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Interpellation Martin Leschhorn Strebel betreffend Einge-schränkter Zugang Kinderspielplatz Langenlängeweg

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Sitzung des Einwohnerrats vom 26. August 2020

www.riehen.ch

Reg. Nr. 01.03.01.10.02 Axioma: 2838 Nr. 18-22.676.02

Interpellation Martin Leschhorn Strebel betreffend Einge- schränkter Zugang Kinderspielplatz Langenlängeweg

Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation wie folgt:

An allen Schulstandstandorten gelten grundsätzliche die gleichen Nutzungsbedingen.

Der Text der überall aufgehängten Hinweistafeln lautet:

Willkommen. Das Schulareal steht der Öffentlichkeit ausserhalb des regulären Schul- betriebs für Freizeitaktivitäten zur Verfügung.

Verhaltensregeln: Nachtruhe: 22:00 – 07:00 Uhr, Benutzung: auf eigene Verantwor- tung. Alkohol- und Rauchverbot.

Bereits im Mai wurde am Standort Niederholz im Rahmen der Umsetzung der Covid 19-Standortschutzkonzepte von den Tagesstrukturverantwortlichen in Absprache mit der Schulleitung, aber ohne Absprache mit der Leitung Gemeindeschulen oder dem Gemeinderat ein Schild angebracht, das besagte, dass das Schulgelände bis 18.00 Uhr von schulexternen Personen nicht betreten werden dürfe. Dieser Hinweis wurde am zweiten Schultag nach den Sommerferien nach Intervention des Quartiervereins Niederholz sofort entfernt.

Folgender Grundsatz ist jedoch zu beachten: Die unbebaute Fläche der Hebelmatte mit dem besagten Spielplatz dient als Aussenraum der Tagesstruktur und des Kinder- gartens Hebelmätteli. Die Hebelmatte gehört zum Schulareal. Das prioritäre Nutzungs- recht liegt während der Schulzeit bei der Schule. Mitarbeitende der Schule haben, wenn es die Umsetzung des Schulschutzkonzepts erfordert, das Recht Personen wegzuweisen. Früher konnte die Hebelmatte vom Quartier ohne Einschränkungen genutzt werden. Zurzeit ist die Nutzung für die Quartierbevölkerung eingeschränkt. Mit der baulichen Weiterentwicklung des Standortes Niederholz soll zukünftig wieder eine erweiterte Nutzung durch das Quartier möglich werden. Ein Einbezug des Quartier- vereins in diese Entwicklung ist vorgesehen.

Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:

1. Wie begründet der Gemeinderat die Einschränkung des Zuganges zum öffent- lichen Spielplatz am Langenlängeweg?

Es bestehen keine speziellen Einschränkungen. Es gelten die gleichen Regeln wie bei allen anderen Schulaussenräumen und Pausenarealen auch.

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Seite 2 Die Umsetzung der Covid-19-Schutzkonzepte bringt zurzeit aber Einschränkun- gen bei der Nutzung aller Schulaussenräume und Pausenhöfe durch die Quartier- bevölkerung mit sich – auch bei der Hebelmatte.

2. Wurden alternative Schutzkonzepte geprüft?

Die Schutzkonzepte der Standorte stellen eine Umsetzung der kantonalen Schutzkonzepte für Kindergärten und Primarschulen dar, bei der die Gegebenhei- ten vor Ort berücksichtigt werden. Sie können bei Bedarf angepasst werden. In Bezug auf die Nutzung der Aussenräume und Pausenareale der Primarschulen setzen wir auf den Dialog mit den Nutzern aus den Quartieren.

3. Wie hat der Gemeinderat die Öffentlichkeit über diese Einschränkung informiert?

Der Aushang eines zusätzlichen Plakats erfolgte durch den Standort Niederholz ohne Kenntnis der Leitung der Gemeindeschulen oder des Gemeinderats. Grund- sätzlich müssen alle Schutzkonzepte und Massnahmen mit der Leitung Gemein- deschule abgesprochen werden.

4. Hat der Gemeinderat dazu das Gespräch mit dem Quartierverein Niederholz ge- führt oder diesen wenigsten vorgängig informiert?

Aus obgenanntem Grund war das nicht möglich.

5. Wurden alternative Varianten - etwa die Schaffung eines neuen, provisorischen Spielplatzes für die Tagesstruktur an einem anderen Ort des Schulhausareales geprüft?

Der Aussenraum der Tagesstruktur muss aus betrieblichen Gründen nahe beim Innenraum der Tagesstruktur liegen. Darum ist kein anderer Aussenraum für die Tagesstruktur geeignet. Wir gehen aber davon aus, dass eine gemeinsame Nut- zung des Geländes durch die Tagesstruktur und die Quartierbevölkerung bei ge- genseitiger Rücksichtnahme möglich ist.

Riehen, 25. August 2020

Gemeinderat Riehen

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