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Untersuchungen zur Lebensmittel- sicherheit 2009

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(1)

Jahresbericht

Lebensmittel- zur sicherheit

2009

(2)
(3)

des

Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt

über die

Untersuchungen zur Lebensmittelsicherheit

2009

(4)

Dienstanschrift

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Freiimfelder Str. 68

06112 Halle (Saale)

Telefon: (0345) 5643-0

Fax: (0345) 5643-439

E-Mail: poststelle@lav.ms.sachsen-anhalt.de Homepage: www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de Fachbereich 3: Lebensmittelsicherheit

Dienstsitz: Freiimfelder Str. 68 06112 Halle (Saale) LAV 06/2010-177

(5)

Inhaltsverzeichnis

1 Untersuchung von Lebensmitteln, Wein, Bedarfsgegenständen, Kosmetika und Tabakwaren ...4

Warengruppe 01: Milch ...4

Warengruppe 02: Milcherzeugnisse ...4

Warengruppe 03: Käse ...5

Warengruppe 04: Butter ...6

Warengruppe 05: Eier und Eiprodukte ...7

Warengruppe 06: Fleisch & Warengruppe 07: Fleischerzeugnisse ...8

Warengruppe 08: Wurstwaren ... 11

Warengruppe 10: Fische & Warengruppe 11: Fischerzeugnisse & Warengruppe 12: Krusten- und Schalentiere ...13

Warengruppe 13: Fette und Öle ...15

Warengruppe 14: Suppen und Soßen...17

Warengruppe 15: Getreide ...17

Warengruppe 16: Getreideprodukte ...19

Warengruppe 17: Brot ...20

Warengruppe 18: Feinbackwaren ...21

Warengruppe 21: Pudding und Dessertspeisen...24

Warengruppe 22: Teigwaren ...24

Warengruppe 23: Schalenobst, Hülsenfrüchte und Ölsaaten ...25

Warengruppe 24: Kartoffeln ...26

Warengruppe 25: Frischgemüse ...26

Warengruppe 26: Gemüseerzeugnisse...27

Warengruppe 27: Speisepilze ...28

Warengruppe 28: Pilzerzeugnisse ...29

Warengruppe 29: Frischobst ...29

Warengruppe 30: Obstprodukte ...30

Warengruppe 31: Fruchtsäfte...31

Warengruppe 32: Alkoholfreie Erfrischungsgetränke ...32

Warengruppe 33: Wein ...33

Warengruppe 34: Erzeugnisse aus Wein ...34

Warengruppe 35: Weinähnliche Getränke ...34

Warengruppe 36: Bier ...35

Warengruppe 37: Spirituosen...36

Warengruppe 39: Zucker ...37

Warengruppe 40: Honige und süße Brotaufstriche ...37

Warengruppe 41: Konfitüren, Gelees, Marmeladen, Pflaumenmus etc. ...38

Warengruppe 42: Speiseeis ...38

Warengruppe 43: Süßwaren ...39

Warengruppe 44: Schokoladenerzeugnisse ...40

Warengruppe 45: Kakao ...40

Warengruppe 46: Kaffee ...41

Warengruppe 47: Tee ...42

Warengruppe 48: Säuglings- und Kleinkindnahrung ...42

Warengruppe 49: Diätetische Lebensmittel ...43

Warengruppe 50: Fertiggerichte...43

Warengruppe 51: Nahrungsergänzungsmittel...47

Warengruppe 52: Würzmittel...49

Warengruppe 53: Gewürze ...50

Warengruppe 54: Aromen ...50

Warengruppe 56: Hilfsmittel ...51

Warengruppe 57: Zusatzstoffe ...51

Warengruppe 59: Mineral- und Tafelwasser ...51

Warengruppe 60: Rohtabake und Tabakerzeugnisse ...51

Warengruppe 82: Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt ...52

Warengruppe 83: Bedarfsgegenstände zur Reinigung und Pflege sowie sonstige Haushaltschemikalien ...53

Warengruppe 84: Kosmetische Mittel ...54

Warengruppe 85: Spielwaren und Scherzartikel ...55

Warengruppe 86: Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt ...55

(6)

2 Warengruppenübergreifende Untersuchungen ...57

2.1 Lebensmittelbedingte Erkrankungsfälle ...57

2.2 Untersuchung von Lebensmitteln auf gentechnische Veränderungen ...60

2.3 Untersuchung auf Rückstände und Kontaminaten ...62

2.3.1 Rückstände von Pflanzenschutzmitteln und persistenten Chlorkohlenwasserstoffen ...62

2.3.2 Untersuchung von Aprikosen, Pfirsiche und Nektarinen aus Rückstände von Pflanzenschutzmittelrückständen 2009 ...63

2.4 Toxische und essentielle Elemente ...65

2.5 Untersuchungen auf Mykotoxine ...66

2.6 Untersuchung von Lebensmitteln auf Dioxine und PCB ...69

2.7 Bericht des Weinkontrolleurs ...72

3 Allgemeine Angaben ...75

3.1 Mitarbeit in Fachgremien ...75

3.2 Qualitätsmanagement/Laborvergleichsuntersuchungen ...76

3.3 Vorträge, Veröffentlichungen und Lehrveranstaltungen ...78

3.3.1 Vorträge ...78

3.3.2 Veröffentlichungen/Poster ...79

3.3.3 Lehrveranstaltungen/Fortbildungsveranstaltungen ...79

4 Statistik der untersuchten Proben Lebensmittel, Wein, Bedarfsgegenstände, Kosmetika und Tabakwaren ...80

4.1 Bundeseinheitlicher Bericht über die amtliche Lebensmittelüberwachung im Land Sachsen- Anhalt - Lebensmittel ...80

4.2 Bundeseinheitlicher Bericht über die amtliche Lebensmittelüberwachung im Land Sachsen- Anhalt - Erzeugnisse des Weinrechts ...82

4.3 Bundeseinheitlicher Bericht über die amtliche Lebensmittelüberwachung im Land Sachsen- Anhalt - Kosmetika ...82

4.4 Bundeseinheitlicher Bericht über die amtliche Lebensmittelüberwachung im Land Sachsen- Anhalt - Bedarfsgegenstände ...82

4.5 Bundeseinheitlicher Bericht über die amtliche Lebensmittelüberwachung im Land Sachsen- Anhalt - Tabakwaren ...82

4.6 EU-Bericht Anzahl und Art der festgestellten Verstöße (gem. Art. 14 Abs.2 der RL 89/397/EWG) ...83

(7)

Vorwort

Sehr geehrte Leserinnen und Leser, mit diesem Jahresbericht informie- ren wir Sie über die Aktivitäten und Ergebnisse, die der Fachbereich 3 – Lebensmittelsicherheit im Jahre 2009 unternommen bzw. erreicht hat, um die Sicherheit im Lebensmittelverkehr zu verbessern.

Im Berichtszeitraum waren einige fachlich anspruchsvolle Aufgaben zu lösen, die das Können und das Wissen der Mitarbeiter des Fachbereiches in hohem Maße beanspruchten. So forderten infolge von Veröffentlichun- gen in den Medien Täuschungen der Verbraucher mit Lebensmittelimitaten einen erhöhten Aufwand an Arbeit und Zeit. Hier zeigte sich aber auch die Richtigkeit der im Fachbereich 3 – Lebensmittelsicherheit angewen- deten Strategie, die vorsieht, mit Hilfe von jährlich festzulegenden Schwer- punktaufgaben erkannte Probleme zu bearbeiten und analytische, sta- tistische und lebensmittelrechtliche Lösungswege zu beschreiben.

Als die Meldungen über „Analog- käse“ und „Schinkenimitate“ durch die Medien rauschten, waren wir mit fertigen Analysenmethoden und bereits vorliegenden Ergebnissen gewappnet. Die Übernahme der Untersuchungsleistungen im Rahmen des Muldeaue-Sonderprogrammes brachte eine erhebliche Steigerung von Pestizidbestimmungen. Der Fachbereich 3 beteiligte sich aktiv am von der EU initiierten Zoonosen-Mo- nitoring-Programm. Mit diesen sollen unter anderem Zusammenhänge zwi- schen Erkrankungen nach Lebensmit- telverzehr und dem Vorkommen von bestimmten Keimen in Tierbeständen aufgeklärt und die Eintragsquellen

derartiger Keime in die Lebensmittel- kette verstopft werden.

Neben der Teilnahme an dem obliga- torischen Lebensmittel-Monitoring, dem Bundesweiten Überwachungs- programm und dem Mehrjährigen Nationalen Kontrollprogramm wurden 2009 insgesamt 29 landesspezifi- sche Schwerpunktprogramme mit unterschiedlichen Zielsetzungen be- arbeitet. Die Qualität der erzielten Resultate wurde durch die Teilnahme an Laborvergleichsuntersuchungen gesichert. Hierbei zeigte sich, dass das Pestizidlabor im Rahmen eines europaweiten Laborvergleiches wie- derholt auf den vordersten Plätzen lag. Eine Kontrollbegehung durch die AKS-Hannover zeigte, dass das Qua- litätsmanagement im Fachbereich funktioniert.

Die materielle Sicherstellung des Dienstbetriebes gelang im Jahr 2009 trotz der bereits im Mai ver- hängten Haushaltssperre durch konsequenten Vergleich der Preise unserer Lieferanten. So konnte das zugewiesene Budget optimal aus- genutzt werden. Auf dem Gebiet der Geräte-Investitionen gelang es, durch Anschaffung eines GC-MS/MS die apparative Basis des Fachbereiches weiter zu modernisieren, so dass die derzeitige Ausstattung mit Messtech- nik weiterhin als für die zu erfüllenden Aufgaben angemessen eingeschätzt werden kann.

Die seit Jahren durch die exzes- sive Inanspruchnahme der Alters- teilzeit-Regelung, Eintritt in das Rentenalter und wegen der rigiden Personalpolitik der Landesregierung

extrem angespannte Personalsitua- tion des Fachbereiches Lebensmittel- sicherheit verbesserte sich durch die Einstellung von 2 Fachtierärzten für Lebensmittelhygiene und 7 Chemie- laboranten erheblich. Damit konnte auch eine Verjüngung des Personal- bestandes erreicht werden.

Der Ausbildung des wissenschaftli- chen und praktischen Nachwuchses (Lebensmittelchemiker, Lebensmit- telkontrolleure, Veterinärreferendare und Auszubildende) wurde auch im Berichtszeitraum ein nicht uner- heblicher Teil der personellen und zeitlichen Ressourcen gewidmet.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches Lebensmittel- sicherheit sehen in einer soliden Ausbildung des Nachwuchses eine unabweisbare Notwendigkeit zur Sicherung der zukünftigen amtlichen Lebensmittelüberwachung. Die Erfül- lung der Ziele und die schnelle und präzise Erledigung aller anfallenden Aufgaben sowie die Meisterung unvorhersehbarer Situationen im Jahre 2009 waren nur möglich, weil die gesamte Belegschaft des Fach- bereiches 3 – Lebensmittelsicherheit des Landesamtes für Verbraucher- schutz Sachsen-Anhalt sich mit ihrer ganzen Kraft und ihrem Wissen und Können, oft unter Zurücksetzung persönlicher Belange, eingesetzt hat.

Dafür gebührt ihr Dank und Aner- kennung.

Dr. Gunter Ruick Fachbereichsleiter

(8)

Untersuchung von Lebensmitteln, Wein,

1 Bedarfsgegenständen, Kosmetika und Tabakwaren

Warengruppe 01: Milch

Von den 165 untersuchten Proben waren 12 (7 %) zu beanstanden.

Von den eingesandten Proben stam- men 44 aus einheimischen Betrieben und 115 aus dem Handel. Da es sich bei Milch von Natur aus um ein mik- robiologisch anfälliges Lebensmittel handelt, wurden diese Proben gemäß der Anforderungen der VO (EG) Nr.

2073/2005 und VO (EG) Nr. 853/2004 mikrobiologisch untersucht. Allerdings ergab sich im Zuge dessen für keine der Proben eine Beanstandung. In Tabelle 1 sind die Proben nach ihrer Wärmebehandlung aufgeschlüsselt.

Da Kuhmilch die mit Abstand größte Bedeutung besitzt, kamen nur 8 Milchproben anderer Tierarten zur

Erzeugnis Probeanzahl Anteil [%]

Milch, unbearbeitet 24 15

Milch, pasteurisiert 79 50

Milch, UHT bzw. sterilisiert 56 35

Proben nach Art der Wärmebehandlung Tab. 1

Untersuchung. Hierbei ergaben sich keine Beanstandungen.

Einer chemischen Untersuchung wurden schwerpunktmäßig Proben aus sachsen-anhaltinischen Molke- reien unterzogen. Parameter waren dabei Gefrierpunkt, Dichte, Fettge- halt und fettfreie Milchtrockenmasse.

Bei keiner der Proben ergab sich auf Grund dieser Parameter eine Beanstandung.

Vier Beanstandungen entfielen auf Fehler bei der Kennzeich- nung. Hierbei handelte es sich um Verbundverpackungen mit abwischbarem Mindesthaltbarkeits- datum und zwei unterschiedlichen Identitätskennzeichen.

Die restlichen vier Beanstandungen ergaben sich durch sensorische Mängel in Form von Fremdgeruch und Fremdaroma.

Warengruppe 02: Milcherzeugnisse

Produktspektrum Milcherezeugnisse Abb. 1

Es ist zu erkennen, dass bei einem An- teil von nur 39 % der Proben fast 70 % der Beanstandungen auf geschla- gene Sahne entfallen, gefolgt von Milchmischerzeugnissen (15 %) und sonstigen Milcherzeugnissen (9 %).

Die wichtigsten Beanstandungs- gründe waren Kennzeichnungsmän- gel und irreführende Auslobungen.

Aufgrund der konstant hohen Bean- standungsquote bei geschlagener Sahne wurde diese auch 2009 im

Rahmen eines Schwerpunktpro- gramms verstärkt untersucht. Hierbei wurden 17 Proben (17 %) wegen mikrobiologischer Mängel und 7 Proben (7 %) wegen der fehlenden Kenntlichmachung von Zusatzstof- fen beanstandet. Fast 70 % der Proben wiesen Warn- und/oder Richtwertüberschreitungen (DGHM, Parameter Gesamtkeimzahl, Entero- bakterien, E.coli, Pseudomonaden) auf. Die intensive Beprobung sowie die weitere Sensibilisierung der für Von den 262 zur Untersuchung ein-

gesandten Proben wurden 33 (12,6

%) beanstandet.

Zur Gruppe der Milcherzeugnisse zählt eine Vielzahl unterschiedlicher Lebensmittel, angefangen bei Milch- mischgetränken über Joghurt und Trockenmilchprodukte bis hin zu auf- geschlagener Sahne. Eine Auswahl der zur Untersuchung eingesandten Lebensmittel sind in Abbildung 1 dargestellt.

Da es sich vor allem bei lose abge- gebenen Milcherzeugnissen um mikrobiologisch leicht verderbliche Lebensmittel handelt, spielte die mikrobiologische Untersuchung eine große Rolle. Eine zentrale Bedeu- tung haben auch die chemischen Untersuchungen, da diese Produkte im Rahmen der Milcherzeugnisver- ordnung konkreten Anforderungen an ihre Herstellung bzw. Zusammenset- zung unterliegen.

Im Jahr 2009 wurden 33 Proben (13 %) beanstandet. Die Verteilung der Beanstandungen auf die einzelnen Produktgruppen ist in Abbildung 2 (nächste Seite) dargestellt.

Produktspektrum Milcherzeugnisse

Milchmisch- erzeugnisse;

(24 %) geschlagene

Sahne; (39 %)

Joghurterzeug- nisse; (5 %) Kondensmilch-

erzeugnisse (13 %) Trockenmilch-

erzeugnisse (10 %) Sonstiges

(11 %)

(9)

die Herstellung der Schlagsahne verantwortlichen Mitarbeiter müssen dem entsprechend auch im nächsten Jahr fortgesetzt werden.

Verteilung der Beanstandungen bei Milcherzeugnissen Abb. 2

Warengruppe 03: Käse

Von den 416 untersuchten Proben waren 77 (18,5 %) zu beanstanden.

Käse sind frische oder in verschie- denen Graden der Reife befindliche Erzeugnisse, die aus dickgelegter Käsereimilch hergestellt werden. Als Käsereimilch kann Kuh-, Schaf-, Ziegen- oder Büffelmilch, ebenso wie Molke, Buttermilch und Sahne einge- setzt werden.

Art und Umfang der Untersuchung variieren je nach Käsesorte. Es werden wesentliche Kennzeich- nungselemente wie Verkehrsbe- zeichnung, Angaben zum Fettgehalt, Nährwertangaben Angaben zur Tier- art, Rohmilchkäse, Zusatzstoffe wie z. B. Farbstoffe, Konservierungsstoffe und auch das Verpackungsmaterial überprüft. Hinsichtlich der mikrobio- logischen Untersuchungsparameter wird insbesondere geprüft auf: Sal- monellen, Listeria monocytogenes, Shiga Toxin bildende E. coli, Campy- lobacter, Staphylokokkus aureus und dessen Toxine und Clostridien Von 416 zur Untersuchung eingegan- gen Käseproben stammen 76 (18,3 %) aus größeren Herstellerbetrieben aus Sachsen-Anhalt, 38 (12 %) Schafs-, Ziegen- und Kuhmilchkäseproben von 16 einheimischen Direktvermark- tern, die übrigen Käseproben wurden im Einzelhandel einschließlich Gast- stätten und Imbisseinrichtungen entnommen.

Die Mehrzahl der Beanstandungen betrafen wie auch in den letzten Jahren Kennzeichnungsfehler sowie Beanstandungen wegen Irreführung im Sinne § 11 (1) 1 LFGB, hier insbe- sondere die Überprüfung der Abgabe von Käse aus Gaststätten. 4 Proben wurden als gesundheitsschädlich im Sinne Artikel 14 Abs. 2a der Verord- nung (EG) 178/2002 beurteilt. Drei Proben Schmelzkäse wurden auf- grund von sichtbaren Schimmel im Sinne Artikel 14 Abs. 2b der Verord- nung (EG) 178/2002 als nicht siche- res Lebensmittel beanstandet.

Mikrobiologische Untersuchung Die Untersuchung auf pathogene Mikroorganismen wie Salmonellen, Shiga Toxin bildende E. coli Campy- lobacter und Listeria monocytogenes wird generell bei Käse aus Rohmilch, das ist Milch die nicht über 40°C

erwärmt wird, durchgeführt. Bei Käse aus wärmebehandelter Milch erfolgt i. d. R. nur eine Untersuchung auf Listeria monocytogenes, da es, auf Grund der Fähigkeit von Listerien sich als „Hauskeim“ in Käsereien ein- zunisten, zu einer Kontamination von Käse nach dem Herstellungsprozess vor der Verpackung kommen kann.

Im Rahmen der Überprüfung der Pro- zesshygiene der Herstellerbetriebe werden die Parameter E. coli und koagulasepositive Staphylokokken gemäß der VO (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien untersucht.

In drei Proben Ziegenweichkäse aus Rohmilch und in einer Probe Schnitt- käse aus Ziegenrohmilch wurden Shiga Toxin bildende E. coli nach- gewiesen. Alle 4 Proben wurden als gesundheitsschädlich im Sinne Artikel

Übersicht über Beanstandungsgründe Abb. 3

Verteilung der Beanstandungen bei Milcherzeugnissen

Milchmischer- zeugnisse;

(15 %) Joghurt- erzeugnisse;

(6 %) Kondensmilch

erzeugnisse;

(0 %) Sonstiges;

(9 %) Trockenmilch-

erzeugnisse;

(3 %) geschlagene

Sahne; (67 %)

Übersicht über die Beanstandungsgründe in %

5% 11%

42% 38%

10%

gesundheitsschädlich

mikrobiologisch und andere Verunreinigung Irreführung

Kennzeichnungsfehler sonstiges

(10)

Warengruppe 04: Butter

Von 79 eingesandten Proben waren 76 (87 %) nicht zu beanstanden.

Drei Proben erfüllten nicht die Anfor- derungen der Verordnung (EG) Nr.1234/2007 an die Kennzeich- nung. Keine der zur Untersuchung eingegangen Proben „deutsche Markenbutter“ gab Anlass zu einer Beanstandung.

14 Abs. 2a der VO (EG) 178/2002 beanstandet.

Überprüfung der Kennzeichnung 42 % aller Beanstandungen mussten auf Grund von Kennzeichnungsfeh- lern ausgesprochen werden.

Zusammensetzung und Kennzeich- nung von Käse sind in Deutschland geregelt in der KäseVerordnung. Im Gegensatz zu vielen anderen als lose Ware abgegebenen Lebensmitteln regelt die KäseVerordnung auch die Abgabe von lose verkauften Käsen.

Zahlreiche Käseproben wurden wegen fehlender bzw. fehlerhafter Kennzeichnungselemente wie z. B.

Verkehrsbezeichnung im Sinne der KäseVerordnung und/oder Angabe des Fettgehaltes in der Trockenmasse bzw. der Fettgehaltsstufe, fehlender Nährwertangaben bei zusätzlicher Angabe des absoluten Fettgehaltes, fehlerhafte Nährwertangaben sowie fehlender Angabe des Mindeshaltbar- keitsdatums beanstandet.

Verbrauchertäuschung in Gaststät- ten und Imbisseinrichtungen Auf Grund der hohen Beanstan- dungsrate von als Schafskäse in Gaststätten und Imbisseinrichtungen abgegebenen Erzeugnissen in den letzten Jahren, wurden diese Erzeug- nisse auch im Jahr 2009 verstärkt beprobt. Es gelangten 51 Proben zur Untersuchung. Davon wurden 16 Proben (31 %) wegen der Verwen- dung einer irreführenden Bezeich- nung beanstandet.

Dabei handelt es sich zum einen um Käse aus und mit Kuhmilch, der als

Schafs- bzw. Feta-Käse deklariert wird und zum anderen um Käseimi- tate, Erzeugnisse aus entrahmter Kuhmilch und Pflanzenöl, die als Käse abgegeben werden.

Nach wie vor wird, überwiegend in klei- neren Imbisseinrichtungen, anstelle von Käse, die vom Hersteller korrekt deklarierte Lebensmittelzubereitung aus Magermilch und Pflanzenöl in Salaten und zum Überbacken einge- setzt. Dagegen geht die fehlerhafte Deklaration von Kuhmilchkäse als Schafskäse bzw. Feta zurück.

Anzahl Anteil Proben, die unter der Bezeichnung Käse oder Schafskäse in den

Verkehr gebracht wurden, bei denen es sich aber um Produkte aus

entrahmter Kuhmilch und Pflanzenöl handelte 9 17,6 % Proben aus bzw. mit Kuhmilch, die unter der Bezeichnung Feta,

Feta-Käse bzw. Schafskäse in den Verkehr gebracht wurden 7 13,7%

Proben ohne Beanstandung 35 68,6 %

Zusammenstellung der Untersuchungsergebnisse der Warengruppe Käse Tab. 2

Shiga Toxin bildende E. coli sind in der Lage beim Menschen schwere Erkrankungen hervorzurufen. Die Symptome reichen, nach einer Inkubati- onszeit von meist von 1 – 3 Tagen, vom leichten Durchfall bis hin zur hämor- rhagischen Colitis (HC) mit schweren blutigen Durchfällen, oft verbunden mit Bauchkrämpfen, Übelkeit, Erbrechen und Fieber.

Nach etwa acht Tagen kommt es i. d. R. zur Spontanheilung. Auf Grund der Keimausscheidung von bis zu 20 Tagen, vor allem während eines symptom- losen Verlaufs, liegt hier die große Gefahr der Ansteckung. Als lebensbedroh- liche Komplikation kann sich insbesondere bei Kindern < 6 Jahren, älteren Menschen oder abwehrgeschwächte Personen in 5-10 % der Erkrankungen ein hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS) entwickeln.

Käse-Imitate sind auf dem Markt grundsätzlich nicht verboten, bedürfen aber einer besonderen Bezeichnung, die eine Verwechs- lung mit echtem Käse ausschließt.

Die Bezeichnung „Käse“ dürfen laut europäischem Recht nur Produkte tragen, die ausschließlich aus Milch oder Milcherzeugnissen hergestellt wurden. Von den Herstellern werden diese Lebensmittel auch korrekt als „Lebensmittelzubereitung aus Magermilch und Pflanzenfett, z. B.

Palmöl“ gekennzeichnet.

(11)

Warengruppe 05: Eier und Eiprodukte

Eierpappverpackungen zu beanstan- den. Eierpappverpackungen sind nur zur einmaligen Verwendung gedacht und dürfen nicht wieder verwendet werden, da durch Wiederverwenden bereits benutzter Eierpappverpackun- gen eine Kontamination mit pathoge- nen Mikroorganismen, insbesondere mit Salmonellen, nicht auszuschlie- ßen ist.

245 Proben wurden getrennt nach Eiinhalt und Eischale auf Salmo- nellen untersucht, in drei Proben wurden Salmonellen auf der Eischale nachgewiesen. Bei den Salmonella- Nachweisen handelte es sich aus- schließlich um Salmonella enterica ser. Enteritis.

Im Jahr 2009 wurden stichproben- weise Eier 58 Einsendungen auf thermophile Campylobacter unter- sucht, in fünf Proben konnten diese Erreger nachgewiesen werden.

Damit überschritt die Zahl der Campylobacter-Nachweise jene der Salmonella-Nachweise auf der Eischale. Campylobacter jejuni und Campylobacter coli stellen die häu- figsten bakteriellen Durchfallerrreger in Deutschland dar, die vorliegenden stichprobenartigen Untersuchungs- ergebnisse lassen es nicht ausge- schlossen erscheinen, dass Eier neben unzureichend gegartem Geflü- gelfleisch eine weitere Ursache für Infektionen des Menschen mit diesen Erregern sind.

Untersuchung von Eiprodukten Von den Eiprodukten waren 26 Proben zu beanstanden. Die

Mehrzahl der zu beanstandenden Proben umfasste mit 14 Probenein- sendungen gekochte und gefärbte Hühnereier, die mit einem deutlich zu langen MHD versehen waren. Zum Ende der angegebenen Frist traten bei diesen Eiern deutliche Geruchs- und Geschmacksabweichungen auf.

Vier weitere Proben waren bereits bei Probeneingang verdorben, so dass sie als nicht verkehrsfähig beurteilt werden mussten, wie in Abb. 4 zu sehen ist.

Sieben dieser Proben wiesen zusätz- lich Fehler der Kennzeichnung der Farbstoffe oder des verwendeten Überzugsmittels auf. Fünf wei- tere Proben waren allein aufgrund von Kennzeichnungsfehlern zu beanstanden.

Zwei Proben Flüssigei waren wegen Nichteinhaltung der Temperaturan- forderungen zu beanstanden, eine Probe Flüssigei war wegen fehlender Einhaltung von Kennzeichnungsvor- schriften zu beanstanden.

Rückstanduntersuchungen 30 Proben wurden mit auf pharmako- logisch wirksame Rückstände unter- sucht. In zwei Proben konnte der bei Legehennen nicht zugelassene Fut- termittelzusatzstoff Lasalocid nach- gewiesen werden. Die festgesetzte Höchstmenge wurde jedoch nicht überschritten.

55 Proben wurden auf Rückstände von akarizid, fungizid, herbizid und insektizid wirkenden Pflanzenschutz- mitteln sowie persistente Chlorkoh- lenwasserstoffe untersucht.

Verdorbene gekochte und gefärbte Eier mit Schimmelpilzkolonien Abb. 4

Insgesamt wurden 334 Proben dieser Warengruppe untersucht, umfassend 230 Proben Hühnereier, 102 Proben der verschiedenen Eiprodukte sowie zwei Einsendungen von Wachtelei- ern. Die Wachteleier waren nicht zu beanstanden und werden nicht weiter betrachtet.

Untersuchung von Hühnereiern 14 % (33 Proben) der Einsendungen der Hühnereier waren zu beanstan- den. Die Beanstandungen betrafen folgende Mängel:

In einer im Zusammenhang mit einer lebensmittelbedingten Erkrankung eingegangen Probe (Eischale, Eier- packung) wurden Salmonella Ser.

Enteritidis nachgewiesen. Diese Probe ist als gesundheitsschädlich zu beurteilen gewesen.

Die Eier einer Beschwerdeprobe waren alt und verdorben, sie waren als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt. Wegen irreführender Anga- ben von Güte- oder Gewichtsklasse wurden 16 Proben beanstandet.

Darunter wurden neun Proben als Eier der Güteklasse A in den Ver- kehr gebracht, obwohl sie nicht den in den Europäischen Rechtsnormen festgelegten Anforderungen an Eier dieser Güteklasse entsprachen. Vier Proben entsprachen nicht den ange- gebenen Gewichtsklassen, sie waren in der Mehrzahl zu leicht. Drei Proben waren wegen irreführender werben- der Aussagen bzw. aufgrund irrefüh- render Kennzeichnungselemente zu beanstanden.

14 Proben wurden aufgrund fehler- hafter Kennzeichnung der Eier oder fehlender Angaben bei der Abgabe an den Endverbraucher beanstandet.

Diese Fehler umfassten in der Mehr- zahl die Kennzeichnung der Eier mit einem unleserlichen Erzeugercode, weiterhin waren fehlerhafte Angaben auf Kleinpackungen, die fehlende Angabe der Güte- oder der Gewichts- klasse, der Haltungsform oder des Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) bei der losen Abgabe von Eiern auffällig.

Eine Einsendung von Eiern, die in Rahmen des ambulanten Handels angeboten wurden, war aufgrund der Verwendung von bereits benutzten

(12)

Bezogen auf die Haltungsart bzw.

Herkunft lassen sich die untersuchten Proben wie in Abbildung 5 dargestellt aufschlüsseln.

Die Gesamtbelastung der untersuch- ten Proben erwies sich insgesamt als gering (Abb. 6). Pflanzenschutz- mittelrückstände, wie sie bei pflanz- lichen Lebensmitteln in Abhängigkeit von der artspezifischen Anwendung detektiert werden, spielten bei den hier untersuchten Proben naturge- mäß keine Rolle. Chlororganische Pestizide sowie andere chlororga- nische Schadstoffe (z. B. PCB’s), die sich durch ihre hohe Persistenz, eingeschränkten Abbau im Stoff- wechsel sowie gute Fettlöslichkeit auszeichnen, sind dagegen in tieri- schen Lebensmitteln wie Hühnerei- ern nachweisbar. Ähnlich wie im Jahr zuvor ließen sich in einem Drittel der Proben (33 %) Rückstände oberhalb

Rückstandsuntersuchung in Abb. 5

Hühnereiern/Haltungsart/Herkunft Abb. 6 Rückstandsbelastung von Hühnereiern

der Bestimmungsgrenze quantifizie- ren. Der am häufigsten detektierte Wirkstoff war DDT-gesamt. In einer Hühnerei-Probe eines Direktver- markters mit Freilandhaltung lag der ermittelte Gehalt für DDT-gesamt bei 0,132 ± 0,066 mg/kg Gesamtlebens- mittel und überschritt damit die zuläs- sige Höchstmenge von 0,05 mg/kg deutlich. In einer bei diesem Erzeu- ger entnommenen Nachprobe waren Pflanzenschutzmittelrückstände nicht

nachweisbar. In weiteren Proben von Eiern aus Freilandhaltung wurden DDT-Gehalte von 0,01 mg/kg bis 0,29 mg/kg Fett nachgewiesen. Auch in Eiern aus ökologischer Haltung war dieser Wirkstoff aufgrund seiner Umweltrelevanz in Konzentrationen von 0,009 mg/kg bis 0,13 mg/kg Fett nachweisbar, wohingegen DDT in Eiern aus Käfig- und Bodenhaltung nicht nachgewiesen werden konnte.

Warengruppe 06: Fleisch & Warengruppe 07: Fleischerzeugnisse Im Jahr 2009 gelangten 990 Proben

Fleisch und 986 Proben Fleischer- zeugnisse zur Untersuchung, welche routinemäßig mikrobiologisch, sen- sorisch und chemisch untersucht wurden. Im Verdachtsfall erfolgten Tierartbestimmungen, histologische und präparativ-gravimetrische Unter- suchungen.

112 Proben (11,3 %) der Waren- gruppe 06 und 148 Proben (15 %) der Warengruppe 07 wurden bean- standet. Als gesundheitsgefährdend wurden davon 25 Proben (9,6 %)

beurteilt. 7,3 % der beanstandeten Proben waren nicht zum Verzehr geeignet. 22 Proben (8,4 %) wurden als wertgemindert beurteilt. Mit 13,4 % ist der Anteil an den Beanstandungen aufgrund von Kennzeichnungsmän- geln zurückgegangen. Gegenüber dem Vorjahr ist jedoch ein Anstieg der Beanstandungen aufgrund von Irre- führung auf 24,2 % zu verzeichnen.

Mikrobiologische Untersuchung Mit der mikrobiologischen Untersu- chung erfolgt die Feststellung der allgemeinen Keimbelastung und der

Kontamination mit Verderbniskeimen sowie pathogenen Mikroorganismen.

Aus 35 (2,4 %) der untersuchten Proben wurden Salmonellen isoliert.

Die Salmonellenfunde betrafen ins- besondere Fleisch vom Schwein (11 Proben), Hackfleisch und Hackflei- scherzeugnisse (12 Proben) sowie Geflügelfleisch (6 Proben), wobei Salmonella serovar Typhimurium einschließlich seiner Variation 0:5- dominierte.

14 Proben wurden unter Berücksich- tigung der normalen Verwendungs-

Käfig-

haltung Boden-

haltung ökolog.

Betrieb

Freiland- haltung

Nachweis unterhalb der Höchst-

menge

<BG Höchstmen-

genüber- schreitung

DDT (Dichlordiphenyltrichlorethan) ist eine chlororganische Verbindung, die als technisches Gemisch neben dem Hauptwirkstoff p,p‘-DDT die Formen o,p‘- und o,o‘-DDT sowie verschiedene Abbauprodukte enthält. In der Mitte des letzten Jahrhunderts (vierziger bis siebziger Jahre) fand DDT sehr große Verbreitung durch den Einsatz als Insektizid in der Landwirtschaft, als Holzschutzmittel sowie in tropischen und subtropischen Regionen zur Malariabekämp- fung. Nach Bekanntwerden der schädigenden Wirkung von DDT (Verringerung der Schalendicke von Vogeleiern), aufgrund seiner Persistenz in der Umwelt wie auch im tierischen und menschlichen Fettgewebe und der daraus resultierenden Anreicherung wurde seine Anwendung nach und nach eingestellt. DDT zählt zu den zwölf als „drecki- ges Dutzend“ bekannten organischen Giftstoffen, die durch die Stockholmer Konvention vom 22. Mai 2001 weltweit verboten wurden. DDT ist bereits in der Richtlinie des Rates 86/363/EWG vom 24.Juli 1986 über die Festsetzung von Höchstgehalten an Rückständen von Schädlingsbekämpfungsmitteln auf und in Lebensmitteln tierischen Ursprungs aufgenommen worden. Für den Wirkstoff DDT als Summe aus p,p’-DDT, o,p’-DDT, p,p’-DDE und p,p’-TDE (DDD) ist gemäss RHmV eine Höchstmenge von 0,5 mg/kg für Eier festgelegt. Diese Höchstmenge gilt für den Stoffgehalt des im Lebensmittel enthaltenen Fettes. Wird der Fettgehalt von 10 % nicht erreicht, so gilt die Höchstmenge von 0,05 mg/kg des Gesamterzeugnisses.

(13)

B01 gesundheitsschädlich B13 Zusatzstoffe unzulässige Verwendung B05/06 nicht verzehrsfähig B18 Verstöße gegen sonstige Vorschriften des LFGB B07 wertgemindert B19 Verstöße gegen sonstige Lebensmittel betreffende

Vorschriften des LFGB

B08 irreführend B20 Verstöße gegen sonstige nationale Rechtsvor-

schriften und unmittelbar geltendes EG-Recht B11 Verstoß gegen Kennzeichnungsvor-

schriften B23 Verstöße gegen sonstige Vorschriften des LFGB

und darauf gestützte VO (mikrobiologische Verun- reinigungen)

B12 Zusatzstoffe fehlende Kenntlichmachung

Wichtigsten Beanstandungsgründe beider Warengruppen Abb. 7

Auf pathogene Y. enterocolitica wurden insgesamt 54 Planproben Schweinefleisch zur Hackfleischher- stellung, 67 Planproben Hackfleisch aus bzw. mit Schweinefleisch und 215 Planproben Zubereitungen aus Hackfleisch untersucht. Aus 5 Proben (9,3 %) Schweinefleisch zur Hackfleischherstellung und 8 Proben (3,7 %) Hackfleischzubereitung vom Schwein konnten humanpathogene Y.

enterocolitica isoliert werden. Bei 12 Isolaten handelte es sich um Biotyp 4 Serovar O:3, 1 Isolat wurde als Biotyp 2 Serovar O:5 identifiziert.

Die Untersuchungen an Planproben aus dem Einzelhandel und von Her- stellern auf Einzelhandelsbasis ver- deutlichen den Eintrag pathogener Y.

enterocolitica, insbesondere des Bio- serotyps 4/0:3, in nichtschlachtende Betriebe. Problematisch erscheinen die Nachweisraten in zum Rohver- zehr vorgesehenem Schweinefleisch, Hackfleisch und Hackfleischzu- bereitungen, wobei hinsichtlich der Nachweisraten eine deutliche Differenz zwischen dem Ausgangs- material und dem verzehrsfertigen Produkt besteht. Eine Ursache

dafür liegt möglicherweise in der im Allgemeinen deutlich höheren, die Isolierung erheblich erschwerenden Begleitflora, von Hackfleisch und Hackfleischzubereitungen.

Ausgehend von Tonsillen, submaxil- laren Lymphknoten sowie Darmin- halt kann es durch kontaminiertes Schlachtwerkzeug zur Kontamination des Schlachtkörpers kommen. Bei Proben mit Nachweisen pathogener Y. enterocolitica muss daher von Mängeln in der Schlacht- und/oder Herstellungshygiene ausgegangen werden.

Über die infektiöse Dosis pathogener Y. enterocolitica liegen keine ver- lässlichen Daten vor. Für kulturelle Verfahren ermittelte Nachweisgren- zen liegen zwischen 103-105 KbE/g.

Daraus könnte geschlussfolgert werden, dass bei Proben mit erfolg- reichem kulturellem Nachweis von einer hohen Anzahl an pathogenen Y. enterocolitica auszugehen ist. Der Nachweis pathogener Y. enterocoli- tica in verzehrsfertigen Lebensmitteln kann deshalb eine direkte Infektions- gefahr bergen.

bedingung Rohverzehr wegen des Nachweises von Salmonellen als gesundheitsschädlich beurteilt.

In 53 (11 %) der untersuchten Proben wurde Listeria monocytoge- nes nachgewiesen. Betroffen waren hauptsächlich rohes Hackfleisch und Zubereitungen daraus. Bei 1 Probe Hackfleischzubereitung wurde der in der Verordnung (EG) 2073/2005 fest- gelegte Grenzwert von 100 KbE/g für verzehrsfertige Lebensmittel mit 220 KbE/g überschritten.

328 Proben, darunter 61 Proben Rindfleisch, 57 Proben Hackfleisch mit Rind sowie 11 Wildfleischproben wurden auf Shiga Toxin bildende E.

coli (STEC) untersucht.

Bei 5 Proben (8,2 %) Rindfleisch, 3 Proben (5,3 %) Hackfleisch und 2 Proben (18,2 %) Wildfleisch verlief der Nachweis positiv.

126 Proben Geflügelfleisch und Zube- reitungen aus Geflügelfleisch wurden auf Campylobacter spp. untersucht.

In 7 Proben (14,3 %) Hähnchen- fleisch und Hähnchenfleisch küchen- mäßig vorbereitet, 2 Proben (5 %) Putenfleisch und 3 Proben (20 %) Entenfleisch wurde Campylobacter jejuni nachgewiesen. Campylobacter coli wurde in einer Probe Putenfleisch nachgewiesen. Mit 10,3 % bleibt die Nachweisrate für Campylobacter spp.

gegenüber den letzten beiden Jahren konstant.

Pathogene Yersinia entero- colitica in Hackfleisch und Hackfleischzubereitungen

Im Jahr 2009 wurden schwerpunkt- mäßig die Untersuchungen von Hack- fleisch und Hackfleischzubereitungen sowie deren Ausgangsmaterialien auf pathogene Yersinia enterocolitica weitergeführt.

In Deutschland wurden im Jahr 2008 4.352 Yersiniose-Fälle gemeldet. Als hauptsächliches Reservoir gelten Schweine. In Europa überwiegt beim Schwein der bei humanen Yersiniose- Fällen zu 90 % isolierte Bioserotyp 4/O:3. Verschiedene Ausbruchsunter- suchungen unterstützen die Bedeu- tung roher Schweinefleischprodukte als Ursache lebensmittelbedingter Erkrankungen.

0%

5%

10%

15%

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35%

40%

B 01 B 05/06 B 07 B 08 B 11 B 12 B 13 B 18 B 19 B 20 B 23 Fleisch Fleischerzeugnisse

(14)

Die ermittelten Ergebnisse unter- streichen die Notwendigkeit einer Risikobewertung hinsichtlich der Ein- schätzung des Gefährdungspotenti- als durch pathogene Y. enterocolitica in rohen Schweinefleischprodukten zur Sicherstellung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus.

Die Untersuchungen werden routi- nemäßig an verzehrsfertigen Hack- fleisch und Hackfleischzubereitungen sowie Schweinefleisch zur Hack- fleischherstellung weitergeführt.

MRSA in

Schweinefleischerzeugnissen Aufgrund der regelmäßigen Nach- weise von MRSA in rohem Fleisch sollten parallel zu den Untersuchun- gen im Rahmen des Zoonosen- Monitorings Untersuchungen zum Vorkommen von MRSA in verzehrs- fertigen Erzeugnissen aus Schweine- fleisch durchgeführt werden.

Untersucht wurden 65 Planproben Hackfleisch und Hackfleischzuberei- tungen. In 15 Proben (23,1 %) konn- ten MRSA nachgewiesen werden.

Die Ergebnisse zeigen, dass der Anteil verzehrsfertiger Erzeugnisse aus Schweinefleisch, die MRSA ent- halten, nicht unerheblich ist. Anders als bei rohem Fleisch, bei dessen Zubereitung das Risiko einer Infek- tion durch Einhaltung der Küchenhy- giene begrenzt werden kann, besteht bei den untersuchten Erzeugnissen die Gefahr einer direkten Besied- lung oder Infektion. Daneben kann auch der Kontakt mit kontaminierten Lebensmitteln zu einer Besiedlung führen.

Die in bisherigen Studien nachgewie- senen Keimgehalte waren sehr gering.

Die Bedeutung des Vorkommens von MRSA in niedrigen Keimzahlen in Lebensmitteln ist unklar, es wird aber derzeit von einer geringen Bedeutung von Lebensmitteln als Vektor für die Übertragung des Erregers auf den Menschen ausgegangen. Da über die erforderliche Infektionsdosis beim Kontakt oder Verzehr keine Erkenntnisse vorliegen, kann ein von Lebensmitteln ausgehendes Risiko der Besiedlung oder Infektion nicht ausgeschlossen werden.

Untersuchte Produkte und Ergebnisse Tab. 3

Chemische Untersuchungen Aufgrund einer erzeugnisspezifischen wertgeminderten Qualität wurden ins- gesamt 21 Proben beanstandet.

Von 33 untersuchten Proben

• Corned Beef und Deutsches Corned Beef wurden 7 Proben (21,2 %) aufgrund zu geringer BEFFE-Gehalte beanstandet.

4 von 51 untersuchten Proben

• Lachsschinken und Schinkenspeck wurden wegen zu hoher Wasser- anteile beanstandet.

5 von 33 Proben Kochschinken

• vom Schwein wurden wegen zu hohem Fremdwasser- und zu geringem Fleischeiweißgehalt beanstandet.

Aufgrund irreführender Angaben wurden insgesamt 63 Proben beanstandet.

35 von 41 Proben als Pizzabelag

• oder sonstiges in Gaststätten verwendeten Schinken-Imitaten wurden beanstandet, weil sie auf Speisekarten und Aushängen fälschlicherweise als „Schinken“

oder Vorderschinken“ bezeichnet wurden. Diese so genannten Schinke-Imitate weisen zu geringe Fleischeiweißgehalte im fettfreien Anteil, hohe Fremdwasser- und Stärkegehalte sowie einen gerin- gen Fleischanteil auf.

Frikadellen und Bouletten wurden

• beanstandet, weil sie aus überwie- gend brätartiger Masse bestanden.

Nach allgemeiner Verkehrsauffas- sung gehören Frikadellen zu den Erzeugnissen aus gewolftem oder ähnlich zerkleinertem Fleisch. Bei Erzeugnissen aus gewolftem oder ähnlich zerkleinertem Fleisch ist ein Zusatz von Brät nicht üblich.

Die bei der Herstellung gegebe- nenfalls entstehende brätähnliche Substanz aus freigesetztem Mus- keleiweiß wird kenntlich gemacht, wenn sie 20 Vol.-% überschreitet.

Eine entsprechende Kenntlich- machung wird üblicherweise mit dem Zusatz „z. T. fein zerkleinert“

vorgenommen. Dies bedeutet aber nicht, dass die gesamte Frikadelle aus feinzerkleinertem Fleisch mit wenigen groben Anteilen bestehen darf, da die Formulierung zum Teil

In der Humanmedizin werden methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA) seit langem als bedeutende Infektionserreger beschrieben.

In den letzten Jahren wurden MRSA vermehrt bei Tieren nachgewiesen.

Neben Haustieren sind auch Nutztiere betroffen. Der Kontakt mit Nutztieren birgt insbesondere für bestimmte Berufsgruppen, wie Landwirte und Tier- ärzte die Gefahr einer Kolonisierung. Die Zunahme der Besiedlung dieser Berufsgruppen führt zwangsläufig zu einem verstärkten Eintrag in andere Bevölkerungsgruppen. Über den genauen Übertragungsweg sowie über die Bedeutung von Lebensmitteln als Infektionsquelle ist bisher wenig bekannt.

Ergebnisse einer niederländischen Studie zeigten, dass MRSA besonders häufig in rohem Fleisch von Schweinen, Kälbern, Hühnern und Puten vor- kommen. Die Isolate konnten überwiegend dem MLST-Typ ST 398 zuge- ordnet werden, der bis dato nicht in der Humanmedizin beschrieben worden war. Dieser Gruppe zugehörige MRSA werden als livestock associated (la) MRSA bezeichnet. Der Nachweis anderer Typen deutet jedoch darauf hin, dass auch eine sekundäre Kontamination entlang der Lebensmittelkette möglich ist.

Produkt Anzahl

n positiver Nachweis pathogener Yersinia enterocolitica Schweinefleisch zur Hack-

fleischherstellung 54 5 (9,3%)

Hackfleisch vom Schwein

gemischt Schwein/Rind

67 0

40 0

27 0

Hackfleischzubereitungen vom

Schwein 215 8 (3,7%)

gesamt 336 13 (3,9 %)

(15)

im allgemeinen Sprachgebrauch nicht die Bedeutung von zum über- wiegenden Teil hat. Daher muss der größte Teil des Fleisches eine Körnung wie gewolftes Fleisch und einen feinzerkleinerten Anteil unter 50 % aufweisen.

Wegen Höchstmengenüberschreitun- gen und unzulässiger Verwendung von Zusatzstoffen wurden 16 Proben beanstandet.

Von 89 untersuchten Rohpö-

• kelwaren wurden 12 (13,5 %) wegen überhöhten Nitrit- bzw.

Nitratgehalten beanstandet.

2 Proben gebratene Enten wurden

• beanstandet, da sie mit dem nicht zugelassenen Farbstoff Orange II gefärbt waren. Der Farbstoff Orange II gilt als gentoxisch und krebserregend.

Kennzeichnungsmängel

35 Proben wurden wegen nicht korrekt angewandter Kennzeich- nungsvorschriften beanstandet. Die Beanstandungen betrafen fehlende Kennzeichnung, fehlerhafte Men- genkennzeichnung und zu kleine Schriftgrößen.

In 31 Fällen erfolgten Beanstandun- gen wegen fehlender Kenntlichma- chung von Konservierungsstoffen, Phosphaten und Farbstoffen bei der Abgabe an den Verbraucher.

Warengruppe 08: Wurstwaren Von 933 untersuchten Proben waren 116 (12,4 %) zu bean- standen.

Was wird generell untersucht?

Es werden die aus der Produktion sowie aus dem Handel entnomme- nen Proben regelmäßig sensorisch und mikrobiologisch auf ihre ein- wandfreie Beschaffenheit geprüft.

Je nach Frage stellung wird daran anschließend die Zusammensetzung mittels chemischer, präparativ-gravi- metrischer und histologischer Ver- fahren überprüft, die Tierart be stimmt oder eine spezielle mikro biologische Untersuchung ver anlasst.

Außerdem werden Untersuchungen auf bei der Herstellung ver wendete Zusatz stoffe und mögliche Konta- minanten durchgeführt.

Mikrobiologische und sensorische Untersuchungen

Alle eingegangenen Wurst waren werden in der Regel mikrobiologisch und sen sorisch untersucht.

In 6 Proben Rohwurst wurde Sal- monella ser. Typhimurium nachge- wiesen. Alle Proben wurden als gesundheits schädlich be urteilt.

Bei 73 Proben wurde auf mikro- biologische Mängel wie eine erhöhte Gesamtkeimzahl, erhöhte Zahl an Entero bakterien, erhöhte Zahl an Milchsäurebakterien und der Nach- weis von Clostridium per fringens

0%

1%

2%

3%

4%

5%

6%

B 01 B 05/06 B 07 B 08 B 11 B 12 B 13 B 18 B 19 B 20 B 23

B01 gesundheitsschädlich B13 Zusatzstoffe unzulässige Verwendung B05/06 nicht verzehrsfähig B18 Verstöße gegen sonstige Vorschriften des LFGB B07 wertgemindert B19 Verstöße gegen sonstige Lebensmittel betreffende

Vorschriften des LFGB

B08 irreführend B20 Verstöße gegen sonstige nationale Rechtsvor-

schriften und unmittelbar geltendes EG-Recht B11 Verstoß gegen Kennzeichnungsvor-

schriften B23 Verstöße gegen sonstige Vorschriften des LFGB

und darauf gestützte VO (mikrobiologische Verun- reinigungen)

B12 Zusatzstoffe fehlende Kenntlichmachung

Häufigkeit der wichtigsten Beanstandungsgründe Abb. 8

hingewiesen. In 34 dieser Proben konnte Listeria monocytogenes mit einer Keimzahl < 100 KbE/g nachge- wiesen werden. Bei diesen Proben handelte es sich jedoch ausschließ- lich um Rohwürste.

Zwei Proben wurden als zum Verzehr nicht geeignet beurteilt auf Grund der sensorischen Untersuchung. Eine Leberwurst wurde im Geschmack verdorben beurteilt und eine Probe

Salami in Scheiben wies massiven Schimmelbefall auf.

Zusatzstoffe

In Wurstwaren dürfen eine Vielzahl von Zusatzstoffen eingesetzt werden.

Ihre Verwendung muss jedoch dem Verbraucher auf dem Etikett der ver- packten Ware oder bei loser Abgabe auf einem Schild an der Ware mitgeteilt werden. Um dies sicher- zustellen wurde eine Vielzahl der

(16)

zur Untersuchung einge gangenen Proben auf die verwendeten Zusatz- stoffe hin unter sucht. Dabei wurden:

bei 10 Proben die fehlende Kenn-

• zeichnung/Kenntlichmach ung des Konser vierungs stoffs Natrium nitrit bei 3 Proben die fehlende Kenn-

• zeichnung/Kenntlich mach ung des Stabilisators Di phosphat

bei 2 Proben die fehlende Kenn-

• zeichnung/Kenntlich mach ung des Farbstoffs E 120

festgestellt und beanstandet.

Bei 2 Proben Rohwurst wurde die zulässige Höchstmenge für den Zusatzstoff Natriumnitrat bei der Abgabe an den Verbraucher überschritten.

In einem Fall wurde die Verwendung des nicht zugelassenen Zusatzstoffes Haferfaser beanstandet.

Bei 4 Proben wurde auf Grund des nachgewiesenen und nicht kennt- lich gemachten Gehaltes an dem Ge schmacks verstärker Natrium glu- tamat auf die Notwendigkeit einer Rezeptur kontrolle hinge wiesen.

Untersuchung der Zusammen- setzung

Aufgrund einer erzeugnis spezi fischen wertgeminderten Qua li tät wurden ins- gesamt 29 Proben be an standet.

Als Beanstandungsgründe sind ins- besondere zu nennen:

Unterschreitung der Werte für

• bindegewebseiweißfreies Fleisch- eiweiß (BEFFE), d. h. für einen zu niedrigen Anteil an schierem Mus- kelfleisch, bei insgesamt 5 Proben Unterschreitung der Werte für

• bindegewebseiweißfreies Fleisch- eiweiß im Fleischeiweiß (BEFFE/

FE), d. h. zu hoher An teil an Sehnen und Binde gewebe, bei insgesamt 3 Erzeugnissen Überschreitung des verkehrs-

• üblichen Wasser/Fleisch ei weiß- Verhältnisses, d. h. zu hoher Wasserzusatz bei der Herstellung, in 5 Fällen

Überschreitung des ver kehrs -

• üblichen Fett/Fleisch eiweiß-Ver- hältnisses, d. h. Verwen dung von zu fettem Roh stoffen bei der Her- stellung, bei insgesamt 4 Proben Leberwurst

Unterschreitung des bei

• Bier schinken geforderten Mindest anteils von 50 % Muskel- fleisch einlagen bei 6 Proben; in 4 Fällen in denen nicht die erforderli- che Mindestprobenmenge von 600 g zur präparativ-gravimetrischer Unter suchung eingesandt wurde, wurden Nachproben angefordert Kennzeichnung

Kennzeichnungsmängel stellten mit 49 beanstandeten Proben weiterhin den überwiegenden Anteil der Bean- standungen dar.

Dabei ist zu unterscheiden zwischen den Kennzeichnungs mängeln, die sich allein aus der Prüfung der Etiket- tierung (27 Proben) ergeben und den Kenn zeichnungs mängeln, die sich auf Grund einer chemischen, mole- kularbiologischen oder sonstigen Untersuchung (22 Proben) erge ben.

Als Mängel, die sich allein aus der Prüfung der Etikettierung ergaben, seien genannt:

vollständig fehlende Kennz eich-

• nung in 3 Fällen

unvollständige Angabe der Her-

• steller anschrift bei 2 Proben fehlende oder falsche Angabe des

Mindesthalt barkeitsdatums bei 4 Erzeugnissen

fehlende Angabe der Füllmenge in

• 4 Fällen

unleserliche Schriftgröße der

• Kennzeichnung bei 3 Proben fehlerhafte Angaben der Zu taten

• (z. B. fehlende Angabe der Tierart bei der Zutat Blut bei Rot- und Blutwürsten) bei 5 Erzeugnissen Als Mängel, die sich auf Grund einer chemischen, molekular bio logischen oder sonstigen Unter suchung erge- ben, seien auf geführt:

Überschreitung des für die Aus-

• lobung „fettreduziert“ zu lässigen Fettgehaltes (maximal 70 % des Fettgehaltes ver gleich barer Erzeugnisse) in einem Fall Überschreitung des für die Auslo-

• bung „fettarm“ zu lässigen Fettge- haltes von 3 g/100 g in einem Fall unvollständige Angaben der

• Zutaten einschließlich der nach

§ 8 LMKV geforderten Mengen- angaben (z. B. Einbeziehung von Fett und Bindegewebe in die Fleisch angabe und damit fehlende Angabe von Fett und Binde- gewebe im Zu taten ver zeichnis) bei Leber würsten und Geflügel würsten bei 12 Erzeugnissen

Überprüfung von fettreduzierten und fettarmen Wurstwaren (Bundes- einheitliches Überwachungs programm 2009) Im Zuge der derzeitigen Diskussion über fehlerhafte Ernährung werden von den Herstellern verstärkt fettreduzierte und fettarme Wurstwaren angeboten. Der gemeinschaftliche Gesetzgeber hat mit den Vorschriften der VO (EG) Nr. 1924/2006 (Health Claims-Verordnung) entsprechende rechtliche Anforderungen (fettreduziert:

30 % weniger als in vergleich baren Erzeug nissen bzw. fettarm maximal 3 g Fett/100 g) beschrieben, die diese Erzeugnisse erfüllen müssen. Die Einstellung der Erzeug nisse auf einen definierten Fettgehalt ist bei Wurst- waren nicht unproblema tisch und führte in den Vorjahren zu entsprechenden Beanstandungen.

Im Rahmen des Bundeseinheitlichen Überwachungsprogramms 2009 wurden von uns 37 Probe fettreduzierte und fettarme Würste aus dem Einzelhandel auf Übereinstimmung mit den lebensmittelrechtlichen Anforderung der VO (EG) Nr. 1924/2006 (Health Claims-Verordnung) untersucht. Lediglich in 2 Fällen (5,4 %) wurden die rechtlichen Anforderungen nicht erfüllt und die entsprechenden Proben beanstandet.

Die Ergebnisse dieses Programms zeigen, dass die Hersteller unter Berück- sichtigung von geringen Toleranzen durchaus in der Lage sind, fettreduzierte und fettarme Wurstwaren entsprechend der lebensmittelrechtlichen Anfor- derungen herzustellen. Insofern wird eine stichprobenartige Kontrolle im Rahmen der Routineüberwachung als ausreichend ange sehen.

(17)

Warengruppe 10: Fische & Warengruppe 11: Fischerzeugnisse & Warengruppe 12: Krusten- und Schalentiere

Fettgehalte im verzehrbaren Anteil auf. Der Fettgehalt im Heringsfleisch ist entscheidend für die Qualität des Erzeugnisses, da davon die Zartheit des Fischfleisches im Enderzeugnis abhängt. Aus diesem Grund werden für Matjesfilet nur „jungfräuliche“

Heringe verwendet, d. h. solche, die kurz vor der Laiche stehen, aber noch keine reifen Rogenkörner bzw.

Heringsmilch ausgebildet haben.

Nach der Allgemeinen Verkehrsauffas- sung enthalten Sahnesoßen für Fisch 2 % Milchfett aus der verwendeten Sahne. Steht das Wort Sahne vor der Fischbezeichnung müssen sogar 4 % enthalten sein. Insgesamt 9 Proben Sahne-Heringsfilet wiesen deutlich zu geringe Milchfettgehalte auf.

Chemische Untersuchung auf bio- gene Amine

Lediglich eine Probe Grüne Heringe wies eine erhöhte Keimzahl sowie erhöhte, jedoch nicht gesundheitlich bedenkliche Gehalte an biogenen Aminen auf, dass eine Bemerkung, jedoch noch keine Beanstandung dazu notwendig wurden.

Getrocknete, gesalzene, nicht aus- genommene und nicht geschuppte Weißfische (z. B. Plötzen) stellen eine regionale Spezialität aus dem osteuropäischen Raum dar, die ins- besondere von Verbrauchern mit osteuropäischen Wurzeln gern als Snack konsumiert wird.

Diese Erzeugnisse weisen auf Grund des hohen Kochsalzgehaltes von etwa 13 % und des niedrigen Was- sergehaltes nur einen sehr kleinen aω-Wert auf, so dass diese Erzeug- nisse bei trockener Lagerung mikro- biologisch sehr stabil sind,

Bei der chemischen Analyse eines Trockenfisches werden durch den Konzentrationsprozess während der Trocknung in der Regel hohe Gehalte an biogenen Aminen nachgewiesen, wobei der Histamingehalt den im Anhang der VO (EG) 2074/2005 genannten Höchstwert von 200 mg/kg in der Regel nicht erreicht. Die vorge- legte Verdachtsprobe konnte deshalb nicht beanstandet werden.

Kennzeichnungsmängel

20 weitere Beanstandungen betrafen Kenzeichnungsmängel. Beispiels- weise seien hier einige Beanstan- dungsgründe angeführt:

Ein in Dänemark nach Art der mole- kularen Küche hergestellter „Nordsee Caviar Ersatz“ auf der Basis von Algenextrakt (Agar) ohne den typi- schen Geruch und Geschmack von (Stör-)Kaviar stellte unseres Erach- tens keinen Kaviar-Ersatz dar (denn die deutschen Verbraucher sehen den sog. „Deutschen Kaviar“ aus gefärbtem Seehasenrogen als Ersatz für den echten Kaviar an), sondern um ein Kaviar-Imitat. Die Bezeich- nung des Erzeugnisses musste deshalb als zur Irreführung geeignet beanstandet werden.

In sieben Fällen waren Kennzeich- nungsangaben nicht lesbar oder verwischt, Fanggebiet und/oder Produktionsmethode nicht in der vorgeschriebenen Art gekennzeich- net, nicht die richtige Verkehrsbe- zeichnung („schwarzer Heilbutt“ und nicht nur „Heilbutt“) verwendet, die Ident-Nummer nicht aufgedruckt bzw. Einzelzutaten bei zusammen- gesetzten Zutaten nicht genannt. In 2 Fällen musste auch die zu geringe Schriftgröße (hier < 1,5 mm) moniert werden.

Nachweis der Tierarten

Gemäß der europäischen Gesetz- gebung muss bei Fischen und Fischereierzeugnissen neben der Produktionsmethode und dem Fang- gebiet auch die Handelsbezeichnung der Art angegeben werden. Die Vorschriften wurden in die nationale Gesetzgebung übernommen. In Deutschland werden in dem Ver- zeichnis der Handelsbezeichnungen für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur jeweils die wissenschaft- lichen Namen der einzelnen Arten mit den für diese Arten geltenden Handelsbezeichnungen aufgeführt.

Durch dieses regelmäßig aktuali- sierte Verzeichnis ist eine eindeutige Zuordnung der Spezies zu einer Han- delsbezeichnung möglich.

Mehrfach wurde in den vergange- nen Jahren festgestellt, dass die im Es wurden 138 Frischfische und

284 Fischerzeugnisse untersucht: 22 (16 %) bzw. 25 (8,8 %) wurden bean- standet. Von den 86 untersuchten Krusten- und Schalentieren mussten 19 (22,1 %) beanstandet werden.

Hervorzuheben sind folgende Beanstandungsgründe:

Mikrobiologische und sensorische Untersuchungen

Die beiden Beschwerdeproben, die sensorische Abweichungen bemän- gelten (Lachssteaks wegen Dieselöl- geruchs und geräucherter Rotbarsch, der wässrig schmecken sollte, da er angeblich eingefroren war) konnten nicht bestätigt werden.

Dagegen musste eine Probe kaltge- räucherter Schwarzer Heilbutt wegen eine Gehaltes von 1,7x10² KbE Lis- teria monocytogenes und eine Probe Riesengarnelen wegen des Nach- weises von Salmonella enterica der Gruppe O4 als gesundheitsschädlich beanstandet werden.

Zwei Proben Grüne Heringe wurden bei der Sinnenprüfung als alt und fischig beschrieben, so dass sie als für den menschlichen Genuss unge- eignet beanstandet werden mussten.

Weitere 10 Proben Frischfisch (davon 5 x Grüne Heringe) und 2 Matjesfilets nach nordischer Art wurden zwar nicht beanstandet, der Nachweis von Chlostridium perfringens bot jedoch Anlass zu entsprechenden Anmerkungen.

Chemische Untersuchung auf Inhaltsstoffe

Mehrfach wurde auf Konserven- und Halbkonservenpackungen auf den Gehalt an ω3- und ω6-Fettsäuren hin- gewiesen. Wenn dieser Hinweis nicht nur in allgemeiner Form („Heringe enthalten natürlicherweise…“ oder ähnlich) erfolgte, wurde das Fettsäu- respektrum auf die Richtigkeit dieser Auslobung hin überprüft. In keinem Fall musste eine Beanstandung aus- gesprochen werden.

Zwei Proben Matjes-Filet nach nordischer Art wiesen zu geringe

(18)

Handel und auf Speisekarten ange- botene Fischart nicht mit der tatsäch- lichen Art des Fisches übereinstimmt.

Mit diesen Untersuchungen wurden entsprechende Untersuchungen der vergangenen Jahre fortgesetzt.

Im Jahr 2008 wurden insgesamt 57 Proben molekularbiologisch durch PCR und Sequenzanalyse auf die Fischart untersucht.

Schwerpunkt war dabei die Unter- suchung von als Seezunge (Solea vulgaris) angebotenen Fischen. Bei den 12 untersuchten als „Seezunge“

bezeichneten Proben wurden 9 (25 %) als Tropenzunge (Auch Rot-, Hunds oder Senegalzunge genannt) iden- tifiziert. Die 3 restlichen (also 25 % der Proben) waren nicht einmal eine Zungenart, sondern bestanden aus Pangasiusfilet

Außerdem wurde auch ein Kingklip (Tiefseefisch vor Südafrika) als Pan- gasius entlarvt. Bei einer Dorade und einer Tropenzunge konnte zwar die Fischart nicht ermittelt werden, jedoch reichten die Ergebnisse der Untersu- chungen aus, um festzustellen, dass die Proben jeweils aus einer anderen Fischart bestanden.

Im Verlauf des Jahres wurden auch Krebstiere, insbesondere Garnelen untersucht. Dabei stellte sich heraus, dass alle 8 unter der Bezeichnung

„Scampi“ angebotenen Großgarnelen nur als „Shrimps“ bezeichnet werden durften. Als Scampi dürfen keine Gar- nelen, sondern nur der Kaisergranat (Metanephrops spp.) und der Nor- wegischer Tiefseehummer (Neph- rops norvegicus) aus der Familie der Hummerartigen (Nephropidae), bezeichnet werden. Die Großgarne- len (aus mehreren verschiedenen Familien) dürfen unter der Bezeich- nung „Shrimps“ zusammengefasst werden.

Für Handel und Industrie gab es bei der Bezeichnung Schwierigkeiten, weil nach der alten Fassung der Leitsätze

für Fische, Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus des Deutschen Lebensmittelbuches alle Garnelen, die in der Größe den Hummerartigen entsprachen, als „Scampi“ in den Verkehr gebracht werden konnten.

Es wurde nicht beachtet, dass die Bekanntmachung über Handels- bezeichnungen für Erzeugnisse der Fischerei und Aquakultur als höherrangige gesetzliche Regelung anzuwenden war. Inzwischen wurden die fehlerhaften Abschnitte aus den Leitsätzen entfernt.

Durch die angewandte Untersu- chungsmethodik der Amplifizierung der mitochondrialen DNA durch PCR mit anschließender DNA-Sequen- zierung kann nach Vergleich mit Sequenzdatenbanken wie GenBank die Fischart der festgestellt werden, wenn Referenzmaterial der gleichen Art nicht in der Untersuchungsein- richtung verfügbar ist. Die entspre- chenden DNA-Sequenzen sind gut erforscht und liegen von nahezu allen kommerziell genutzten Arten vor, da sie wissenschaftlich zur phylogeneti- schen Einordnung der Arten benötigt werden. Mit diesen Verfahren können somit auch Fische und andere Fischereierzeugnisse nicht weiter bestimmter und exotischer Arten exakt analysiert werden.

Chemische Untersuchung von Krebstieren

In den letzten Jahren stellte sich heraus, dass der Phosphatgehalt, insbesondere der Gehalt an kon- densierten Phosphaten, verstärkter Untersuchung bedarf.

Die eigentliche Seezunge (Solea vulgaris) aus der Familie der Seezungen gilt unter Gourmets als Synonym für einen besonders feinen Fisch.

Sie ist ebenso wie die nahe verwandten Tropen- und Senegalzunge und die oft dafür angebotene Rotzunge aus der Familie der Schollen (Pleuro- nectidae). Sie ist ein bodenbewohnender Plattfisch in bis zu 200 m Tiefe des Atlantiks. Die Muskelstruktur der anderen Arten ist grober und sie sind deutlich billiger.

Der an Stelle dieser Edelfische verkaufte Pangasius (meist pangasius hypothalamus, in Deutschland auch als Schlankwels verkauft) ist weder ein Plattfisch noch ein Meeresbewohner. Sondern ein zwar ebenfalls boden- bewohnender Rundfisch, der in relativ flachem Süßwasser in Aquakultur gezüchtet wird.

Durch die Produktionsart ist Pangasius gegenüber den anderen genannten Arten im Preis unschlagbar billig, weist aber neben der groben Muskelstruk- tur nur einen neutralen Geschmack auf.

Bei der Bewertung sollten auch die ernährungsphysiologischen Unterschiede nicht unerwähnt bleiben: Die Zungen- und Schollenarten sind Meeresbewoh- ner und enthalten auf Grund ihrer Nahrung nicht unbeträchtliche Mengen des für den Menschen notwendiges Spurenelementes Iod. Pangasius als Süßwasserfisch enthält nur unbedeutende Mengen dieses Minerals.

Die biogenen Amine Histamin, Tyramin, Putrecin und Cadaverin entste- hen bei der Zersetzung von Eiweiß aus den Aminosäuren Histidin, Tyrosin, Ornithin bzw. Lysin. Aufgrund der Hitzebeständigkeit gerade von Histamin kann der einmal entstandene Gehalt im Lebensmittel auch durch die küchen- mäßige Erhitzung nicht reduziert werden. Deshalb sind die hygienischen Bedingungen, d. h. insbesondere eine konsequente Einhaltung der Kühlkette von entscheidender Bedeutung.

Histamin ist eine Mediatorsubstanz, die bei Entzündungen und Verletzungen die Erweiterung von Blutgefäßen verursacht. Tyramin wird durch körperei- gene Enzyme rasch abgebaut, so dass im Normalfall keine Kreislaufwirkung beobachtet werden kann. Bei Menschen, die bestimmte Medikamente gegen die Parkinson-Krankheit oder Depressionen einnehmen, wird dieses Enzym gehemmt, so dass es zu einer Anreicherung des Tyramins kommen kann.

Beide biogenen Amine können bei höheren Gehalten zu stark ausgeprägter Kreislaufwirkung bis hin zur hypertensiven Krise (unter Umständen mit fata- len Folgen) führen.

(19)

Phosphat wird verwendet, um die Wasseraufnahme im Gewebe zu erhöhen und führt zu einer nicht unerheblichen Wertminderung, da Wasser statt hochwertigem Eiweiß verkauft wird.

Die Verwendung ist zwar gestattet, muss jedoch im Zutatenverzeichnis kenntlich gemacht werden.

Bei 9 Proben von Garnelen bzw.

Shrimps konnten kondensierte Phos- phate nachgewiesen werden, aber nur in einer dieser Proben war die Verwendung deklariert.

15 weitere Proben wiesen deutlich über 2000 mg/kg liegende Gesamt- phosphatgehalte bis zu 6500 mg/kg auf, so dass dort der Verdacht einer (nichtdeklarierte) Verwendung wahr- scheinlich erschien. Die zuständigen

Ämter wurden über diese Gehalte informiert, um Kontrollen der betrof- fenen Hersteller bzw. Importeure zu ermöglichen.

Warengruppe 13: Fette und Öle Von 185 untersuchten Proben waren 21 Proben (11,4 %) zu beanstanden.

Frittierfette

33 der insgesamt untersuchten Fett- proben waren Frittierfette.

Für die Beurteilung von gebrauchten Frittierfetten wird die Stellungnahme des Arbeitskreises Lebensmittel- chemischer Sachverständiger (ALS) herangezogen:

Amtliche Mitteilungen Bereich

• Lebensmittel - Beurteilung von Frittierfett (2006/14)

Bekanntmachung des Bundes-

• amtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit In:

Journal für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit 1, (2006) Nr. 4, S. 371

Im Ergebnis der sensorischen und chemischen Analysen wurden insge- samt 7 Proben wegen unzulässiger Abweichungen als nicht zum Verzehr geeignete und damit nicht sichere Lebensmittel beanstandet. Dies ent- spricht einer Beanstandungsquote von 21,2 %. Es wurden nur Proben beanstandet, die nach dem Ergebnis der chemisch-analytischen Untersu- chung signifikant zu hohe Gehalte an dimeren und oligomeren Triglyceriden und/oder polaren Anteilen aufwiesen.

Fünf weitere Frittierfettproben wurden mit dem Hinweis auf ihre eingeschränkte weitere Eignung als Frittierfett bemängelt. Die Entwick- lung von Probenzahl und Beanstan- dungen in den letzten Jahren zeigt die Tabelle 4.

Die im Vergleich zu den Vorjahren gesunkene Anzahl von Frittierfettpro- ben ist darauf zurückzuführen, dass Anwender und Überwachungsämter zur Abschätzung des erreichten Grades der Belastung der verwen- deten Frittierfette die Ergebnisse von Schnelltests (z. B. auf polare Anteile) besser nutzen.

Sonstige Untersuchungen an Spei- seölen und –fetten

Bei 6 Streichfettproben wurde der deklarierte Gehalt der fettlöslichen Vitamine überprüft.

Im Rahmen der Überwachung von Ausnahmegenehmigungen zum Inverkehrbringen von Streichfetten mit einem erhöhten Vitamin D-Gehalt

wurden keine signifikanten Abwei- chungen festgestellt.

Zwei Halbfettmargarinen wiesen deutliche Abweichungen vom dekla- rierten Fettgehalt auf, wobei eine Probe um 3,2 g/100g vom deklarier- ten Gehalt abwich. Laut Art. 2 der VO (EG) 445/2007 darf eine Einzelprobe höchstens um 2 Prozentpunkte vom deklarierten Gehalt abweichen.

Vier kaltgepresste Speiseöle wurden auf Hinweise einer Wärmebehand- lung im Herstellungsprozess geprüft.

Es konnten keine auf eine Wär- mebehandlung zurück zuführende Sterinabbauprodukte (Steradiene) nachgewiesen werden.

Aufgrund von Warnmeldungen wegen gentechnisch veränderter Leinsaat aus Nordamerika wurde der Bodensatz von drei kaltgepressten Leinölen auf Herkunft aus dieser Leinsaat geprüft. Für gentechnisch veränderten Lein gibt es in der EU keine Zulassung. Die durchgeführten

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Probenzahl 85 66 68 90 73 60 34 33 Beanstandungen 30 24 26 25 15 12 7 7 Quote (%) 35,3 36,4 38,2 27,8 20,6 20,0 20,6 21,2

Entwicklung der Probenzahlen zu den Beanstandungen seit 2002 Tab. 4

Kondensierte Phosphate (Di-, Tri- und/oder Polyphosphate) kommen natürlicherweise nicht in pflanzlichen und in deutlich unter der Nachweis- grenze liegenden, aus dem ATP/ADP-Stoffwechsel stammenden Mengen, in tierischen Geweben vor. Deshalb ist der dünnschicht-chromatographische Nachweis von kondensierten Phosphaten als Beweis für den Zusatz dieser Verbindungen anzusehen.

Wenn keine Diphosphate nachgewiesen werden können, heißt das aber nicht, das keine kondensierten Phosphate verwendet wurden, da diese im schwach sauren Milieu schnell zu monomeren Phosphaten hydrolysieren. In Proben mit einem pH knapp über 7,0 gelingt der Nachweis am besten.

Bei Gesamtphosphatgehalten unter 2000 mg/kg konnten noch nie konden- sierte Phosphate nachgewiesen werden, so dass dieser Gehalt im Sinne Screening-Wertes verwendet werden kann.

Referenzen

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