„Rehabilitation: Der nachweisbare Erfolg”
Frauen finden nach berufsfördernden Rehabilitations-Maßnahmen leichter einen Arbeitsplatz als Männer
... nicht aufnehmen oder fortsetzen
• aus persönlichen Gründen
1
Ergebnisse abgeschlossener berufsfördernder Rehabilitations-Maßnahmen im Jahr 1977 *) Von 1000
Personen insgesamt konnten eine Tätigkeit .. .
. aufnehmen oder fortsetzen
771
19
• aus gesundheit- lichen Gründen
Frauen
Männer
745
*) Ausbildung und Umschulung sowie Einarbeitung und Fortbildung;
Quelle: Statistisches Bundesamt
iwd
40/1979 Deutechcr Instituts-Verlag
838
In der Bundesrepublik Deutschland leben mehr als vier Millionen behinderte Menschen, unter ihnen zwei Millionen Frühinvaliden. Knapp eine Million — durch Krankheit oder Unfall zeitweise aus dem Erwerbsleben ausgeschie- den — bereiten sich auf eine neue Berufsrolle vor. 1977 wurden rund 918 000 medizinische und berufsfördernde Maßnahmen der verschiedenen Rehabili- tationsträger durchgeführt. In rund 89 Prozent der Fälle sind die medizini- schen Maßnahmen erfolgreich abgeschlossen worden, so daß die berufliche Tätigkeit fortgesetzt oder neu aufgenommen werden konnte. Nicht so gün- stig schnitten die berufsfördernden Maßnahmen ab. Immerhin konnten hier 77 Prozent der Behinderten nach Beendigung der Maßnahmen eine Tätigkeit fortsetzen oder aufnehmen. Dabei schnitten Frauen mit einer Wiedereinglie- derungsquote von 83,9 Prozent deutlich besser ab als die Männer (74,5 Prozent) iwd/DÄ
Die Information:
Bericht und Meinung NACHRICHTEN
> eindeutige Regelung für die Zu- sammenarbeit zwischen Psycho- therapeut und Arzt.
Zu den Problemen im Zusammen- hang mit § 218 StGB stimmten das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit und die Bundesärztekammer darin über- ein, daß es einer Änderung des Gesetzes nicht bedarf. Sie unter- strichen gemeinsam den Zweck, das werdende Leben wirksamer zu schützen. Deshalb unterstützen sie nachdrücklich alle Bemühun- gen, durch intensive und qualifi- zierte Beratung praktikable Fami- lienplanung zu ermöglichen und Schwangeren, die sich in einer Notlage befinden bei der Bewälti- gung ihrer Konflikte zu helfen. PdÄ
Transplantationsgesetz:
Anregungen
der Bundesärztekammer
Die Bundesärztekammer wendet sich dagegen, den Hirntod als To- desbestimmung und ein bestimm- tes medizinisches Untersuchungs- verfahren zur Feststellung des Hirntodes in das sogenannte Transplantationsgesetz („Gesetz über Eingriffe an Verstorbenen zu Transplantationszwecken") aufzu- nehmen.
Anläßlich einer öffentlichen Anhö- rung vor dem Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages am 24.
September in Bonn regte Dr. med.
Arnold Rimpau, Präsident der Ärz- tekammer Hamburg, als Vertreter der Bundesärztekammer, an, daß Organentnahmen vor Ablauf von drei Stunden seit dem endgültigen Kreislaufstillstand nur dann recht- lich zulässig sein sollten, wenn mindestens zwei Ärzte den Eintritt des Todes „aufgrund einer dem jeweiligen Stand der medizini- schen Wissenschaft entsprechen- den Untersuchung des Verstorbe- nen eindeutig festgestellt" haben.
Diese gutachtenden Ärzte dürften weder an der Organentnahme noch an der Transplantation betei- ligt sein. Der Kammersprecher er-
läuterte, in anderen Ländern hät- ten sich solche Regelungen be- reits bewährt.
Ausdrücklich weist die Bundesärz- tekammer darauf hin, daß die im Gesetzentwurf vorgesehene Ver- pflichtung zur schriftlichen Nie- derlegung der Tatsachen, die der Feststellung des Hirntodes zu- grunde liegen, bereits praktiziert werde. Entsprechend den Emp- fehlungen der zuständigen ärztli- chen Fachgesellschaft seien die Ärzte gehalten, die neurologi- schen Befunde schriftlich zu fixie- ren und die EEG-Kurven (gegebe- nenfalls die Röntgenbilder der se- lektiven Serien-Angiographie) auf- zubewahren, so daß eine Nachprü- fung der Diagnose einer irreversi- bel erloschenen Hirnfunktion je- derzeit möglich sei.
In ihrer Stellungnahme an den Rechtsausschuß hat sich die Bun- desärztekammer auf Bitten des Rechtsausschußvorsitzenden Dr.
Carl Otto Lenz (CDU), MdB, auf den Themenkomplex „Transplan- tationspraxis in bezug auf die Feststellung des Todeszeitpunk- tes" beschränkt und sich daher ei- ner Äußerung zu anderen Kernfra- gen des Gesetzentwurfs enthal- ten. EB
In einem Satz
Weltgesundheitstag — Der Welt- gesundheitstag 1980 (er wird am Montag, dem 7. April, begangen werden) steht unter dem Motto
„Rauchen oder Gesundheit — Dei- ne Wahl". DÄ
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 43 vom 25. Oktober 1979 2795