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Allgemeines KfW Effizienzhaus 55

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Academic year: 2022

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Bauleistungsbeschreibung 9 WE Pampow Am Perlberg

Allgemeines KfW Effizienzhaus 55

S&T= S&T Immobilien GmbH

BGB= Bürgerliches Gesetzbuch

Die Leistungsbeschreibung ist Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung. Sie bezieht sich auf die Grundausstattung und gilt sinngemäß für alle Wohnungen, soweit nichts anderes vereinbart wird. In den Preisen, auch in den Richtpreisen, ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von z. Zt. 19% enthalten. Durch

Mehrwertsteueränderungen bedingte Mehrkosten sind vom Käufer zu tragen.

Grundlagen der Planung und Ausführung:

- Das Gebäude wird nach den Vorgaben und Richtlinien für KfW- Effizienzhäuser 55 geplant und errichtet

- Allgemein anerkannte Regeln der Technik, gültige DIN-Normen sowie Herstellerrichtlinien

- Gültige Energieeinsparverordnung (EnEV)

- Beachtung der Anforderungen des Schallschutzes im Gebäudeinneren (Wohnungstrennwände, Treppenhauswände, Außenwände)

Für die Ausführungen der Leistungen wird das BGB zugrunde gelegt. Das BGB gilt ebenfalls als vereinbart, sofern keine anderen Regelungen getroffen werden.

Abweichungen von der Baubeschreibung sind in jedem Fall schriftlich zu vereinbaren. Dadurch entstehende Mehr- oder Minderkosten sind nach Vertragsabschluss getrennt mit der S&T abzurechnen.

Änderungen und Eigenleistungen nach Vertragsabschluss sind generell bei der S&T schriftlich anzufragen und bei positivem Bescheid gesondert zu

vereinbaren. Änderungen und Eigenleistungen können nur bei rechtzeitiger schriftlicher Beauftragung berücksichtigt werden.

Änderungen während der Bauzeit sind grundsätzlich nur mit der S&T zu vereinbaren und abzustimmen.

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Gewährleistungspflichtig ist die S&T, die Gewährleistung erfolgt nach BGB. Die Gewährleistung beträgt 5 Jahre nach der Wohnungsübergabe mit dem

Übergabe-/ Übernahmeprotokoll. Ausgenommen hiervon sind Eigenleistung des Käufers. Die Gewährleistung entfällt ganz oder teilweise, wenn der Käufer, oder von ihm beauftragte Personen, Veränderungen an den erstellten und vereinbarten Leistungen vornimmt oder diese duldet.

Alle eingezeichneten Möblierungen sind nur als Anregung zu werten und nicht verbindlich. Aus Angaben in Plänen und Angaben für den Bauantrag,

einschließlich aller dazu erforderlichen Unterlagen, können keine Ansprüche des Käufers hergeleitet werden. Maßgeblich sind ausschließlich die

Leistungsbeschreibung und die vertragliche Vereinbarung. Jeder Wohnung ist eine Küchenplanung zu Grunde gelegt. Auf dieser basieren alle Ver- und Entsorgungsleitungen, sowie elektrische Anschlüsse. Abweichung führen zu zusätzlichen Kosten.

Die S&T hat das Recht, die von ihr erstellten Wohnungen, vor Übergabe an den Käufer, besichtigen zu lassen.

Die Wohnungsübergabe erfolgt nach gemeinsamer Begehung und anhand eines Übergabe-/ Übernahmeprotokolls. Festgestellte Mängel werden in

entsprechender Frist beseitigt. Bautechnische Änderungen und Abweichungen von den angegebenen Materialien bei gleichwertigem Ersatz bleiben der S&T vorbehalten. Falls durch behördliche Auflagen oder Entscheidungen

Auswirkungen auf Statik und sonstige Grundlagen resultieren, sind ggf.

entstehende Mehraufwendungen gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

Die S&T schließt eine Bauwesenversicherung bis zur Übernahme/ Übergabe der Wohnungen ab.

Bau- und Leistungsbeschreibung

- Das Bauwerk wird nach den Bedingungen und Vorschriften als KfW 55 Haus erstellt, es besteht aus 2 Vollgeschossen und einem Dachgeschoß - Die Zufahrt und Parkplatzflächen werden gepflastert. Die Stellplätze

werden markiert

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- Es entstehen Carports und nicht überdachte Stellplätze

Seite 3 -3-

- Das EG erhält vier 3- Raumwohnungen mit ca. 80- 92 m²

- Im 1.OG, in Verbindung mit dem Dachgeschoß, werden 5 Mansardenwohnungen mit ca. 110 – 140 m² Wohnfläche zzgl.

Balkonen entstehen

- Alle Wohnungen werden barrierefrei, auch zu den Balkonen mit flacher Schwelle. In den Wohnungen 2.1 und 2.5 ist im 2. OG keine flache Schwelle zu den Balkonen möglich. Alle Türen im EG (außer

Abstellräume) 1,00 m breit, die Bäder erhalten bodengleiche walk in Duschen 1,00x0,90m. Die WG 1.3 wird für eine Rollstuhlnutzung vorbereitet und erhält bei Bedarf keine Duschabtrennung

- Die Außenwände werden aus Porenbeton hergestellt und erhalten einen Außenputz mit Farbanstrich. Wir verzichten bewusst auf den Einsatz von Styropor als Fassadendämmung

- Alle Wohnungstrennwände werden in 24 cm dicken

Betonelementwänden mit Ortbetonergänzung montiert. Alle Decken werden aus Betonelementdecken mit Ortbetonergänzung hergetellt - Die Wohnungsinnenwände werden als gemauerte Kalksandsteinwände

mit Gipsputz oder in Ständerwerk mit Gipskarton (1 lagig beplankt) hergestellt

- Das Dach ist ein Satteldach mit Dachsteineindeckung - In jeder Wohnung befindet sich ein Abstellraum

- Alle EG-Wohnungen haben eine gepflasterte Terrasse ca. 3,50x1,50m in Abstimmung mit der S&T kann diese vergrößert werden

- Jede Wohnung, ab dem 1.OG, erhält einen Balkon als Betonfertigteil und Geländer, die thermische Trennung erfolgt durch hochwertige Schöck- Isokörbe, die Wohnungen 2.1 und 2.5 herhalten auch im 2.POG einen entsprechenden Balkon

- Alle Fenster (UW Wert 0,9 W/m²K) bestehen aus Qualitätskunststoff und erhalten eine 3-fach-Verglasung (UG =0,6 W/m²K) mit elektrischem, Aufsatzrollladen. Die Bedienung erfolgt über Schalter, gegen Aufpreis mit einer Funkfernbedienung. Jede Wohnung erhält ein Fenster mit Austritt auf den Balkon oder Terrasse mit einer flachen Schwelle. Fenster ohne

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Austritt erhalten ein festes Unterlicht inkl. Brüstungsverglasung. Die Fensterfarbe ist auf der Innenseite weiß, außen grau, äußere

Fensterbänke aus beschichtetem Aluminium in Fensterfarbe

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- Das Treppenhaus wird aus Betonfertigteilen hergestellt

- Durch die massive Bauweise mit Stahlbetonfertigteilen und dem fugenfreien Erstellen der Wohnungstrennwände, wird ein erhöhter Schallschutz erreicht

- Im Außenbereich entstehen 15 PKW-Stellplätze, davon 9 mit Carport, diese werden inkl. der Zufahrt grau gepflastert bzw. mit

Rasengittersteinen ausgelegt, die Carports werden aus Holz hergestellt - Ausstattung: Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro siehe Beschreibung

WIBAU/ Wohnungsbauleistungsbeschreibung

- Die Dachentwässerung wird entsprechend der Fachplanung über ein Rinnensystem und Fallrohren in Titan-Zink-Ausführung realisiert. Die Balkonentwässerung erfolgt über ein LORO -System, welches an die Dachentwässerung angeschlossen wird. Das Regenwasser wird unterirdisch abgeleitet und zur Versickerung geführt

- Im Eingangsbereich befindet sich der Hausanschlussraum

- Alle Wände in den Wohnungen sind für Malerarbeiten vorbereitet - Die Bäder erhalten einen Fußbodenbelag aus Fliesen (60,00 €/m² darin

enthalten sind 25,00 €/m² Material), die Duschen sind im Bereich der Glasabtrennung gefliest, Fliesenspiegel im Bereich des Waschbeckens und WC werden bis 1,20 m hoch gefliest, ca. 1m², Fliesenformat 30x30 cm, 30x60 cm, die Kanten der Fliesen zum Putz werden mit Maleracryl versiegelt, die Fliesen können in einem von der S&T festgelegten Fliesenzentrum bemustert werden. Eine Vorauswahl erfolgt durch die S&T

- als Estrich wird ein „schwimmender“ Zementestrich als Heizestrich auf Wärme- bzw. Trittschalldämmung eingebaut

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- die Treppenhauswände und -decken erhalten eine fertige

schalungsglatte Betonoberfläche, die Treppen sind in glatten Beton oberflächenfertig

Hinweis zur Energieeinsparungsverordnung (EnEV)

Neben vielen anderen Faktoren, die Auswirkung auf die Gesamtenergiebilanz eines Hauses haben, regelt die EnEV vor allem auch die Dichtigkeit eines Gebäudes, also die Vermeidung von Wärmeverlusten an Anschlussstellen verschiedener Konstruktionselementen. Bei der nach EnEV erforderlichen Seite 5

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faktisch hermetischen Gebäudedichtigkeit, wird damit auch ein selbstständiger Luftaustausch in das Gebäude und aus dem Gebäude verhindert, was

automatisch die Austrocknung des Baukörpers verzögert und in Folge ein verstärktes Risiko von feuchtigkeitsbedingter Schimmelbildung, vor allem im ersten Jahr nach Bezug ergibt. Eine Gewährleistung dafür gilt als ausgeschlossen, da solche eventuellen Folgen der Einhaltung bestehender Vorschriften geschuldet sind und auch ohne weiteres wirksam vermieden werden können, indem nach Fertigstellung und Bezug konsequent auf eine ausreichende Lüftung der Wohnung und einer Hinterlüftung von Mobiliar geachtet wird.

Änderungen im Sinne des technischen Fortschritts behält sich die S&T vor.

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