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Elternbrief 9 (21/22)

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Academic year: 2022

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Elternbrief 9 (21/22)

Köln, 24. Januar 2022 Liebe Eltern und Erziehungsberechtigen, liebe Schüler*innen,

die ersten beiden Schulwochen des neuen Jahres liegen hinter uns und wie erwartet gibt es auch am GKP erneut Infektionsfälle und Quarantänen – auch wenn die Anzahl nicht so hoch ist wie an- derorts. Wie bisher gilt: bitte lassen Sie Ihr Kind bei Symptomen oder Verdachtsfällen zu Hause und sprechen Sie das weitere Vorgehen mit uns ab. Das hat bisher wirklich gut funktioniert. Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit an dieser Stelle.

Heute möchte ich mich zu folgenden Themen informieren:

1. Fahrtenwoche ab 7.3.

2. Landesprogramm „Aufholen nach Corona“ – die MathMates am GKP 3. Termine bis zu den Osterferien

Fahrtenwoche ab 7.3.

Als wir im uns letzten Frühsommer 2021 dazu entschieden haben, im März 2022 eine Fahrtenwoche durchzuführen, war es für uns und auch für Sie fast undenkbar, dass wir Mitte Januar erneut in dieser Lage stecken. In zahlreichen Gesprächen in den letzten Tagen ist mir gezeigt worden, wie wichtig uns und Ihnen die Fahrten sind und wie sehr wir alle hoffen, dass wir unseren Schüler*innen diese Fahrten aus pädagogischen Gründen ermöglichen können. Selbstverständlich sorgt die mo- mentane Lage aber auch für nachvollziehbare Unsicherheiten auf allen Seiten und vielen Fragen, was völlig verständlich ist. Zum derzeitigen Zeitpunkt können wir nicht vollends absehen, wie die Situation Anfang März sein wird. Wir werden die Entwicklungen in den nächsten Wochen genau beobachten müssen.

Einige Kolleg*innen haben in der letzten Woche dankenswerter Weise Fragen gesammelt bzw. an- tizipiert. Wir versuchen diese hier nun zu beantworten mithilfe der vorliegenden Fakten, Vorgaben und eigenen Vorschlägen. Hiermit wollen wir keine Ängste hervorrufen, sondern eher zeigen, dass wir uns auf viele Eventualitäten vorbereiten bzw. für Dinge sensibilisieren wollen.

Hier die FAQ:

Wie wird getestet?

- Die Schülerinnen und Schüler müssen am Montag möglichst einen Testnachweis mitbringen, der nicht älter als 24 Stunden ist, möglichst vom Sonntagabend.

- Wir bitten darum, dass die privaten Kontakte am Wochenende vor der Fahrt reduziert werden, sodass wir auch hier das Risiko minimieren können.

- Alle Schülerinnen und Schüler werden am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag mit vom GKP mit gebrachten Tests getestet.

Was passiert bei einem positiven Test einer Schülerin oder eines Schülers?

- Wenn eine Schülerin oder ein Schüler generell auf einer Klassenfahrt krank wird, müssen die El- tern es ohnehin abholen. Diese Regel gilt auch jenseits von Corona.

- Bis die Schülerin oder der Schüler abgeholt wird, bekommt es ein Einzelzimmer und wird von uns versorgt bzw. beaufsichtigt.

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- Quarantänezimmer sind bis zu dem Moment der zeitnahen Abholung vorhanden.

Was ist mit den anderen aus dem Zimmer bei einer Infektion einer Person?

- Sind sie geboostert oder weniger als 90 Tage genesen: So gilt derzeit die allgemeine Regel, dass die Schülerin oder der Schüler nicht in Quarantäne muss.

- Schülerinnen und Schüler, die keinen vollständigen Impfschutz oder einen aktuellen Genesensta- tus haben, müssen auch in Quarantäne und damit von den Eltern zeitnah abgeholt werden.

- Die vollständig geimpften bzw. aktuell genesenen Schülerinnen und Schüler werden jeden Tag getestet.

Wann zahlt eine Versicherung, wenn man nicht mitfährt?

(Dies bezieht sich allgemein (!) auf Rücktrittsversicherungen, bitte prüfen Sie dies bei der Rücktrittsversicherung Ihrer Fahrt, sofern eine abgeschlossen wurde)

- Bei offizieller Quarantäne, bei allgemeiner Krankheit, d.h. auch bei einer Coronainfektion, zahlt die Versicherung.

- Eine Erkrankung muss aber von einem Arzt oder einer Ärztin am Montag, 07.03.2022, attestiert werden.

- Eine Versicherung zahlt häufig auch die Kosten für die entfallenden Reisetage, wenn ein Kind während der Fahrt erkrankt.

Was ist, wenn eine Schülerin oder ein Schüler aus privaten Gründen nicht mitfährt?

- Dieses geht nur, wenn im Vorfeld ein ausführlicher und schriftlicher Antrag an die Schulleitung gestellt und genehmigt wurde. Klassenfahrten sind Unterrichtsveranstaltungen.

- Es müssen dann alle anfallenden Stornokosten sowie evtl. Versicherungskosten übernommen werden.

Wie wird auf Infektionsvermeidung geachtet?

- Es wird auf Abstandsregeln geachtet.

- Es wird auf das Maskentragen geachtet! Maskenfreiheit besteht nur im Freien, am Frühstücks- tisch und im eigenen Zimmer, wenn sich nur Personen aus dem Zimmer, d.h. keine Lehrerinnen und Lehrer, dort befinden.

- Bei Mahlzeiten dürfen nur Schülerinnen und Schüler aus dem gleichen Zimmer an einem Tisch sitzen.

- Schülerinnen und Schüler dürfen sich nur im eigenen Zimmer, aber auf keinen Fall in anderen Zimmern aufhalten. Dieses wäre dann auch ein Grund, eine Schülerin oder einen Schüler nach Hause zu schicken.

- Bei den einzelnen Programmpunkten werden Gruppen nach den Coronavorgaben gebildet oder die Veranstaltungen finden im Freien statt.

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Müssen Schülerinnen und Schüler vor Ort Testnachweise vorzeigen?

- Nein, derzeit i.d.R. nicht, da meist die Regel gilt, dass alle Schülerinnen und Schüler als getestet gelten und ein Schülerausweis hierfür ausreicht.

- Dennoch werden wir den Schülerinnen und Schülern bei Bedarf die bekannten Nachweise aus- stellen.

Speziell für die Fahrten nach Berlin und Dresden hier aktuelle Hinweise:

Was ist, wenn in Berlin oder NRW oder Sachsen 2G+ für alle ab 14 (Berlin) oder 16 zum Zeit- punkt der Fahrt gilt?

- Für die Fahrt nach BERLIN gilt: Alle Mitfahrenden der Berlinfahrt müssen für den Zeitraum der Fahrt einen vollständigen Impfschutz oder einen gültigen Genesenenstatus haben, da alle älter als 13 sind.

- Für die Fahrt nach DRESDEN gilt: Alle Mitfahrenden der Fahrt nach Dresden müssen für den Zeitraum der Fahrt einen vollständigen Impfschutz oder einen gültigen Genesenensta- tus haben, da alle älter als 15 sind.

- Ungeimpfte und ungenesene Schülerinnen und Schüler können dann nicht an der Fahrt teilnehmen und müssen in der Woche in die Schule zur Notbetreuung gehen und bekom- men alternative Arbeitsaufträge.

- Es müssen bei diesen Schülerinnen und Schülern alle anfallenden Stornokosten sowie die Versicherungskosten übernommen werden. Die Reiserücktrittsversicherung greift in die- sem Fall nicht.

An dieser Stelle auch aktuelle Hinweise zum 2G-Status. Hier verliert man derzeit ja auch schnell den Überblick.

Die Gültigkeitsdauer des Corona-Impfzertifikats („völlständig geimpft“) wird ab dem 1. Feb- ruar 2022 auf neun Monate verkürzt. Davon betroffen sind alle, die noch keine Auffri- schungsimpfung erhalten haben. Für die Booster-Impfung gibt es bislang kein Ablaufda- tum. Der Impfstatus gilt vorerst uneingeschränkt.

Genesen sind Personen, deren mittels PCR-Test nachgewiesene Corona-Infektion nicht kür- zer als 29 Tage, aber auch nicht länger als drei Monate zurückliegt. Danach empfiehlt das RKI und das Gesundheitsministerium eine Auffrischungsimpfung. Das geht aus den neuen Richtlinien des Instituts mit Wirkung zum 15. Januar hervor.

Sollte dies bedeuten, dass ihr Kind seinen Impfstatus nach den neuen Regeln verliert, ha- ben Sie hier noch die Möglichkeit bis zur Fahrtenwoche die Impfung aufzufrischen.

(Quelle: Gesundheitsministerium und RKI)

Seien Sie sich gewiss, dass ich mit dieser Aufstellung keinen Impfdruck erzeugen möchte, aber wir ist es wichtig, transparent zu informieren und aufzuzeigen, dass es bis Beginn der Fahrten noch gerade möglich ist, einen 2G-Status zu erlangen.

Wichtig für die Fahrten:

- Die Eltern müssen sicherstellen, dass sie während der Fahrt per Telefon o.ä. erreichbar sind und in der Lage sind, ihr Kind zeitnah mit einem privaten PKW abzuholen. Alle Schülerinnen und

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Schüler müssen hinreichend medizinische Masken oder FFP2-Masken mitbringen. Auch wir wer- den zusätzliche Masken dabeihaben.

- Alle Schülerinnen und Schüler ab Klasse 9 müssen einen Personalausweis oder anderen Ausweis mitbringen sowie den Schülerausweis.

- Alle Genesenen, Geimpften oder Geboosterten müssen einen entsprechenden Nachweis mit sich führen.

Landesprogramm „Aufholen nach Corona“ – die MathMates am GKP

Ab dem 2.2.22 bieten wir am GKP im Rahmen des Landesprogramms „Aufholen nach Corona“ eine Unterstützung im Fach Mathematik für die Stufen EF-Q2 an. Diese findet mittwochs zwischen 15.05 und 18 Uhr statt. Hier wird in kleinen, stufenorientierten Gruppen individuell gearbeitet. Man muss nicht die ganze Zeit anwesend sein, sprich: man kann später dazu stoßen und auch vor 18 Uhr nach Hause gehen.

Herr Littmann hat den Schüler*innen der Stufen das Vorgehen ja bereits vor den Ferien erläutert, als er durch die Kurse ging.

Die Teilnahme an dem Programm ist kostenlos.

Eine Anmeldung ist ab sofort unter https://mathmates.de/gymnasium-koeln-pesch/ möglich. Bei weiteren Rückfragen zu Inhalten und Abläufen empfehle ich die Seite https://mathmates.de . Soll- ten Fragen offenbleiben: wenden Sie sich bitte direkt an die MathMates oder schicken Sie Ihr Kind doch einfach zu einem ersten Kennenlernen zum ersten Termin. Wir hoffen, dass wir hiermit eine interessante und hilfreiche Unterstützung anbieten können.

Derzeit arbeite ich mit den MathMates an einem ähnlichen Programm für die Klassen 7-9 und hoffe, mich bald bei Ihnen mit Informationen melden zu können.

Termine bis zu den Osterferien

Hier noch einmal kurz zusammengefasst die anstehenden Termine bis zu den Osterferien.

Dienstag 25.1. – Donnerstag 27.1.2022

Präventionswoche (Es gilt das Stundenraster der Kurztage.) Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Stundenplänen, die Ihren Kindern zugesendet wurden und den entsprechenden Eltern- briefen.

Freitag 28.1.2022

Ausgabe der Zeugnisse zu Beginn der 4. Stunden, danach unterrichtsfrei Donnerstag, 3.2.2022

Spanischtag (Nähere Infos unter: https://gymnasium-koeln-pesch.de/blog/articles/spanischtag-am- gkp-322022)

Samstag, 5.2.2022 Thementag Arbeitswelt Mittwoch, 23.2.2022

NEU: Digitaler Pädagogischer Tag (Studientag für die Schüler*innen) Donnerstag 24.2.2022 – Montag 28.2.2022

Bewegliche Ferientage und Ausgleichstag Dienstag 01.03.2022

Unterricht nach Plan

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7.3. – 11.3.2022

Fahrtenwoche für die Klassen 5-Q1 (Klassen 5 und 6 nur jeweils drei Tage, die Q2 hat vor Ort Re- cherche- und Wiederholungsaufträge für das Abitur und ggf. berufsorientierende Maßnahmen) Ich wünsche Ihnen eine gute Woche.

Alles Gute und herzliche Grüße Marcel Sprunkel

Referenzen

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