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Interpellation Martin Leschhorn Strebel betreffend Gemeinde-rätliche Unterstützung von Missionstätigkeiten

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Academic year: 2022

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Sitzung des Einwohnerrats vom 25. November 2020

www.riehen.ch

Reg. Nr. 01.03.01.10.02 Axioma: 2962 Nr. 18-22.709.02

Interpellation Martin Leschhorn Strebel betreffend Gemeinde- rätliche Unterstützung von Missionstätigkeiten

Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation wie folgt:

Zunächst überrascht, dass der Interpellant die Organisation JMEM – das Kürzel steht für «Jugend mit einer Mission» – ohne nähere Begründung als «missionarisch» oder

«fundamentalistisch» disqualifiziert und sie sogar als eine Gefahr für die Gesellschaft bezeichnet.

Im Internet finden sich viele Informationen über JMEM, bspw. bei relinfo, der Evangeli- schen Informationsstelle Kirchen – Sekten – Religionen. Dort ist etwa nachzulesen, dass es sich bei JMEM um eine seit 1960 existierende interkonfessionelle Bewegung handelt und dass die Mitarbeitenden kein neues Glaubensbekenntnis übernehmen, sondern beim Bekenntnis ihrer jeweiligen Herkunft oder Denomination bleiben. Einer der Schwerpunkte ihrer Arbeit sind soziale Dienste (bspw. in Flüchtlingslagern oder Erdbebengebieten). Mit ihren Einsätzen ist die Bewegung auch in evangelischen Frei- und Landeskirchen tätig.

Dass JMEM auch Bibeln verteilt, sollte in einem Land und in einem Dorf, das sich nach wie vor auf eine christlich-abendländische Leitkultur beruft, eigentlich nicht für Unverständnis sorgen. Und was ist in einer anspruchsvollen Zeit, die unser Land und die ganze Welt aktuell erlebt, gegen die Botschaft der Bibel einzuwenden, eine Bot- schaft, welche Werte wie Nächstenliebe, Eigenverantwortung und soziale Verantwor- tung, Gerechtigkeit und Freiheit und andere mehr zum Inhalt hat? Hinter diese Werte hat sich der Gemeindepräsident mit seinem Statement gestellt.

Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:

1. Welche Grundlagen bestehen zur Regelung des öffentlichen Engagements des Gemeinderates ganz generell?

Der Gemeinderat kennt keine formulierten Grundlagen zum öffentlichen Engage- ment. Will sich der Gemeinderat zu einer Thematik öffentlich als Gremium äus- sern, diskutiert er dies vorab in seiner Sitzung und fällt dann seinen Entscheid, wie und in welcher Weise eine solche Äusserung erfolgt. Individuelle Wortmel- dungen, z. B. auf Anfrage nach einem Grusswort, liegen im persönlichen Ermes- sen eines Mitglieds des Gemeinderats. Dabei gilt, dass sich das Mitglied nicht ge- gen die offizielle Meinung des Gemeinderats in einem Sachgeschäft stellen darf.

Ansonsten ist es in seiner Meinungsäusserung frei.

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Seite 2 2. Sieht es der Gemeinderat als seine Aufgabe an, missionarische Tätigkeiten zu unterstützen?

a) wenn ja: Wo zieht der Gemeinderat allenfalls Grenzen solcher Unterstützung?

Bei der betreffenden Religion oder Konfession? Bei einer spezifischen konfessio- nellen Auslegung?

b) wenn nein: Weshalb hat der Gemeinderat dies in diesem Falle getan?

Nein. Der Gemeinderat sieht dies nicht als seine Aufgabe an und hat es auch in diesem Fall nicht getan. Es handelt sich um ein individuelles Engagement des Gemeindepräsidenten, das durch den Gemeinderat weder genehmigt wurde noch zu genehmigen war. Dem einzelnen Mitglied des Gemeinderats steht es jedoch frei, seine Meinung öffentlich kund zu tun. Der Transparenz halber hat der Präsi- dent dem Gemeinderat in seiner Sitzung vom 9. Juni 2020 mitgeteilt, dass er ein persönliches Grusswort im Flyer der Bibelverteilaktion schreiben werde und dass er die Aktion unterstütze. Dies wurde damals so zur Kenntnis genommen.

3. Könnte es sich der Gemeinderat vorstellen, dass sich liberale Christ*innen, Mit- glieder anderer Religionsgemeinschaften und Konfessionslose in Riehen durch die hier gegebene Unterstützung missionarischer Tätigkeit gestört fühlen?

Ja, der Gemeinderat kann sich gut vorstellen, dass jemand sich durch eine Sicht- weise, die nicht der eigenen entspricht, gestört fühlen kann. Demokratie lebt je- doch gerade vom Wettbewerb der Meinungen und dem Recht, die eigene Mei- nung zu äussern. Gefühlsstörungen werden auch nicht einzig durch unterschiedli- che Haltungen in Glaubensfragen verursacht. So kann sich eine Person bei- spielsweise auch durch eine Unterschriftensammlung für ein politisches Anliegen, den Stand einer Umweltorganisation oder durch Telefonanrufe im Wahlkampf ge- stört fühlen, wenn sie in diesen Dingen anders denkt. Insofern sind Störungen der eigenen Überzeugung in einem freiheitlichen Staatswesen auszuhalten.

Sich gestört zu fühlen ist jedenfalls kein zwingendes Kriterium, um Menschen mit un- liebsamen oder abweichenden Meinungen einen Maulkorb zu verpassen. Genauso wie der Interpellant sich die Freiheit nehmen darf, einleitend seine negativ gefärbte Meinung zu JMEM zu äussern, ist es dem Gemeindepräsidenten erlaubt, seine Mei- nung kund zu tun und sich positiv zu äussern, wenn junge Menschen in unserer be- wegten Zeit Menschen ermuntern, sich mit Glaubensfragen zu befassen.

Riehen, 24. November 2020

Gemeinderat Riehen

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