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Parlamentarischer Vorstoss M

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Academic year: 2022

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Kanton Bern Canton de Berne

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Letzte Bearbeitung: 05.12.2018 / Version: 10 / Dok.-Nr.: 175726 / Geschäftsnummer: 2018.RRGR.656 Seite 1 von 2 Nicht klassifiziert

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Parlamentarischer Vorstoss

Vorstoss-Nr.: 225-2018

Vorstossart: Motion

Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2018.RRGR.656 Eingereicht am: 05.11.2018 Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein

Eingereicht von: Rüegsegger (Riggisberg, SVP) (Sprecher/in) Flück (Brienz, FDP)

Klopfenstein (Corgémont, SVP) Leuenberger (Bannwil, SVP) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Ja

Dringlichkeit gewährt: Nein 22.11.2018

RRB-Nr.: vom

Direktion: Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Antrag Regierungsrat:

Stopp der Netzabzocke durch die Stromversorger - Fair ist anders!

Der Regierungsrat wird beauftragt,

1. aufzuzeigen, ob Stromversorger im Kanton Bern mit künstlich kalkulierten Netzkosten (syn- thetische Netzbewertung) den Strombezügern, inkl. Gemeinden, zu hohe Tarife verrechnen 2. bei Stromversorgern, die zu hohe Tarife verrechnen, zu intervenieren und im Rahmen seiner

Möglichkeiten Tarifsenkungen zu erwirken

3. beim Bund zu intervenieren und zu verlangen, dass die entsprechende Gesetzesgrundlage im Stromversorgungsgesetz so angepasst wird, dass keine missbräuchlichen Anwendungen der Netzbuchhaltung zu Lasten der Stromkunden, inkl. der Gemeinden, möglich sind

Begründung:

Das neue Stromversorgungsgesetz von 2007 ermöglichte es den Stromversorgern, ihre Netzkos- ten neu zu berechnen. Diese Anpassung erlaubte es den Netzbetreibern, eine künstliche Neu- bewertung auf bereits abgeschriebenen Netzen. Über die ordentlichen Abschreibungen haben die Kunden das Netz bereits komplett finanziert. Durch die künstliche Neubewertung können den Kunden nochmals Kosten angelastet werden, obwohl diese gar nicht anfallen. Diese syntheti-

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Kanton Bern

Letzte Bearbeitung: 05.12.2018 / Version: 10 / Dok.-Nr.: 175726 / Geschäftsnummer: 2018.RRGR.656 Seite 2 von 2 Nicht klassifiziert

sche Netzbuchhaltung führt zu massiven Tarifunterschieden, die alleine durch geografische oder lnfrastrukturunterschiede nicht zu erklären sind.

Insbesondere die BKW AG hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die BKW AG hat sich erfolgreich vor Bundesgericht gegen die Einflussnahme der Elcom auf die Netzbewertung durch- gesetzt. Daher ist anzunehmen, dass die BKW AG und andere Stromanbieter im Kanton Bern unrechtmässig Tarife zulasten der Stromkunden erheben. Der Kanton als Mehrheitsaktionär bei der BKW AG ist hier gefordert, bei Bedarf zu intervenieren oder aufzuzeigen, dass es nicht zu solchen künstlichen Bewertungen gekommen ist. Da bei kleineren Anbietern zumeist Gemeinden die Aktienmehrheit besitzen, soll der Kanton diese bei der Analyse und der Umsetzung unterstüt- zen.

Begründung der Dringlichkeit: Da mit jedem Monat, der verstreicht, den Stromkunden Kosten übertragen werden, die möglicherweise nicht rechtmässig sind, ist rasches Handeln erforderlich.

Verteiler

 Grosser Rat

Referenzen

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