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Mit diesem Vorstoss soll nun erreicht werden, dass zusammen mit der nächsten FILAG- Revision die oben erwähnte Problematik der negativen Anreize bei Gemeindefusionen angegangen wird

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M 311/2005 JGK 21. Dezember 2005 45C Motion

4043 Bernasconi, Worb (SP)

Weitere Unterschriften: 45 Eingereicht am: 14.11.2005

FILAG contra Gemeindefusion

Der Regierungsrat wird beauftragt, im Rahmen der nächsten Revision des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG) Änderungen vorzuschlagen, die die negativen Anreize bei Gemeindefusionen eliminieren.

Begründung

In der Schlussevaluation “Strategie Gemeinden” wurde sowohl von Seiten des Regierungsrates wie auch von Seiten des Grossen Rates klar zum Ausdruck gebracht, dass Gemeindefusionen im Kanton Bern grundsätzlich erwünscht sind. Als quantitatives Ziel wurde eine Reduktion von heute 398 auf 300 Gemeinden in ca. 12 Jahren vermittelt.

Es zeigt sich nun aber immer mehr, dass die Mechanik des FILAG die kleinen, ländlichen und finanzschwachen Gemeinden stark bevorzugt. So haben Berechnungen ergeben, dass beispielsweise bei einer Fusion von Riggisberg mit Rüti bei Riggisberg die neue Gemeinde wesentlich weniger Beiträge aus dem Finanzausgleich zu erwarten hätte als die beiden Gemeinden heute erhalten. Es darf deshalb davon ausgegangen werden, dass das FILAG in der heutigen Form negative Anreize für Gemeindefusionen schafft.

Die laufende Analyse der Wirksamkeit des FILAG, die bevorstehende Gesamtevaluation und das breitangelegte Projekt “Neuerfassung Zentrumslasten”, zu dem im vergangenen Sommer eine erste Anhörung stattgefunden hat, lassen darauf schliessen, dass das FILAG in nächster Zeit einer gesamten Revision unterzogen werden soll.

Mit diesem Vorstoss soll nun erreicht werden, dass zusammen mit der nächsten FILAG- Revision die oben erwähnte Problematik der negativen Anreize bei Gemeindefusionen angegangen wird.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 17.11.2005

Antwort des Regierungsrats

Wie der Motionär zutreffend ausführt, wurden im Rahmen der Schlussevaluation „Strategie Gemeinden“ u.a. gegenläufige Wirkungen des bestehenden Finanz- und Lastenausgleichssystems und der vom Kanton angestrebten Strukturreformen auf Gemeindeebene aufgedeckt. Die Problematik und der diesbezügliche Handlungsbedarf – namentlich im Hinblick auf die Förderung von Gemeindezusammenschlüsse – sind dem Regierungsrat durchaus bewusst. So hat sich beispielsweise beim geplanten Fusionsprojekt der Gemeinden Rüti bei Riggisberg und Riggisberg gezeigt, dass die Ausfälle durch den Wegfall der Mindestausstattung an die Gemeinden Rüti bei Riggisberg

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im Umfang von rund 260'000.— Franken langfristig nicht durch die positiven finanziellen Effekte der Fusion und des Fusionsbeitrages des Kantons kompensiert werden können.

Der Regierungsrat will solche negativen Effekte bei der anstehenden Revision des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG, BSG 631.1) beseitigen. Er hat dies auch in seinem Bericht an den Grossen Rat vom 11. Mai 2005 betreffend Schlussevaluation „Strategie Gemeinden“ als eine der zentralen Schlussfolgerungen aus der Evaluation hervorgehoben (S. 5 des Berichtes). Der Grosse Rat hat bei der Kenntnisnahme des Berichtes zur Schlussevaluation diesen Punkt ebenfalls besonderes gewürdigt und hierzu am 13. September 2005 auch eine Planungserklärung mit 153 zu 1 Stimme bei 3 Enthaltungen verabschiedet. Die Planungserklärung hat folgenden Wortlaut:

„Die Kompatibilität des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich mit der „Strategie Gemeinden“ ist sicher zu stellen“ (Tagblatt des Grossen Rates 2005, S. 858 ff.).

Die erforderlichen Abklärungen zu möglichen Anpassungen des FILAG erfolgen zweckmässigerweise bei der geplanten Überprüfung des FILAG. Konkret werden im Rahmen der anstehenden Gesamtevaluation FILAG unter anderem die vermuteten negativen Effekte des bestehenden Finanz- und Lastenausgleichssystems auf Gemeindezusammenschlüsse abgeklärt und allenfalls nötige Korrekturmassnahmen erarbeitet. Die entsprechenden Aufträge hat der Regierungsrat am 30. November 2005 der Projektorganisation Gesamtevaluation FILAG unter Federführung der Finanzdirektion erteilt.

Dem Anliegen des Motionärs, wonach die Problematik der (FILAG-bedingten) negativen Anreize bei Gemeindefusionen im Rahmen der nächsten Revision des FILAG thematisiert wird, soll somit entsprochen werden. Als erster Schritt für die Erarbeitung von konkreten Lösungsvorschlägen wird im Rahmen der Gesamtevaluation FILAG die Problematik der negativen Anreize des geltenden FILAG auf Gemeindezusammenschlüsse näher untersucht. Der Regierungsrat stimmt aus diesen Gründen der Motion zu.

Antrag: Annahme der Motion.

An den Grossen Rat

Referenzen

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