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über die Bildung von Schulbezirken für die öffentlichen Pfl ichtschulen (Berufsschulen) des Kreises Steinfurt

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Rechtssammlung Kreis Steinfurt (Stand: 01.10.2006) 1 Rechtssammlung Kreis Steinfurt (Stand: 01.10.2006) 1

40/1 40/1

Rechtsverordnung Schulbezirke Rechtsverordnung Schulbezirke

Rechtsverordnung

über die Bildung von Schulbezirken für die öffentlichen Pfl ichtschulen (Berufsschulen) des Kreises Steinfurt

vom 10. Juli 1975

§ 1

Für jede öffentliche Pfl ichtschule (Berufsschule), deren Schulträger der Kreis Steinfurt ist, wird ein Schulbezirk gebildet.

§ 2

Die räumliche Abgrenzung der Schulbezirke der in § 1 genannten Schulen ergibt sich aus dem dieser Rechtsverordnung als deren Bestandteil beige- fügten Verzeichnis über die Abgrenzung der Schulbezirke für die öffentlichen Pfl ichtschulen (Berufsschulen) des Kreises Steinfurt.

§ 3

Diese Rechtsverordnung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Kreises Steinfurt in Kraft.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für die öffentlichen Pfl ichtschulen (Berufsschulen) des Kreises Steinfurt sowie das nachstehende Verzeichnis über die Abgrenzung der Schulbezirke wird hiermit gem. § 9 Abs. 3 SchVG in Verbindung mit § 14 der Hauptsatzung für den Kreis Steinfurt vom 30. Juli 1975 öffentlich bekanntgemacht.

Steinfurt, 10. Juli 1975

gez. Poetschki Landrat

Rechtsverordnung

über die Bildung von Schulbezirken für die öffentlichen Pfl ichtschulen (Berufsschulen) des Kreises Steinfurt

vom 10. Juli 1975

§ 1

Für jede öffentliche Pfl ichtschule (Berufsschule), deren Schulträger der Kreis Steinfurt ist, wird ein Schulbezirk gebildet.

§ 2

Die räumliche Abgrenzung der Schulbezirke der in § 1 genannten Schulen ergibt sich aus dem dieser Rechtsverordnung als deren Bestandteil beige- fügten Verzeichnis über die Abgrenzung der Schulbezirke für die öffentlichen Pfl ichtschulen (Berufsschulen) des Kreises Steinfurt.

§ 3

Diese Rechtsverordnung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Kreises Steinfurt in Kraft.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für die öffentlichen Pfl ichtschulen (Berufsschulen) des Kreises Steinfurt sowie das nachstehende Verzeichnis über die Abgrenzung der Schulbezirke wird hiermit gem. § 9 Abs. 3 SchVG in Verbindung mit § 14 der Hauptsatzung für den Kreis Steinfurt vom 30. Juli 1975 öffentlich bekanntgemacht.

Steinfurt, 10. Juli 1975

gez. Poetschki Landrat

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2 2 Rechtsverordnung Schulbezirke

40/1 40/1

Rechtssammlung Kreis Steinfurt (Stand: 01.10.2006) Rechtssammlung Kreis Steinfurt (Stand: 01.10.2006) Rechtsverordnung Schulbezirke

Verzeichnis

über die Abgrenzung der Schulbezirke der öffentlichen Pfl ichtschulen

(Berufsschulen) des Kreises Steinfurt

- Anlage zu § 2 der Verordnung über die Bildung von Schulbezirken für die öffentlichen Pfl ichtschulen (Berufsschulen) des Kreises Steinfurt -

1. Technische Schulen des Kreises Steinfurt

Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachoberschulen, Sekundarstufe II, Liedekerker Str., 4430 Steinfurt

Der Schulbezirk umfaß das Gebiet der Städte Emsdetten, Greven, Horstmar, Ochtrup, Steinfurt und der Gemeinden Altenberge, Laer, Metelen, Nordwalde, Wettringen.

2. Wirtschaftsschulen des Kreises Steinfurt

Kaufmännische, hauswirtschaftliche und sozialpädagogische Berufs- , Berufsfachschulen und Fachoberschulen, Höhere Handelsschule, Sekundarstufe II, Bahnhofstr. 28, 4430 Steinfurt

Der Schulbezirk umfasst das Gebiet der Städte Emsdetten, Greven, Horst mar, Ochtrup, Steinfurt und der Gemeinden Altenberge, Laer, Metelen, Nordwalde, Wettringen.

3. Berufl iche Schulen Tecklenburger Land des Kreises Steinfurt Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachoberschulen, Sekundarstufe II, Goethestr. 5, 4530 Ibbenbüren

Der Schulbezirk umfasst das Gebiet der Städte Hörstel, Ibbenbüren, Lengerich, Tecklenburg und der Gemeinden Hopsten, Ladbergen, Lienen, Lotte, Mettingen, Recke, Saerbeck, Westerkappeln.

4. Kaufmännische Schulen Tecklenburger Land des Kreises Steinfurt Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachoberschulen, Höhere Han- delsschule, Sekundarstufe II, Wilhelmstr. 4-6, 4530 Ibbenbüren

Verzeichnis

über die Abgrenzung der Schulbezirke der öffentlichen Pfl ichtschulen

(Berufsschulen) des Kreises Steinfurt

- Anlage zu § 2 der Verordnung über die Bildung von Schulbezirken für die öffentlichen Pfl ichtschulen (Berufsschulen) des Kreises Steinfurt -

1. Technische Schulen des Kreises Steinfurt

Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachoberschulen, Sekundarstufe II, Liedekerker Str., 4430 Steinfurt

Der Schulbezirk umfaß das Gebiet der Städte Emsdetten, Greven, Horstmar, Ochtrup, Steinfurt und der Gemeinden Altenberge, Laer, Metelen, Nordwalde, Wettringen.

2. Wirtschaftsschulen des Kreises Steinfurt

Kaufmännische, hauswirtschaftliche und sozialpädagogische Berufs- , Berufsfachschulen und Fachoberschulen, Höhere Handelsschule, Sekundarstufe II, Bahnhofstr. 28, 4430 Steinfurt

Der Schulbezirk umfasst das Gebiet der Städte Emsdetten, Greven, Horst mar, Ochtrup, Steinfurt und der Gemeinden Altenberge, Laer, Metelen, Nordwalde, Wettringen.

3. Berufl iche Schulen Tecklenburger Land des Kreises Steinfurt Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachoberschulen, Sekundarstufe II, Goethestr. 5, 4530 Ibbenbüren

Der Schulbezirk umfasst das Gebiet der Städte Hörstel, Ibbenbüren, Lengerich, Tecklenburg und der Gemeinden Hopsten, Ladbergen, Lienen, Lotte, Mettingen, Recke, Saerbeck, Westerkappeln.

4. Kaufmännische Schulen Tecklenburger Land des Kreises Steinfurt Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachoberschulen, Höhere Han- delsschule, Sekundarstufe II, Wilhelmstr. 4-6, 4530 Ibbenbüren

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Rechtssammlung Kreis Steinfurt (Stand: 01.10.2006) 3 Rechtssammlung Kreis Steinfurt (Stand: 01.10.2006) 3

40/1 40/1

Rechtsverordnung Schulbezirke Rechtsverordnung Schulbezirke

Der Schulbezirk umfasst das Gebiet der Städte Hörstel, Ibbenbüren, Lengerich, Tecklenburg und der Gemeinden Hopsten, Ladbergen, Lienen, Lotte, Mettingen, Recke, Saerbeck, Westerkappeln.

Veröffentlichungshinweis:

- Veröffentlicht im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Kreises Steinfurt Nr. 35 vom 14. Juli 1975

- Änderung vom 10.05.1978, veröffentlicht im amtlichen Bekannt- machungsblatt des Kreises Steinfurt Nr. 22 vom 11.05.1978.

Der Schulbezirk umfasst das Gebiet der Städte Hörstel, Ibbenbüren, Lengerich, Tecklenburg und der Gemeinden Hopsten, Ladbergen, Lienen, Lotte, Mettingen, Recke, Saerbeck, Westerkappeln.

Veröffentlichungshinweis:

- Veröffentlicht im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Kreises Steinfurt Nr. 35 vom 14. Juli 1975

- Änderung vom 10.05.1978, veröffentlicht im amtlichen Bekannt- machungsblatt des Kreises Steinfurt Nr. 22 vom 11.05.1978.

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