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Archiv "Arzneimittel: „Aufruf des Bestandsmarkts ist wichtig“" (21.02.2014)

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P O L I T I K

ARZNEIMITTEL

„Aufruf des Bestandsmarkts ist wichtig“

Union und SPD wollen die Möglichkeit, den Nutzen alter Arzneimittel zu prüfen, aus dem Gesetz streichen. Ihre Begründung: Der Aufwand sei zu hoch. Die Ärzteschaft widerspricht.

U

m den befürchteten Anstieg der Arzneimittelausgaben zu reduzieren, hatten Union und FDP im Jahr 2010 einen Preisstopp für Medikamente verhängt und den Herstellerabschlag für Arzneimittel ohne Festbetrag von sechs auf 16 Prozent angehoben. Aus dem glei- chen Grund will die Große Koaliti- on nun das Preismoratorium bis zum Ende des Jahres 2017 fortfüh- ren und den Herstellerabschlag auf sieben Prozent festsetzen.

Kontroverse Diskussion

Zudem wollen Union und SPD im 14. SGB V-Änderungsgesetz, das am 20. Februar im Bundestag bera- ten wird, die im Arzneimittelmarkt- neuordnungsgesetz (AMNOG) ge- schaffene Möglichkeit wieder auf- heben, auch Arzneimittel aus dem Bestandsmarkt einer Nutzenbewer- tung zu unterziehen. Dadurch ent- falle der administrative Aufwand für die Pharmafirmen wie für die beteiligten Institutionen der Selbst- verwaltung, begründen sie. Bei ei- ner Anhörung im Gesundheitsaus- schuss wurde dieser Plan kontro- vers diskutiert.

Sowohl medizinische als auch ökonomische Gründe sprächen für einen Aufruf des Bestandsmarktes, befand der stellvertretende Vorsit- zende des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, Prof. Dr.

Eberhard Wille. Da eine notwen- dig werdende Priorisierung der zu bewertenden Arzneimittel durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) jedoch mit Rechtsunsicher- heiten verbunden sei, seien die Plä- ne der Koalition zwar vertretbar, aber „keine Ideallösung“.

Knapp die Hälfte der bisher be- werteten neuen Arzneimittel hät- ten keinen deutlichen Mehrwert im Vergleich zur Standardtherapie gehabt, erklärte der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Josef He- cken. Dies würde sich auch im Bestandsmarkt so abbilden las- sen. Gleichwohl sei der G-BA für ein Ende des Bestandsmarktauf- rufs, weil das mit dem Aufruf ver- folgte qualitative und finanzielle Ziel mit hoher Wahrscheinlichkeit

nicht erreicht werden könne. Pro- blematisch sei bei alten Arznei- mitteln zum Beispiel die sehr unübersichtliche Studienlage, so Hecken.

„Viele unnütze Arzneimittel“

Dem widersprach der Vorsitzende der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, Prof. Dr.

med. Wolf-Dieter Ludwig: „Es gibt nur wenige Studien zu alten Arznei- mitteln, die wirklich relevante In- formationen enthalten. Das ist ja gerade das Problem.“ Nur etwa ein bis zwei von zehn Arzneimitteln, die in den vergangenen 15 bis 20 Jahren auf den Markt gekommen sind, hätten einen therapeutischen Fortschritt gebracht. Auf dem Markt gebe es heute viele unnütze Präparate, die viel Geld verschlän- gen. Das Ende des Bestandsmarkt- aufrufs bedeute, dass diese Arznei- mittel ohne wissenschaftlichen Be- leg für Jahre als Standard angese- hen werden könnten, während älte- re Medikamente mit nachgewiese- nem Nutzen ihre Stellung verlören.

„Statt den außerordentlich wichti- gen Aufruf des Bestandsmarkts nicht aus inhaltlichen, sondern aus juris- tischen Gründen zu beenden“, so Ludwig, „sollte sich der Gesetzgeber lieber Gedanken darüber machen, wie eine Bewertung alter Arzneimit- tel auch juristisch haltbar ist.“

Falk Osterloh

Mit dem 14. SGB V-Änderungsgesetz soll der G-BA auch damit beauftragt werden, erstmals zum 30. Sep- tember 2014 eine Liste mit Arzneimitteln zu erstellen, die Apotheker im Rahmen von Rabattverträgen nicht durch andere Medikamente austauschen dürfen.

Es wird klargestellt, dass die Wirtschaftlichkeit eines neuen Arzneimittels für alle zugelassenen Anwendungs- gebiete als erwiesen gilt, sobald GKV-Spitzenverband und Hersteller im Rahmen des AMNOG-Verfahrens einen Erstattungsbetrag ausgehandelt haben. Die Vertragspart- ner können jedoch auch festlegen, das eine Wirtschaft- lichkeit nur bei bestimmten Anwendungsgebieten gilt.

WEITERE REGELUNGEN

Arzneimittelher- steller sollen nach dem Willen von Uni- on und SPD auch in den kommenden vier Jahren die Preise ihrer Produk- te nicht erhöhen dürfen.

Foto: picture alliance

Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 111

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Heft 8

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21. Februar 2014 A 289

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