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Da das Projekt erhebliche Ausmasse annehmen wird und die BKW beteiligt ist, muss sich der Kanton Bern intensiv mit dem Vorhaben auseinandersetzten

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I 206/2006 BVE 15. November 2006 BVE C Interpellation

2016 Etter, Treiten (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 12.09.2006

BKW setzt erneut auf Gaskraft

Die Groupe E, die aus den Freiburger und den Neuenburger Elektrizitätswerken entstanden ist, will in Cornaux NE am Zihlkanal – an der Grenze zum Kanton Bern – ein Gaskombikraftwerk mit einer Leistung von 400 Megawatt bauen, das im Jahr 2011 den Betrieb aufnehmen soll. Zum Vergleich: Das Kernkraftwerk Mühleberg erreicht eine Leistung von 355 Megawatt.

Die Groupe E wird dieses Projekt nicht im Alleingang finanzieren: Die BKW Energie AG beabsichtigt, eine Minderheitsbeteiligung am geplanten Gaskombikraftwerk einzugehen.

Wie hoch die Minderheitsbeteiligung der BKW ausfallen wird, ist nicht bekannt. Gemäss Angaben im Internet ist davon auszugehen, dass die BKW einen Anteil im zweistelligen Prozentbereich übernehmen wird.

Da das Projekt erhebliche Ausmasse annehmen wird und die BKW beteiligt ist, muss sich der Kanton Bern intensiv mit dem Vorhaben auseinandersetzten.

Die Bevölkerung im angrenzenden Seeland stellt sich ernsthafte Fragen zu diesem Projekt.

Fragen:

1. Sind für die Gaszufuhr neue Gasleitungen vorgesehen? Wenn ja, wo führen diese Leitungen durch?

2. Sind für die Stromzufuhr in den Kanton Bern neue Stromleitungen ab Cornaux geplant?

Wenn ja wo werden diese Leitungen und die Masten erstellt?

3. Welche Emissionen in Form von Gas (CO2), Russ, Staub, Wärme, Dampf, Lärm, etc.

sind von einem solchen Gaskraftwerk zu erwarten?

4. Welche Auswirkungen hat das geplante Gaskraftwerk auf die Umwelt?

5. Kann der Kanton Bern zusammen mit den Betreibern garantieren, dass das Gaskraftwerk in keiner Weise negative Auswirkungen auf die Bevölkerung und auf die landwirtschaftlichen Kulturen in der Umgebung, namentlich im angrenzenden Seeland hat. (Hauptwindrichtung von Westen!)

Antwort des Regierungsrates

Beim aktuellen Projektstand sind dem Kanton die Informationen zur Beantwortung der Fragen nur unvollständig vorhanden. Die Fragen 1 bis 4 wurden deshalb der Groupe E zur Beantwortung vorgelegt. Auf der Basis der Rückmeldung der Groupe E können die Fragen wie folgt beantwortet werden:

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1. Es sind keine neuen Gasleitungen vorgesehen. Cornaux ist der Eintrittspunkt für die Erdgasversorgung des Kantons Neuenburg. Sie wird von Altavilla mit einer 16 Zoll- Leitung gespiesen. Die Kapazität genügt für die Speisung des neuen Kraftwerkes mit Gas.

2. Was Groupe E und das Projekt Cornaux II betrifft, sind keine neuen Stromleitungen in den Kanton Bern vorgesehen. Die Frage, ob Cornaux II langfristig einen Einfluss auf die Planung der Überlandwerke EOS und BKW-FMB in Kanton Bern hat (oder haben wird), kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.

3. Da das Kraftwerk Erdgas verbrennen wird (Öl ist nur als Backup für Notfälle vorgese- hen), sind im Regelbetrieb keine Stäube und kein Russ zu erwarten.

Es werden um die 350 g CO2 / kWh (kWh elektrisch) ausgestossen. Gaskombikraft- werke haben den höchsten Wirkungsgrad fossil betriebener Kraftwerke. Pro produ- zierte Kilowattstunde (kWh) Strom sind die CO2-Emissionen daher am tiefsten. Da für Cornaux II Hybridkühltürme für die Kühlung vorgesehen sind, wird keine Wärme in den Zihlkanal abgegeben. Hybridkühltürme haben den Vorteil, dass sehr wenig Dampf aus den Türmen entweicht.

Die Groupe E studiert auch Möglichkeiten, einen Teil der Abwärme in ein Fernwärme- netz einzuspeisen oder als Prozessdampf zu nutzen.

Betreffend Lärm muss das Projekt die Angaben der Lärmschutzverordnung einhalten.

Genauere Angaben werden im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung möglich sein.

4. Die aus Umweltsicht wichtigste Wirkung von Cornaux II werden die CO2- Emissionen sein. Im Detail werden die Umweltauswirkungen im Rahmen der Umweltverträglich- keitsprüfung bestimmt. Wenn das Pflichtenheft zur UVP vorliegt, wird es vom Kanton Neuenburg den Umweltfachstellen der Kantone Bern und Fribourg zur Stellungnahme vorgelegt.

5. Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens inkl. Umweltverträglichkeitsprüfung wird si- chergestellt, dass das Vorhaben mit seinen Wirkungen auf Bevölkerung und Umwelt alle rechtlichen Bestimmungen einhält.

An den Grossen Rat

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