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Abgelehnt Antwort des Regierungsrates Allgemeine Bemerkungen Die EU hat die Verfütterung von Speiseabfällen ab dem Jahr 2002 verboten, wobei für Deutschland und Österreich bis 31

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I 273/2006 VOL 25. April 2007 VOL C

Interpellation

0717 von Siebenthal, Gstaad (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 29.11.2006

Wohin mit den Speiseabfällen?

In bernischen Betriebsküchen fallen pro Jahr rund 18’500 Tonnen biogene Abfälle an. Bei der Entsorgung dieser Küchenabfälle spielt die Verwertung als Tierfutter nach wie vor eine bedeutende Rolle, indem rund 45 Prozent der anfallenden Menge über diesen Pfad verwertet werden. Diese ökonomisch und ökologisch sinnvolle Verwertung ist nun in Frage gestellt, da im EU-Raum ab 1. November 2006 ein vollständiges Verfütterungsverbot gilt, das von der Schweiz auf Grund der Staatsverträge ebenfalls einzuhalten wäre, sofern nicht noch eine Sonderregelung ausgehandelt werden kann. Begründet wird dieses Verbot mit der Gefahr von möglichen Seuchenausbrüchen bei unsachgemässer Aufbereitung der Speiseabfälle. Die Schweiz hat aus diesem Grund 1994 und 2003 die Anforderungen an die Betriebe erhöht, welche solche Abfälle als Schweinefutter verwenden.

Ist der Regierungsrat ebenfalls der Ansicht, dass die ökologisch und ökonomisch sinnvolle Verwertung von biogenen Abfällen als Schweinefutter auch in Zukunft möglich sein soll?

Welche Bedingungen müssten nach Ansicht des Regierungsrates erfüllt sein, damit dieser Entsorgungspfad auch weiterhin genutzt werden kann?

Welche anderen Entsorgungsmöglichkeiten sieht der Regierungsrat, falls auf ein Verfütterungsverbot von Speiseabfällen in Kraft tritt?

Welche Kosten würden aus diesen anderen Entsorgungswegen erwachsen?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 25.01.2007

Antwort des Regierungsrates Allgemeine Bemerkungen

Die EU hat die Verfütterung von Speiseabfällen ab dem Jahr 2002 verboten, wobei für Deutschland und Österreich bis 31. Oktober 2006 eine Ausnahmebewilligung galt. Grund für dieses Verbot sind wiederholte Seuchenausbrüche in Europa (Maul- und Klauenseuche 2001 in Grossbritannien; jährliche Schweinepestfälle in verschiedenen Ländern), welche durch nicht korrekte Handhabung von Speiseabfällen bei der Verfütterung an Schweine verursacht wurden. Diese Seuchenausbrüche hatten grosse Einbussen in Landwirtschaft,

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Milch- und Fleischwirtschaft sowie Tourismus zur Folge und führten zu massiven Handelseinschränkungen.

Auch der Kanton Bern wurde 1993 mit verschiedenen Ausbrüchen von Schweinepest konfrontiert, welche auf eine ungenügende Behandlung der Abfälle zurückzuführen waren.

Die Schweiz hat deshalb ihrerseits 1994 und 2003 die Vorschriften verschärft und die Anforderungen an die Betriebe erhöht, welche Speisereste in der Schweinefütterung einsetzen.

Im Rahmen der Oberaufsicht führte das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) 2006 eine Risikoanalyse in 56 von 218 schweizweit bewilligten Betrieben durch. Die Auswertung ergab, dass bloss 36% dieser Betriebe als den Vorschriften entsprechend eingestuft werden konnten. In den übrigen Betrieben wurde die Wahrscheinlichkeit, dass an Nutztiere ungenügend verarbeitete Speiseabfälle verfüttert werden können, als hoch eingestuft.

Gestützt auf die Auswertung dieser Risikoanalyse sieht das BVET vor, die Verfütterung von Speiseabfällen weiterhin zuzulassen, aber unter nochmals stark erhöhten Sicherheitsvorschriften. Unter anderem ist eine vollständige bauliche, betriebliche und personelle Trennung zwischen Aufbereitungsanlage und Stallungen vorgesehen.

Das BVET hat dem Verband der Lebensmittelrecycler kürzlich ein entsprechendes Positionspapier zur Verwertung von Küchen- und Speiseresten in der Schweiz zur Stellungnahme unterbreitet. Anschliessend wird der Bundesrat definitiv über die Verschärfung der Sicherheitsmassnahmen entscheiden.

Zu den konkreten Fragen in der Interpellation äussert sich der Regierungsrat wie folgt:

Frage 1

Sofern die Vorschriften so eingehalten werden, dass Seuchenausbrüche verhindert werden können, erachtet der Regierungsrat die Verwertung von biogenen Abfällen als Schweinefutter nach wie vor als ökologisch sinnvoll. Ob dieser Verwertungsweg unter den zu erwartenden, stark erhöhten betrieblichen Anforderungen auch unter ökonomischen Gesichtspunkten lohnend sein wird, kann nach jetzigem Wissensstand nicht schlüssig beurteilt werden.

Frage 2

Ob dieser Entsorgungsweg weiterhin genutzt werden kann, hängt in erster Linie davon ab, ob das Bundesrecht die Verfütterung von Speiseabfällen weiterhin zulässt. Solange dies der Fall ist, gibt das Bundesrecht gleichzeitig die Rahmenbedingungen vor, welche eingehalten werden müssen. Die mit strengen Vorschriften bezweckte Verhinderung von Seuchenausbrüchen kommt insbesondere auch der Landwirtschaft zugute. Falls dieses Ziel mittels einer Verschärfung der Sicherheitsvorschriften erreicht werden kann, ist nach Ansicht des Regierungsrates ein Verbot für die Verfütterung von Speiseabfällen an Schweine im Moment nicht notwendig.

Frage 3

Es bestehen bereits heute alternative Entsorgungsmöglichkeiten. Diese stünden auch bei einem Verfütterungsverbot zur Verfügung: Der Transport und die Behandlung in Vergärungs- oder Abwasserreinigungsanlagen. Auch diese Entsorgungswege bedürfen analog zur Verwertung von Speiseabfällen als Futtermittel einer Sammellogistik. Andere

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Entsorgungswege, welche die Anforderungen an eine einwandfreie, seuchensichere Hygienisierung der Abfälle erfüllen, bestehen nach heutigem Wissensstand nicht.

Frage 4

Entsorger, welche Speiseabfälle via Verfütterung in einem lokalen Schweinebetrieb verwerten, verlangen für Sammlung und Transport CHF 150.- pro Tonne. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Kosten bei der Entsorgung in zentralen Vergärungsanlagen geringfügig erhöhen werden, da tendenziell längere Transportwege gefahren werden müssen. Hinzu kommen hier noch die Kosten für die Aufbereitung und Verwertung, welche zurzeit in Abwasserreinigungs- und industriellen Vergärungsanlagen CHF 50.- bis 150.- betragen. Eine verlässliche Prognose zur künftigen Entwicklung dieser Entsorgungskosten ist im jetzigen Zeitpunkt allerdings kaum möglich; diese werden massgeblich durch die weitere Entwicklung der industriellen Bewirtschaftung von Biomasse sowie der Marktentwicklung im (Bio-)Energiebereich bestimmt.

An den Grossen Rat

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