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Elisabeth Näf, Einwohnerrätin FDP

Interpellation Taktverdichtung für Einkaufstouristen

An:

^nk

Bern./Frist

H Bearbeitung

□ dir. Erledig.

D z.K.

2 2. JAN. 2015

FF:

Bern. / Frist:

D Bearbeitung D dir. Erledig.

Oz.K.

Ko >p:

Vis Gemeinde Riehen Kop:

Vis:

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Die Basler Verkehrsbetriebe ( BVB ) haben im Zusammenhang mit dem stark wachsenden Einkaufstourismus spontan beschlossen, den Takt auf der Linie 8 zu erhöhen. Offensichtlich ist das dafür notwendige Rollmaterial, Personal und auch das Geld für die Beförderung von Einkaufstouristen aus dem Bernbiet, dem Oberaargau, dem Luzernischen und weiteren Destinationen beim Kanton resp.

den BVB in genügendem Masse vorhanden.

Wenn die Gemeinde Riehen die Mobilitätsbedürfnisse ihrer, auch Kantonssteuer zahlenden Einwohnenden im Bereich OeV abdecken will, so muss sie diese Leistungen dem Kanton resp. den BVB nach dem Bestellerprinzip abgelten, da die dadurch entstehenden Betriebskosten offensichtlich nicht eigenwirtschaftlich sind. So werden von der Gemeinde Riehen jährlich wiederkehrende Millionenbeträge an den Kanton resp. die BVB überwiesen, z.B. für den Betrieb der Buslinien 35 / 45, die Verlängerung der Buslinie 32 oder für die Durchbindung der S6 zum Bahnhof SBB.

Ich bitte den Gemeinderat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen.

1. Wer ist der Besteller für die Taktverdichtung als Zusatzleistung für die Einkaufstouristen auf der Tramlinie 8?

2. Wie hoch ist der Kostenanteil der Stadt Weil am Rhein an den Betriebskosten für die Taktverdichtung auf der Linie 8?

3. Wie hoch ist der Eigenwirtschaftlichkeitsgrad auf der Tramlinie 8?

4. Wie hoch ist der Eigenwirtschaftlichkeitsgrad auf den Buslinien 32, 34, 35 und 45, auf der Tramlinie 6 sowie auf der Verlängerung der Linie 2 nach Riehen?

5. Wie hoch ist die jährliche Abgeltung der Gemeinde Riehen an den Kanton, die BVB sowie die SBB für die zu erbringenden Leistungen im Bereich OeV?

5. Ist der Gemeinderat bereit - sollte sich herausstellen, dass die Riehener Tram- und Buslinien einen höheren Eigenwirtschaftlichkeitsgrad aufweisen als die Tramlinie 8 - sich beim Kanton resp. den BVB dafür einzusetzen, dass der Kostenanteil der Gemeinde Riehen an den Leistungen gemäss Bestellerprinzip entsprechend reduziert wird?

6. Ist der Gemeinderat bereit, sich beim Kanton dafür einzusetzen, dass ebenso spontan wie bei der Tramlinie 8, auch auf den überaus stark frequentierten Riehener Bus- und Tramlinien entsprechende Zusatzkurse geführt werden?

Für die ausführliche Beantwortung meiner Fragen danke ich dem Gemeinderat im Voraus.

Elisabeth Näf

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