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Inhaltsverzeichnis des amtlichen Teils

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25. Jahrgang Ausgabe Nr. 8 Bestensee, den 30.08.17

Herausgeber des Amtsblattes: Gemeinde Bestensee, Eichhornstr. 4-5, 15741 Bestensee,Tel.:033763 / 998-0 verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister der Gemeinde Bestensee

Bezugsmöglichkeiten und -bedingungen des Amtsblattes für die Gemeinde Bestensee - Der „Bestwiner“:

Das Amtsblatt erscheint einmal im Monat und ist für die mit Hauptwohnsitz gemeldeten Einwohner im Rathaus der Gemeinde Bestensee, Eichhornstr. 4 - 5, im Bürgerbüro während der öffentlichen Sprechzeiten kostenlos erhältlich. Es kann auch gegen Erstattung der Porto- und

Versandkosten einzeln oder im Abonnement unter der oben genannten Anschrift der Gemeinde Bestensee bezogen werden.

Inhaltsverzeichnis des amtlichen Teils

* Bekanntmachung der Wahlbehörde der Gemeinde Bestensee über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis

und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zu Deutschen Bundestag am 24. September 2017 Seite 2

* Wahlbekanntmachung der Wahlbehörde vom 11.08.2017 Seite 3

* Bekanntmachung der Wahlbehörde der Gemeinde Bestensee über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und

die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters der Gemeinde Bestensee

am 24. September 2017 sowie einer eventuell notwendig werdenden Stichwahl am 15. Oktober 2017 Seite 3

* Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Bestensee am 24.09.2017 Seite 5

* Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Bestensee am 24.09.2017:

Zugelassene Wahlvorschläge Seite 6

* Einladung zur Sitzung des Wahlausschusses der Gemeinde Bestensee Seite 6

* Grundsteuer - Hinweis bei Eigentümerwechsel Seite 6

* Öffentliche Bekanntmachung zum Zeitpunkt und Ort des Verfahrens zur Sprachstandsfeststellung

für Kinder im Jahr vor der Einschulung Seite 7

(2)

BEKANNTMACHUNG

der Wahlbehörde der Gemeinde Bestensee über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von

Wahlscheinen für die Wahl zu Deutschen Bundestag am 24. September 2017

1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde Bestensee, wird in der Zeit vom 04.09.2017 bis 08.09.2017 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) in der Gemeinde Bestensee, Eichhornstraße 4-5, 15741 Bestensee, Einwohnermeldeamt, während der allgemei- nen Öffnungszeiten:

am Montag von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr am Dienstag von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr am Mittwoch von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr am Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr am Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr

für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.

Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Perso- nen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wähler- verzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Bundesmeldegesetz eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt.

Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 04.09.2017 bis 08.09.2017 spätestens am 08.09.2017 um 12:00 Uhr, bei der Wahlbehörde der Gemeinde Bestensee, Eichhornstraße 4-5, 15741 Bestensee, Einwohnermel- deamt, schriftlich oder zur Niederschrift, Einspruch einlegen.

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten für die Wahl zum Deutschen Bundestag in der Gemeinde Bestensee bis spätestens zum 03.09.2017 eine schriftliche Benach- richtigung (21. Tag vor der Wahl). Wer keine Benachrichtigung erhalten hat, und glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen bean- tragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 62 Dahme-Spreewald, Teltow-Fläming III, Oberspreewald-Lausitz I durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

5.1.ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2.ein nicht in ein Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder die Einspruchsfrist gegen das Wähler- verzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung versäumt hat,

b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs.1 der Bundeswahlordnung (bis zum 03.09.2017) oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundes- wahlordnung (bis zum 08.09.2017) entstanden ist,

c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

Wahlscheine können von den in das Wählerverzeichnis eingetrage- nen Wahlberechtigten bis zum 22.09.2017, 18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich oder schriftlich beantragt werden (2.

Tag vor der Wahl). Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2. Buchstabe a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein körperlich behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antrag- stellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte

 einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,

 einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,

 einen amtlichen, mit der Anschrift versehen, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist versehenen roten Wahlbriefumschlag und

 ein Merkblatt für die Briefwahl.

Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde- behörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versi- chern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszu- weisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundes- republik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließ- lich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Bestensee, den 10.08.2017 J.-K. Schmidt

Ordnungsamtsleiter der Gemeinde Bestensee

Diese Bekanntmachung finden Sie auch auf unserer Internetseite der Gemeinde Bestensee unter: Rathaus Online – Wahlen/Abstim- mungen

(3)

WAHLBEKANNTMACHUNG der Wahlbehörde vom 11.08.2017

1. Am 24. September 2017 findet in der Gemeinde Bestensee die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt.

Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

2. Die Gemeinde Bestensee ist in folgende Wahlbezirke eingeteilt:

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 03. September 2017 zugestellt werden, sind der Wahlbezirk und Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am 24. September 2017 um 15.00 Uhr in der Gemeinde Bestensee, in den Räumlichkeiten der Feuerwehr, Eichhornstraße 4-5, 15741 Bestensee, zusammen.

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Auf Verlangen des Wahlvor- standes hat sich der Wähler über seine Person auszuweisen.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wahlberechtigte erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der

Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kenn- worts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,

b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimm- abgabe nicht erkennbar ist.

In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat zum Wahllokal Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäftes möglich ist.

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlscheinausgestellt ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahl- kreises Gemeinde Bestensee oder

b) durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde- behörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettel- umschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzei- tig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage 18.00 Uhr eingeht.

Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden.

Hat der Wahlberechtigte den Stimmzettel verschrieben, diesen oder einen anderen Wahlumschlag unbrauchbar gemacht, so werden ihm auf Verlangen neue Briefwahlunterlagen ausgehändigt. Die Wahl- behörde behält den alten Stimmzettel oder Wahlumschlag ein.

Für die Stimmabgabe körperlich behinderter Wähler gilt Folgendes:

Hat der Wahlberechtigte den Stimmzettel durch eine Hilfsperson kennzeichnen lassen, so hat diese durch Unterschreiben der Versi- cherung an Eides Statt zur Briefwahl zu bestätigen, dass sie den Stimmzettel nach dem Willen der wahlberechtigten Person gekenn- zeichnet hat. Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen bei der Wahlbehörde ab, so wird ihm Gelegenheit gegeben, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben.

Die Wahlbehörde hat zu diesem Zweck eine Wahlkabine aufge- stellt, damit der Stimmzettel unbeobachtet gekennzeichnet und in den Wahlumschlag gelegt werden kann. Die Wahlbehörde nimmt die Wahlbriefe entgegen, hält sie unter Verschluss und übergibt sie rechtzeitig am Wahltag dem zuständigen Wahlvorstand.

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal ausüben und nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis der Wahl herbei- führt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Bestensee, den 11.08.2017 J.-K.Schmidt

Ordnungsamtsleiter der Gemeinde Bestensee

Diese Bekanntmachung finden Sie auch auf unserer Internetseite der Gemeinde Bestensee unter Rathaus Online – Wahlen/Abstim- mungen

BEKANNTMACHUNG

der Wahlbehörde der Gemeinde Bestensee über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl der Bürgermeisterin/ des Bürger- meisters der Gemeinde Bestensee am 24. September 2017 sowie einer eventuell notwendig werdenden Stichwahl am 15. Oktober 2017

1. Das Wählerverzeichnis zur Wahl der Bürgermeisterin/ des Bürger- meisters der Gemeinde Bestensee, wird in der Zeit vom 04.09.2017 bis 08.09.2017 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) in der Gemeinde Bestensee, Eichhornstraße 4-5, 15741 Bestensee, Einwohnermel- deamt, während der allgemeinen Öffnungszeiten:

am Montag von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr am Dienstag von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr am Mittwoch von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr am Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr am Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr

für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Der Ort der Einsichtnahme ist barrierefrei.

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Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.

Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Perso- nen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wähler- verzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Bundesmeldegesetz eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt.

Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 04.09.2017 bis 08.09.2017 spätestens am 08.09.2017 um 12:00 Uhr, bei der Wahlbehörde der Gemeinde Bestensee, Eichhornstraße 4-5, 15741 Bestensee, Einwohnermel- deamt, schriftlich oder zur Niederschrift, Einspruch einlegen.

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten für die Wahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters der Gemeinde Bestensee bis spätestens zum 03.09.2017 eine schriftli- che Benachrichtigung (21. Tag vor der Wahl). Wer keine Benach- richtigung erhalten hat, und glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, erhalten keine schriftliche Benachrichtigung.

3.1 Auf Antrag werden für die Wahl der Bürgermeisterin/ des Bürger- meisters der Gemeinde Bestensee in das Wählerverzeichnis einge- tragen:

a) wahlberechtigte Personen, deren Hauptwohnung außerhalb des Wahlgebietes liegt, am Ort der Nebenwohnung, wenn sie hier einen ständigen Wohnsitz im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbu- ches haben,

b) wahlberechtigte Personen, die ohne eine Wohnung inne zu haben sich im Wahlgebiet sonst gewöhnlich aufhalten,

c) wahlberechtigte Unionsbürgerinnen/Unionsbürger, die nicht der Meldepflicht unterliegen.

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist schriftlich oder zur Erklärung zur Niederschrift bis spätestens 08.09.2017, 12.00 Uhr, bei der Wahlbehörde der Gemeinde Bestensee, Eichhorn- straße 4-5, 15741 Bestensee, Einwohnermeldeamt, zu den unter 1.

genannten Öffnungszeiten zu stellen.

Die antragstellende Person hat der Wahlbehörde gegenüber zu versichern, dass sie bei keiner anderen Wahlbehörde die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragt hat. Ein körperlich behinderter Wahlberechtiger kann sich der Hilfe einer Person seines Vertrauens bedienen.

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl der Bürgermeisterin/

des Bürgermeisters der Gemeinde Bestensee durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahllokal der Gemeinde Bestensee oder durch Briefwahl wählen.

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

5.1.eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Per- son,

5.1.1 eine nicht in ein Wählerverzeichnis eingetragene wahlberech- tigte Person,

a) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die An- tragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 15 Abs. 1 Satz 1 der Brandenburgischen Kommunalwahl- verordnung (BbgKWahIV) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnisnach § 20 Abs. 1 Satz 2 der BbgKWahlV versäumt hat,

b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 15 Abs.1 Satz 1 der BbgKWahlV oder der Einspruchsfrist nach § 20 Abs. 1 Satz 2 der BbgKWahlV entstanden ist,

c) wenn ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Wahlbehörde gelangt ist.

5.2.2 Wahlscheine können von den in das Wählerverzeichnis einge- tragenen Wahlberechtigten bis zum 22.09.2017, 18.00 Uhr, bei der Wahlbehörde mündlich oder schriftlich beantragt werden (2. Tag vor der Wahl). Im Falle nachweislich plötzlicher Erkran- kung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.1.1 Buchstabe a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein körperlich behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

6. Briefwahl

6.1 Mit dem Wahlschein in weißer Farbe erhält der Wahlberechtigte für die Wahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters der Ge- meinde Bestensee

- einen amtlichen gelben Stimmzettel,

- einen amtlichen gelben Stimmzettelumschlag,

- einen amtlichen grünen Wahlbriefumschlag, mit der Anschrift versehen, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist und - ein Merkblatt für die Briefwahl.

6.2 Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Auf Verlangen hat sich die bevoll- mächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wäh- ler den jeweiligen Wahlbriefumschlag mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, das der Wahlbrief am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

7. Im Falle einer eventuell notwendig werdenden Stichwahl am 15.

Oktober 2017:

- Das Wählerverzeichnis der Hauptwahl wird fortgeschrieben.

Personen, die erst für die eventuell notwendig werdende Stichwahl wahlberechtigt sind, erhalten von Amts wegen einen Wahlschein.

- Wahlberechtigte Personen, die für die Bürgermeisterwahl einen Wahlschein nach § 23 BbgKWahlV erhalten haben, wird für die Stichwahl von Amts wegen wiederum ein Wahlschein ausgestellt, es sei denn, aus ihrem Antrag ergibt sich, dass sie bei der Stichwahl in ihrem Wahlbezirk wählen wollen.

- Wahlscheine können von den in das Wählerverzeichnis eingetrage- nen Wahlberechtigten bis zum 13.10.2017, 18.00 Uhr, bei der Wahlbehörde mündlich oder schriftlich beantragt werden (2. Tag vor der Stichwahl). Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.

(5)

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.1.1 Buchstabe a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein körperlich behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Bestensee, den 18.07.2017 J.-K. Schmidt

Ordnungsamtsleiter der Gemeinde Bestensee

Diese Bekanntmachung finden Sie auch auf unserer Internetseite der Gemeinde Bestensee unter: Rathaus Online – Wahlen/Abstim- mungen

Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtli- chen Bürgermeisters der Gemeinde Bestensee am 24.09.2017

Bekanntmachung des Wahlleiters vom 19.07.2017 1. Am 24. September 2017 findet in der Gemeinde Bestensee die Wahl

der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters statt.

Eine gegebenenfalls notwendig werdende Stichwahl wird am 15.

Oktober 2017 durchgeführt. Die Wahlzeit dauert jeweils von 8.00 bis 18.00 Uhr.

2. Auf den Wahlbenachrichtigungskarten, die den Wahlberechtigten bis zum 03. September 2017 zugestellt werden, sind Wahlkreis, Wahlbezirk und Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am 24. September 2017 bzw. bei der gegebenenfalls notwendig werdenden Stichwahl am 15. Oktober 2017, jeweils um 15.00 Uhr in der Gemeinde Bestensee, in den Räumlichkeiten der Feuerwehr, Eichhornstraße 4-5, 15741 Bestensee, zusammen.

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Auf Verlangen des Wahlvor- standes hat sich der Wähler über seine Person auszuweisen. Die Wahlbenachrichtigung wird bei der Hauptwahl beim Wähler belas- sen und soll bei der Stichwahl abgegeben werden.

4. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wahlberechtigte erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme.

Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme in der Weise ab, dass :DKOEH]LUN :DKOUDXP

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sie oder er durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll. Jeder Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlkabine des Wahllokales oder in einem besonderen Ne- benraum unbeobachtet gekennzeichnet und in gefaltetem Zustand so in die Wahlurne gelegt werden, dass die Kennzeichnung von umstehenden Personen nicht erkannt werden kann.

a) Wahlberechtigte, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der Gemeinde Bestensee oder

b) durch Briefwahl teilnehmen.

Für die Briefwahl gilt Folgendes:

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde- verwaltung Bestensee den amtlichen Stimmzettel, den amtlichen Stimmzettelumschlag sowie den amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen. Der Wahlberechtigte kennzeichnet persönlich und un- beobachtet seinen Stimmzettel. Er legt den Stimmzettel unbeobach- tet in den amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließt diesen.

Er unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Brief- wahl. Er legt den verschlossenen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag, verschließt den Wahlbriefumschlag und übersendet diesen so recht- zeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle, am Wahltag bis 18.00 Uhr, abgegeben werden. Hat der Wahlberech- tigte den Stimmzettel verschrieben, diesen oder einen anderen Wahlumschlag unbrauchbar gemacht, so werden ihm auf Verlangen neue Briefwahlunterlagen ausgehändigt. Die Wahlbehörde behält den alten Stimmzettel oder Wahlumschlag ein.

Für die Stimmabgabe körperlich behinderter Wähler gilt Folgendes:

Hat der Wahlberechtigte den Stimmzettel durch eine Hilfsperson kennzeichnen lassen, so hat diese durch Unterschreiben der Versi- cherung an Eides Statt zur Briefwahl zu bestätigen, dass sie den Stimmzettel nach dem Willen der wahlberechtigten Person gekenn- zeichnet hat. Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen bei der Wahlbehörde ab, so wird ihm Gelegenheit gegeben, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben.

Die Wahlbehörde hat zu diesem Zweck eine Wahlkabine aufge- stellt, damit der Stimmzettel unbeobachtet gekennzeichnet und in den Wahlumschlag gelegt werden kann. Die Wahlbehörde nimmt die Wahlbriefe entgegen, hält sie unter Verschluss und übergibt sie rechtzeitig am Wahltag dem zuständigen Wahlvorstand.

5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat zum Wahllokal Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäftes möglich ist. Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahl- raum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude, jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten.

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal ausüben.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis der Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

7. Feststellung des Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss Der Wahlausschuss stellt am Dienstag, den 26.09.2017 um 18.00 Uhr, in öffentlicher Sitzung das Ergebnis der Hauptwahl zur Bür- germeisterin/zum Bürgermeister der Gemeinde Bestensee vom 24.09.2017 fest.

Im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl stellt der Wahlaus- schuss das Ergebnis der Stichwahl zur Bürgermeisterin/zum Bür- germeister der Gemeinde Bestensee vom 15.10.2017, am Dienstag den 17.10.2017 um 17.00 Uhr, in öffentlicher Sitzung fest.

(6)

Einladung

zur Sitzung des

W

AHLAUSSCHUSSES der Gemeinde Bestensee

am Dienstag, den 26.09.2017 um 18.00 Uhr

im Gemeindesaal Eichhornstraße 4-5, 15741 Bestensee TAGESORDNUNG:

1. Eröffnung der Sitzung

2. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und Feststellen der Beschlussfähigkeit

3. Allgemeine Informationen des Wahlleiters zum Ablauf der Wahl vom 24.09.2017

4. Ermittlung und Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Hauptwahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister der Gemeinde Bestensee vom 24.09.2017.

Hinweis: Die Wahlniederschriften für die einzelnen Wahlbezirke sowie die Zusammenstellung des endgültigen Ergebnisses werden in der Sitzung vorgelegt.

5. Verschiedenes

Ich weise darauf hin, dass der Wahlausschuss gemäß § 16 Abs. 3 Brandenburgischen Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) beschluss- fähig ist, wenn außer der Wahlleiterin mindestens zwei weitere Mitglieder anwesend sind.

Die Sitzung ist öffentlich, jedermann hat Zutritt zu der Sitzung. Der Wahlleiter ist befugt, Personen, die die Ruhe und Ordnung stören, aus dem Sitzungsraum zu verweisen.

Bestensee, den 18.07.2017 J.-K. Schmidt

Wahlleiter der Gemeinde Bestensee

Grundsteuer - Hinweis bei Eigentümerwechsel:

Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres für das jeweilige Kalenderjahr festgesetzt (§9 Grundsteuergesetz - GrstG). Die Grundsteuer ist also eine sogenannte Jahressteuer, d.h. die gesamte Grundsteuer eines Kalenderjahres ist von einem Schuldner zu leisten. Die Grundsteuer wird also nicht unterjährig abgerechnet. Nach § 10 Abs. 1 GrstG ist derjenige Schuldner der Grundsteuer, in dessen Eigentum die Wohnung oder das Grundstück zu Beginn des Kalenderjahrs, also am 01.01. steht (Grundbucheintragung).

Maßgebend ist also nicht die im Notarvertrag vereinbarte Nutzen- und Lastenregelung, sondern sind die Eigentumsverhältnisse zu Beginn eines jeden Kalenderjahres. Zumeist geht das Eigentum mit Zahlung der vollen Kaufpreissumme auf den Erwerber über.

Beispiel 1: Bei einer Übertragung des Eigentums (z.B. durch Verkauf, Schenkung) am 15.05.2016 bleibt der bisherige Eigentümer noch Schuldner der Grundsteuer 2016; erst ab dem 01.01.2017 wird der neue Eigentümer Grundsteuerschuldner.

Außerdem ist der Grundsteuermessbescheid des Finanzamts alleine bindend für die Festsetzung der Grundsteuer (§ 182 AO). Wir können unsere Grundsteuerveranlagungen also erst dann auf den neuen Eigentümer umschreiben, wenn uns eine entsprechende Mitteilung des Finanzamts zugegangen ist.

Der ehemalige Eigentümer bleibt nach den rechtlichen Bestimmungen (§§ 9, 10 und 17 Grundsteuergesetz) für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Grundsteuer verantwortlich. Seine Zahlungspflicht endet erst, wenn er von der Gemeinde einen Grundsteuerbescheid erhält, aus dem das Ende der Steuerpflicht hervorgeht. Der neue Eigentümer kann von der Gemeinde erst zu diesem Zeitpunkt zur Zahlung der Grundsteuer herangezogen werden.

Beispiel 2: Der Eigentumsübergang erfolgt am 25. Oktober 2016. Der neue Eigentümer ist somit ab 01.01.2017steuerpflichtig. Jedoch ergeht erst im März 2017 eine entsprechende Zurechnungsfortschreibung durch das Finanzamt und in der Folge erst dann die daraus resultierenden Grundsteuerbescheide. Der bisherige Eigentümer hatte deshalb neben Ort der Sitzung ist die Gemeinde Bestensee, Eichhornstraße 4-5,

15741 Bestensee, Rathaussaal.

Im Übrigen wird auf § 37 Abs. 1, 2 und 5 bis 7 BbgKWahlG und §§

38 und 39 BbgKWahlV verwiesen.

Bestensee, den 19.07.2017 J.-K. Schmidt

Wahlleiter der Gemeinde Bestensee

Diese Bekanntmachung finden Sie auch auf unserer Internetseite der Gemeinde Bestensee unter: Rathaus Online – Wahlen/Abstim- mungen

Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtli- chen Bürgermeisters der Gemeinde Bestensee am 24.09.2017

Zugelassene Wahlvorschläge

Bekanntmachung des Wahlleiters vom 25.07.2017 Zur der am 24.09.2017 stattfindenden Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Bestensee hat der Wahlausschuss der Gemeinde Bestensee in seiner Sitzung am 24.07.2017 folgende Wahlvorschläge zugelassen:

1. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Irmer, Thomas

Geburtsjahr 1984

Mitarbeiter der Geschäftsführung Bergweg 29

Bestensee

2. Wählergruppe Plan Bestensee 2025 Ostländer, Jürgen

Geburtsjahr 1960 Polizeivollzugsbeamter Im Winkel 2

Bestensee/Pätz

3. Wählervereinigung Quasdorf für Bestensee e.V.

Quasdorf, Klaus-Dieter Geburtsjahr 1955 Bürgermeister Mühlenberg 1 Bestensee Bestensee, 25.07.2017 J.-K. Schmidt

Wahlleiter der Gemeinde Bestensee

Diese Bekanntmachung finden Sie auch auf unserer Internetseite der Gemeinde Bestensee unter: Rathaus Online – Wahlen/Abstim- mungen

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Ende des amtlichen Teils

der Grundsteuerrate zum 15.11.2016 zunächst auch die Grundsteuerrate zum 15.02.2017 zu entrichten. Letztere bekommt er im März 2017 natürlich wieder erstattet.

Da eventuelle Erstattungen nur an den jeweiligen Steuerpflichtigen erfolgen können empfehlen wir, dass der bisherige Eigentümer bis zu unserer vorstehend genannten Mitteilung die Grundsteuerbeträge entrichtet. Eine bestehende Einzugsermächtigung sollte zur Vermeidung von Zahlungsrückständen nicht storniert werden; diese wird mit Ende der Zahlungspflicht sowieso hinfällig. Sind Beträge für ein Kalenderjahr entrichtet worden, für die nach der Mitteilung des Finanzamts der neue Eigentümer heranzuziehen ist, werden diese selbstverständlich dem bisherigen Eigentümer von der Gemeinde erstattet. Der Anteil des neuen Eigentümers an den verbleibenden bezahlten Beträgen (= für das Jahr des Eigentumübergangs) sollte erst dann wie ggf. im notariellen Vertrag vereinbart vom bisherigen Eigentümer an den neuen Eigentümer in Rechnung gestellt werden.

Der Vollständigkeit halber sei noch darauf hingewiesen, dass der Erwerber für das lfd. Jahr und das Vorjahr des Eigentumübergangs für rückständige Grundsteuern des bisherigen Eigentümers haftet, d.h. zur Zahlung von der Gemeinde herangezogen werden kann (§ 11 Abs. 2 GrStG). Darüber hinaus ruht die Grundsteuer auf dem Grundstück als öffentliche Last; ggf. kann deshalb das Grundstück – im Übrigen auch bei zwischenzeitigem Eigentümerwechsel - für bis zu zwei Jahre rück- ständiger Grundsteuer zwangsversteigert werden (§ 12 GrStG, §77 Abs.

2 AO, Art. 70 Abs. 2 Satz 1 AGBGB). Beim Kauf eines Grundstücks bzw. einer Wohnung ist es deshalb sinnvoll, sich der Zahlung der bisher entstandenen und fälligen Grundsteuer (und anderer Grundabgaben) bei der Gemeinde zu versichern. Auf Antrag des derzeit Steuerpflichtigen und gegen Zahlung einer geringen Gebühr stellt die Gemeinde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung über entstandene und bezahlte Grund- steuer und anderen Grundabgaben (Straßen/Winterdienstgebühr, Er- schließungs- bzw. Straßenausbaubeiträge) aus.

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Zeitpunkt und Ort des Verfahrens zur Sprachstands- feststellung für Kinder im Jahr vor der Einschulung Sehr geehrte Eltern, deren Kinder im Jahr 2018 eingeschult werden, die verpflichtende Sprachstandsfeststellung zur Durchführung der kompensatorischen Sprachförderung für Kinder aus Bestensee und dem Ortsteil Pätz findet bis zum 30. Oktober 2017 in folgenden Kindertagesstätten statt:

Alle Kinder, die an dem Verfahren zur Sprachstandsfeststellung im Jahr 2UWGHU

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vor der Einschulung teilgenommen haben, erhalten eine Teilnahmebestätigung, die von den Eltern bei der Schulanmeldung vorzulegen ist.

Bestensee, 31.07.2017 i. A. Hinzpeter Hauptamtsleiterin

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N i c h t a m t l i c h e r T e i l

Aus dem Inhalt

Lokalnachrichten

* Selbsthilfegruppe Diabetes Seite 8

* Bestenseer Dorf- & Schützenfest 2017 Seite 9

* 25 Jahre Kinderdorf Bestensee Seite 10

* Information des Heimatverein Pätz Seite 11

* Die Volkssolidarität informiert: Seite 14

* Seniorenbusfahrt nach Stettin Seite 15

* LAUSL informiert Seite 17

* Taschenlampenkonzert Seite 19

* Kircheninformationen Seite 21

* Trainingsbälle für den SV Grün-Weiß Union Bestensee Seite 22 Mitteilungen der Verwaltung

* Bürgermeisterstammtisch Seite 8

* Rathaus - Sprechzeiten Seite 8

* Angebot zur Werbeanbringung in der Landkost – Arena Seite 12

* Das Hauptamt informiert Seite 13

* Seniorenbeirat informiert Seite 14

* Öffnungszeiten der Gemeindebibliothek Seite 16

* Öffnungszeiten der Bücherstube im OT Pätz, Seite 16

* Galerie im Amt Seite 18

* Bestenseer Veranstaltungskalender 2017 Seite 20

Rathaus - Gemeinde Bestensee

Eichhornstr. 4 - 5, 15741 Bestensee SPRECHZEITEN:

Dienstag: 9.00 - 12.00 u. 13.00 - 18.00 Uhr Donnerstag: 9.00 - 12.00 u. 13.00 - 15.30 Uhr

Termine nach vorheriger Vereinbarung sind an folgenden Tagen möglich:

Montag u. Mittwoch: 9.00 - 12.00 u. 13.00-15.30 Uhr

Freitag: 9.00 - 13.00 Uhr

Hiermit laden wir alle interessierten Bürgerinnen und Bürger ein zum:

Bürgermeister-Stammtisch

**********************************************************

Wann? Montag, den 18.09.2017 um 19.00 Uhr

Wo? Lindencafé

Hauptstr. 44, 15741 Bestensee,

Schriftliche Themenvorschläge werden gern im Hauptamt entge- gengenommen.

Bei diesem „Stammtisch“ hat jeder die Möglichkeit Fragen an den Bürgermeister zu stellen und in einer angenehmen Gesprächs- atmosphäre über dies und jenes zu diskutieren.

Gemeinde Bestensee

Gerald Krüger - Elektromeister

Menzelstraße 15 15741 Bestensee

Tel.:(033763) 6 15 78 • Fax: (033763) 6 15 77 24h-Notruf: 0170- 2 15 52 94

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Internet: www.elektro-krueger.net

Selbsthilfegruppe Diabetes

Monatlich trifft sich die Selbsthilfegruppe der Diabetiker im Mehrgenerationenhaus in Bestensee. Zu jedem Treffen gibt es ein bestimmtes Thema. Auf dem letzten Treffen wurde die ketogene Ernährung besprochen. Bei der

ketogenen Ernährung/ Diät wird die Aufnahme von Kohlehydraten und Proteinen reduziert und von Fett erhöht. Am 19. Juli referierte zu diesem Thema Frau Dr. Sigrid Henße vor den Mitgliedern der Selbsthilfegruppe. „Wir versuchen

zu unseren monatlichen Treffen, immer ein neues Thema rund um die Thematik Diabetes anzusprechen.“ Wer an den Treffen der Selbsthilfegruppe der Diabetiker teilnehmen möchte, kann sich bei Willi Wendel unter

Tel.:03375-900574 melden. Die Treffen finden in der Regel jeden zweiten Mittwoch im Mehrgenerationenhaus Bestensee (Waldstraße 33) in der Zeit von 14:00 bis 16:00 Uhr statt.

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Bestenseer Dorf- und Schützenfest

Bereits zum zweiten Mal feierte die Gemeinde Bestensee das Dorf- und Schützenfest am Königlichen Forsthaus. Kurz nach 10 Uhr begrüßten Bürgermeister Klaus-Dieter Quasdorf und Manfred Prosch, Vorsitzender des Heimat- und Kulturvereins Bestensee, die anwesenden Gäste. Danach übernahm AstrioM die

Unterhaltung der Gäste. Auch unsere polnische Partnergemeinde Przemet war vertreten. Bereits am 4.August reiste eine Delegation an. Am Samstag folgte eine Blaskapelle aus Polen, die die Gäste unterhielt. Auch die „Spreetaler Blasmusikanten“ kamen um stimmungsvoll durch den Mittag zu führen und in den Pausen der Livemusik gab es Musik aus der Konserve.

Der Männergesangverein unter Leitung von Matthias Deblitz war ebenfalls aktiv und unterhielt die Gäste mit fröhlichen Melodien.

Auch die Schützen des Bestenseer Schützenvereins feierten an diesem Tag.

Traditionell beginnt der Marsch der Schützen am Einkaufszentrum in der Friedenstraße und

führt durch den Ort. In der Landkost-Arena bot der scheidende Schützenkönig Hagen Hennecke, sein Abschiedsmahl. Begleitet wurde der Konvoi von Polizei und Feuerwehr.

Auf dem Dorffest hatte der Schützenverein schon die zwei Stände aufgebaut, wo man sich im Luftgewehr- und Armbrustschießen messen konnte. Nachdem die restlichen Schützen am Forsthaus eingetroffen waren, wurde der neue

Schützenkönig, Heiner Klose, gekürt. Im Anschluss wurden seine neuen drei Ritter geschlagen und langjährige Mitglieder

ausgezeichnet. Zum Abschluss des offiziellen Teils feuerte die Haubitze „Bestwine“. Gegen 16 Uhr wurde die Bürgermeisterwette bekanntgegeben. Es wurde gewettet, dass der Bürgermeister es nicht schafft 25 Leute auf Fahrzeugen um 18 Uhr zum Fest zu bringen.

Diese 25 Personen müssen bei Ankunft „Hoch auf dem gelben Wagen“ singen. Wenn Herr Quasdorf verliert, muss er in den Kindergärten Märchen vorlesen, ebenso umgekehrt. Trotz einer minimalen Zeitüberschreitung schaffte es der Bürgermeister die Wette einzulösen.

Der einsetzende Regen ließ leider die Tanzeinlage des Profi-Tanzpaares ausfallen, aber der Regen hielt nicht lange an und das Fest konnte weitergefeiert werden. Wie in jedem Jahr, fand auch der traditionelle Wettkampf der Ortsteile statt. In drei Disziplinen traten die Paare aus den Pätz, Klein Besten und Groß Besten gegeneinander an. In diesem Jahr mussten die Kontrahenten ihre Fähigkeiten im Segway-Fahren, Liegestuhl-Aufstellen und Zielschießen mit einem großen Katapult und

Ball unter Beweis zu stellen. Es siegte Klein Besten vor Pätz und Groß Besten.

Abseits des Programmes gab es auch vieles zu entdecken. An vielen Ständen konnte man Essen und Trinken kaufen. Der Heimat und Kulturverein Bestensee war mit der Kindereisenbahn und dem Kinderkarussell vertreten. Beliebt waren auch die Wasserwalzen auf denen man sich austoben konnte. Ebenfalls gab es ein kleines „Keltendorf“. Dort konnten sich die Kinder an einer Schatzsuche beteiligen, Stockbrot backen oder mit dem Pfeil und Bogen schießen.Dank gilt allen, die das diesjährige Dorf- und Schützenfest möglich gemacht haben.

Roland Holm Gemeinde Bestensee

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25 Jahre Kinderdorf Bestensee

Einladung zum großen Kinderfest am 16.09.2017

Hallo liebe Kinder, Eltern, Großeltern und alle, die gern zu uns kommen!

Seid herzlich eingeladen zum öffentlichen Kinderfest.

Willkommen sind auch Familien, deren Kinder nicht in unsere Kita betreut werden.

In diesem Jahr heißt das Motto:

„Wir reisen um die Welt“

am Samstag, d. 16.09.2017 von 15.00 – 18.00 Uhr.

Unsere Gäste können sich auf einen erlebnisreichen Nachmittag mit interessanten Angeboten freuen.

Bei Spiel und Spaß stellen sich die Kontinente vor:

¾ Europa, Asien, Afrika,

¾ Australien, Amerika, Antarktis, Weiterhin zu erleben sind:

¾ Krabbelwiese, Raumbesichtigung,

¾ Bogenschießen, Kindereisenbahn,

¾ Ponyreiten, Ballonkünstler, Falkner

¾ Feuerwehr, Tombola, Fotoausstellung,

¾ Lavendelkinder, SC Karate Bestensee e.V.

Unser Bühnenprogramm mit toller Unterhaltung:

¾ Tanzschule Kolibri,

¾ Musikschule Fröhlich mit den Musikkundekindern

¾ Chor „KWer Beet“

¾ Sahras Tanzkinder

Das Kinderdorfteam eröffnet und beendet den schönen Nachmittag mit einem eigenen Programm. Lasst euch überraschen und kommt im Kostüm. Für das leibliche Wohl ist gesorgt.

Wir freuen uns auf euch! Das Team des Kinderdorfes und des Hortes

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Das 25. Sommerfest in Pätz

begann um 14 Uhr noch etwas verhalten. Zur Eröffnung hatte sich allerdings die Dorfaue schon gut gefüllt mit Gästen, die sich Kaffee und Kuchen der Volkssolidarität schmecken ließen. Annette Lehmann, Jürgen Ostländer, Hardy Pöschk und Klaus-

Dieter Quasdorf begrüßten die Gäste und stellten das Programm vor. Mit einem Satama-Gutschein wurde Hardy gedankt, der alle 25 Sommerfeste organisiert hatte und jetzt das Feld Jürgen

Ostländer überlässt.

Für die kulturelle Eröffnung sorgte der Männerge- sangverein Bestensee, gefolgt von einem p e r u a n i s c h e n Panflötenspieler. Sehr viel Anklang fand die Mädchentanzgruppe vom L.A.U.S.L.-Verein

mit ihren orangen T-Shirts und bunten Tüchern.

Zwischendurch sorgte der DJ für den guten Ton. Die Besucher labten sich auf der Futtermeile an Fischbrötchen,

Burger, Knobibrot oder Köstlichkeiten vom Grill. Für die flüssige Nahrungsauf- nahme standen Bierwagen und ein Eiswagen mit Cocktails bereit. Kinder und Junggebliebene frönten ihrem

Spieltrieb in der Kinder- eisenbahn, dem Autoscooter und dem Käferkarus- sell. Die Schießbude war dann eher den E r w a c h s e n e n vorbehalten. Die Kinderecke, deren Mittelpunkt das Zelt des Heimatvereins bildete, war

Anlaufpunkt für Familien um Erinnerungen in Form eines oder mehrer Fotos mit nach Hause zu nehmen. Vorher

konnte man sich verkleiden oder sich bei den Frauen des Feuerwehrvereins schminken lassen. Die Rundfahrten mit Schnappi erfreuten sich auch wieder großer Beliebtheit bei

unseren kleinen Gästen. Die größeren Kinder saßen im Bastelzelt von Yvon Ringewald und schufen kleine Kunstwerke. Am Stand der Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Pätz stellten die Muskelmänner beim Bembelschieben unter Beweis, dass nicht nur Kraft sondern ein gutes Auge und viel Gefühl zum Sieg führt.

Viele Besucher versammelten

sich dann wieder vor der Bühne als Frank Pianopur spielte. Zum Ende seines Auftritts merkte man schon, dass leise die Erde bebte. Die Biker von Wolfs Hof näherten sich. In diesem Jahr nahmen

an dieser traditionellen P r ä s e n t a t i o n c h r o m g l ä n z e n d e r Zweiradschönheiten so viele Biker teil, dass es Einparkschwierigkeiten gab.

Jürgen Ostländer hieß sie willkommen und wurde prompt als Ehrenmitglied der Biker von Wolfs Hof aufgenommen. Frei von B e r ü h r u n g s ä n g s t e n schwangen sich einige Gäste auf die heißen Öfen. Nachdem später das Buppern der Harleys in der Ferne verklungen war, begann der Gaudi-Dreikampf der Bestenseer Ortsteile. Es

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waren ruhige Hände, Zielsicherheit und Erfindungs- reichtum gefragt. Angetreten waren drei Familien, die ihr Bestes gaben und am Ende alle Gewinner waren, nur mit 3 unterschiedlichen Platzie- rungen. Die Feuerwehr nahm danach ihre Siegerehrung fürs Bembelschieben vor, bei der Harald Bergter den ersten, Alfred Schulze den zweiten und Matthias Fuhrig den dritten Platz belegten und sich über Präsentkörbe freuen konnten. Langsam näherte sich der Höhepunkt des Abends, nämlich die

„Kirschenzeit“ der 5 köpfigen Schulze-Band mit unserem

Zahnarzt Axel Schulze als Frontmann. Dietmar Sauerwald, ebenfalls Pätzer, spielte die E-Gitarre. So ein Heimspiel sorgte bei den Bandmitgliedern sicherlich für mehr Lampenfieber als ein

„normaler“ Auftritt. Aber es war nicht umsonst, denn das Publikum war begeistert und freute sich, denn nicht jedes Dorf hat einen singenden

Zahnarzt. Seit 14 Uhr hatte Janine Zusset Lotterielose auf der Dorfaue angeboten. Nun wurden die Gewinner aufgerufen, die sich über einen Grill, eine 2-Sitzige Hollywoodschaukel und eine Sonnenmuschel freuen konnten. Nun machte sich 5 Musiker zum Auftritt bereit.

Sie 5 spielten, gehüllt in phantasievolle Kostüme, Hits der 70iger bis 90iger Jahre.

Schon längst hatte sich, wie für Pätz üblich, die Tanzfläche gefüllt und weitete sich nun bis zu den Sitzbänken aus. So sieht gute Stimmung aus!

Nach dem letzten Auftritt übernahm DJ Mario das

Zepter und es wurde getanzt bis um 2 Uhr nachts. Am nächsten Tag beim Aufräumen ließen wir das Fest Revue passieren und waren alle der Meinung es hat Spaß gemacht und war eines Jubiläums würdig!

Britta Beyer (HV Pätz)

25. Sommerfest Pätz

erfreute uns die Tanzgruppe des LAUSL – Vereins Bestensee.

Einstudierte Chorografien und Schritte zeigten, wie viel Freunde die Kinder an der musikalischen Bewegung haben.

Nach einer weiteren musikalischen Süd Amerika Reise durch die Peruanische Inka Gruppe, war es dann soweit.

Nun besuchten uns die Motorrad Freunde vom „WOLFS HOF“, was schon zur Tradition geworden ist.

Es waren nur vier Motorräder angemeldet, und dann standen plötzlich 28 Maschinen auf der Tanzfläche. Welches bei den Gästen großes Erstaunen hervor rief. Das Angebot der Bicker die Motorräder in Augenschein zu nehmen und Fragen dazu zu stellen, wurde rege in Anspruch genommen. Als dann die Motoren ihren Sound erklingen ließen, rief das bei vielen Gästen eine Gänsehaut hervor.

Bevor der Gaudi Dreikampf zwischen den drei Ortsteilen der Gemeinde stattfand, wurden unse- re Gäste durch „Frankys“ Musik unterhalten.

Beim Dreikampf selbst ging es um Geschicklichkeit, Glück und vor allem viel Spaß stand im Vordergrund. Am Ende waren alle Gewinner. Sie konnten sich über Sekt freuen, der von der Sparkassenfiliale Bestensee gesponsert wurde.

Um 19.00 Uhr wurden dann die Am 29.7.2017 feierte der Ortsteil

Pätz sein 25. Sommerfest. Was 1992 klein angefangen hat und immer größer wurde, war für viele Gäste ein MUSS. Bei idealem Wetter fanden sich um 14.00 Uhr schon zahlreiche Gäste auf der Pätzer Dorfaue ein.

Die Eröffnung wurde durch Annette Lehmann, Jürgen Ostländer und Bürgermeister Klaus D. Quasdorf feierlich durchgeführt.

Mit viel Abwechslung für Groß und Klein war wieder einmal für jeden etwas dabei.

Für unsere kleinen Gäste wurde vom Feuerwehrverein Kinder- schminken angeboten, von der Jagdgenossenschaft Pätz wurde das Basteln organisiert und der Heimatverein machte mit dem

„SCHNAPPI“ die Ortsrund- fahrten. Die Eisenbahn und das Marienkäfer Karussell welches vom Heimat und Kulturverein Bestensee zur Verfügung gestellt wurde und von Ralf Meissner und Bernd Jaschen hervorragend be- treut wurde, war auch ein großer Anziehungspunkt für unsere Kleinsten.

Auf der großen Bühne machte der Bestenseer Männergesangs-verein den Anfang und brachten die Zuschauer in Stimmung.

Anschließend hat ein Peruanischer Panflötenspieler für außerge- wöhnliche musikalische Klänge gesorgt. Während seiner Pause

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Angebot zur Werbeanbringung in der Landkost – Arena

In der Landkost – Arena besteht die Möglichkeit Werbe – Banner in der Größe von 1.00 x 1.50 m aufzuhängen.

Die Kosten dafür betragen 50.00€ im Monat.

Interessenten melden sich bitte bei Frau Gloeck, Tel. 998-40.

Das Hauptamt informiert:

Folgende Artikel sind im Bürgerbüro des Rathauses erhältlich:

Ortsumriss-Aufkleber Stück 1,50 €

Wappen-Sticker Stück 0,50 €

Schlüsselanhänger Stück 1,50 €

Runde Aufkleber Stück 1,00 €

Pinnsticker mit Wappen Stück 1,00 €

Bildband Bestensee Preis a.A.

Bestensee-Chronik Stück 19,99 €

13. Bestensee-Zollstock, limitierte Aufl. Stück 5,00 €

Laubsäcke Stück 1,45 €

Banderolen Stück 1,45 €

gelbe Wertstoffsäcke kostenlos

div. Wander- und Radwegkarten Preis a.A.

Baumdienst - Bestensee

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Gewinner der Tombola ausgelost und die Sieger im Bämbel schie- ben konnten vom Feuerwehrverein ihre Preise entgegen nehmen.

Der Abend war geprägt von Musik und Tanz. DJ Mario legte auf und brachte die Massen auf die Tanzfläche welche von Anfang an ständig voll genutzt wurde. Die richtige Einstimmung auf die

„ The Glocks“ mit Musik 60er,70er,und 80er Jahren die uns mit vielen Ohrwürmern verwöhnten.

Zu vor aber hatte die „Schulze Band“ ihren großen Auftritt. Der erste Auftritt als neuformierte Band mit Axel Schulze als Liedsänger.

Die Nervosität welche am Anfang regelrecht zu spüren war, war bald nicht mehr vorhanden. Tolle Lie- der mit tollen Texten begeisterten das Publikum, die auch gleich rich- tig mit gingen. Ein Gelungener Auftritt, der für die Zukunft viel- versprechende Erfolge bringen wird. Die Pätzer und ihre Gäste wünschen der „Schulze Band“ al- les Gute.

Nach 12 Stunden Party Mara- thon war dann das 25. Sommerfest zu Ende. Am Sonntag darauf, wur- de die Dorfaue wieder auf „Vor- dermann“ gebracht. Es wurde wieder alles abgebaut und gesäu- bert,

und ab 12.00 Uhr wurde als Dankeschön ein kleiner Früh- schoppen mit Grillwurst und dem restlichen Bier eingenommen und das Fest als gelungen eingestuft.

Ein Fest mit dieser Größe ist nur in der Gemeinschaft, mit vielen Helfern und Enthusiasten durch zu führen.

Dazu gehören auch die Mitar- beiter des Bauhofes der Gemein- de, die den Aufbau und Abbau der Eisenbahn und des Karussells be- werkstelligten. Besonders hervor zu heben ist die Bereitschaft von Gregor dem Baufhof Elektriker

der mit Dirk Schlechte das wäh- rend der Veranstaltung aufgetre- tene Stromproblem schnell wieder lösen konnte.

Allen Sponsoren die das 25.

Sommerfest unterstützt haben, noch mal ein herzliches Danke- schön.

Das wären die Jagd- genossenschaft Pätz, Dr. Michael Kuttner, VW Zentrum Zeesen,

Hans Georg Hüster, Zahnarzt- praxis im Grünen Pätz, Bianca Krohn, die Mittelbrandenburg- ische

Sparkasse Bestensee und die Elektrofirma Gerald Krüger der das Material für die Strom- verteilung bereitstellte.

Hardy Pöschk

Bestensee im Internet

Die Homepage der Gemeinde Bestensee findet man unter:

http://www.bestensee.de

oder über den Suchbegriff: ´Bestensee´ in den Such- maschinen Ihrer Provider.

Gezielt werben mit einer Anzeige in Bestensee

Rufen Sie uns an: (03375) 29 59 54

faxen Sie uns an: (03375) 29 59 55

email: jp.bueorgkomm@t-online.de

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Der Seniorenbeirat informiert:

Liebe Seniorinnen, liebe Senioren

Die nächste Sitzung des Seniorenbeirats, die wie immer öffentlich ist, findet

am 13. September 2017 um 15:00Uhr im Saal des Gemeindeamtes, Bestensee, Eichhornstraße statt.

Das Bowlen findet am 27. September 2017 (Achtung: in diesem Monat mittwochs)

im Bowling – Keller Bestensee, Friedenstraße 24 statt.

Dazu laden wir wieder recht herzlich ein.

Ihr Seniorenbeirat Bestensee

Die Volkssolidarität informiert:

Liebe Mitglieder und Freunde der Volkssolidarität!

An dieser Stelle möchte ich noch einmal daran erinnern, dass wir viele neue Bürger in unserem schönen Ort Bestensee

haben. Diese bitten wir, darüber nachzudenken, ob sie uns nicht unterstützen möchten. Jeder ist willkommen, ob Männlein oder Weiblein.

Bitte melden bei Liane Alm Telefon 033763/60706 Oder bei Waltraud Wünsche Telefon 033763/63969 Außerdem suchen wir noch immer eine(n) geeignete(n) Vorsitzende(n)!!! Keine Angst, so schwer ist das nicht, aber

„Wir“ der Vorstand, sind langsam alle zu alt für solch eine Position. Traut Euch !!!

Ihre Liane Alm

Alle Monatstreffs finden in der Landkostarena statt (ab 15 Uhr) (Kaffeegedeck nicht vergessen !)

September:

27.09.17, 15 Uhr Stuhltanz – Warum Senioren-Sport ? Kaffee –Gedeck nicht vergessen ! Oktober:

18.10.17, 15 Uhr Für alle, die noch gut zu Fuß sind möchten wir den Tierpark „Johannismühle“ in Baruth besuchen.

Bitte vorher in die Liste eintragen! Bei Ihrer Betreuerin!

Bitte vorher in die Liste eintragen!

November:

15.11.17, 15 Uhr möchten wir unsere Kindergartenkinder (1 kleine Gruppe) mit einer kleinen Einlage einladen. Und gemeinsam Basteln. Material wird besorgt für einen kleinen Obolus.

Gemeinsam mit den Kindern möchten wir Kaffee trinken und Kuchen essen.

Kaffee –Gedeck nicht vergessen!

Dezember:

6. o. 13.12.17, 15 Uhr Nikolausveranstaltung Näheres noch über die Betreuer

Lasst Euch überraschen !!!

Und schon ist das Jahr wieder zu Ende. Wir bitten Euch aber , denkt mal darüber nach, was Ihr sonst noch gerne machen möchtet.

Liane Alm Vorstandsmitglied

Abschließende Information zu unserer Busfahrt

am 28. September 2017

Liebe Seniorinnen, liebe Senioren,

wie bereits im Amtsblatt Juni informiert, hat der Seniorenbeirat Bestensee wieder eine schöne Busfahrt organisiert. Unser Ziel wird am 28.

September 2017 Stettin sein.

Wie versprochen wollen wir Ihnen nunmehr die konkreten Abfahrt- zeiten zur Kenntnis geben.

Der Bus des Busunternehmens „Riese - Reisen“ fährt ab 7:15 Uhr Pätz

ab 7:30 Uhr Königliches Forsthaus

ab 7:45 Uhr Bahnhof Bestensee, nachdem bei Bedarf Wustrocken und Gemeinde Bestensee angefahren wurde.

Sollte noch ein individueller Transport zu einem der Abfahrtsorte notwendig werden, wenden Sie sich bitte an unseren Vorsitzenden, dessen Telefonanschluss im Veranstaltungsplan 2017 entnommen wer- den kann oder jedes andere unserer Mitglieder. Gern nehmen wir Ihre Wünsche auf.

Der Unkostenbeitrag beläuft sich auf 50,00 Euro p./P. Die Tickets erhalten Sie ab dem 1. September 2017 bei „Heidis Kindermoden“ und Frau Damm in Pätz.

Da unsere Fahrt grenzüberschreitend ist, bitte den Personalausweis nicht vergessen.

Zur Erinnerung geben wir nochmals kurz den Ablauf unserer Fahrt zur Kenntnis. Neben dem Besuch des Polenmarkts erwartet uns eine Stadtrundfahrt durch das sehenswer-

te Stettin, die nach unserem Mittag- essen fortgesetzt wird. Eine 1 - stündige Schifffahrt rundet unsere Unternehmung ab. Bestimmt voll vieler schöner Eindrücke treten wir dann die Rückfahrt ab ca. 17:00 Uhr an

Sie können also jetzt bereits se- hen, dass Sie eine unterhaltsame und interessante Fahrt erwarten wird.

Haben wir Sie neugierig gemacht?

Dann sehen wir uns gut gelaunt am 28. September 2017.

Ihr Seniorenbeirat Bestensee

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Rufen Sie uns an: (03375) 29 59 54

Hauptstraße 84, 15741 Bestensee

Tel.: (03 37 63) 6 33 27 / 6 09 10 Fax: (03 37 63) 6 66 49 / 6 09 11

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Bestensee im Internet: http://www.bestensee.de

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Geh aus mein Herz und suche Freud - ein Sommerfest mit Herz im Seniorenzentrum der Berliner Stadtmission in Bestensee

Als am 14. Juli die Blicke der Mitarbeiter des Seniorenzentrums Bestensee gen Himmel schweiften war die Hoffnung auf schönes Wetter groß. Nicht das erste Mal hätte ein Fest feucht - fröhlich mit Umzug in die geschützten Räume seinen Fortgang gefunden. Doch dieses Mal war es anders - nämlich ideal. Die Kaffeetafeln waren im Innenhof liebevoll gedeckt worden und empfingen die Bewohner mit Luftballons in Herzform und von den Bewohnern gebasteltem Tischschmuck. Nun war ja dieses Sommerfest nicht nur Fest sondern auch ein Tag der offenen Tür für interessierte Bürger. Jedes Mal wird dieses Ereignis gern genutzt um sich über Details im und um das Heim zu informieren. Dazu stand das fach- und sachkundige Personal gern zur Verfügung.

Als die Bewohner durch die Mitarbeiter des Zentrums als auch zahlreichen ehrenamtlichen Hel- fer ihren Platz gefunden hatten und die Leiterin des Heimes Frau Alb- recht das Fest mit warmen Worten eröffnet hatte, sangen die Anwe- senden gemeinsam das schöne Lied

„Geh aus mein Herz und suche Freud... Wer kennt dieses Lied von Paul Gerhardt nicht, war er doch tief mit unserer Gegend verwur- zelt. Oft wird auch an sein Wirken erinnert. Anschließend folgte eine kurze Andacht, gehalten von Herrn Friedl von der Berliner Stadt- mission. Diese fand in einem Ge- bet seinen Abschluss.

Nun konnten sich die Bewohner und die Gäste den lukullischen Genüssen hingeben. Inzwischen entledigten sich die ersten Bewohner ihrer Strickjacken, denn die Sonne lachte mit voller Kraft und versprach bis zum Ende durchzuhalten. Der durch das Küchenteam selbst gebackene Kuchen und der exzellent zubereitete Kaffee mundeten

vorzüglich und es wurde, begleitet von beschwingter Musik, kräftig zugegriffen. So gestärkt wurde mit Spannung einem kulturellem Höhepunkt entgegengesehen. Zur Verblüffung aller Anwesenden wurde dieser durch vier „Herren“

nämlich Rocco, Pascha, Cäsar und Coco bestens gestaltet. Die vier waren keine Menschen - nein es waren Kakadus, deren Alter sich zwischen 2, 4 und 40 Jahren bewegte. Mit ihren einstudierten Kunststücken erfreuten sie die Herzen der Zuschauer. Kaum zu glauben, dass die imposanten exotischen Vögel, z. T. von den Philippinen stammend, sich auf Minirollschuhen, Skateboard, Rollern, Taxi und sogar im kleinen LKW fortbewegten. All diese Kunststücke waren liebevoll einstudiert und man sah, dass dies den Tieren selbst ganz viel Freude bereitete. Von befürchtetem Zwang keine Spur, im Gegenteil, sie hätten gern noch die eine oder andere Zugabe geben können und wollen. Ziel war es aber, dass die Bewohner die Tiere auch einmal hautnah erleben sollten, indem sie diese streicheln und anfassen durften. Viele ließen sich die mit hübschen Schöpfen ausgestatteten Tiere auf die Schulter setzten und ein Erinnerungsfoto machen. Das fand großen Anklang und rundete die Darbietung ab. Zwischendurch wurden Erfrischungsgetränke gereicht, wobei die Unterhaltung nicht zu kurz kam. Von vielen Bewohnern waren auch Angehörige anwesend, die den Besuch bei ihren Lieben einmal aus einer anderen Perspektive erleben durften.

Es dauerte nicht lange, da wa- berten verführerische Düfte über das Gelände. Der Grill für die Brat- wurst zum Abendbrot lief bereits auf Hochtouren und der schon mit dem Kaffeetrinken verwöhnte

Magen meldete Interesse an. So sollte es ja auch sein. Das Küchen- team hatte wieder sein Bestes ge- geben - aber wann tut es das nicht

?!. Selbst gemachter Kartoffelsa- lat, selbst gebackenes Brot mit Kräuterbutter und die dazu ge- reichte Bowle ließen die Herzen höher schlagen und waren einfach Genuss pur. Hier sei dem aktiven und liebevollen Tun von Frau Prosch und ihren Damen einmal ein ganz besonderes Lob auszu- sprechen.

So gestärkt waren die Bewoh- ner selig und lehnten sich zufrie- den zurück.

Langsam ging das Sommerfest seinem Ende entgegen. Frau Albrecht dankte allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr Engagement und vergaß dabei auch die ehrenamtlichen Helfer nicht.

Nach und nach erreichten die

Heiminsassen dann wieder ihre Stübchen. Ihre Gedanken kreisten bestimmt noch lange um den schönen, gelungenen Nachmittag.

Jede freut sich bereits heute auf einen neuerlichen Höhepunkt. So erwartet die Bewohner neben einem Tanzkaffee, diversen kleineren Höhepunkten bald das Herbstfest. Man mag es kaum glauben. Das Jahr schreitet mit Riesenschritten voran. Dennoch genießen wir jetzt erst einmal das satte Grün, die blühenden Pflanzen und die fröhlich zwitschernden gefiederten Freunde. Der Hebst kann und muss noch warten - denn - „Geh aus mein Herz und suche Freud’ in dieser lieben Sommerzeit....

Für das Seniorenzentrum Brigitte Kuba

Schriftführerin des Bewohnerschaftsrates

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Öffnungszeiten der Gemeindebibliothek

im Vereinshaus, Waldstraße 31

montags 16.00 – 19.30 Uhr freitags 16.00 – 19.30 Uhr

Der ehrenamtliche Bibliothekar ist zu diesen Zeiten auch telefo- nisch zu erreichen unter der Tel.-Nr. 033763 / 63451!

Öffnungszeiten der Bücherstube im Ortsteil Pätz,

Hörningweg 2

mittwochs 16.00 - 18.00 Uhr

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Galerie im Amt

Kunst im Bestenseer Rathaus hat eine lange Tradition. So auch bei der neuen Ausstellung in der Galerie im Amt, die am 9.August 2017 feierlich eröffnet wurde. Der stellvertretende Bürgermeister

Jens-Karsten Schmidt und Klaus- Dieter Heisig von den Zernsdorfer

„MontagsMaler“ begrüßten die anwesenden Gäste, Mitglieder der MontagsMaler und Vertreter der Presse. Die Ausstellung steht unter dem Motto „Alles nach der Natur und immer in Aquarell“. Der Name dieser Gruppe kommt nicht von

MACRON UND NETZHOPPERS KÖNIGS WUSTERHAUSEN EINE

NEUE PARTNERSCHAFT IM DEUTSCHEN VOLLEYBALL

BOLOGNA, 08. August 2017.

Macron und Netzhoppers ver- künden Partnerschaft.

Macron, einer der international aufsteigenden Firmen im Sportbekleidungsmarkt, verstärkt seine Präsenz in der deutschen Volleyball-Welt und verkündet nach den Partnerschaften mit dem SSC Palmberg Schwerin, neuer deutscher Meister bei den Frauen sowie dem TV Ingersoll Buehl, seine neue Zusammenarbeit mit den Netzhoppers aus Königs Wusterhausen. Die 1. Mannschaft der Netzhoppers SolWo Königspark KW startet seit Jahren in der höchsten deutschen Spielklasse. Die neue Partnerschaft ist zunächst für 5 Jahre vereinbart und läuft bis 2022.

„Auf der Suche nach einem neuen Ausrüster für den Verein sind wir nach längerer Zeit fün- dig geworden“, erklärt Arvid Kinder, Ge- schäftsführer der Netzhoppers. „Wir sind froh mit Macron einen so renommierten Sport- artikelhersteller als Part- ner gewonnen zu haben und freuen uns auf eine

tolle langfristige Zusammenar- beit.“

Dank dieser Vereinbarung ver- stärkt das italienische Unterneh- men seine Position im deutschen Sportmarkt vor allem im Berliner Haupstadtbereich und seiner Um- gebung, wo Macron in unmittel- barer Nähe auch Sponsor des Fußballclubs 1. FC Union Berlin ist.

Die Designer von Macron ar- beiten bereits eng mit dem Ma- nagement des Clubs zusammen, um die neue Kollektion „Königs Wusterhausen Kangaroos“ zu ent- werfen, welche spätestens zum ersten Spiel der Saison auswärts am 14. Oktober gegen den TV Rottenburg veröffentlicht werden soll.

ungefähr. Seit 2004 existiert die Gruppe, die sich immer Montagnachmittag im Bürgerhaus in Zernsdorf oder im Freien traf.

Die Gemeinde Bestensee gratuliert den Mitgliedern zu Ihren Werken.

Ein herzliches Dankeschön gilt auch den Gästen, die zur Eröffnung vorbeigekommen sind. Bis zum 27.Oktober können die Aquarelle zu den Öffnungszeiten des Rathauses besichtigt werden.

Roland Holm Gemeinde Bestensee

Achtung!

Die nächste Ausgabe des

"BESTWINER"

erscheint am 27.09.2017

Redaktionsschluss ist am: 13.09.2017

Bestensee im Internet

Die Homepage der Gemeinde Bestensee findet man unter:

http://www.bestensee.de

oder über den Suchbegriff: ´Bestensee´ in den Such-

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Bestensee im Internet: http://www.bestensee.de

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Referenzen

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