A2656 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 105⏐⏐Heft 49⏐⏐5. Dezember 2008
B R I E F E
ne Absicherung eingelassen . . . Das Verhalten mancher Banken mit dem anvertrauten Geld ihrer Kunden ist teilweise grob verantwortungslos, um nicht noch einen schlimmeren Begriff zu gebrauchen, die Zeche muss bei deren Hasardspiel am Schluss der Bürger bezahlen. Wer garantiert, dass wir nicht einen tota- len Währungsverfall wie 1948 be- kommen, bloß diesmal weltweit, und das alles letztlich wegen ein paar geldgierigen Banker . . .
Dr. Peter Pohle,Weinstraße 9, 74336 Brackenheim
Vertrauen verspielt
Herr Stüwe versucht in seinem Leit- artikel, jene Ärzte zu beruhigen, die sich angesichts der derzeitigen Fi- nanzkrise Sorgen um ihre Alterssi- cherung machen. Er wirbt um jenes Vertrauen, das die ärztlichen Versor- gungswerke mit ihrer Informations- politik längst verspielt haben. Bei- spiel Bayerische Ärzteversorgung:
Bis Anfang der 90er-Jahre stiegen die durchschnittlichen Beitragsein- nahmen je Mitglied sowie die durch- schnittlichen Eingangs- und Be- standsrenten kontinuierlich an. Die entsprechenden Zahlen wurden von der Bayerischen Ärzteversorgung re- gelmäßig veröffentlicht und ausführ- lich kommentiert. Zwischen 1994 und 1996 kam es plötzlich zu einem massiven Einbruch in der Höhe der neu eingewiesenen Ruhegelder. Da- nach erfolgte keine Veröffentlichung mehr . . . Wenn Zahlen, die über Jah- re veröffentlicht wurden, plötzlich zur Geheimsache erklärt werden, dann müssen sie sehr schlecht sein . . . Warum scheuen die 18 ärzt- lichen Versorgungswerke das Ran- king untereinander? Die Frage ist doch von hohem Interesse: Ein Bei- tragszahler zahlte 35 Jahre den je-
weiligen Höchstbeitrag zur Ange- stelltenversicherung in seine Ärzte- versorgung ein und ging am 1. Janu- ar 2008 mit 65 Jahren in Rente. Wel- ches Versorgungswerk zahlt auf die- ser Grundlage die höchste, welches die niedrigste Rente? Die Verwal- tungsausschüsse können sich über die Gesetzmäßigkeiten der Versiche- rungsmathematik angesichts gestie- gener Lebenserwartung nicht hin- wegsetzen. Sie haben Bankenkrisen sowie Einbrüche am Aktien- und Im- mobilienmarkt nicht zu verantwor- ten. Sie können aber das Vertrauen in die ärztlichen Versorgungswerke stärken, indem sie nur solche Ge- schäftsberichte genehmigen, die um- fassend, transparent und nachvoll- ziehbar sind. Alles andere ist für die Glaubwürdigkeit fatal. Man darf sich dann nicht wundern, wenn die frei- willigen Mehrzahlungen mit 3,2 Pro- zent des gesamten Beitragsaufkom- mens (Bayerische Ärzteversorgung 2003) vernachlässigbar gering sind.
Dr. med. Bernhard Link,Im Markthof 7, 63776 Mömbris
Sehr informativ
Dem Chefredakteur Heinz Stüwe ist zu danken, dass er klarstellt, unsere Renten seien sicher, auch „wenn der gesamte Finanzsektor auf die Inten- sivstation kommt“. Die sehr infor- mative Seite eins bringt aber auch ei- nen sonst fernliegenden Gedanken ins Blickfeld: Obschon nur ca. 17 Prozent der etwa 100 Milliarden Eu- ro Vermögensanlagen aller berufs- ständischen Versorgungswerke in Aktien investiert sind, also immerhin 17 Milliarden, ist es vielleicht jetzt an der Zeit, genauer nach den Krite- rien dieser Anlagen zu fragen, insbe- sondere unter ethischen Gesichts- punkten. Hier sollte doch unser ärzt- liches Ethos auch gelten. Und wenn dem so ist, müssten wohl diese Milli- arden am ehesten im Bereich von Nachhaltigkeitsfonds angelegt sein.
Trifft das zu? Oder wird auch in un- serem Stand nur nach Rendite ge- fragt? – Wie sich jetzt zeigt, haben in der ganzen Finanzmisere gerade die ethisch gut vertretbaren Anlagen sehr wenig gelitten. Sollte das DÄ dieser Frage mal tiefer auf den Grund ge- hen? Da könnten sich auch für das
private Verhalten Konsequenzen er- geben.
Dr. med. Wieland Walther,
Albert-Schweitzer-Straße 7 a, 79199 Kirchzarten
ETHIK-KOMMISSION
Ob Prüfer für die Durchführung klini- scher Studien sich schulen lassen sol- len, wird kontrovers diskutiert (DÄ 43/
2008: Leserbrief
„Aus Erfahrung“ von Guido Grass et al.).
Kosten nicht unerheblich
Die 12. Novelle des AMG stellt medi- zinische Ethik-Kommissionen bei kli- nischen Studien vor die Aufgabe, die Qualifikation der „Prüfer“ beurteilen zu müssen. Während der Gesetzestext keine näheren Angaben dazu enthält, wann ein Prüfer als qualifiziert zu gel- ten hat, wird von interessierter Seite dafür plädiert, den Besuch mehrtägi- ger Schulungsveranstaltungen zur Voraussetzung zu erheben. So werben Grass und Koautoren in ihrem Leser- brief zum Artikel „Arbeitskreis medi- zinischer Ethik-Kommissionen: Schu- lung für Prüfärzte in der Diskussion“
intensiv für mehrtägige Prüfarztschu- lungen, speziell für Schulungen nach dem von ihrem KKS-Netzwerk ange- botenen 16-stündigen Curriculum, da mit deren Besuch dem Prinzip des „ni- hil nocere“ Genüge getan werde. „Ni- hil nocere“ ist sicher ein sehr wichti- ges, aber vielleicht nicht das einzige zu beachtende Prinzip. „Cui bono“, darf sich der Leser auch fragen und beim Streifzug über die Homepages der Institutionen des KKS-Netzwerks feststellen, dass diese externen Teil- nehmern für den Besuch der Kurse im Mittel gut 500 Euro berechnen – bei künftig eventuell verpflichtender Be- schlusslage der Ethik-Kommissionen eine nicht gerade unerhebliche Erlös- quelle, für die es sich in wirtschaftlich schwieriger Zeit auch unabhängig von allen unbestrittenen Überlegungen zum Probandenschutz zu streiten loh- nen könnte . . .
Literatur bei dem Verfasser
Prof. Dr. Stefan Bielack,Klinikum Stuttgart, Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin – Olgahospital, Pädiatrie 5, Bismarckstraße 8 70176 Stuttgart
Die Redaktion veröffentlicht keine ihr anonym zugehenden Zuschriften, auch keine Briefe mit fingierten Adressen. Alle Leserbriefe werden vielmehr mit vollem Namen und voller Anschrift gebracht. Nur in besonderen Fällen können Briefe ohne Namensnennung publiziert werden – aber nur dann, wenn der Redaktion bekannt ist, wer geschrieben hat. DÄ