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Interpellation: Gemeinderätliche Unterstützung von Missionstätigkeiten

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Riehen

Sozialdemokratische Fraktion

Riehen, den 19. November 2020

Interpellation: Gemeinderätliche Unterstützung von Missionstätigkeiten

In einem Flyer der missionarischen Bewegung (|MEM) hat der

Ju

Gemeindepräsident die Riehener Bevölkerung aufgerufen, den evangelikalen Missionar*innen offen gegenüber zu sein und eine Bibel entgegenzunehmen. JMEM gilt als eine

fundamentalistische christliche Organisation, welcher es darum geht ihre Weltanschauung weltweit zu verbreiten. Sie teilen die Welt in eine einfache Sichtweise von Gläubigen und Nicht-Gläubigen ein.

Unabhängig von der Organisation findet es die sozialdemokratische Fraktion fragwürdig, wenn Institutionen der Gemeinde missionarische Tätigkeiten gleich welcher Religion unterstützt. Aus gutem Grund hat unser Kanton Religion und Staat entflechtet. Zudem können missionarische Tätigkeiten, eine Gefahr für psychisch labile Menschen darstellen.

Die sozialdemokratische Fraktion möchte vom Gemeinderat wissen:

1. Welche Grundlagen bestehen zur Regelung des öffentlichen Engagements des Gemeinderates ganz generell?

2. Sieht es der Gemeinderat als seine Aufgabe an, missionarische Tätigkeiten zu unterstützen?

a) wenn ja: Wo zieht der Gemeinderat allenfalls Grenzen solcher

Unterstützung? Bei der betreffenden Religion oder Konfession? Bei einer spezifischen konfessionellen Auslegung?

b) wenn nein: Weshalb hat der Gemeinderat dies in diesem Falle getan?

3. Könnte es sich der Gemeinderat vorstellen, dass sich liberale Christinnen, Mitglieder anderer Religionsgemeinschaften und Konfessionslose in Riehen durch die hier

gegebene Unterstützung missionarischer Tätigkeit gestört fühlen?

(lid— CucO^

Martin Leschhorn Strebel Einwohnerrat

^^Bearbeitung

dir. Erledig.

An:

2.K.

Bern. / Frist:

19. Nov. 2020

Kop:£^

es

Vis:

Gemeinde Richen FF: Bearbeitung

dir. Erledig.

Bern. / Frist:

Kop:

Vis:

Reg. Nr.: A8-2.2.. 1Q9 67

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