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Archiv "Krankenhäuser: Innovationen kommen nicht an" (29.01.2010)

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CHIRURGEN

Warnung vor „Doping“ im OP

Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) warnt Chirur- gen vor Arzneimitteln zur menta- len Leistungssteigerung (Neuro- enhancern). Wie viele andere Be- rufsgruppen seien auch Ärztinnen und Ärzte bei wachsendem Leis- tungsdruck oft versucht, konzen- trationsfördernde Medikamente zu schlucken. Derzeit seien aber we- der die Wirkung dieses Gehirndo- pings noch die davon ausgehende Gefahr ausreichend erforscht.

„Bei einem chirurgischen Ein- griff sind in höchstem Maße klare Urteilsfähigkeit und Entschluss- kraft gefragt“, betont DGCH-Ge- neralsekretär Hartwig Bauer. Die- se könnten durch die Einnahme von Neuroenhancern beeinträch- tigt sein. Auch die nötige Distanz zum Operationsgeschehen könne

durch Substanzen wie Modafinil oder auch Methylphenidat verlo- ren gehen.

Hintergrund der DGCH-War- nung ist ein Memorandum, in dem Experten unterschiedlicher Fach- richtungen für einen offeneren und liberaleren Umgang mit dem „Ge- hirndoping“ plädieren. „Ein libe - ralisierter Umgang, der mangels qualifizierter Studien schlicht auf Unsicherheit und Unwissenheit ba- siert, wäre das falsche Signal“, be- tont Bauer.

Welche Rolle die Wachmacher- pillen für Operateure tatsächlich spielen, ist der Fachgesellschaft zufolge bisher unklar. Deshalb un- tersucht die DGCH zurzeit, ob und in welchem Umfang Chirurgen in Deutschland ihre berufliche Leis- tung medikamentös steigern. hil

KRANKENHÄUSER

Innovationen kommen nicht an

Stationäre Patienten profitieren zu wenig vom medizintechnischen Fortschritt. Das ist das Ergebnis ei- ner aktuellen Studie des Deutschen Krankenhausinstituts im Auftrag des Bundesverbandes Medizintech- nologie (BVMed). Danach gibt es vor allem Mängel bei der Innova - tionsklausel zu „Neuen Untersu- chungs- und Behandlungsmetho- den“ (NUB-Verfahren), die zu bü- rokratisch ausgestaltet sei. Zudem gehen die Krankenkassen in den NUB-Budgetverhandlungen zu in- transparent und restriktiv vor. Ab- lehnungen beziehen sich meist auf Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, die jedoch nicht zugänglich ge- macht werden.

„Obwohl der Zugang zu Inno - vationen im Krankenhausbereich nach dem Prinzip ‚Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt‘ keiner rechtli- chen Beschränkung unterliegt, wird

bei den Budgetverhandlungen eine faktische Blockade aufgebaut, die der Gesetzgeber so nicht beabsich- tigt hat“, kommentiert BVMed-Ge- schäftsführer Joachim Schmitt. Die Politik verweise zwar immer auf die Innovationsklausel, müsse aber erkennen, dass diese in der Praxis nicht funktioniere.

Der Untersuchung zufolge wird nur für 35 Prozent aller NUB-An- träge der Kliniken ein Entgelt ver- einbart. 40 Prozent der Anträge scheitern demnach bereits bei der ersten Prüfung des Verfahrens durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Von den erfolgreichen Anträgen beim InEK scheitern laut Studie weitere knapp 40 Prozent, weil es nicht gelingt, ein krankenhausindividuelles Ent- gelt für die neue Methode zu ver- einbaren. Die Studie kann unter www.bvmed.de (Publikationstudien) heruntergeladen werden. hil

ABV-VERSORGUNGSWERKE

Stabil durch die Krise

Die berufsständischen Versorgungs- werke der Angehörigen der verkam- merten freien Berufe (Ärzte, Apo- theker, Architekten, Notare, Rechts- anwälte, Steuerberater, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Zahnärzte, Psychothe- rapeuten und Ingenieure) haben die Finanzmarktkrise nach eigenen An- gaben gut überstanden. Dafür aus- schlaggebend seien ihre diversifi- zierte Anlagestrategie und die Tat- sache, dass sie nie in sogenannte Subprime-Anlagen investiert gewe- sen seien, erklärte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft berufs- ständischer Versorgungseinrichtun- gen (ABV), Dr. Ulrich Kirchhoff, anlässlich der Mitgliederversamm- lung seiner Organisation. Allerdings stellten das gegenwärtig niedrige Zinsniveau und die deutlich verlän- gerte Lebenserwartung der Mitglie- der die Versorgungswerke vor „er- hebliche Herausforderungen“.

Von der neuen Regierungskoali- tion erwartet Kirchhoff keine Be- drohung des Systems der berufs- ständischen Versorgung im Sinne einer Einbeziehung in die gesetzli- che Rentenversicherung. Allerdings befürchtet die ABV, so ihr Vorsit- zender, dass am Ende der Verabre- dungen im Koalitionsvertrag zur Vereinfachung der Rentenbesteue- rung ein Quellenabzugsverfahren stehen könnte. Dagegen, die Steu- ern direkt von der Rente einzube- halten und an die Finanzverwaltung abführen zu sollen, wollen sich die Versorgungswerke „mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zur Wehr setzen“. Für die Versorgungswerke entstehe hierdurch, so Kirchhoff, erheblicher Mehraufwand. Sie wür- den gezwungen, Parallelstrukturen zu denen der Finanzverwaltung auf- zubauen. Außerdem sei zu berück- sichtigen, dass die Versorgungswer- ke bereits erhebliche finanzielle Mittel aufgewandt hätten, um das gesetzlich normierte Rentenbezugs- mitteilungsverfahren umzusetzen. JF

B E R U F

146] Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 107

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Heft 4–2

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29. Januar 2010

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