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werden. Mündliche Nebenabreden jeder Art sind unwirksam und es halten die Vertragsteile fest, dass derartige nicht bestehen.

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Academic year: 2022

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Rienzner KG GF: Günter Rienzner

Seilerstraße 2, 4633 Kematen a. I.

telefon +43 732 / 23 70 50

web www.mykiwi.at

Firmenbuch-Nr. Fn373417v UID-Nr. ATU67084969 IBAN AT56 3456 0000 0331 8904 BIC RZOOAT2L560

1. Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“) sind grundsätzlich für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen konzipiert. Sollten sie auch bei Rechtsgeschäften mit Verbrau- chern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 des Konsumentenschutzgesetzes vereinbart werden, gelten sie nur inso- weit, als sie nicht den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes widersprechen. Die Firma Rienzner KG wird im Folgenden als „Auftragnehmer“ bezeichnet.

1.2. Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten die dem Auftraggeber in der aktuellen Version bekannt gegebenen AGB für sämtliche Aufträge und Leistungen zwischen dem Auftrag- geber und dem Auftragnehmer. Sie gelten auch für zukünftige Verträge, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

1.3. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten nicht als Zustimmung zu von unseren Bedin- gungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarhei- ten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.

1.4. Der Auftraggeber erklärt mit der Beauftragung des Auftragnehmers zur Leistungserbringung, dass er mit dem Inhalt dieser AGB einverstanden ist, diese AGB gelesen hat oder zumindest die Möglichkeit gehabt hat, vom Inhalt dieser AGB Kenntnis zu nehmen.

1.5. Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen einschließlich der AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirk- samkeit der Schriftform. Von diesem Schriftlichkeitsgebot kann ebenfalls nur schriftlich abgegangen werden. Mündliche Nebenabreden jeder Art sind unwirksam und es halten die Vertragsteile fest, dass derartige nicht bestehen.

2. Vertragsabschluss

2.1. Da die Produktbeschreibungen der Hersteller und der Großhändler übernommen werden, gelten geringe Abweichungen von den Produktangaben, soweit sie für den Auftraggeber nicht unzumutbar sind, als genehmigt. Aufträge für Waren (Bestellungen) werden schriftlich via Mail entgegengenommen. Dienst- leistungen können auch via Telefon beauftragt werden.

2.2. Verträge kommen erst durch schriftliche Auftragsbestätigung bzw. Lieferung der bestellten Ware zustande. Der Auftraggeber verzichtet auf eine Annahmeerklärung gem. § 864 ABGB. Die Übersendung einer Rechnung kommt einer Auftragsbestätigung gleich. Eine Bindung für den Auftragnehmer tritt nur dann ein, wenn die Annahmeerklärung von Seiten des Auftragnehmers firmengemäß gefertigt ist. Das Erfordernis der Unterschriftlichkeit ist für den Auftragnehmer im Falle einer Übermittlung per Telefax erfüllt.

2.3. Verträge, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen sind, können schriftlich von jedem Vertragspart- ner jeweils unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ablauf eines Kalenderjahres aufge- kündigt werden.

zutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

4.5. Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.A. zu verrechnen. Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen werden davon nicht beeinträchtigt. Der Auftragnehmer behält sich vor, Forderungen an Dritte zum Inkasso weiter zu geben. Der Vertragspart- ner verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen und pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 15,00 (exkl. USt.) zu bezahlen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden unab- hängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

5. Aufrechnungsverbot

Forderungen des Auftraggebers können nicht gegen Forderungen des Auftragnehmers aufgerechnet werden.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers. In der Geltend- machung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

6.2. Für den Fall, dass der Auftraggeber die im Vorbehaltseigentum des Auftragnehmers befindlichen Waren und Erzeugnisse weiterveräußert oder Dritte in sonst einer Weise an diesen Waren Rechte behaup- ten, hält der Auftraggeber den Auftragnehmer hinsichtlich dieser Ansprüche schad- und klaglos.

6.3. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berech- tigt, den gelieferten Gegenstand zurückzuverlangen. Der Käufer ist in diesem Fall zur Herausgabe verpflich- tet. Sollte der Gegenstand durch unsachgemäße Behandlung an Wert verloren haben, ist der Auftraggeber zu einer Ersatzzahlung in Höhe des Wertverlusts verpflichtet. Eine vom Auftraggeber bestellte und vom Auftragnehmer bereits erbrachte Dienstleistung ist jedoch trotz der Rückgabe der Waren als offener Posten anzusehen (Siehe Punkt 2.4).

7. Gewährleistung

7.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit Übergabe der Ware bzw. der Hard- oder Software. Die Ware gilt eine Woche nach Übergabe auch ohne Abnahmeprotokoll als abgenommen und die Gewährleistungsfrist beginnt zu laufen.

7.2. Mängel müssen bei sonstigem Haftungsausschluss längstens innerhalb von 8 Tagen nach Überga- bezeitpunkt mit detaillierter Fehlerbeschreibung schriftlich gerügt werden. Verdeckte Mängel müssen innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich gerügt werden. Mängelrügen sind nur gültig, wenn der Mangel ersichtlich und/oder reproduzierbar ist. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzei- tig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadener- satzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsansprüchen aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Sind Mängel nur bei einem Teil der Lieferung/Leistung aufgetreten, so kann der Auftrag- geber nur diesen und nicht die gesamte Lieferung/Leistung als mangelhaft beanstanden. Bei gerechtfer- tigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. 7.3. Das Vorliegen eines Mangels berechtigt den Auftraggeber nicht, den Mangel selbst oder durch Dritte beheben zu lassen, sondern es ist dem Auftragnehmer vorher Gelegenheit zur Verbesserung inner- halb einer angemessenen Frist zu geben. Der Auftragnehmer ist zur Nachbesserung verpflichtet, soweit die

Mängel fristgerecht geltend gemacht worden sind und er diese nachweislich zu vertreten hat.

7.4. Die Nachbesserung erfolgt kostenlos im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten. Die Pflicht zur Nachbesserung entfällt, wenn der Auftraggeber in Leistungen des Auftragnehmers eingegriffen hat. Im Falle einer Beanstandung von Mängeln muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer Gelegenheit geben, die Ursachen der gemeldeten Beanstandungen zu untersuchen. Ergibt die Untersuchung, dass der Fehler nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, sind die Kosten der Untersuchung vom Auftraggeber zu tragen. Mängelbehebungen bewirken keine Verlängerung der Gewährleistung und/oder Garantie. Die Vermu tungsregelung des §924 ABGB wird ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen.

7.5. Der Anspruch auf Gewährleistung erlischt, wenn der Auftraggeber selbst oder durch Dritte Ände- rungen an der Hard-/Software vornimmt oder vornehmen lässt.

7.6. Der Auftragnehmer leistet weiters keine Gewährleistung dafür, dass die übergebene Hard-/Soft- ware oder Ware mit den vom Auftraggeber eingesetzten Geräten kompatibel ist. Demnach ist der Auftrag- geber verpflichtet, die technischen Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Hard-/Software sowie der Verwendbarkeit der Waren zu schaffen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, zu prüfen, ob die veräu- ßerte Hard- /Software bzw. Ware für die vom Auftraggeber geplanten Einsatzbedingungen, insbesondere für die vom Auftraggeber verwendeten Geräte, geeignet ist.

7.7. Weiters erlischt die Gewährleistung, wenn der Auftraggeber ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers die Software Dritten überlässt.

7.8. Bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preisminderungsanspruch durch Verbesserung in angemessener Frist abzuwenden. Der Auftragnehmer ist weiters berechtigt, statt der Verbesserung oder Akzeptanz des geltend gemachten Preisminderungsan- spruchs dem Auftraggeber eine Gutschrift für künftige Warenbestellungen auszustellen. Weitere Ansprü- che, insbesondere Schadensersatzansprüche aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.

7.9. Für den Fall, dass der Auftraggeber einen Gewährleistungsfall behauptet, wird der Auftragnehmer eine Fehlerdiagnose vornehmen. Stellt sich dabei heraus, dass es sich um keinen Gewährleistungsfall han- delt, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer sämtliche dadurch angefallenen Kosten zu ersetzen.

7.10. Jeder Gewährleistungsanspruch ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber die Hard-/Software bzw. die erworbene Ware nicht bestimmungsgemäß verwendet oder verwenden lässt.

8. (Produkt-)Haftung, Schadenersatz

8.1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachge- wiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausge- schlossen. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist mit dem Auftragswert beschränkt.

8.2. Der Ersatz von Schäden aus Computerviren, Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten, Produktionsausfällen oder Produktionsverzögerungen und von Schäden aus Ansprüchen Dritter (auch aus dem Titel der Produkthaftung) gegen den Auftragnehmer ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

8.3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verluste oder Schäden, die direkt oder indirekt durch Handlun- gen oder Unterlassungen bei der Bedienung durch den Auftraggeber oder Anwender entstehen.

8.4. Es ist die Obliegenheit des Auftraggebers, seine Passwörter sowie sonstige Zugangssperren für Unbefugte unzugänglich zu halten. Für Schäden, die durch deren mangelhafte Geheimhaltung durch den Auftraggeber oder durch Weitergabe an Dritte entstehen, haftet dieser.

8.5. Die Haftung des Auftragnehmers ist jedenfalls betragsmäßig beschränkt bis zur Höhe des verein- barten Kaufpreises oder des vereinbarten Entgelts für den betreffenden Auftrag. Eine darüber hinausge- hende Haftung des Auftragnehmers ist ausdrücklich ausgeschlossen, da der Auftragnehmer den gegen- ständlichen Vertrag nur mit dem Vorbehalt dieser Haftungsgrenze abgeschlossen hat.

8.6. Schadenersatzansprüche sind weiters ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers Veränderungen an den übergebenen Waren, der Hard-/Soft- ware vorgenommen hat, diese unberechtigterweise an Dritte weitergegeben hat oder diese nicht bestim- mungsgemäß verwendet hat.

8.7. Wir halten ausdrücklich fest, dass der Auftraggeber zu überprüfen hat, in wie weit der Einsatz des von uns entwickelten bzw. programmierten Softwareprogrammes nach der (den) jeweils anzuwendenden gültigen Rechtsordnung(en) zulässig ist. Wir übernehmen daher für die Zulässigkeit des Einsatzes und Verwendung unseres Programmes gemäß den in den verschiedenen Ländern jeweils gültigen Rechtsord- nungen keine Haftung und hat uns darüber hinaus der Auftraggeber diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

8.8. Ersatzansprüche verjähren jedenfalls in sechs Monaten nach Erbringung der Leistung oder Liefe- rung. Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel "Produkthaftung" iSd PHG gegen den Auftragnehmer richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre des Auftragnehmers verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

9. Vor-Ort-Service

9.1. Vor-Ort-Service-Zusagen für Computersysteme, Peripherie und Komponenten sind Zusagen der Hersteller bzw. der Lieferanten. Wurde keine spezielle Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien getrof- fen, ist die beanstandete Ware direkt beim Hersteller bzw. Lieferanten zu reklamieren. Wurde eine Vereinba- rung mit dem Auftragnehmer getroffen, können keine Wiederherstellungszeiten zugesagt werden, da diese Zeiten von den Lieferanten und Herstellern abhängig sind.

9.2. Die Serviceleistungen des Auftragnehmers beschränken sich auf Installation und Deinstallation von Betriebssystemen und Applikationen, Eingrenzung von Hardwareproblemen durch Komponententausch (keine Komponentenreparatur), Eingrenzung und Behebung von Softwareproblemen, Hilfe bei verseuch- ten Systemen, Beratung, Schulung und Verkauf von Hard- und Software sowie Beratung für die Anschaf- fung eines Internetanschlusses.

10. Datenschutz

Im Zuge der Geschäftsbeziehung bekannt gegebene persönliche Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

11. Software

Für die mitgelieferte und installierte Software gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrages. Der Auftragnehmer kann nicht für Schäden durch vorinstallierte Software des Lieferanten haftbar gemacht werden.

12. Haftung bei Datenverlusten

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Datenverluste während der Reparatur, Überprüfung, Wartung oder anderen Eingriffen sowie daraus resultierende Folgeschäden. Der Auftraggeber ist verpflich- tet, vor oder bei Übergabe des Gerätes zur Reparatur bzw. vor Beginn der Arbeiten, alle Daten zu sichern. Trotz bestmöglicher Konfiguration kann es zu Datenverlust durch Virenbefall oder fehlerhafte Hardware kommen. In diesem Fall bestehen keinerlei Forderungsansprüche gegen den Auftragnehmer.

13. Remotesupport

Für Remotesupportstunden gelten die gleichen Richtlinien wie für Arbeitseinsätze vor Ort. Mit der Inan- spruchnahme des Remotesupports gehen Sie einen verbindlichen Vertrag mit dem Auftragnehmer ein. Es besteht, sofern nicht Vertraglich vereinbart, seitens des Auftraggebers keinerlei Anspruch auf Remotesup- port. Es liegt im Ermessen des Auftragnehmers, ob die Problemstellung durch Remotesupport behandelt wird.

14. Sonstiges

14.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit des restlichen Vertragsinhaltes nicht. Hinsichtlich der rechtsunwirksamen Bestimmungen vereinbaren die Vertragsteile, die Regelungslücke durch eine der unwirksamen Bestimmung nahekommende und branchenübliche Bestimmung zu schließen.

14.2. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten betreffend sämtlicher Leistungen des Auftragnehmers einschließlich behaupteter Ansprüche des Auftraggebers ist das sachlich zuständige Gericht in Grieskir- chen.

14.3. Die Vertragsteile vereinbaren die Anwendung des Österreichischen Rechts.

14.4. Die Vertragsteile verzichten auf Anfechtung aus Irrtum. Die Geltendmachung von laesio enormis ist ausgeschlossen.

Stand: 23.12.2020 2.4. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers

möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrach- ten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 10% des noch nicht abge- rechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen. Das richterliche Mäßigungsrecht wird ausgeschlossen.

3. Angebote und Preise

3.1. Angebote des Auftragnehmers sind grundsätzlich freibleibend und gelten nur solange der Vorrat der Zulieferfirmen ausreicht.

3.2. Angebote werden zu aktuellen Tagespreisen der Lieferanten erstellt und können geänderten Kondi- tionen wie Lohnkosten, VPI, Währungskursen und Rohstoffkosten angepasst werden. Die endgültigen Preise stehen somit erst bei der Auftragsvergabe fest. Folglich kann zwischen Angebot und Auftrag eine Preisdifferenz entstehen. Sollte diese Gesamtsumme höher als beim ursprünglichen Angebot sein bzw.

sollten Preissenkungen seitens der Zulieferfirmen vorliegen, so wird der Auftraggeber dies derart fristge- recht bekannt geben, dass der Auftraggeber die Möglichkeit hat, im Rahmen der vertraglichen Kündi- gungsfrist vom Vertrag zurückzutreten.

3.3. Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer (USt.). Dienstleistungen werden mit einen Stundensatz von € 99,00 (exkl. USt.) innerhalb der regulären Bürozeiten verrechnet. Bei Vor-Ort Dienstleis- tungen werden darüber hinaus eine KFZ-Pauschale von € 24,00 (exkl. USt.) sowie die Anfahrtszeit mit einem Stundensatz von € 65,00 (exkl. USt.) in Rechnung gestellt.

4. Zahlungskonditionen

4.1. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abzug und spesenfrei mit der Rechnungsle- gung bzw. mit der Auslieferung der Ware sofort fällig und sind im Voraus oder unter Vorlage einer Bankbe- stätigung bei Überweisung zu bezahlen. Ist der erste Geschäftsabschluss problemlos abgewickelt worden, besteht die Möglichkeit der Zahlung per Bankeinzug bzw. der Banküberweisung innerhalb von 7 Kalender- tagen; diese können jedoch von uns ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

4.2. Der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich darauf, allfällige von ihm behauptete Gegenforderungen gegenüber dem Auftragnehmer mit dem vereinbarten Kaufpreis oder Entgelt aufzurechnen. Gleiches gilt für die Aufrechnung mit allenfalls behaupteten Preisminderungs- oder sonstigen Gewährleistungsansprü- chen oder Schadenersatzansprüchen des Auftraggebers.

4.3. Der Auftraggeber hat seine Zahlungsverpflichtungen erst dann erfüllt, wenn der vereinbarte Kauf- preis oder das vereinbarte Entgelt bei dem Auftragnehmer so eingelangt ist, dass dieser darüber verfügen kann.

4.4. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durch- führung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der verein- barten Zahlungen berechtigt den Auftragnehmer, die Lieferung bzw. die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen. Ein Skontoabzug wird nur im Rahmen und aufgrund schriftlicher Vereinbarungen anerkannt. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung einer Rechnung, mit dem Abruf oder der Annahme der Ware bei diesem Vertrag oder anderen mit ihm geschlossenen Verträgen mehr als zwei Wochen in Verzug, werden alle Forderungen unabhängig von der Laufzeit sofort fällig. Unter den vorgenannten Voraussetzungen ist der Auftragnehmer auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen und nach angemessener Nachfrist von diesem und anderen Verträgen zurück-

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Rienzner KG GF: Günter Rienzner

Seilerstraße 2, 4633 Kematen a. I.

telefon +43 732 / 23 70 50

web www.mykiwi.at

Firmenbuch-Nr. Fn373417v UID-Nr. ATU67084969 IBAN AT56 3456 0000 0331 8904 BIC RZOOAT2L560

1. Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“) sind grundsätzlich für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen konzipiert. Sollten sie auch bei Rechtsgeschäften mit Verbrau- chern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 des Konsumentenschutzgesetzes vereinbart werden, gelten sie nur inso- weit, als sie nicht den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes widersprechen. Die Firma Rienzner KG wird im Folgenden als „Auftragnehmer“ bezeichnet.

1.2. Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten die dem Auftraggeber in der aktuellen Version bekannt gegebenen AGB für sämtliche Aufträge und Leistungen zwischen dem Auftrag- geber und dem Auftragnehmer. Sie gelten auch für zukünftige Verträge, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

1.3. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten nicht als Zustimmung zu von unseren Bedin- gungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarhei- ten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.

1.4. Der Auftraggeber erklärt mit der Beauftragung des Auftragnehmers zur Leistungserbringung, dass er mit dem Inhalt dieser AGB einverstanden ist, diese AGB gelesen hat oder zumindest die Möglichkeit gehabt hat, vom Inhalt dieser AGB Kenntnis zu nehmen.

1.5. Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen einschließlich der AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirk- samkeit der Schriftform. Von diesem Schriftlichkeitsgebot kann ebenfalls nur schriftlich abgegangen werden. Mündliche Nebenabreden jeder Art sind unwirksam und es halten die Vertragsteile fest, dass derartige nicht bestehen.

2. Vertragsabschluss

2.1. Da die Produktbeschreibungen der Hersteller und der Großhändler übernommen werden, gelten geringe Abweichungen von den Produktangaben, soweit sie für den Auftraggeber nicht unzumutbar sind, als genehmigt. Aufträge für Waren (Bestellungen) werden schriftlich via Mail entgegengenommen. Dienst- leistungen können auch via Telefon beauftragt werden.

2.2. Verträge kommen erst durch schriftliche Auftragsbestätigung bzw. Lieferung der bestellten Ware zustande. Der Auftraggeber verzichtet auf eine Annahmeerklärung gem. § 864 ABGB. Die Übersendung einer Rechnung kommt einer Auftragsbestätigung gleich. Eine Bindung für den Auftragnehmer tritt nur dann ein, wenn die Annahmeerklärung von Seiten des Auftragnehmers firmengemäß gefertigt ist. Das Erfordernis der Unterschriftlichkeit ist für den Auftragnehmer im Falle einer Übermittlung per Telefax erfüllt.

2.3. Verträge, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen sind, können schriftlich von jedem Vertragspart- ner jeweils unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ablauf eines Kalenderjahres aufge- kündigt werden.

zutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

4.5. Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.A. zu verrechnen. Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen werden davon nicht beeinträchtigt.

Der Auftragnehmer behält sich vor, Forderungen an Dritte zum Inkasso weiter zu geben. Der Vertragspart- ner verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen und pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 15,00 (exkl. USt.) zu bezahlen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden unab- hängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

5. Aufrechnungsverbot

Forderungen des Auftraggebers können nicht gegen Forderungen des Auftragnehmers aufgerechnet werden.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers. In der Geltend- machung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

6.2. Für den Fall, dass der Auftraggeber die im Vorbehaltseigentum des Auftragnehmers befindlichen Waren und Erzeugnisse weiterveräußert oder Dritte in sonst einer Weise an diesen Waren Rechte behaup- ten, hält der Auftraggeber den Auftragnehmer hinsichtlich dieser Ansprüche schad- und klaglos.

6.3. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berech- tigt, den gelieferten Gegenstand zurückzuverlangen. Der Käufer ist in diesem Fall zur Herausgabe verpflich- tet. Sollte der Gegenstand durch unsachgemäße Behandlung an Wert verloren haben, ist der Auftraggeber zu einer Ersatzzahlung in Höhe des Wertverlusts verpflichtet. Eine vom Auftraggeber bestellte und vom Auftragnehmer bereits erbrachte Dienstleistung ist jedoch trotz der Rückgabe der Waren als offener Posten anzusehen (Siehe Punkt 2.4).

7. Gewährleistung

7.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit Übergabe der Ware bzw. der Hard- oder Software. Die Ware gilt eine Woche nach Übergabe auch ohne Abnahmeprotokoll als abgenommen und die Gewährleistungsfrist beginnt zu laufen.

7.2. Mängel müssen bei sonstigem Haftungsausschluss längstens innerhalb von 8 Tagen nach Überga- bezeitpunkt mit detaillierter Fehlerbeschreibung schriftlich gerügt werden. Verdeckte Mängel müssen innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich gerügt werden. Mängelrügen sind nur gültig, wenn der Mangel ersichtlich und/oder reproduzierbar ist. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzei- tig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadener- satzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsansprüchen aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Sind Mängel nur bei einem Teil der Lieferung/Leistung aufgetreten, so kann der Auftrag- geber nur diesen und nicht die gesamte Lieferung/Leistung als mangelhaft beanstanden. Bei gerechtfer- tigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.

7.3. Das Vorliegen eines Mangels berechtigt den Auftraggeber nicht, den Mangel selbst oder durch Dritte beheben zu lassen, sondern es ist dem Auftragnehmer vorher Gelegenheit zur Verbesserung inner- halb einer angemessenen Frist zu geben. Der Auftragnehmer ist zur Nachbesserung verpflichtet, soweit die

Mängel fristgerecht geltend gemacht worden sind und er diese nachweislich zu vertreten hat.

7.4. Die Nachbesserung erfolgt kostenlos im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten. Die Pflicht zur Nachbesserung entfällt, wenn der Auftraggeber in Leistungen des Auftragnehmers eingegriffen hat. Im Falle einer Beanstandung von Mängeln muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer Gelegenheit geben, die Ursachen der gemeldeten Beanstandungen zu untersuchen. Ergibt die Untersuchung, dass der Fehler nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, sind die Kosten der Untersuchung vom Auftraggeber zu tragen. Mängelbehebungen bewirken keine Verlängerung der Gewährleistung und/oder Garantie. Die Vermu tungsregelung des §924 ABGB wird ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen.

7.5. Der Anspruch auf Gewährleistung erlischt, wenn der Auftraggeber selbst oder durch Dritte Ände- rungen an der Hard-/Software vornimmt oder vornehmen lässt.

7.6. Der Auftragnehmer leistet weiters keine Gewährleistung dafür, dass die übergebene Hard-/Soft- ware oder Ware mit den vom Auftraggeber eingesetzten Geräten kompatibel ist. Demnach ist der Auftrag- geber verpflichtet, die technischen Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Hard-/Software sowie der Verwendbarkeit der Waren zu schaffen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, zu prüfen, ob die veräu- ßerte Hard- /Software bzw. Ware für die vom Auftraggeber geplanten Einsatzbedingungen, insbesondere für die vom Auftraggeber verwendeten Geräte, geeignet ist.

7.7. Weiters erlischt die Gewährleistung, wenn der Auftraggeber ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers die Software Dritten überlässt.

7.8. Bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preisminderungsanspruch durch Verbesserung in angemessener Frist abzuwenden. Der Auftragnehmer ist weiters berechtigt, statt der Verbesserung oder Akzeptanz des geltend gemachten Preisminderungsan- spruchs dem Auftraggeber eine Gutschrift für künftige Warenbestellungen auszustellen. Weitere Ansprü- che, insbesondere Schadensersatzansprüche aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.

7.9. Für den Fall, dass der Auftraggeber einen Gewährleistungsfall behauptet, wird der Auftragnehmer eine Fehlerdiagnose vornehmen. Stellt sich dabei heraus, dass es sich um keinen Gewährleistungsfall han- delt, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer sämtliche dadurch angefallenen Kosten zu ersetzen.

7.10. Jeder Gewährleistungsanspruch ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber die Hard-/Software bzw. die erworbene Ware nicht bestimmungsgemäß verwendet oder verwenden lässt.

8. (Produkt-)Haftung, Schadenersatz

8.1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachge- wiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausge- schlossen. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist mit dem Auftragswert beschränkt.

8.2. Der Ersatz von Schäden aus Computerviren, Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten, Produktionsausfällen oder Produktionsverzögerungen und von Schäden aus Ansprüchen Dritter (auch aus dem Titel der Produkthaftung) gegen den Auftragnehmer ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

8.3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verluste oder Schäden, die direkt oder indirekt durch Handlun- gen oder Unterlassungen bei der Bedienung durch den Auftraggeber oder Anwender entstehen.

8.4. Es ist die Obliegenheit des Auftraggebers, seine Passwörter sowie sonstige Zugangssperren für Unbefugte unzugänglich zu halten. Für Schäden, die durch deren mangelhafte Geheimhaltung durch den Auftraggeber oder durch Weitergabe an Dritte entstehen, haftet dieser.

8.5. Die Haftung des Auftragnehmers ist jedenfalls betragsmäßig beschränkt bis zur Höhe des verein- barten Kaufpreises oder des vereinbarten Entgelts für den betreffenden Auftrag. Eine darüber hinausge- hende Haftung des Auftragnehmers ist ausdrücklich ausgeschlossen, da der Auftragnehmer den gegen- ständlichen Vertrag nur mit dem Vorbehalt dieser Haftungsgrenze abgeschlossen hat.

8.6. Schadenersatzansprüche sind weiters ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers Veränderungen an den übergebenen Waren, der Hard-/Soft- ware vorgenommen hat, diese unberechtigterweise an Dritte weitergegeben hat oder diese nicht bestim- mungsgemäß verwendet hat.

8.7. Wir halten ausdrücklich fest, dass der Auftraggeber zu überprüfen hat, in wie weit der Einsatz des von uns entwickelten bzw. programmierten Softwareprogrammes nach der (den) jeweils anzuwendenden gültigen Rechtsordnung(en) zulässig ist. Wir übernehmen daher für die Zulässigkeit des Einsatzes und Verwendung unseres Programmes gemäß den in den verschiedenen Ländern jeweils gültigen Rechtsord- nungen keine Haftung und hat uns darüber hinaus der Auftraggeber diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

8.8. Ersatzansprüche verjähren jedenfalls in sechs Monaten nach Erbringung der Leistung oder Liefe- rung. Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel "Produkthaftung" iSd PHG gegen den Auftragnehmer richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre des Auftragnehmers verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

9. Vor-Ort-Service

9.1. Vor-Ort-Service-Zusagen für Computersysteme, Peripherie und Komponenten sind Zusagen der Hersteller bzw. der Lieferanten. Wurde keine spezielle Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien getrof- fen, ist die beanstandete Ware direkt beim Hersteller bzw. Lieferanten zu reklamieren. Wurde eine Vereinba- rung mit dem Auftragnehmer getroffen, können keine Wiederherstellungszeiten zugesagt werden, da diese Zeiten von den Lieferanten und Herstellern abhängig sind.

9.2. Die Serviceleistungen des Auftragnehmers beschränken sich auf Installation und Deinstallation von Betriebssystemen und Applikationen, Eingrenzung von Hardwareproblemen durch Komponententausch (keine Komponentenreparatur), Eingrenzung und Behebung von Softwareproblemen, Hilfe bei verseuch- ten Systemen, Beratung, Schulung und Verkauf von Hard- und Software sowie Beratung für die Anschaf- fung eines Internetanschlusses.

10. Datenschutz

Im Zuge der Geschäftsbeziehung bekannt gegebene persönliche Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

11. Software

Für die mitgelieferte und installierte Software gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrages. Der Auftragnehmer kann nicht für Schäden durch vorinstallierte Software des Lieferanten haftbar gemacht werden.

12. Haftung bei Datenverlusten

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Datenverluste während der Reparatur, Überprüfung, Wartung oder anderen Eingriffen sowie daraus resultierende Folgeschäden. Der Auftraggeber ist verpflich- tet, vor oder bei Übergabe des Gerätes zur Reparatur bzw. vor Beginn der Arbeiten, alle Daten zu sichern. Trotz bestmöglicher Konfiguration kann es zu Datenverlust durch Virenbefall oder fehlerhafte Hardware kommen. In diesem Fall bestehen keinerlei Forderungsansprüche gegen den Auftragnehmer.

13. Remotesupport

Für Remotesupportstunden gelten die gleichen Richtlinien wie für Arbeitseinsätze vor Ort. Mit der Inan- spruchnahme des Remotesupports gehen Sie einen verbindlichen Vertrag mit dem Auftragnehmer ein. Es besteht, sofern nicht Vertraglich vereinbart, seitens des Auftraggebers keinerlei Anspruch auf Remotesup- port. Es liegt im Ermessen des Auftragnehmers, ob die Problemstellung durch Remotesupport behandelt wird.

14. Sonstiges

14.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit des restlichen Vertragsinhaltes nicht. Hinsichtlich der rechtsunwirksamen Bestimmungen vereinbaren die Vertragsteile, die Regelungslücke durch eine der unwirksamen Bestimmung nahekommende und branchenübliche Bestimmung zu schließen.

14.2. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten betreffend sämtlicher Leistungen des Auftragnehmers einschließlich behaupteter Ansprüche des Auftraggebers ist das sachlich zuständige Gericht in Grieskir- chen.

14.3. Die Vertragsteile vereinbaren die Anwendung des Österreichischen Rechts.

14.4. Die Vertragsteile verzichten auf Anfechtung aus Irrtum. Die Geltendmachung von laesio enormis ist ausgeschlossen.

Stand: 23.12.2020 2.4. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers

möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrach- ten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 10% des noch nicht abge- rechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen. Das richterliche Mäßigungsrecht wird ausgeschlossen.

3. Angebote und Preise

3.1. Angebote des Auftragnehmers sind grundsätzlich freibleibend und gelten nur solange der Vorrat der Zulieferfirmen ausreicht.

3.2. Angebote werden zu aktuellen Tagespreisen der Lieferanten erstellt und können geänderten Kondi- tionen wie Lohnkosten, VPI, Währungskursen und Rohstoffkosten angepasst werden. Die endgültigen Preise stehen somit erst bei der Auftragsvergabe fest. Folglich kann zwischen Angebot und Auftrag eine Preisdifferenz entstehen. Sollte diese Gesamtsumme höher als beim ursprünglichen Angebot sein bzw.

sollten Preissenkungen seitens der Zulieferfirmen vorliegen, so wird der Auftraggeber dies derart fristge- recht bekannt geben, dass der Auftraggeber die Möglichkeit hat, im Rahmen der vertraglichen Kündi- gungsfrist vom Vertrag zurückzutreten.

3.3. Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer (USt.). Dienstleistungen werden mit einen Stundensatz von € 99,00 (exkl. USt.) innerhalb der regulären Bürozeiten verrechnet. Bei Vor-Ort Dienstleis- tungen werden darüber hinaus eine KFZ-Pauschale von € 24,00 (exkl. USt.) sowie die Anfahrtszeit mit einem Stundensatz von € 65,00 (exkl. USt.) in Rechnung gestellt.

4. Zahlungskonditionen

4.1. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abzug und spesenfrei mit der Rechnungsle- gung bzw. mit der Auslieferung der Ware sofort fällig und sind im Voraus oder unter Vorlage einer Bankbe- stätigung bei Überweisung zu bezahlen. Ist der erste Geschäftsabschluss problemlos abgewickelt worden, besteht die Möglichkeit der Zahlung per Bankeinzug bzw. der Banküberweisung innerhalb von 7 Kalender- tagen; diese können jedoch von uns ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

4.2. Der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich darauf, allfällige von ihm behauptete Gegenforderungen gegenüber dem Auftragnehmer mit dem vereinbarten Kaufpreis oder Entgelt aufzurechnen. Gleiches gilt für die Aufrechnung mit allenfalls behaupteten Preisminderungs- oder sonstigen Gewährleistungsansprü- chen oder Schadenersatzansprüchen des Auftraggebers.

4.3. Der Auftraggeber hat seine Zahlungsverpflichtungen erst dann erfüllt, wenn der vereinbarte Kauf- preis oder das vereinbarte Entgelt bei dem Auftragnehmer so eingelangt ist, dass dieser darüber verfügen kann.

4.4. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durch- führung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der verein- barten Zahlungen berechtigt den Auftragnehmer, die Lieferung bzw. die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen. Ein Skontoabzug wird nur im Rahmen und aufgrund schriftlicher Vereinbarungen anerkannt. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung einer Rechnung, mit dem Abruf oder der Annahme der Ware bei diesem Vertrag oder anderen mit ihm geschlossenen Verträgen mehr als zwei Wochen in Verzug, werden alle Forderungen unabhängig von der Laufzeit sofort fällig. Unter den vorgenannten Voraussetzungen ist der Auftragnehmer auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen und nach angemessener Nachfrist von diesem und anderen Verträgen zurück-

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Rienzner KG GF: Günter Rienzner

Seilerstraße 2, 4633 Kematen a. I.

telefon +43 732 / 23 70 50

web www.mykiwi.at

Firmenbuch-Nr. Fn373417v UID-Nr. ATU67084969 IBAN AT56 3456 0000 0331 8904 BIC RZOOAT2L560

1. Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“) sind grundsätzlich für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen konzipiert. Sollten sie auch bei Rechtsgeschäften mit Verbrau- chern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 des Konsumentenschutzgesetzes vereinbart werden, gelten sie nur inso- weit, als sie nicht den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes widersprechen. Die Firma Rienzner KG wird im Folgenden als „Auftragnehmer“ bezeichnet.

1.2. Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten die dem Auftraggeber in der aktuellen Version bekannt gegebenen AGB für sämtliche Aufträge und Leistungen zwischen dem Auftrag- geber und dem Auftragnehmer. Sie gelten auch für zukünftige Verträge, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

1.3. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten nicht als Zustimmung zu von unseren Bedin- gungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarhei- ten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.

1.4. Der Auftraggeber erklärt mit der Beauftragung des Auftragnehmers zur Leistungserbringung, dass er mit dem Inhalt dieser AGB einverstanden ist, diese AGB gelesen hat oder zumindest die Möglichkeit gehabt hat, vom Inhalt dieser AGB Kenntnis zu nehmen.

1.5. Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen einschließlich der AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirk- samkeit der Schriftform. Von diesem Schriftlichkeitsgebot kann ebenfalls nur schriftlich abgegangen werden. Mündliche Nebenabreden jeder Art sind unwirksam und es halten die Vertragsteile fest, dass derartige nicht bestehen.

2. Vertragsabschluss

2.1. Da die Produktbeschreibungen der Hersteller und der Großhändler übernommen werden, gelten geringe Abweichungen von den Produktangaben, soweit sie für den Auftraggeber nicht unzumutbar sind, als genehmigt. Aufträge für Waren (Bestellungen) werden schriftlich via Mail entgegengenommen. Dienst- leistungen können auch via Telefon beauftragt werden.

2.2. Verträge kommen erst durch schriftliche Auftragsbestätigung bzw. Lieferung der bestellten Ware zustande. Der Auftraggeber verzichtet auf eine Annahmeerklärung gem. § 864 ABGB. Die Übersendung einer Rechnung kommt einer Auftragsbestätigung gleich. Eine Bindung für den Auftragnehmer tritt nur dann ein, wenn die Annahmeerklärung von Seiten des Auftragnehmers firmengemäß gefertigt ist. Das Erfordernis der Unterschriftlichkeit ist für den Auftragnehmer im Falle einer Übermittlung per Telefax erfüllt.

2.3. Verträge, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen sind, können schriftlich von jedem Vertragspart- ner jeweils unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ablauf eines Kalenderjahres aufge- kündigt werden.

zutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

4.5. Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.A. zu verrechnen. Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen werden davon nicht beeinträchtigt.

Der Auftragnehmer behält sich vor, Forderungen an Dritte zum Inkasso weiter zu geben. Der Vertragspart- ner verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen und pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 15,00 (exkl. USt.) zu bezahlen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden unab- hängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

5. Aufrechnungsverbot

Forderungen des Auftraggebers können nicht gegen Forderungen des Auftragnehmers aufgerechnet werden.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers. In der Geltend- machung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

6.2. Für den Fall, dass der Auftraggeber die im Vorbehaltseigentum des Auftragnehmers befindlichen Waren und Erzeugnisse weiterveräußert oder Dritte in sonst einer Weise an diesen Waren Rechte behaup- ten, hält der Auftraggeber den Auftragnehmer hinsichtlich dieser Ansprüche schad- und klaglos.

6.3. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berech- tigt, den gelieferten Gegenstand zurückzuverlangen. Der Käufer ist in diesem Fall zur Herausgabe verpflich- tet. Sollte der Gegenstand durch unsachgemäße Behandlung an Wert verloren haben, ist der Auftraggeber zu einer Ersatzzahlung in Höhe des Wertverlusts verpflichtet. Eine vom Auftraggeber bestellte und vom Auftragnehmer bereits erbrachte Dienstleistung ist jedoch trotz der Rückgabe der Waren als offener Posten anzusehen (Siehe Punkt 2.4).

7. Gewährleistung

7.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit Übergabe der Ware bzw. der Hard- oder Software. Die Ware gilt eine Woche nach Übergabe auch ohne Abnahmeprotokoll als abgenommen und die Gewährleistungsfrist beginnt zu laufen.

7.2. Mängel müssen bei sonstigem Haftungsausschluss längstens innerhalb von 8 Tagen nach Überga- bezeitpunkt mit detaillierter Fehlerbeschreibung schriftlich gerügt werden. Verdeckte Mängel müssen innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich gerügt werden. Mängelrügen sind nur gültig, wenn der Mangel ersichtlich und/oder reproduzierbar ist. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzei- tig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadener- satzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsansprüchen aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Sind Mängel nur bei einem Teil der Lieferung/Leistung aufgetreten, so kann der Auftrag- geber nur diesen und nicht die gesamte Lieferung/Leistung als mangelhaft beanstanden. Bei gerechtfer- tigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.

7.3. Das Vorliegen eines Mangels berechtigt den Auftraggeber nicht, den Mangel selbst oder durch Dritte beheben zu lassen, sondern es ist dem Auftragnehmer vorher Gelegenheit zur Verbesserung inner- halb einer angemessenen Frist zu geben. Der Auftragnehmer ist zur Nachbesserung verpflichtet, soweit die

Mängel fristgerecht geltend gemacht worden sind und er diese nachweislich zu vertreten hat.

7.4. Die Nachbesserung erfolgt kostenlos im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten. Die Pflicht zur Nachbesserung entfällt, wenn der Auftraggeber in Leistungen des Auftragnehmers eingegriffen hat. Im Falle einer Beanstandung von Mängeln muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer Gelegenheit geben, die Ursachen der gemeldeten Beanstandungen zu untersuchen. Ergibt die Untersuchung, dass der Fehler nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, sind die Kosten der Untersuchung vom Auftraggeber zu tragen.

Mängelbehebungen bewirken keine Verlängerung der Gewährleistung und/oder Garantie. Die Vermu tungsregelung des §924 ABGB wird ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen.

7.5. Der Anspruch auf Gewährleistung erlischt, wenn der Auftraggeber selbst oder durch Dritte Ände- rungen an der Hard-/Software vornimmt oder vornehmen lässt.

7.6. Der Auftragnehmer leistet weiters keine Gewährleistung dafür, dass die übergebene Hard-/Soft- ware oder Ware mit den vom Auftraggeber eingesetzten Geräten kompatibel ist. Demnach ist der Auftrag- geber verpflichtet, die technischen Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Hard-/Software sowie der Verwendbarkeit der Waren zu schaffen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, zu prüfen, ob die veräu- ßerte Hard- /Software bzw. Ware für die vom Auftraggeber geplanten Einsatzbedingungen, insbesondere für die vom Auftraggeber verwendeten Geräte, geeignet ist.

7.7. Weiters erlischt die Gewährleistung, wenn der Auftraggeber ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers die Software Dritten überlässt.

7.8. Bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preisminderungsanspruch durch Verbesserung in angemessener Frist abzuwenden. Der Auftragnehmer ist weiters berechtigt, statt der Verbesserung oder Akzeptanz des geltend gemachten Preisminderungsan- spruchs dem Auftraggeber eine Gutschrift für künftige Warenbestellungen auszustellen. Weitere Ansprü- che, insbesondere Schadensersatzansprüche aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.

7.9. Für den Fall, dass der Auftraggeber einen Gewährleistungsfall behauptet, wird der Auftragnehmer eine Fehlerdiagnose vornehmen. Stellt sich dabei heraus, dass es sich um keinen Gewährleistungsfall han- delt, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer sämtliche dadurch angefallenen Kosten zu ersetzen.

7.10. Jeder Gewährleistungsanspruch ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber die Hard-/Software bzw. die erworbene Ware nicht bestimmungsgemäß verwendet oder verwenden lässt.

8. (Produkt-)Haftung, Schadenersatz

8.1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachge- wiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausge- schlossen. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist mit dem Auftragswert beschränkt.

8.2. Der Ersatz von Schäden aus Computerviren, Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten, Produktionsausfällen oder Produktionsverzögerungen und von Schäden aus Ansprüchen Dritter (auch aus dem Titel der Produkthaftung) gegen den Auftragnehmer ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

8.3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verluste oder Schäden, die direkt oder indirekt durch Handlun- gen oder Unterlassungen bei der Bedienung durch den Auftraggeber oder Anwender entstehen.

8.4. Es ist die Obliegenheit des Auftraggebers, seine Passwörter sowie sonstige Zugangssperren für Unbefugte unzugänglich zu halten. Für Schäden, die durch deren mangelhafte Geheimhaltung durch den Auftraggeber oder durch Weitergabe an Dritte entstehen, haftet dieser.

8.5. Die Haftung des Auftragnehmers ist jedenfalls betragsmäßig beschränkt bis zur Höhe des verein- barten Kaufpreises oder des vereinbarten Entgelts für den betreffenden Auftrag. Eine darüber hinausge- hende Haftung des Auftragnehmers ist ausdrücklich ausgeschlossen, da der Auftragnehmer den gegen- ständlichen Vertrag nur mit dem Vorbehalt dieser Haftungsgrenze abgeschlossen hat.

8.6. Schadenersatzansprüche sind weiters ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers Veränderungen an den übergebenen Waren, der Hard-/Soft- ware vorgenommen hat, diese unberechtigterweise an Dritte weitergegeben hat oder diese nicht bestim- mungsgemäß verwendet hat.

8.7. Wir halten ausdrücklich fest, dass der Auftraggeber zu überprüfen hat, in wie weit der Einsatz des von uns entwickelten bzw. programmierten Softwareprogrammes nach der (den) jeweils anzuwendenden gültigen Rechtsordnung(en) zulässig ist. Wir übernehmen daher für die Zulässigkeit des Einsatzes und Verwendung unseres Programmes gemäß den in den verschiedenen Ländern jeweils gültigen Rechtsord- nungen keine Haftung und hat uns darüber hinaus der Auftraggeber diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

8.8. Ersatzansprüche verjähren jedenfalls in sechs Monaten nach Erbringung der Leistung oder Liefe- rung. Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel "Produkthaftung" iSd PHG gegen den Auftragnehmer richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre des Auftragnehmers verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

9. Vor-Ort-Service

9.1. Vor-Ort-Service-Zusagen für Computersysteme, Peripherie und Komponenten sind Zusagen der Hersteller bzw. der Lieferanten. Wurde keine spezielle Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien getrof- fen, ist die beanstandete Ware direkt beim Hersteller bzw. Lieferanten zu reklamieren. Wurde eine Vereinba- rung mit dem Auftragnehmer getroffen, können keine Wiederherstellungszeiten zugesagt werden, da diese Zeiten von den Lieferanten und Herstellern abhängig sind.

9.2. Die Serviceleistungen des Auftragnehmers beschränken sich auf Installation und Deinstallation von Betriebssystemen und Applikationen, Eingrenzung von Hardwareproblemen durch Komponententausch (keine Komponentenreparatur), Eingrenzung und Behebung von Softwareproblemen, Hilfe bei verseuch- ten Systemen, Beratung, Schulung und Verkauf von Hard- und Software sowie Beratung für die Anschaf- fung eines Internetanschlusses.

10. Datenschutz

Im Zuge der Geschäftsbeziehung bekannt gegebene persönliche Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

11. Software

Für die mitgelieferte und installierte Software gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrages. Der Auftragnehmer kann nicht für Schäden durch vorinstallierte Software des Lieferanten haftbar gemacht werden.

12. Haftung bei Datenverlusten

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Datenverluste während der Reparatur, Überprüfung, Wartung oder anderen Eingriffen sowie daraus resultierende Folgeschäden. Der Auftraggeber ist verpflich- tet, vor oder bei Übergabe des Gerätes zur Reparatur bzw. vor Beginn der Arbeiten, alle Daten zu sichern. Trotz bestmöglicher Konfiguration kann es zu Datenverlust durch Virenbefall oder fehlerhafte Hardware kommen. In diesem Fall bestehen keinerlei Forderungsansprüche gegen den Auftragnehmer.

13. Remotesupport

Für Remotesupportstunden gelten die gleichen Richtlinien wie für Arbeitseinsätze vor Ort. Mit der Inan- spruchnahme des Remotesupports gehen Sie einen verbindlichen Vertrag mit dem Auftragnehmer ein. Es besteht, sofern nicht Vertraglich vereinbart, seitens des Auftraggebers keinerlei Anspruch auf Remotesup- port. Es liegt im Ermessen des Auftragnehmers, ob die Problemstellung durch Remotesupport behandelt wird.

14. Sonstiges

14.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit des restlichen Vertragsinhaltes nicht. Hinsichtlich der rechtsunwirksamen Bestimmungen vereinbaren die Vertragsteile, die Regelungslücke durch eine der unwirksamen Bestimmung nahekommende und branchenübliche Bestimmung zu schließen.

14.2. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten betreffend sämtlicher Leistungen des Auftragnehmers einschließlich behaupteter Ansprüche des Auftraggebers ist das sachlich zuständige Gericht in Grieskir- chen.

14.3. Die Vertragsteile vereinbaren die Anwendung des Österreichischen Rechts.

14.4. Die Vertragsteile verzichten auf Anfechtung aus Irrtum. Die Geltendmachung von laesio enormis ist ausgeschlossen.

Stand: 23.12.2020 2.4. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers

möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrach- ten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 10% des noch nicht abge- rechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen. Das richterliche Mäßigungsrecht wird ausgeschlossen.

3. Angebote und Preise

3.1. Angebote des Auftragnehmers sind grundsätzlich freibleibend und gelten nur solange der Vorrat der Zulieferfirmen ausreicht.

3.2. Angebote werden zu aktuellen Tagespreisen der Lieferanten erstellt und können geänderten Kondi- tionen wie Lohnkosten, VPI, Währungskursen und Rohstoffkosten angepasst werden. Die endgültigen Preise stehen somit erst bei der Auftragsvergabe fest. Folglich kann zwischen Angebot und Auftrag eine Preisdifferenz entstehen. Sollte diese Gesamtsumme höher als beim ursprünglichen Angebot sein bzw.

sollten Preissenkungen seitens der Zulieferfirmen vorliegen, so wird der Auftraggeber dies derart fristge- recht bekannt geben, dass der Auftraggeber die Möglichkeit hat, im Rahmen der vertraglichen Kündi- gungsfrist vom Vertrag zurückzutreten.

3.3. Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer (USt.). Dienstleistungen werden mit einen Stundensatz von € 99,00 (exkl. USt.) innerhalb der regulären Bürozeiten verrechnet. Bei Vor-Ort Dienstleis- tungen werden darüber hinaus eine KFZ-Pauschale von € 24,00 (exkl. USt.) sowie die Anfahrtszeit mit einem Stundensatz von € 65,00 (exkl. USt.) in Rechnung gestellt.

4. Zahlungskonditionen

4.1. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abzug und spesenfrei mit der Rechnungsle- gung bzw. mit der Auslieferung der Ware sofort fällig und sind im Voraus oder unter Vorlage einer Bankbe- stätigung bei Überweisung zu bezahlen. Ist der erste Geschäftsabschluss problemlos abgewickelt worden, besteht die Möglichkeit der Zahlung per Bankeinzug bzw. der Banküberweisung innerhalb von 7 Kalender- tagen; diese können jedoch von uns ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

4.2. Der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich darauf, allfällige von ihm behauptete Gegenforderungen gegenüber dem Auftragnehmer mit dem vereinbarten Kaufpreis oder Entgelt aufzurechnen. Gleiches gilt für die Aufrechnung mit allenfalls behaupteten Preisminderungs- oder sonstigen Gewährleistungsansprü- chen oder Schadenersatzansprüchen des Auftraggebers.

4.3. Der Auftraggeber hat seine Zahlungsverpflichtungen erst dann erfüllt, wenn der vereinbarte Kauf- preis oder das vereinbarte Entgelt bei dem Auftragnehmer so eingelangt ist, dass dieser darüber verfügen kann.

4.4. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durch- führung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der verein- barten Zahlungen berechtigt den Auftragnehmer, die Lieferung bzw. die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen. Ein Skontoabzug wird nur im Rahmen und aufgrund schriftlicher Vereinbarungen anerkannt. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung einer Rechnung, mit dem Abruf oder der Annahme der Ware bei diesem Vertrag oder anderen mit ihm geschlossenen Verträgen mehr als zwei Wochen in Verzug, werden alle Forderungen unabhängig von der Laufzeit sofort fällig. Unter den vorgenannten Voraussetzungen ist der Auftragnehmer auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen und nach angemessener Nachfrist von diesem und anderen Verträgen zurück-

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