durch die Maschen des Therapienetzes gefallen ist.

So ist es denn auch folgerichtig, dass unter Artikel 1 der Verordnung über die ärztliche Verschreibung von Heroin vom 8. März 1999 die Ziele in untenstehenden Reihenfolge festgelegt sind:

1. eine anhaltende therapeutische Einbindung (für diese kleine Zielgruppe schwerstabhängiger Drogenkonsumenten/innen das primäre Ziel);

2. die Verbesserung des physischen und psychischen Gesundheitszustandes;

3. die Verbesserung der sozialen Integration (Arbeitsfähigkeit, Distanzierung von der Drogenszene, Abbau deliktischen Verhaltens);

und erst als letztes und langfristiges Ziel 4. der dauerhafte Verzicht auf Opiatkonsum

Seit Beginn der ärztlichen Heroinverschreibung im Jahr 1994 ist das Durchschnittsalter der Patienten/innen stets gestiegen (1994: 30,8; 1996: 31,5; 1998: 31,9: 2000: 32,6). Dies könnte ein Hinweis darauf sein, dass es weniger junge Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger gibt. Während der Konsum von dämpfenden Drogen (Heroin, Methadon) anteilmässig zurückgegangen ist, ist der Konsum von stimulierenden und halluzinogenen Drogen (Kokain, Amphetamine) gestiegen.

Die untenstehenden Antworten auf die mit der vorliegenden Interpellation gestellten Fragen stützen sich einerseits auf eine Auswertung des Bundesamtes für Gesundheit mit dem Titel „Die heroingestützte Behandlung (HeGeBe) im Jahre 2000“ (Publikationsdatum:

28. August 2001) und anderseits auf die Controllingdaten, die die Gesundheits- und Fürsorgedirektion mittels Leistungsverträgen bei den behandelnden Institutionen einverlangt. Die Antworten beziehen sich auf die Jahre 2000 und 2001, da Daten in dieser ausführlichen Form erst seit zwei Jahren erhoben werden.

• Wie viele sind in ein Methadonprogramm umgestiegen?

• Im Jahr 2000 sind in den vier HeGeBe-Zentren des Kantons Bern insgesamt 48 Personen aus dem Heroinprogramm ausgetreten. Davon sind 15 (31.3 %) in ein Methadonprogramm umgestiegen. Im Jahr 2001 sind insgesamt 49 Personen ausgetreten. Davon sind 22 (44.9 %) in ein Methadonprogramm umgestiegen.

• Wie viele sind in eine abstinenzorientierte Therapie umgestiegen?

Im Jahr 2000 sind von insgesamt 48 ausgetretenen Personen 26 (54,2 %) in einen Entzug eingetreten, im Jahr 2001 waren es 10 (20,4 %) von 49 ausgetretenen Personen.

• Wie viele schaffen den vollständigen Ausstieg aus den Drogen?

Hier muss auf die obenstehenden Prozentzahlen der sogenannten „positiven Austritte“

(Methadonprogramm, abstinenzorientierte Therapie) verwiesen werden. Ob der endgültige Ausstieg gelungen ist, kann nur mit einer Längsschnittstudie geklärt

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werden. Das BAG hat deshalb eine 6 Jahres-Verlaufsanalyse der 1994 eingetretenen Patienten/innen in Auftrag gegeben. Ausserdem wurde von der Qualitätskommission HeGeBe die Ausarbeitung eines Nachbefragungsbogens für alle Austritte in Angriff genommen. Auch hier gilt zu beachten, dass durch die HeGeBe-Zulassungskriterien eine Auswahl der ‚schwierigsten Fälle‘ vorliegt.

• Wie viele sind aus dem Programm ausgestiegen bzw. sind rückfällig geworden?

In den Jahren 2000 und 2001 sind insgesamt 48 respektive 49 Personen ausgestiegen. Zwischen 25 - 33 % der neu in ein Heroinabgabeprogramm Eintretenden waren bereits früher einmal in einem Heroin-Abgabeprogramm. Diese können/müssen als ‚rückfällig‘ bezeichnet werden.

• Wie lange dauert eine durchschnittliche Betreuung pro Person im Programm?

Die durchschnittliche Behandlungsdauer der Patienten/innen mit „positivem Austritt“

(Austritt in Methadonprogramm oder Entzug) beträgt 23 Monate. Die durchschnittliche Behandlungsdauer der Patienten/innen mit „negativem Austritt“ (Abbruch, Ausschluss, Gefängnisaufenthalt, Hospitalisation, Tod) beträgt 15 Monate.

• Wie viele Personen sind in den Jahren 2000 und 2001 durch das Programm betreut worden?

Basierend auf der durchschnittlichen Auslastung von 91,8 % wurden im Jahr 2000 275 Personen betreut, bei einer durchschnittlichen Auslastung von 96 % im Jahr 2001 wurden 288 Personen betreut.

• Wie viele sind momentan im Programm?

Gegenwärtig sind 320 Personen in einer heroingestützten Behandlung (Stand 27.

Februar 2002). Für das Jahr 2002 wurde eine Aufstockung um insgesamt 60 Plätze bewilligt (Koda-2, Bern: 40 Plätze, HeGeBe Thun: 20 Plätze), sodass die Gesamtzahl der bewilligten Plätze nun bei 360 liegt.

• Wie hoch ist die Belegung in abstinenzorientierten Therapiestätten?

Die Belegung in den BSV-subventionierten, abstinenzorientierten Institutionen betrug im Jahr 2000 knapp 80 %, im Jahr 2001 rund 67%. Dabei ist von insgesamt 208 Plätzen auszugehen.

• Wie viele Personen sind momentan in einem Methadonprogramm?

Die Zahl der Personen in einem Methadonprogramm beträgt 2050 (Stand Februar 2002).

• Welche Auswirkungen hat das Heroinabgabeprogramm auf die Beschaffungskriminalität?

Bei Patienten/innen in heroingestützten Behandlungen wird eine deutliche Verminderung der Delinquenz festgestellt. Nach einer Behandlungszeit von 12 Monaten wurde in der Studie Killias ein Rückgang der Delinquenz um mehr als 90 % bei folgenden Delikten festgestellt:

- Ladendiebstähle

- Taschendiebstähle

- Einbruch

- Hehlerei

- Verkauf von Haschisch

- Verkauf von harten Drogen

(Quelle: Killias, Rabasa 1997: Synthesebericht ISF)

An den Grossen Rat

Referenzen

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