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Parlamentarischer Vorstoss. Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates Antwort des Regierungsrates M

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Kanton Bern Canton de Berne

Letzte Bearbeitung: 20.11.2014 / Version Nicht klassifiziert

04|00|K|11

Parlamentarischer Vorstoss.

Vorstoss-Nr.: 223-2014 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2014.RRGR.1141 Eingereicht am: 17.11.2014 Fraktionsvorstoss: Ja Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: SP-JUSO

SP-JUSO SP-JUSO Weitere Unterschriften: 22 Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja

RRB-Nr.: 1508/2014

Direktion: Gesundheits

Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme

Für eine kohärente Sozialpolitik!

Der Regierungsrat wird beauftragt,

aufzuzeigen, wie die priorisierten Massnahmen des Sozialberichts, den der Grosse Rat 2013 zur Kenntnis genommen hat, umgesetzt werden können.

In den letzten Jahren sind in verschiedenen Sparpaketen z

schlossen worden, um das strukturelle Defizit des Kantons zu beseitigen. Diese Sparmassna men haben insbesondere den Gesundheits

gesamtstaatliche Sparvolumen in diesen Bereich

anstehende Revision des Sozialhilfegesetzes einen weiteren parlamentarischen Sparauftrag umzusetzen hat (Motion 260/2012

gend in einen sozialpolitischen Gesamtzusammenhang zu stellen

dass neben allfälligen, von der Motion geforderten Kürzungsmassnahmen auch Massnahmen geprüft werden, die es erlauben, Armutssituationen

von Sozialhilfeleistungen – zu verhindern. In der Vorlage zur Teilrevision des Sozialhilfegesetzes sind daher diejenigen priorisierten Massnahmen des Sozialberichts mit

Präventionsziel verfolgen (z.

anton de Berne

Version: 3 / Dok.-Nr.: 97678 / Geschäftsnummer: 2014.RRGR.1141

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates

2014

2014.RRGR.1141 17.11.2014

JUSO-PSA (Lüthi, Burgdorf) (Sprecher/in) JUSO-PSA (Müller, Langenthal)

JUSO-PSA (Siegenthaler, Thun)

20.11.2014

1508/2014 vom 17. Dezember 2014 Gesundheits- und Fürsorgedirektion Nicht klassifiziert

Annahme

Für eine kohärente Sozialpolitik!

Der Regierungsrat wird beauftragt, im Rahmen der nächsten Revision des Sozialhilfegesetzes aufzuzeigen, wie die priorisierten Massnahmen des Sozialberichts, den der Grosse Rat 2013 zur Kenntnis genommen hat, umgesetzt werden können.

In den letzten Jahren sind in verschiedenen Sparpaketen zahlreiche Sparmassnahmen b schlossen worden, um das strukturelle Defizit des Kantons zu beseitigen. Diese Sparmassna men haben insbesondere den Gesundheits- und Sozialbereich empfindlich getroffen, beträgt das gesamtstaatliche Sparvolumen in diesen Bereichen doch über 200 Mio. Franken

anstehende Revision des Sozialhilfegesetzes einen weiteren parlamentarischen Sparauftrag umzusetzen hat (Motion 260/2012 «Kostenoptimierung in der Sozialhilfe

chen Gesamtzusammenhang zu stellen. Dazu gehört insbesondere, dass neben allfälligen, von der Motion geforderten Kürzungsmassnahmen auch Massnahmen geprüft werden, die es erlauben, Armutssituationen – und damit über kurz oder lang den Bezug

zu verhindern. In der Vorlage zur Teilrevision des Sozialhilfegesetzes sind daher diejenigen priorisierten Massnahmen des Sozialberichts mit zu

Präventionsziel verfolgen (z. B. Harmonisierung von Stipendien und Sozialhilfe o

M

2014.RRGR.1141 Seite 1 von 2

Antwort des Regierungsrates

im Rahmen der nächsten Revision des Sozialhilfegesetzes aufzuzeigen, wie die priorisierten Massnahmen des Sozialberichts, den der Grosse Rat 2013 zur

ahlreiche Sparmassnahmen be- schlossen worden, um das strukturelle Defizit des Kantons zu beseitigen. Diese Sparmassnah-

und Sozialbereich empfindlich getroffen, beträgt das Franken pro Jahr. Da die anstehende Revision des Sozialhilfegesetzes einen weiteren parlamentarischen Sparauftrag

Kostenoptimierung in der Sozialhilfe»), ist die Vorlage zwin- Dazu gehört insbesondere, dass neben allfälligen, von der Motion geforderten Kürzungsmassnahmen auch Massnahmen und damit über kurz oder lang den Bezug zu verhindern. In der Vorlage zur Teilrevision des Sozialhilfegesetzes

zu prüfen, die dieses B. Harmonisierung von Stipendien und Sozialhilfe oder Ausbau von

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Kanton Bern

Letzte Bearbeitung: 20.11.2014 / Version: 3 / Dok.-Nr.: 97678 / Geschäftsnummer: 2014.RRGR.1141 Seite 2 von 2 Nicht klassifiziert

präventiven Unterstützungsangeboten in besonderen Problemsituationen). Die Legitimation hier- zu leitet sich schon aus der Tatsache ab, dass die Massnahmen des Sozialberichts nicht nur vom Regierungsrat verabschiedet, sondern auch vom Grossen Rat mit einer grossen Mehrheit (112 Ja-Stimmen) zur Kenntnis genommen worden sind.

Begründung der Dringlichkeit: Die Arbeiten zur Revision des Sozialhilfegesetzes haben bereits begonnen.

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat hat im November 2012 im Rahmen des Sozialberichtes einen Massnahmen- plan zur Bekämpfung der Armut verabschiedet (RRB 1701 vom 28.11.2012). Dabei priorisierte er verschiedene Massnahmen, so zum Beispiel auch eine erweiterte Analyse der wirtschaftlichen Situation der Bevölkerung durch eine Befragung von armutsbetroffenen Personen (wird in der nächsten Sozialberichterstattung umgesetzt), legte ein besonderes Gewicht aber auf Massnah- men in der kollektiven Existenzsicherung, wie den Ausbau schulergänzender Kinderbetreuung, den Aufbau präventiver Familienhilfen, die Harmonisierung von Stipendien und Sozialhilfe sowie die Einführung einer Beratungskette und Begleitung Jugendlicher bis zu einer Anschlusslösung nach der Ausbildung.

Obwohl die Umsetzung dieser Massnahmen formal nicht an die Revision des Sozialhilfegesetzes gebunden ist, scheint es unabdingbar, die Umsetzung der Massnahmen im Rahmen der SHG- Revision aufzuzeigen. Der im Rahmen der anstehenden SHG-Revision umzusetzende Sparauf- trag (Motion 260/2012 „Kostenoptimierung in der Sozialhilfe“) kann nämlich nur dann sozialpoli- tisch vertretbar aufgegriffen werden, wenn die Revisionsanliegen in ein grösseres sozialpoliti- sches Umfeld eingebettet und nicht mit einem isolierten Fokus auf die Sozialhilfe diskutiert wer- den.

Insbesondere Massnahmen wie die Harmonisierung von Stipendien und Sozialhilfe, die Betreu- ungskette für Jugendliche und junge Erwachsene sowie niederschwellige präventive Familienhil- fen (AEMO) sind aus Sicht des Regierungsrates nicht nur zentrale Massnahmen zur Unterstüt- zung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen in eine finanziell unabhängige Zukunft, son- dern langfristig betrachtet auch nachhaltige Massnahmen zur Kostenoptimierung in der Sozialhil- fe. Gerade der Fokus auf Kinder und Jugendliche verspricht eine besonders ausgeprägte prä- ventive Wirkung.

An den Grossen Rat

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