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Interpellation Martin Leschhorn Strebel betreffend Mass-nahmen gegen sexuelle Übergriffe

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Academic year: 2022

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Sitzung des Einwohnerrats vom 22. August 2018

www.riehen.ch

Reg. Nr. 1.3.1.11 Nr. 18-22.506.02

Interpellation Martin Leschhorn Strebel betreffend Mass- nahmen gegen sexuelle Übergriffe

Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation wie folgt:

Im Rahmen der Risikobeurteilung wurde der Handlungsbedarf in der Gemeindeverwal- tung erkannt, entsprechende Arbeiten wurden im Jahr 2017 aufgenommen. Am 8. September 2017 wurde die GPK und am 31. Oktober 2017 der Gemeinderat letzt- mals darüber orientiert. Noch im Herbst 2018 sollen die entsprechenden Regelungen durch den Gemeinderat verabschiedet werden.

Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:

1. Wie nimmt der Gemeinderat seine Verantwortung wahr, um sexuelle Übergriffe und sexualisierte Gewalt innerhalb der Riehener Verwaltung zu verhindern?

Der Gemeinderat wird im Herbst 2018 eine entsprechende Regelung zu diesem The- menkreis verabschieden. Überdies sind folgende Massnahmen bereits umgesetzt:

 Bei Neuanstellungen wird für Tätigkeiten mit besonders schutzbedürftigen Per- sonengruppen ein Sonderprivatauszug aus dem Strafregister verlangt. Bei Lehrpersonen wird vorgängig der Entzug der Unterrichtsbefähigung abgeklärt.

 Betroffene Mitarbeitende können sich heute mit eigenen Anliegen an die exter- ne betriebliche Sozialberatung wenden. Mitarbeitenden aus dem Schulbereich steht eine Ansprechstelle beim Pädagogischen Zentrum zur Verfügung.

 Der Gemeinderat hat am 12. Juni 2018 seine „Personalpolitischen Grundsätze“

erneuert, womit er sich deutlich gegen jede Form von Diskriminierung aus- spricht. Gleichzeitig wurden durch die EGL die internen „Führungsrichtlinien“

erneuert, die sich auch mit der diskriminierungsfreien Personalführung befas- sen.

2. Wie nimmt er diesbezüglich Einfluss auf Institutionen, die mittels eines Leistungs- auftrags öffentliche Aufgaben für die Gemeinde wahrnehmen?

Im Bereich Bildung und Familie gelten übergeordnete Regelungen des Erziehungsde- partements. Gerade im Schul- und Kinderbetreuungsbereich werden zahlreiche prä- ventive Massnahmen durchgesetzt. Es gibt z. B. Verhaltenskodexe oder einen Leitfa- den zum Thema „Sexuelle Übergriffe in Institutionen der Tagesbetreuung“. Für die Erteilung von Betriebsbewilligungen werden Sonderprivatauszüge verlangt etc.

Der Schutz vor sexuellen Übergriffen bildet sonst keinen separaten Bestandteil von Leistungsvereinbarungen der Gemeinde mit Dritten. Für alle Rechtssubjekte gelten hier gleichermassen die einschlägigen Bestimmungen aus Arbeitsrecht, Gleichstel- lungsgesetz und Strafrecht.

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Seite 2 3. Wie sieht das Geschlechterverhältnis in Riehens Verwaltung unter Einbezug der Verwaltungs-, Abteilungs- und Schulleitungen aus?

Im Kernbestand des Verwaltungspersonals (Stichtag 30.06.2018):

Verwaltungsmitarbeitende 135 Männer und 125 Frauen Auf Stufe Verwaltungsleitung 2 Männer

Auf Stufe Stabsmitarbeitende 1 Mann, 3 Frauen

Auf Stufe Abteilungsleitende 5 Männer, 1 Frau (1 Stelle vakant)

Im Kernbestand der Schulen sieht das Geschlechterverhältnis wie folgt aus:

Lehr- und Fachpersonen 55 Männer, 279 Frauen Auf Stufe Leitung Gemeindeschulen 1 Mann, 1 Frau

Auf Stufe Schulleitung 2 Männer, 7 Frauen Auf Stufe Tagesstrukturleitung 4 Männer, 2 Frauen 4. Wie beurteilt der Gemeinderat dieses Geschlechterverhältnis?

Der Gemeinderat hält das Geschlechterverhältnis der Gemeindeangestellten für aus- gewogen. Der Gemeinderat und die Anstellungsinstanzen streben diese Ausgewo- genheit weiterhin an, wobei dies bei der Gewinnung von neuem Personal nur eines von verschiedenen Kriterien bildet.

5. Wie kann eine/einer durch Missbrauch betroffene/r Gemeindemitarbeiter oder -mitarbeiterin vorgehen? Gibt es eine Ansprechperson?

Mitarbeitende können sich aktuell an ihre Linienvorgesetzten oder an die Leitung Fachbereich Personal oder an die unabhängige, externe, betriebliche Sozialberatung wenden. Im Schulbereich steht zusätzlich eine Ansprechstelle beim Pädagogischen Zentrum des Kantons zur Verfügung. Auf der Grundlage der zukünftigen neuen Rege- lungen werden weitere Vertrauenspersonen bezeichnet werden.

6. Welche weiteren Massnahmen sieht der Gemeinderat im Kampf gegen sexuelle Übergriffe und sexualisierte Gewalt vor?

Wie erwähnt wird der Gemeinderat im Herbst einschlägige Regelungen beschliessen, welche verschiedene zusätzliche Massnahmen umfassen. Dazu gehören unter ande- rem die Festlegung von niederschwelligen Ansprechstellen und von vorgegebenen Abläufen, die Sensibilisierung durch Schulung von Vorgesetzten, Massnahmen im Bereich der internen Kommunikation etc. Die Wirksamkeit der getroffenen Massnah- men soll regelmässig überprüft und dem Gemeinderat periodisch berichtet werden.

Riehen, 21. August 2018 Gemeinderat Riehen

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