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Archiv "Berufspolitischer Erfahrungsaustausch: Dringliche Erwartungen" (05.08.1996)

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(1)

Bei der Analyse von Praxisgrün- dungen lassen sich vier Formen unter- scheiden:

l die Einzelpraxisneugründung (mit 39,2 Prozent der untersuchten Fi- nanzierungen)

l die Einzelpraxisübernahme (44,8 Prozent)

l die Gemeinschaftspraxisneu- gründung (2,1 Prozent)

l und der Eintritt in eine bereits bestehende Praxis (13,9 Prozent).

Der Trend, eine Praxis zu über- nehmen oder in eine bereits bestehen- de Praxis einzutreten, ist in West- deutschland mit 58,8 Prozent aller Fi- nanzierungen hoch. In Ostdeutsch- land spielt naturgemäß noch die Ein- zelpraxisneugründung mit 83,8 Pro- zent die entscheidende Rolle; 7,3 Pro-

zent aller Finanzierungen wurden in Form einer Gemeinschaftspraxisneu- gründung durchgeführt. Einzelpra- xisübernahmen (8,8 Prozent) im west- lichen Sinne kommen noch kaum vor.

Westdeutschland

Von den in die Auswertung ein- gehenden Belegen entfielen 84 Pro- zent auf Einzelpraxisneugründungen und -übernahmen. In diesem Zusam- menhang ist es wichtig hervorzuhe- ben, daß 53,3 Prozent der Einzelpra- xisfinanzierungen Übernahmen wa- ren und lediglich 46,7 Prozent Neu- gründungen. Dieses Verhältnis von Übernahmen zu Neugründungen dürfte unter anderem durch die Zu- lassungsbeschränkungen des Gesund- heitsstrukturgesetzes (GSG) verur- sacht werden, wonach Praxisneugrün- dungen nur in Bezirken möglich sind, die für die Niederlassung noch offen sind. Rund 16 Prozent der ausgewer- teten Finanzierungen bezogen sich auf Gründungen von Gemein- schaftspraxen oder den Praxisbeitritt.

Wegen der geringen Zahl von Ge- meinschaftspraxen und Praxisbeitrit- ten in den meisten Fachgebieten be- zieht sich die nachfolgende Auswer- tung nur auf Einzelpraxen. In einem gesonderten Abschnitt wird jedoch das Finanzierungsvolumen bei Ge- meinschaftspraxisneugründung für ausgewählte Fachgruppen dargestellt.

Ostdeutschland

Von den in Ostdeutschland erfaß- ten Niederlassungen entfielen rund 84 Prozent auf Einzelpraxisneugründun- gen. Bei nur knapp 9 Prozent wurde das Merkmal Übernahme angegeben.

Eine gesonderte Analyse der Praxis- übernahmen ist aus diesem Grund nicht vorgenommen worden. Zudem muß berücksichtigt werden, daß im Osten eine dem Westen vergleichbare Praxisübernahme von einem aus Al- tersgründen die Praxis aufgebenden Arzt noch recht selten vorkommen dürfte. Diese Fälle werden daher in der folgenden Auswertung nicht berücksichtigt. Die Zahl der Gemein- schaftspraxisgründungen ist aufgrund der geringen Anzahl der analysierten Finanzierungen für eine gesicherte Auswertung ebenfalls zu gering.

A-2022 (36) Deutsches Ärzteblatt 93, Heft 31–32, 5. August 1996

T H E M E N D E R Z E I T AUFSÄTZE

Praxisgründung 1994/95

Investitionsverhalten von Ärzten

Richard Deutsch und Gerhard Brenner

In den Jahren 1994/95 wurden rund 1600 der von der Deutschen Apotheker- und Ärztebank durchgeführten Finanzierungen von Praxisgründungen nach einer einheitlichen Systematik ausgewertet. Die Auswertung wurde von der Deutschen Apotheker- und Ärztebank und dem Zentralinstitut für die kas- senärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (ZI) durchgeführt und vermittelt ein Bild über das Investitionsverhalten der Ärzte bei Praxisneu- gründung oder -übernahme. Die Verfasser sind Richard Deutsch, Vorstandsvor- sitzender der Deutschen Apotheker- und Ärztebank, und Dr. rer. pol. Gerhard Brenner, Geschäftsführer des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versor- gung. Der folgende Beitrag dokumentiert die wichtigsten Passagen der Studie.

Tabelle 1

Gesamtfinanzierungsvolumen in DM nach Arztgruppen 1994/95

Arztgruppe Neugründung Übernahme

West Ost West

Allgemeinärzte 220 468 238 310 287 924

Anästhesisten 205 596 166 667 837 000

Augenärzte 393 988 453 710 459 083

Chirurgen 684 684 499 800 621 250

Gynäkologen 345 098 315 194 368 590

HNO-Ärzte 442 800 324 932 419 615

Hautärzte 330 531 238 824 391 647

Internisten 462 603 674 141 431 484

Kinderärzte 277 290 240 000 279 371

Neurologen/Psych. 200 633 191 895 283 529

Orthopäden 537 167 486 893 554 581

Urologen 437 556 371 250 528 235

Alle Ärzte 323 980 355 334 372 469

Quellen: Deutsche Apotheker- und Ärztebank, Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung 1996

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l Im folgenden Text werden zunächst immer erst die Ergebnisse für Westdeutschland und (in Klam- mern) die entsprechenden Werte für Ostdeutschlanddargestellt.

Das mittlere Finanzierungsvolu- men einer Einzelpraxis lag in West- deutschland in den Jahren 1994/95 bei 349 838 DM. Es errechnet sich so- wohl aus Neugründungen wie aus Übernahmen. In Ostdeutschland be- trug das mittlere Finanzierungsvolu- men einer Einzelpraxisneugründung 355 334 DM. Die Durchschnittsbeträ- ge sowie alle im folgenden Text ge- nannten Werte beziehen sich nur auf die in Tabelle 1 aufgeführten Fach- gruppen. Für die übrigen Fachgrup- pen ist die Anzahl der durchgeführten Finanzierungen so gering, daß die er- rechneten Durchschnittswerte keine allgemeingültigen Aussagen erlauben.

Im Westen zeigte sich eine Vor- teilhaftigkeit im Finanzierungsvolu- men bei der Praxisneugründung mit 323 980 DM im Verhältnis zur Praxis- übernahme mit 372 469 DM. Die Vor- teilhaftigkeit nach Fachgruppen ist al- lerdings sehr unterschiedlich. Soweit die Praxisübernahme günstiger ist, ist dies im wesentlichen durch geringere Betriebsmittelkredite sowie Bau- und Umbaukosten bedingt. Die geringeren Kosten für Geräte und Praxisausstat- tung bei Praxisübernahmen werden durch die Zahlung von Übernah- meentgelt für den materiellen und im- materiellen Wert relativiert.

Bei der Gegenüberstellung der Finanzierungvolumina von Neugrün- dung und Übernahme ist zu berück- sichtigen, daß möglicherweise unter- schiedliche Praxisgrößen in den Ver- gleich eingehen. Im einzelnen ergibt sich die Aufteilung der Finanzie- rungsvolumina, getrennt nach Fach- gruppen und der Art der Praxisgrün- dung, aus Tabelle 1.

Bei der Praxisneugründung, die im Mittel 323 980 DM (355 334 DM) kostete, entfielen durchschnittlich 201 474 (242 909) DM, also 62,2 (68,4) Prozent, auf die Investitionen für die Praxisausstattung und medizinischen Geräte. Weitere 82 289 (72 236) DM oder 25,4 (20,3) Prozent wurden für den Betriebsmittelkredit benötigt, wobei es sich um den im Durchschnitt eingeräumten – und nicht den letztlich in Anspruch genommenen – Betrag

handelt. 32 679 (34 551) DM oder 10,1 (9,7) Prozent mußten für die Finanzie- rung von Bau- und Umbaukosten auf- gebracht werden. Ein Restbetrag von 7 538 (5 638) DM, also 2,3 (1,6) Pro- zent, entfiel durchschnittlich auf die anteilige Finanzierung des Pkw sowie sonstige Gründungskosten.

Bei der Praxisübernahme wur- den im Mittel 372 469 DM zur Finan- zierung aufgewendet. Davon entfie-

len 212 196 DM oder 56,9 Prozent auf das Übernahmeentgelt. Dieser Betrag wird vom Praxisübernehmer an den Praxisabgeber gezahlt und setzt sich zusammen aus dem ideellen Praxis- wert sowie dem Substanzwert für Geräte und medizinische Ausstat- tung. Für die Neuanschaffung medizi- nischer Geräte und Ausstattung bei Praxisübernahme wurden durch- schnittlich 64 266 DM, also 17,3 Pro- zent, aufgewendet. Auf den Betriebs- mittelkredit entfielen 74 414 DM oder 20,0 Prozent und auf die Finanzierung von Bau- und Umbaukosten 15 850 DM beziehungsweise 4,3 Prozent.

Beim Vergleich der Finanzie- rungsstrukturen für Praxisneugrün- dungen und Praxisübernahmen im Westen zeigte sich eine interessante Relation. Bei der Übernahme war die Summe aus ideellem und materiellem Wert der Praxis sowie Neuinvestitio- nen in Höhe von 276 462 DM größer als die Summe der Investitionskosten für die Praxisausstattung und Praxis-

geräte bei der Praxisneugründung in Höhe von 201 474 DM. Ob diese Fi- nanzierungsdifferenz unterschiedli- che Kapazitätsstrukturen zwischen Neugründung und Übernahme wi- derspiegelt oder bereits eine zusätzli- che „Knappheitsrendite“ im immate- riellen Übernahmeentgelt wegen der Zulassungsbeschränkungen enthält, muß zur Zeit noch unbeantwortet bleiben. Soweit eine Vorteilhaftigkeit der Praxisübernahme (West) gegenüber der Neugründung (West) gegeben ist, resultiert sie im wesentlichen aus den niedrigeren Betriebsmittelkredi- ten und den niedrige- ren Bau- und Umbau- kosten.

Bei der Praxis- übernahme ist in der Regel von dem Pra- xisübernehmer an den Praxisabgeber ein Preis für die immateri- ellen Werte der Praxis zu entrichten, der letztlich der freien Aushandlung zwi- schen den Partnern unterliegt. Streng ge- trennt werden muß von der Zahlung für den ideellen Wert die Zahlung für den Substanzwert der übernommenen Geräte und Ausstat- tung. Der tatsächliche mittlere ideelle Wert bei der Praxisübernahme betrug in den Jahren 1994/95 im Westen 150 860 DM, wobei für eine Kinder- arztpraxis im Mittel 88 396 DM be- zahlt wurden und für eine orthopädi- sche Praxis 205 208 DM. Für den Sub- stanzwert der übernommenen Praxis waren im Mittel 96 984 DM zu ent- richten. Kinderärzte zahlten durch- schnittlich 56 854 DM für übernom- mene Ausstattung, während Orthopä- den 177 875 DM aufwendeten. Die Mittelwerte für den ideellen Wert wie für den Substanzwert der einzelnen Arztgruppen sind in Tabelle 2aufge- führt.

Erwartungsgemäß lag das Ge- samtfinanzierungsvolumen des ein- zelnen Arztes bei einer Gemein- schaftspraxisneugründung unter dem Betrag, der bei einer Einzelpraxisneu- gründung vom Arzt aufgewendet wer- A-2023 Deutsches Ärzteblatt 93, Heft 31–32, 5. August 1996 (37)

T H E M E N D E R Z E I T AUFSÄTZE

Tabelle 2

Ideeller Praxiswert und Substanzwert in DM bei Praxisübernahme nach Arztgruppen 1994/95 in Westdeutschland

Arztgruppe Ideeller Wert Substanzwert

Allgemeinärzte 125 536 68 996

Anästhesisten 549 750 355 250

Augenärzte 147 875 127 000

Chirurgen 176 500 184 042

Gynäkologen 138 390 107 780

HNO-Ärzte 142 500 84 444

Hautärzte 136 455 72 182

Internisten 197 009 98 134

Kinderärzte 88 396 56 854

Neurologen 137 875 72 125

Orthopäden 205 208 177 875

Urologen 188 500 171 000

Alle Ärzte 150 860 96 984

Quellen: Deutsche Apotheker- und Ärztebank, Zentralinsti- tut für die kassenärztliche Versorgung 1996

(3)

den mußte. Der Vergleich der Finan- zierungsvolumina von Allgemeinärz- ten, Chirurgen und Internisten zeigte jedoch deutliche fachgruppenabhän- gige Unterschiede im Verhältnis von Einzelpraxis- zu Gemeinschaftspra- xisneugründung. Der Gesamtfinan- zierungsbetrag des einzelnen Allge- meinarztes und Internisten lag bei einer Gemeinschaftspraxisneugrün- dung um durchschnittlich 32 Prozent beziehungsweise 37 Prozent niedriger als bei einer Einzelpraxisneugrün- dung. Bei einer Gemeinschaftspraxis- neugründung von Chirurgen war das Kreditvolumen des einzelnen Arztes rund 46 Prozent geringer als bei der Neugründung einer chirurgischen Einzelpraxis.

Damit ist die Gemeinschaftspra- xisneugründung für den einzelnen Arzt zwar preiswerter als eine Einzel-

praxisneugründung; das Gesamtfinan- zierungsvolumen, bezogen auf die Praxis, ist jedoch – insbesondere bei Allgemeinärzten und Internisten – bei Gemeinschaftspraxen deutlich höher.

Dies deutet darauf hin, daß sich Pra- xisstruktur und -größe von Einzel- und Gemeinschaftspraxen unterscheiden.

Das Investitionsverhalten in Ost- und Westdeutschland war im Analy- sezeitraum ähnlich. Insgesamt lag das durchschnittliche Finanzierungsvolu- men bei der Einzelpraxisneugrün- dung im Osten rund 10 Prozent über dem Westniveau. Der Anteil der Neuinvestitionen am Gesamtfinanzie- rungsvolumen bei der Einzelpraxis- neugründung war in Ostdeutschland mit 68,4 Prozent höher als im Westen mit 62,2 Prozent. Dagegen wurden für Betriebsmittel im Osten nur 20,3 Pro- zent des Gesamtvolumens aufge-

wendet, während der Anteil in West- deutschland bei 25,4 Prozent lag.

Die vollständige Studie kann über alle Filialen der APO-Bank an- gefordert werden.

Zitierweise dieses Beitrags:

Dt Ärztebl 1996; 93: A-2022–2024 [Heft 31–32]

Anschrift der Verfasser:

Richard Deutsch

Deutsche Apotheker- und Ärztebank e.G.

Emanuel-Leutze-Straße 8 40547 Düsseldorf

Dr. rer. pol. Gerhard Brenner Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung Herbert-Lewin-Straße 5 50931 Köln

A-2024 (38) Deutsches Ärzteblatt 93, Heft 31–32, 5. August 1996

T H E M E N D E R Z E I T AUFSÄTZE/BLICK INS AUSLAND

D

eutschland, Österreich, die Schweiz, Luxemburg sowie Südtirol waren bei der jüng- sten „Konsultativtagung“ ver- treten. Bei übereinstimmenden Auf- fassungen in grundsätzlichen Fragen waren im Detail Denkansätze zu erkennen, die von Tradition und Rechtssituation des betreffenden Landes bestimmt werden. Auch die Verfassung der jeweiligen Ärzteorga- nisation – Körperschaft öffentlichen Rechts mit gesetzlicher Regelung der Mitgliedschaft und der Tätigkeitsfel- der (zum Beispiel Deutschland, Österreich) oder Organisation als pri- vater Verein mit freiwilliger Mitglied- schaft der Ärzte und selbstgewählten Zielen (Schweiz) – wirkt sich anschei- nend auf Art und Geschwindigkeit der Beantwortung offener Fragen im Gesundheitssystem der Länder aus.

Zur Qualitätssicherung wurde festgestellt, daß neben überkomme- nen Maßnahmen wie Weiter- und Fortbildung oder eingeführten Insti- tutionen, etwa Arzneimittelkommis- sionen, als neue Determinanten ver- schärfter Wettbewerb, kommerzielle Interessen Dritter und, vorrangig, die Verknappung der Ressourcen hinzu- treten. Der ärztlichen Selbstverwal- tung stellt sich hier die Aufgabe, durch eine Effizienzsteigerung der eingesetzten Mittel einer drohenden Rationierung vorzubeugen. Es wird notwendig sein, eine Strategie zur Vermeidung möglicher Fehler zu ent- wickeln, die sich auf die Einbindung aller Mitarbeiter stützen muß. Die retrospektive Datenanalyse zur Qua- litätssicherung sollte ergänzt, wenn nicht ersetzt werden durch prospek- tive Maßnahmen. Qualitätssicherung

als ethische Verpflichtung des Arztes gegenüber seinem Patienten muß noch stärker als bisher im Bewußtsein der Beteiligten verankert werden.

Übereinstimmung bestand bei al- len Delegationen, daß Maßnahmen der Qualitätssicherung von den Ärzte- organisationen unter Beteiligung der wissenschaftlichen Fachgesellschaften eingeführt werden sollten. Am Bei- spiel einer in einem österreichischen Bundesland durchgeführten chirurgi- schen Studie, die sich an einem ver- gleichbaren Vorhaben in der Bundes- republik Deutschland orientierte, konnte die Eignung einer von der ärzt- lichen Selbstverwaltung getragenen Maßnahme zur Steigerung der Qua- lität der einbezogenen Operationsver- fahren eindrücklich nachgewiesen werden. Die Verbindung Schweizer Ärzte stellte zwei mit maßgeblicher Beteiligung professioneller Anbieter gestartete Projekte vor, die vermute- ten Erwartungen der Ärzte entgegen- kommen und die Attraktivität der FMH für gegenwärtige und potentiel- le Mitglieder steigern soll.

Das „Health-Info-Net“, ein ge- schlossenes Netz im Rahmen von In- ternet, soll die Kommunikation unter den Mitgliedern der FMH fördern, durch die Möglichkeit von Telekonfe- renzen Ärzte bei der Lösung diagno- stischer oder therapeutischer Proble- me unterstützen und eine Fortbildung

Berufspolitischer Erfahrungsaustausch

Dringliche Erwartungen

Die 42. Konsultativtagung der deutschsprachigen Ärzteorganisationen in Krems/ Österreich (4. bis 6. Juli 1996) berücksichtigte mit Schwerpunkten wie

„Gesundheit und Umwelt“, „Qualitätssicherung, Zertifizierung und Beratung“

oder „EDV-gestützte Netzwerke nationaler Ärztegesellschaften“ Probleme, de-

ren Lösung sowohl die Öffentlichkeit als auch die Ärztinnen und Ärzte dringlich

(4)

„on-line“ ermöglichen. Durch elek- tronische Sicherheitssysteme soll der Zugriff Unbefugter auf die eingege- benen Daten verhindert werden. Die FMH erhofft sich von diesem EDV- gestützten Netzwerk eine Stärkung ihrer Schlagkraft und glaubt, mit die- sem System dem sich abzeichnenden Strukturwandel innerhalb der Ärzte- schaft Rechnung zu tragen.

Seitens der deutschen Delega- tion, die ein vergleichbares Netzwerk für Ende 1996 ankündigte, wurde the- senhaft auf berufspolitische Implika- tionen solcher Netzwerke hingewie- sen. Wettbewerbsregulative werden berufsrechtlich nur noch schwer durchzusetzen sein, in der Weiter- und Fortbildung werden vermehrt „virtu- elle Konferenzen“ Bedeutung erlan- gen, die Qualität ärztlicher Leistung kann durch den unmittelbaren Erfah- rungsaustausch unter Ärzten gesi- chert und gefördert werden, schließ- lich wird im Arzt-Patienten-Kontakt Ferndiagnostik/Fernbehandlung ei- nen größeren Raum einnehmen.

Der luxemburgische Delegierte forderte Regelungen zur Verwendung und zum Schutz der in die Netzwerke eingegebenen Daten, da nun sowohl von einem „gläsernen Patienten“ als auch von einem „gläsernen Arzt“ aus- zugehen sei. Er wies darauf hin, daß gegenwärtig Patienten ins Netz einge- gebene Daten auch Dritten, zum Bei- spiel Krankenkassen, zur Verwen- dung überlassen können. Österreichi- sche Delegierte warfen die Frage auf, ob die sich abzeichnende Änderung der Arzt-Patienten-Beziehung tat- sächlich in dieser Form gewollt sei und wer die Investitionskosten für die notwendige Hardware trage. Ihre Höhe wurde von dem luxemburgi- schen Delegierten mit sechs bis acht Prozent des Krankenkassenbudgets veranschlagt. Unwidersprochen blieb die Feststellung, daß die Information der Patienten dank Internet immer besser wird, der Arzt mit diesem Wis- sensstand Schritt halten muß.

Die bekannten hohen Preise für alle Verbrauchsgüter in der Schweiz werden nach Mitteilung der FMH durch aufwendige, teure Distribu- tionskanäle mitverursacht. Um hier vermutete Wirtschaftsreserven zugun- sten der ökonomischen Situation der Ärzte zu erschließen, hat die FMH die

Gründung der „Allgemeinen Ein- kaufszentrale der Schweizer Ärzte“

(AESA) angeregt, die ihren Mitglie- dern Dienstleistungen und Verbrauchs- güter preiswert anbieten soll. Bei der AESA handelt es sich um eine Aktien- gesellschaft schweizerischen Rechts, deren Anteile zu 51 Prozent von einer professionellen Handelsfirma gehalten werden. Die FMH, neben anderen ärzt- lichen Verbänden beteiligt, besitzt an den Anteilen eine Sperrminorität. Der Vorstand der AESA führt das operati- ve Geschäft unabhängig. Die zu erwirt- schaftende Rendite soll ein Prozent über dem jeweiligen Hypothekenzins liegen. Darüber hinausgehende Ge- winne sind zur Preissenkung für die an- gebotenen Güter zu verwenden.

Einkaufszentrale für Ärzte:

Zehn Prozent Marktanteil

Die AESA, 1995 gegründet, hat inzwischen zehn Prozent Marktanteil bei den niedergelassenen Ärzten er- reicht, die in zunehmender Zahl eben- so wie kleinere Krankenhäuser ihren Bedarf mit Hilfe dieser Einkaufsgesell- schaft decken. Die Gesellschaft bietet ihre Güter zu Nettopreisen ohne Ra- battsysteme und ohne Bonus am Jah- resende an. Die Bruttomarge beträgt, je nach Sektor, 5 bis 30 Prozent ge- genüber Zahlen von 60 bis 80 Prozent beim üblichen Sanitätshandel. Die AESA beliefert Ärzte ausschließlich aufgrund eingegangener Bestellungen, die anhand eines Kataloges vorgenom- men werden können. Der Vertrieb er- folgt nach dem Prinzip des Versand- handels. Die AESA, die zunächst ein- fache Verbrauchsgüter, zum Beispiel Einmalhandschuhe, Tupfer oder Rea- genziensätze vertrieben hat, erweitert ihr Angebotsspektrum inzwischen auf kleinere Geräte und beabsichtigt, auch Großgeräte einzubeziehen.

Der Versuch, zugunsten der Ärz- te Marktgesetze in die Beschaffung von Verbrauchsmaterialien einzu- führen, hat erste Erfolge zu verzeich- nen: Die AESA kann ihre Produkte um 30 bis 40 Prozent niedriger anbie- ten als der übliche Sanitätshandel. Die Hersteller sind grundsätzlich zur Ko- operation mit der AESA bereit, so daß auch die Möglichkeit erwogen werden kann, „No-name-Produkte“

in den Vertrieb aufzunehmen. Der Fachhandel, den die Hersteller ihrer- seits selbstverständlich nicht vernach- lässigen dürfen, zeigt gegenüber der ärztlichen Einkaufsgesellschaft deut- liche Zurückhaltung. Mit Hilfe ko- operationswilliger Hersteller konnte die AESA inzwischen eine Logistik aufbauen, die eine Belieferung inner- halb der beim sonstigen Sanitätshan- del üblichen Fristen sicherstellt.

Das System „niedrige Einkaufs- preise, niedrige Infrastrukturpreise“

verdient auch deswegen besondere Beachtung, weil im Rahmen einer Än- derung der Vergütung ärztlicher Lei- stungen ärztliche Tätigkeit und techni- sche Kosten gesondert honoriert wer- den sollen, die Notwendigkeit einer Senkung der Verbrauchskosten also auf der Hand liegt. Wenn auch die AESA keine Beratung ihrer Kunden zum Beispiel durch Vertreter durch- führt, kann sie dennoch durch Aus- wahl der angebotenen Produkte auf dem Verbrauchssektor zur Sicherung der Qualität ärztlicher Leistungen bei- tragen. Die mit großem Interesse auf- genommene Darstellung der Ein- kaufsorganisation der Schweizer Ärz- te dürfte die Vertreter öffentlich- rechtlich verfaßter Ärzteorganisatio- nen gewiß anregen zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen sie in ihren Ländern ähnliche Strukturen schaffen können.

Zusammenschlüsse

Beim Thema „Zusammenschlüs- se von Ärzten in freier Praxis“ traten erhebliche rechtliche Unterschiede im deutschsprachigen Europa zutage:

trotz der hohen, von Ausländern ge- legentlich kritisierten Regelungsdich- te sind solche Zusammenschlüsse in der Bundesrepublik Deutschland möglich, in Österreich mußte ihnen erst eine Entscheidung des Verfas- sungsgerichtes den Weg ebnen, in Südtirol ist die gemeinsame Berufs- ausübung von Ärzten seit langer Zeit üblich, in der Schweiz bestehen über- haupt keine rechtlichen Schwierig- keiten beim Zusammenschluß von Ärzten zu gemeinsamer Praxisaus- übung – hier genügt die Gründung ei- ner einfachen Gesellschaft schweize- rischen Rechts. E. D.

A-2026 (40) Deutsches Ärzteblatt 93, Heft 31–32, 5. August 1996

T H E M E N D E R Z E I T BLICK INS AUSLAND

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