• Keine Ergebnisse gefunden

Flächendeckendes Impfnetzwerk geht in Vollbetrieb Auftakt in Weilheim

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Flächendeckendes Impfnetzwerk geht in Vollbetrieb Auftakt in Weilheim"

Copied!
14
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Do nnersta g, 9. De ze mber 2021 E inz elpr eis 0,5 5 N r. 4 9 5 0. Ja hrg

Seit Montag, 6. Dezember 2021, werden im Landkreis Esslingen flächendeckend mobile Impfangebote gemacht. Dazu sind insgesamt zehn mobile Impfteams im Ein- satz. Der Landkreis Esslingen hatte gemeinsam mit Kommunen und dem Malteser Hilfsdienst ein Konzept für ein flächendeckendes Impfnetzwerk erarbeitet, das jetzt in Vollbetrieb ging.

Die Teams wurden von den Maltesern, dem Deutschen Roten Kreuz und der Johanniter Unfallhilfe besetzt, die so nun im Kreisgebiet im Einsatz sind.

In Weilheim in der Limburghalle wird bis auf Weiteres jeden Montag von 13 bis 18 Uhr geimpft.

Weitere Hinweise zu Impfstationen und Terminen finden Sie hier im Mitteilungsblatt.

Onlineanmeldungen zu Impfungen sind auf den Hompage-Seiten wie folgt möglich:

• Malteser-neckar-alb.de

• Landkreis-esslingen.de

Alle Impforte können auch ohne Termin besucht werden.

(2)

Apothekendienste

Donnerstag, 9. Dezember, Mörike-Apotheke, Nürtingen,

Kirchheimer Straße 7 07022 31412

Freitag, 10. Dezember, Eberhard-Apotheke, Notzingen,

Wellinger Straße 1 07021 45351

Samstag, 11. Dezember, Stadt-Apotheke in der Praxisklinik, Nürtingen, Bahnhofstraße 5 07022 9094455 Sonntag, 12. Dezember, Rauner-Apotheke, Kirchheim,

Tannenbergstraße 40 07021 52101

Montag, 13. Dezember, Sulzburg-Apotheke, Unterlenningen,

Kirchheimer Straße 45/1 07026 81158

Dienstag, 14. Dezember, Pinguin-Apotheke im NANZ-Center, Kirchheim, Stuttgarter Straße 1 07021 8046171 Mittwoch, 15. Dezember, Central-Apotheke, Wernau,

Kirchheimer Straße 98 07153 31719

Die Notdienstbereitschaft beginnt um 8.30 Uhr und endet um 8.30 Uhr am Folgetag. Außerhalb der Ladenschlusszeiten ist eine gesetzliche Notdienstgebühr von 2,50 zu entrichten.

Störungsdienste

Abwasser Weilheim: 744668 (Kläranlage), Abwasser Holzmaden/

Ohmden: Gruppenklärwerk Wendlingen, 07024 4055-0 Straßenbeleuchtung Weilheim, 106-161,

www.weilheim-teck.de/strassenbeleuchtung-melden Straßenbeleuchtung Holzmaden, 90001-15 Straßenbeleuchtung Ohmden, 9510-13

Wasser Weilheim: EVF (Energieversorgung Filstal), 0800 6101-767 Wasser Holzmaden/Ohmden: Landeswasserversorgung,

07345 96382120

Strom: Netze BW GmbH, 0800 3629-477 Gas: Netze BW GmbH, 0800 3629-447

Rettungsdienst, Notarzt,

Feuerwehr Notruf: 112

Polizei Notruf: 110

Krankentransporte 19222

Notfallpraxis im Kreiskrankenhaus Nürtingen

116117, Auf dem Säer 1

Werktag: Montag bis Donnerstag 19 bis 7 Uhr des Folgetages Wochenende: Freitag bis Montag 19 bis 7 Uhr

Feiertag: vor gesetzlichen Feier tagen 19 Uhr bis 7 Uhr am Folgewerktag

Notfallpraxis im Kreiskrankenhaus Kirchheim

116117, Eugenstraße 3

Wochenende: Freitag 19 Uhr bis Montag 8 Uhr Feiertag: vor gesetzlichen Feier tagen 19 Uhr

bis 8 Uhr am Folgewerktag

In der übrigen Zeit wenden Sie sich bitte in dringenden Not fällen an Ihren Hausarzt.

Notfallpraxis Kinder/Jugendliche 116 117 Hals-Nasen-Ohren-Arzt 116 117

Augenarzt 116 117

Zahnarzt 0711 7877755

Hausmüllabfuhr

Weilheim 2 2-wöchig Donnerstag, 9. Dezember

4-wöchig

Donnerstag, 9. Dezember

4-wöchig

Donnerstag, 9. Dezember

Gelber Sack

Weilheim 1 Montag, 20. Dezember Weilheim 2 Montag, 20. Dezember

Hepsisau Dienstag, 21. Dezember Montag, 20. Dezember

Biotonne

Weilheim 1 Donnerstag, 16. Dezember Donnerstag, 30. Dezember Weilheim 2 Donnerstag, 16. Dezember

Donnerstag, 30. Dezember Donnerstag, 16. Dezember Donnerstag, 16. Dezember

Papiertonne

Weilheim 1 Freitag, 17. Dezember

Weilheim 2 Freitag, 17. Dezember Montag, 13. Dezember

Alteisensammlung

Alteisensammlung jeden 1. Freitag im Monat von 19.00 bis 21 Uhr Schützenhaus Holzmaden

Altpapiersammlung

DLRG:Samstag, 12. März 2022 Schützengilde:

Samstag, 11. Dezember DLRG:

Samstag, 12. März 2022

Altpapieranlieferung

Samstag, 11. Dezember, 9.00 – 13.00 Uhr Parkplatz Tennisanlage, Kirchheimer

Straße, Einfahrt gegenüber Sofienstraße! Samstag, 9.30 – 11.00 Uhr, Wertstoffhof, Kirchheimer Straße

Wertstoffe

Recyclinghof Carl-Benz-Straße, Weilheim

Freitag 16.00 – 18.00 Uhr Samstag 9.30 – 12.30 Uhr

Wertstoffhof Holzmaden, Kirchheimer Straße, Kork tonne, Ausgabe „Gelbe Säcke“

Samstag 9.30 – 11.00 Uhr

Recyclinghof

Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr Samstag 9.00 – 15.00 Uhr

Grünschnitt

Deponie Grün dener Wasen (nur Anliefe- rung von verholztem Grünschnitt) Freitag 14.00 – 17.00 Uhr Samstag 10.30 – 13.30 Uhr

Grünabfallsammelplatz Ohmden, Straße nach Zell (nur ver holzter Grünschnitt) Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr Samstag 9.00 – 15.00 Uhr

Grünabfallsammelplatz Ohmden, Straße nach Zell (nur ver holzter Grünschnitt) Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr Samstag 9.00 – 15.00 Uhr

(3)

Weilheim

Dienstag, 14. Dezember

• Öffentliche Sitzung des Gemeinderats um 19 Uhr in der Limburghalle

Holzmaden

Samstag, 11. Dezember

• Schützengilde, Altpapiersammlung Montag, 13. Dezember

• Gemeinderatssitzung

Ohmden

Montag, 13. Dezember

• Gemeinderatsitzung, Gemeindehalle

Impressum:

Das Mitteilungsblatt für die Stadt Weilheim an der Teck, die Gemeinde Holzmaden und die Gemeinde Ohmden erscheint einmal wöchent- lich donnerstags. Herausgeber ist die Stadt Weilheim an der Teck.

Verantwortlich für den gemeinsamen, den amtlichen und nichtamt- lichen Teil der Stadt Weilheim: Bürger meister Johannes Züfle, für den amtlichen und nichtamtlichen Teil der Gemeinde Holz maden: Bürger- meister Florian Schepp, für den amtlichen und nichtamtlichen Teil der Gemeinde Ohmden: Bürgermeisterin Barbara Born. Verantwortlich für den übrigen Teil: Ulrich Gottlieb, Druck und Verlag GO Verlag GmbH

& Co. KG, Kirchheim unter Teck, 07021 9750-0, Fax 07021 9750-33.

Sämtliche Text beiträge müssen bei den Bürgermeisterämtern aufge- geben werden. An zeigen können bei GO Verlag GmbH & Co. KG, 73230 Kirchheim unter Teck, Alleen straße 158, 07021 9750-19, Fax 07021 9750-33, E-Mail: anzeigen@teckbote.de, auf gegeben werden. Anzeigenannahmeschluss: montags 16 Uhr.

Für Anzeigen und Beilagen mit politischem Inhalt gelten be sondere Regelungen. Diese Anzeigen und Beilagen müssen einen örtlichen Bezug haben und sind grundsätzlich bei den Bürger meisterämtern aufzugeben. Annahmeschluss freitags.

Bezugspreise: Der Abonnementspreis bei Trägerzustellung beträgt 1,85 € pro Monat, bei Postzustellung 9,35 € (inkl. Porto anteil 7,50 €) pro Monat, der Einzelverkaufspreis pro Exemplar 0,55 €. Alle Bezugspreise enthalten 7 % Mehrwertsteuer. Das Bezugsgeld ist bei Barzahlung jähr- lich, bei Ab buchung halbjährlich im Voraus fällig.

Vertrieb: Bei Fragen zur Lieferung, Bezugsgeldberechnung oder bei Problemen mit der Zustellung wenden Sie sich bitte direkt an den Vertrieb. Sie erreichen ihn per 07021 9750-37 oder -38, per Fax 07021 9750-495 oder per E-Mail: vertrieb@go-kirchheim.de.

Abbestellungen sind jeweils schriftlich mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende möglich.

Erscheinungstermine des Mitteilungsblattes an Weihnachten und Silvester

Woche Erscheinungstermin Redaktionsschluss

51/2021 Donnerstag, 23. Dezember Dienstag, 21. Dezember, 7 Uhr 52/2021 kein Mitteilungsblatt

01/2022 Freitag, 7. Januar Dienstag, 4. Januar, 7 Uhr Wir bitten um Beachtung!

Corona-Schnelltestzentren

Testzentrum „Weilheim testet“ – Friseur velly Coiffure, Untere Grabenstraße 16 Terminbuchung online: www.weilheim-testet.de oder telefonisch: 07023 9439309 Bürgertestung DRK Weilheim

Jeden Samstag von 14 bis 16 Uhr in der Limburghalle.

Neu: Um lange Wartezeiten zu vermeiden und die Übermittlung des Testergebnisses auf die Luca- oder die Corona-Warn- App gewährleisten zu können, findet die Terminvergabe online unter www.drk-weilheim.de/schnelltest statt.

Grundsätzlich ist eine Testung nur möglich, wenn sich der Proband gesund fühlt und keine Krankheitssymptome wie Fieber, Husten, Geschmacksverlust etc. aufweist.

(4)

Inhaltsverzeichnis der Übersicht:

2: Maskenpflicht, 3G, 2G und 2G+

3: Weihnachtsmärkte | Private Treffen

4: Öffentliche Veranstaltungen | Öffentlicher Verkehr

5: Kultureinrichtungen | Religiöse Veranstaltungen | Beherbergung

6: Messen, Ausstellungen, Kongresse | Gastronomie, Vergnügungsstätten, Mensen, Cafeterien 7: Freizeiteinrichtungen | Körpernahe Dienstleistungen

8: Touristische Verkehre | Sport in Sportanlagen und Sportstätten 9: Sportveranstaltungen | Einzelhandel

10: Außerschuliche Bildung | Berufliche Fortbildung 11: Clubs, Diskotheken | Prostitutionsstätten

Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 1,5 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 250 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen bei 3G eine PCR-Testpflicht sowie Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 5 weitere Personen (siehe Ausnahmen).

Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 3,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 390 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen ein Teilnahme- und Zutrittsverbot (2G) sowie Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 1 weitere Person (siehe Ausnahmen).

Die Alarmstufe II wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 6,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 450 erreicht oder überschreitet. In der Alarmstufe II gilt in vielen Einrichtungen 2G+. Das bedeutet, dass geimpfte und genesene Personen, deren Impfung oder Positiv-Nachweis älter als 6 Monate ist, einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen müssen. Geboosterte Personen und solche, deren Grundimmunisierung oder Genesung weniger als 6 Monate her ist, sind von der zusätzlichen Testpflicht ausgenommen. Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, gilt 2G. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gelten Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 1 weitere Person (siehe Ausnahmen). Auf bestimmten öffentlichen Plätzen gilt ein Alkohol- und Böllerverbot.

Wenn ein Test-, Genesenen- oder Impfnachweis erforderlich ist, sind die Veranstalter*innen/Betreiber*innen/Dienstleister*innen/Anbieter*innen verpflichtet, diese zu kontrollieren. Sie müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen. Genesenen- und Impfnachweise müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App, geprüft werden.

» Basisstufe: Hospitalisierunginzidenz unter 1,5 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patient*innen belegt.

» Warnstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 1,5 oder ab 250 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten (AIB).

» Alarmstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 3,0 oder ab 390 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten.

» Alarmstufe II: Ab Hospitalisierunginzidenz von 6,0 oder ab 450 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten.

In Baden-Württemberg richten sich die Corona-Maßnahmen nach einem vierstufigen System, das sich an den Hospitalisierungen orientiert:

Corona-Regeln ab 4. Dezember 2021

Ausnahmen:

» Kinder bis einschließlich 5 Jahre.°

» Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind.°

» Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- / Beratungszentrums, einer auf der Grund schule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre.°

» Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.°°

» Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig).°°

» Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.°°

» Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt nur bis 10. Dezember 2021).°°

°Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken

°°Negativer Antigen-Test erforderlich 3G, PCR-Testpflicht und 2G

3G: Zutritt nur für getestete, geimpfte oder genesene Personen 3G+PCR: Zutritt nur für PCR-getestete, geimpfte oder genesene Personen

2G: Zutritt nur für geimpfte oder genesene Personen

Ausnahmen:

» Genesene/geimpfte Personen, die ihre Auffrischimpfung („Booster“) erhalten haben.

» Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisie- rung (letzte erforderliche Einzelimpfung liegt max. 6 Monate zurück).

» Genesene, deren Infektion max. 6 Monate zurück- liegt (Nachweis erforderlich).

» Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind.°

» Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonder pädagogischen Bildungs- /Beratungszentrums einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre.°

» Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.°°

» Personen, die sich aus medizinischen Gründe nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwen- dig).°°

» Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt.°°

» Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine

Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt nur bis 10. Dezember 2021).°°

2G+

Zutritt für geimpfte oder genesene Personen nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test, falls die Impfung oder Infektion länger als 6 Monate zurückliegt.

Ausnahmen:

» Kinder bis einschließlich 5 Jahre.

» Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Nachweis notwendig).

» In geschlossenen Räumen bei privaten Treffen, privaten Feiern, in der Gastronomie, Kantinen, Mensen und Cafeterien während des Essens und Trinkens und beim Sport treiben.

» Im Freien nur dann, wenn der Mindestab stand von 1,5 Metern zu anderen Personen dauerhaft eingehalten werden kann (gilt nicht auf Weihnachtsmärkten).

» Beim 2G-Optionsmodell in der Basisstufe.

Bitte beachten Sie: Die Maskenpflicht an Schulen ist über die Corona-Verordnung Schu- le geregelt.

Medizinische Maskenpflicht

Gilt grundsätzlich in öffentlich zugänglichen geschlossen Räumen, am Arbeitsplatz und in Betriebsstätten, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann, im Nah- und Fernverkehr und auf

Weihnachtsmärkten.

2G 2G+

2

Stand: 6. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de

(5)

Nachweislich geimpft oder genesen und getestet Nachweislich geimpft

oder genesen Nachweislich geimpft,

getestet oder genesen Maskenpflicht

Datenverarbeitung Hygienekonzept

Stufenplan

Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II

Weihnachtsmärkte, Volks- und Stadtfeste

max. 50 % der üblichen Besucherzahl erlaubt.

nicht erlaubt

Private Zusammen- künfte und private Veranstaltungen (wie Geburtstage, Hoch-

zeitsfeiern etc.)

Ohne weitere Regelungen oder Beschränkung der Personenanzahl

1 Haushalt plus 5 weitere Personen Geimpfte und Genesene, Personen bis einschl. 17 Jahre

sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, zählen

nicht dazu.

Paare, die nicht zusammen leben, zählen als ein Haushalt.

1 Haushalt plus 1 weitere Person Geimpfte und Genesene, Personen bis einschl. 17 Jahre

sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, zählen

nicht dazu.

Paare, die nicht zusammen leben, zählen als ein Haushalt.

1 Haushalt plus 1 weitere Person Geimpfte und Genesene, Personen bis einschl. 17 Jahre

sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, zählen

nicht dazu.

Paare, die nicht zusammen leben, zählen als ein Haushalt.

2G 3G

3G

2G+

2G 3G

3

Stand: 6. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de

Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II

Öffentliche Veranstaltungen (wie Theater, Oper, Konzert,

Stadtfest, Informations- veranstaltungen, Stadt-

führungen, Sport- veranstaltungen, Betriebs-

und Vereinsfeiern sowie Veranstaltungen der

Breitenkultur)

In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

mit PCR-Test

Maximal 50 % Auslastung aber nicht mehr als 25.000 Besucher*innen.

Im Freien und in geschlossenen Räumen

maximal 50 % der Kapazität, aber nicht mehr als 750 Besucher*in-

nen.

Im Freien bei >5.000 Personen oder bei Nicht- einhaltung des Mindest-

abstands Im Freien

Öffentliche Verkehrsmittel

3G

2G+

2G

3G 3G

3G 3G

4

Stand: 6. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de

(6)

Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II

Kultureinrichtungen (wie Galerien, Museen,

Bibliotheken°, Archive°, Gedenkstätten)

°Abholung bestellter Medien unbeschränkt

möglich

In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

mit PCR-Test

Ausnahme: Landes- bibliotheken und Archive mit PCR-Test Im Freien

ohne weitere Regelungen

Im Freien

Religiöse Veranstaltungen

Mindestabstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden.

Beherbergung Erneuter Test

alle 3 Tage Erneuter Test

alle 3 Tage Ausnahmen für

geschäftliche und dienstliche Reisen und

Härtefälle.

Ausnahmen für geschäftliche und dienstliche Reisen und

Härtefälle.

2G 2G

3G 3G

2G+

2G 3G

3G 3G

Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II

Messen, Ausstellungen, Kongresse

In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

nur PCR-Test Im Freien

ohne weitere Regelungen

Im Freien

(Hotel-)Gastronomie, Vergnügungsstätten

sowie Mensen und Cafeterien

(Regelung gilt nur für externe Personen)

In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

nur PCR-Test

In geschlossenen Räumen

Im Freien ohne weitere

Regelungen

Im Freien Im Freien

nur PCR-Test

2G+

3G 2G

3G 3G 3G

2G+

2G 3G

3G 3G

6

Stand: 6. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de

(7)

Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II

Freizeiteinrichtungen (wie Freizeitparks, (Spaß-)Bäder, Thermen,

Solarien, Zoos, Ski-Lifte,Indoor-Spielplätze, Fitnessstudios, Saunen etc.)

In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

nur PCR-Test

Im Freien ohne weitere

Regelungen

Im Freien

Körpernahe Dienstleistungen

(ausgenommen medizinisch notwendige

Behandlungen)

Ausnahmen für Friseur- betriebe und Barber- shops. Hier gilt 3G mit

PCR-Test

Ausnahmen für Friseur- betriebe und Barber- shops. Hier gilt 3G mit

PCR-Test

2G+

2G 3G

3G

2G+

2G

3G 3G 3G

7

Stand: 6. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de

°Geregelt durch die Corona-Verordnung Sport (§5 Absatz 2 Satz 2)

Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II

Touristische Verkehre (wie Schifffahrten, Skilifte, Seilbahnen, Busreisen etc.)

In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

nur PCR-Test

Im Freien ohne weitere

Regelungen

Im Freien

Sport in Sportstätten und Sportanlagen

keine Maskenpflicht wäh- rend der Sportausübung keine Datenverarbeitung auf frei zugänglichen

Anlagen

In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

nur PCR-Test

In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

Im Freien ohne weitere

Regelungen

Im Freien Im Freien

nur PCR-Test°

Im Freien

3G 2G 3G

2G+

2G 3G

3G

2G+

2G 3G

3G 3G

8

Stand: 6. Dezember 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de

(8)

Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II

Sportveranstaltungen im Profi- und Amateursport

wie Ligaspiele, Tuniere, Wettkämpfe etc.

In geschlossenen Räumen generell und im Freien bei >5.000

Personen oder bei Nicht- einhaltung des Mindest-

abstands

In geschlossenen Räumen

mit PCR-Test

Maximal 50 % Auslastung aber nicht mehr als 25.000 Besucher*innen.

Im Freien und in geschlossenen Räumen

maximal 50 % der Kapazität, aber nicht mehr als 750 Zuschau-

er*innen.

Im Freien

Einzelhandel

(auch Flohmärkte) Ohne weitere Regelungen

Ausgenommen Grundver- sorgung sowie Abhol- und

Lieferangebote

Ausgenommen Grundver- sorgung sowie Abhol- und

Lieferangebote

Zum Einzelhandel, der der Grundversorgung dient, zählen:

Apotheken, Ausgabestellen der Tafeln, Babyfachmärkte, Bäckereien, Banken und Sparkassen, Baumärkte, Baumschulen, Blumenfachgeschäfte, Drogerien, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Getränkemärkte, Hofläden, Hörgeräteakustiker*innen, Konditoreien, Lebensmittelhandel (Supermärkte) einschließlich der Direktvermarktung (Hofläden), Metzgereien, mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse, Optiker*innen, Orthopädieschuhtechniker*innen, Poststellen und Paketdienste, Reform- häuser, Raiffeisenmärkte, Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öffentlichen Personenverkehr, Reinigungen, Sanitätshäuser, Stellen des Zeitschriften- und Zeitungs- verkaufs, Supermärkte, Tankstellen, Tierbedarfsmärkte, Verkaufsstellen für Weihnachtsbäume, Waschsalons sowie Wochenmärkte.

2G 3G

2G+

2G 3G

3G 3G

Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II

Außerschulische Bildung (wie VHS-Kurse, Musik-, Kunst- und Jugendkunst-

schulen)

In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

nur PCR-Test

Im Freien ohne weitere

Regelungen

Im Freien

Bildung (wie berufliche Ausbildung, Fahr-, Flug- und

Bootsschulen, Sprach- und Integrationskurse)

ohne weitere Regelungen

bei mehrtägigen Veranstaltungen erneuter Test alle 3 Tage

3G

2G+

2G 3G

3G 3G

Stand: 6. Dezember 2021 10

Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de

(9)

Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg

Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag 2022 ist der 1. Januar 2022. Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2021 versandt. Sollten Sie bis zum 1. Januar 2022 keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung.

Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossen- schaften) sind zum 1. Februar 2022 meldepflichtig. Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Vieh verwertungs- genossenschaften erhalten Mitte Januar 2022 einen Melde- bogen.

Melde- und beitragspflichtige Tiere sind: Pferde, Schweine, Schafe, Hühner, Truthühner/Puten

Meldepflichtige Tiere sind: Bienenvölker (sofern nicht über einen Landesverband gemeldet)

Nicht zu melden sind: Rinder einschließlich Bisons, Wisenten und Wasserbüffel

Die Daten werden aus der HIT-Datenbank (Herkunfts- und Informations system für Tiere) herangezogen.

Nicht meldepflichtig sind u. a. gefangengehaltene Wildtiere (z. B. Damwild, Wildschweine), Esel, Ziegen, Gänse und Enten Werden bis zu 25 Hühner und/oder Truthühner und keine anderen beitragspflichtigen Tiere (siehe oben) gehalten, entfällt derzeit die Melde- und Beitragspflicht für die Hühner und/oder Truthühner.

Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere in einem land- wirtschaftlichen Betrieb stehen oder in einer Hobbyhaltung. Zu melden ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand je Standort.

Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.

Schweine, Schafe und/oder Ziegen sind, unabhängig von der Stichtagsmeldung, an die Tierseuchenkasse BW, bis 15. Januar 2022 an HIT zu melden. Die Tierseuchenkasse BW bietet an, die Stichtagsmeldung an HIT zu übernehmen. Die Voraus- setzungen und nähere Informationen erhalten Sie über das Informations blatt, welches mit dem Meldebogen verschickt wird. Das Informations blatt finden Sie auch auf unserer Home- page unter www.tsk-bw.de

Es wird noch auf die Meldepflicht von Bienenvölkern hinge- wiesen. Die Völkermeldungen der Imker an ihren örtlichen Imkerverein werden von diesem an einen der beiden Landes- verbände weiter gemeldet. Ist ein Imker nicht organisiert oder in einem Verein, der keinem der beiden Landesverbände ange- schlossen ist, müssen die Völker bei der Tierseuchenkasse gemeldet werden.

Ab sofort sind Stichtagmeldungen per Fax nicht mehr möglich.

Bitte melden Sie online oder über den auf dem Meldebogen auf- gedruckten QR-Code oder per Post.

Auf unserer Homepage erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, Leistungen der Tierseuchenkasse sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Tierbesitzer, Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten drei Jahre, etc.) einsehen.

Telefon 0711 9673-666 E-Mail: beitrag@tsk-bw.de Internet: www.tsk-bw.de

Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II

Diskotheken, Clubs und clubähnliche Lokale (Ausnahmen für nicht impffähige Personen und Schüler*innen gelten nicht)

In geschlossenen Räumen

nur PCR-Test

nicht erlaubt Im Freien

wie öffentliche Veranstaltungen

Prostitutionsstätten

nur PCR-Test

Grundsätzlich gilt:

Abstand halten Hygieneregeln

beachten Medizinische

Maske tragen Corona-Warn-App

benutzen Regelmäßig

lüften

2G+

3G 2G 3G

2G 2G

3G

Stand: 6. Dezember 2021 11

Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de

(10)

Bei der Abrechnung der Abwassergebühren können auf Antrag für landwirtschaftliche Betriebe entsprechend der Abwasser- satzung der Stadt Weilheim an der Teck und der Gemeinde Holz- maden Wassermengen, die nicht in die öffentlichen Abwasser- anlagen eingeleitet werden, abgesetzt werden.

Anträge auf Absetzungen können Sie bis 31. Dezember 2021

• für Weilheim bei der Stadtverwaltung, Marktplatz 6, Frau Kömpf, Telefon 106-231,

• für Holzmaden beim Bürgermeisteramt Holzmaden, Frau Kirsamer, Telefon 90001-11,

stellen.

Kundenselbstablesung der Wasserzähler für den Verbrauch 2021

In den nächsten Tagen erhalten alle Haushalte in Weilheim, Holzmaden und Ohmden die Ablesekarten zur Selbstablesung der Wasserzähler. Die Zählerstände müssen zum 31. Dezember 2021 abgelesen und bis spätestens 5. Januar 2022 gemeldet werden.

Die Angabe der Zählerstände ist auch online möglich. Auf der jeweiligen Homepage Ihrer Wohnortgemeinde können die Wasser zählerstände in einem Online-Formular eingetragen und direkt abgesendet werden.

Alternativ können die Ablesekarten bis zum 5. Januar 2022 kosten frei per Post verschickt werden – bitte nicht in den Rat- häusern abgeben.

Bitte halten Sie den oben genannten Termin unbedingt ein, da wir ansonsten Ihren Wasserverbrauch schätzen müssen.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne unter Telefon 07023 106-233 oder per E-Mail: Ablesung@weilheim-teck.de an uns wenden.

Mitteilung

Landratsamt Esslingen · Pulverwiesen 11 · 73726 Esslingen am Neckar

Verzögerungen bei der Anlieferung auf der Deponie Blumen tobel am Samstag, 11. Dezember 2021

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Esslingen teilt mit, dass es am Samstag, 11. Dezember 2021, von 11 bis 12 Uhr zu Beeinträchtigungen bei der Anlieferung auf der Deponie Blumen tobel kommen kann. In diesem Zeitraum finden forst- wirtschaftliche Maßnahmen statt. Weitere Informationen beim Abfallwirtschaftsbetrieb unter Telefon 0800 9312-526, E-Mail:

service-awb@lra-es.de oder auf der Internetseite www.awb- es.de

Neue Müllabfuhr-Termine ab 2022

Im nächsten Jahr gibt es durch Neuvergabe der Haus- und Biomüllabfuhr wesentliche Änderungen bei den Abfuhr- terminen. Informationen über die neuen Abfuhrtermine gibt es im Müllkalender 2022, der bis Jahresende im Landkreis Ess- lingen an alle Haushalte verteilt wird. Der Müllkalender 2022 enthält neben allen Abfuhrterminen auch die Öffnungszeiten von Entsorgungs einrichtungen sowie die zwei Gutscheine zur kosten losen Sperrmüllentsorgung. Außerdem gibt es Tipps und Hinweise zur Abfallvermeidung, Verwertung und Entsorgung.

Die Abfuhr termine 2022 sind auch auf der Homepage des Abfall- wirtschaftsbetriebs unter www.awb-es.de und in der Abfall-App verfügbar.

Flächendeckendes Impfnetzwerk geht in Vollbetrieb

Seit Montag, 6. Dezember 2021, werden im Landkreis Esslingen flächendeckend mobile Impfangebote gemacht. Dazu sind insgesamt zehn mobile Impfteams im Einsatz. Der Landkreis Esslingen hatte gemeinsam mit Kommunen und dem Malteser Hilfsdienst ein Konzept für ein flächendeckendes Impfnetzwerk erarbeitet, das jetzt in Vollbetrieb geht.

sowie die weiteren Impfaktionen von Kommunen, ehrenamtlich Engagierten und anderen Einrichtungen wirksam flankieren“, sagt der Gesundheitsdezernent Peter Freitag. Das Land hat inzwischen die vom Landkreis geforderten mobilen Impfteams bewilligt. Die Teams wurden von den Maltesern, dem Deutschen Roten Kreuz und der Johanniter Unfallhilfe besetzt, sodass von kommender Woche an insgesamt zehn mobile Impfteams im Kreisgebiet im Einsatz sind. Seit vergangener Woche werden bereits Impfstützpunkte in den Großen Kreisstädten angefahren.

Seit Montag, 6. Dezember 2021, werden weitere Impfstützpunkte im Kreisgebiet eingerichtet. Die mobilen Impfteams sind an den einzelnen Wochentagen festen Orten zugewiesen und machen an jetzt insgesamt 13 Impfstützpunkten wie folgt Station:

Impfstützpunkte in Großen Kreisstädten:

• montags in Ostfildern (Körschtalhalle, Körschtalstraße 30, Scharnhausen)

• dienstags in Kirchheim unter Teck (Stadthalle, Stuttgarter Straße 2, außer Dienstag, 7. Dezember 2021: Jesingen, Sport- halle Lehenäcker, Holzmadener Straße 24)

• mittwochs in Nürtingen (Beutwanghalle, Beutwang 1, Neckar- hausen)

• donnerstags in Leinfelden Echterdingen (Walter-Schweizer- Kulturforum, Schimmelwiesenstraße 18, Echterdingen)

• freitags in Filderstadt (Filharmonie, Tübinger Straße 40, Bern- hausen)

• samstags und sonntags in Esslingen (ehemals Hotel Park Consul, Grabbrunnenstraße 19)

Die Aktionen beginnen jeweils um 12.30 Uhr und enden um 18 Uhr.

Impfstützpunkte in Raumschaften:

• montags in Weilheim/Teck (Limburghalle, Helfersbergweg 9)

• dienstags in Reichenbach/Fils (Brühlhalle, Karlstraße 30)

• mittwochs in Plochingen (Stadthalle, Hermannstraße 25)

• donnerstags in Aichtal (Firma Putzmeister, Gutenbergstraße 4, Aich)

• freitags in Wernau (Quadrium, Kirchheimer Straße 68)

• samstags in Unterlenningen (Sulzburghalle, Brunnen- straße 10)

• sonntags in Frickenhausen, (Erich-Scherer-Zentrum, Mittlere Straße 18)

Die Impfaktionen finden jeweils von 12.30 bis 18 Uhr statt.

Impfbus

Zusätzlich tourt der Impfbus weiterhin durch den Landkreis, vor allem nun in kleineren Ortschaften. Im Impfbus wird von 12 bis 17.30 Uhr geimpft.

Terminbuchungssystem

Für die Impfaktionen an den Impfstützpunkten in den Raum- schaften ist seit Montag, 6. Dezember 2021, ein Online-Termin- system freigeschaltet. Es ist abrufbar über die Homepage des Landkreises www.landkreis-esslingen.de und der Malteser (www.malteser-neckar-alb.de). Die Termine werden zunächst begrenzt eingestellt, sodass nahezu jeden Tag weitere Termine dazukommen und gebucht werden können. So bald wie mög- lich wird das Terminsystem auch um weitere Impfaktionen erweitert, beispielsweise um die Impfstützpunkte in den Großen Kreisstädten und auch Termine bei weiteren offenen Aktionen sollen darüber buchbar sein. An den Weihnachtsfeiertagen wird nicht geimpft. Für diese Tage wird es Ausweichtermine geben, die derzeit noch abgestimmt werden.

Rund um die Impfung

Bei den Aktionen des Landkreises können sich Kinder ab zwölf Jahren, Jugendliche und Erwachsene impfen lassen. Möglich sind Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen („Booster“). Es stehen Impfstoffe von Moderna, Biontech sowie Johnson &

Johnson zur Verfügung. Zum Termin werden der Personalaus- weis, wenn möglich der Impfausweis und die Krankenkassen- karte benötigt. Bei Zweit- und Auffrischungsimpfungen muss der Nachweis der bisherigen Covid-19-Impfungen mitgebracht werden.

(11)

Wer einen Termin bucht, muss die Terminbestätigung vorlegen (ausgedruckt oder digital). Personen unter 16 Jahren können nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten geimpft werden.

Soziales Netz Raum Weilheim

„Gemeinsam mehr bewegen“ – für Menschen mit Demenz Im Rahmen der jährlichen Spendenaktion hat die Volks- bank Kirchheim-Nürtingen eG ihre Mitglieder aufgerufen, Vereine und Institutionen für eine Förderung vorzu- schlagen.

Eine Jury hat die 200 einge- reichten Projekte gesichtet und auch das Soziale Netz Raum Weilheim ausgewählt.

Für die Fördersumme in Höhe von 500,00 € wurde ein „Aktvierungskoffer“ für die Betreuung von Menschen mit Demenz angeschafft. Der Koffer mit verschiedenen Angeboten kommt im häus- lichen Besuchsdienst und in der Betreuungsgruppe zum Einsatz.

Schreiben Sie Ihre Texte im Online- Redaktions system!

http://weilheim.go-kirchheim.info

(12)

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderats

am Dienstag, 14. Dezember 2021, 19 Uhr, in der Limburghalle

Tagesordnung:

1. Bürgerfragerunde

2. Einbringung Haushalt 2022

– Haushaltsrede Bürgermeister Züfle – Erläuterungen Stadtkämmerer Bräunle

3. Strategisches Entwicklungskonzept Weilheim 2030 – Verabschiedung

4. Bebauungsplan „Zeller Straße 18“

– Satzungsbeschluss

5. Digitalisierungsstrategie – Stand der Umsetzung 6. Lärmsanierung an Landesstraßen

7. Kläranlage: Verwertung Klärschlamm – Vergabe

8. Tief- und Straßenbau: Instandhaltungsarbeiten („Jahresbau“) für den Zeitraum 2022 bis 2023 – Vergabe der Bauarbeiten

9. Bekanntgaben und Anfragen

Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an.

Die Bevölkerung ist zum öffentlichen Teil der Sitzung freundlich eingeladen.

Aufgrund einer Änderung der Corona-Verordnung ist für den Besuch der Sitzung ein 3G-Nachweis erforderlich, solange in Baden-Württemberg die sogenannte Alarmstufe gilt.

Bitte halten Sie den entsprechenden Nachweis am Eingang zur Vorlage bereit. Vielen Dank.

Sitzungsvorlagen erhalten Sie am Tag der Sitzung im Bürgerbüro oder unter www.weilheim-teck.de

Johannes Züfle Bürgermeister

Wir suchen ab sofort in Teilzeit mehrere

Ihre Aufgaben bei uns:

Sie unterstützen Kinder mit besonderen Bedürfnissen bei der Inklusion in die KiTa-Gruppe.

· Begleitung und Förderung von Kindern in besonderen Lebenssituation

· Beobachtung und Dokumentation

· Entwicklung und Umsetzung von individuellen Fördermaßnahmen im Gruppenalltag

· Unterstützung und kollegiale Beratung des KiTa-Teams · Durchführung von Elterngesprächen und Elternberatungen · Kooperation mit Fachdiensten

Ihr persönliches Profil:

· Ausbildung als staatlich anerkannte Erzieherin (m/w/d), Heilerziehungspflegerin (m/w/d), Heilpädagogin (m/w/d) oder eine vergleichbare Qualifikation

· Begeisterung an der Arbeit mit vielfältigen Möglichkeiten im Hinblick auf die Bildung, Erziehung und Betreuung der uns anvertrauten Kinder

· Offenheit für die Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Familien · hohe kommunikative Kompetenz, Teamgeist und Einfühlungs-

vermögen Unser Angebot:

· Eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem engagierten Team · Qualitätsbegleitung und mobiler Fachdienst für Inklusion

im Rahmen des Modellversuchs Inklusion für die KiTa und die päd. Fachkräfte

· Vergütung nach SuE-TVöD

· interne und externe Weiterbildungsangebote · Sport- und gesundheitsfördernde Angebote Jetzt online bewerben unter www.weilheim-teck.de/jobs Für weitere Auskünfte steht Ihnen gerne zur Verfügung:

Andrea Schyma, Tel. 07023/106-133

Integrationshilfen (m/w/d) für unsere Kinder-

tageseinrichtungen

Stadt Weilheim an der Teck

Rathaus Weilheim (Telefon 0 70 23 / 1 06 - 0, E-Mail: stadt@weilheim-teck.de):

Bürgerbüro: Montag 7.30 – 16 Uhr, Dienstag 8 – 18 Uhr, Mittwoch 8 – 13 Uhr, Donnerstag 8 – 18 Uhr, Freitag 8 – 12.30 Uhr Andere Ämter: Montag 7.30 – 12.30 Uhr, Dienstag – Freitag 9 – 12 Uhr, Dienstag 15 – 18 Uhr

Amtliche Bekanntmachungen

(13)

Unerlaubtes Entsorgen von Laub und Grünschnitt

Einige Zeitgenossen haben immer noch nicht verstanden, wo Laub und Grünschnitt entsorgt werden kann. Mangels Wissen wird es einfach auf irgendwelchen öffentlichen Flächen abge- laden. Der Allgemeinheit entstehen dadurch Kosten, weil es dann ordnungsgemäß entsorgt werden muss. Außerdem riskieren Sie ein erhebliches Bußgeld. Deshalb nochmals zur Klarstellung:

Laub, Grasschnitt, Blumen und ähnliche Grünabfälle gehören grundsätzlich in die Biotonne oder den Biomüllsack.

Diese Abfälle eignen sich auch zur Eigenkompostierung.

Von Oktober bis Dezember können zusätzlich Laubsäcke (ca. 80 Liter) gekauft werden.

Die Grünschnittannahmestellen des Landkreises nehmen diese Abfälle zu den regulären Öffnungszeiten ebenfalls an.

Bitte um Beachtung.

Jahresrückblick an „ehemalige“ Weilheimer und Hepsisauer

Bürgermeister Johannes Züfle wird auch dieses Jahr wieder traditionell mit einem Jahresrückblick Revue passieren lassen.

Dieser Rückblick wird wie gewohnt im Mitteilungsblatt kostenlos versandt – auch an „ehemalige“ Weilheimer und Hepsisauer, die auswärts wohnen.

Alle auswärtigen Bürger, die bereits in den vergangenen Jahren ihre Adressen der Stadtverwaltung mitgeteilt haben, sind bereits registriert. Weitere interessierte Weilheimer und Hepsisauer übermitteln ihre Adresse bitte mit dem nachstehenden Formular.

An die

Stadtverwaltung Weilheim an der Teck

Heutige Postanschrift der „ehemaligen“ Weilheimer und Hepsisauer:

Familienname:

Vorname:

Straße:

Postleitzahl: Wohnort:

(14)

Im Stadtarchiv Weilheim werden die in der Stadt verwaltung seit 1506 entstandenen Unterlagen verwahrt. Aus dem Archivgut kann eine Fülle von Fragen zur Geschichte der Stadt Weilheim, aber auch zur Geschichte einzelner Gebäude oder einzelner Personen in der Stadt be antwortet werden. Jeder, der ein berechtigtes Interesse an stadt- geschichtlichen Fragen hat, kann das Stadtarchiv an den Öffnungstagen nutzen. Zwei Mitarbeiter des Kreisarchivs Esslingen, Frau Mühlnickel-Heybach oder Herr Fuchs, stehen zweimal im Monat dienstags von 9 bis 13 Uhr und von 14 bis 17 Uhr für Ihre Anliegen und Auskünfte im Rathaus Weilheim zur Verfügung.

Bei einem persönlichen Besuch im Stadtarchiv Weilheim sind folgende Regeln einzuhalten:

• maximal zwei Benutzer an einem Tag

• Terminvereinbarung unter der Nummer 0711 3902-42340 zwingend erforderlich

Gemäß der am 4. Dezember 2021 in Kraft getretenen Corona- Verordnung gilt ein vierstufiges Warnsystem. Je nach Vor- liegen der Basisstufe, der Warnstufe, der Alarmstufe I oder der Alarmstufe II sind die Zugangsregeln anzupassen.

Basisstufe und Warnstufe: Für den Zutritt ist ein negativer Corona-Testnachweis, ein Impf- oder Genesenen-Nach- weis erforderlich (3G). Als Testnachweis gilt ein negativer Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder ein negativer PCR-Test ( maximal 48 Stunden alt).

Alarmstufe I: Für den Zutritt ist ein negativer Corona-Test- nachweis, ein Impf- oder Genesenen-Nachweis erforderlich (3G). Als Testnachweis gilt ausschließlich ein negativer PCR- Test (maximal 48 Stunden alt).

Alarmstufe II: Für den Zutritt ist ein Impf- oder Genesenen- Nachweis und ein negativer Corona-Testnachweis erforder- lich (2G+). Ein negativer Schnell- oder PCR-Testnachweis ist ausschließlich dann vorzulegen, falls die Impfung oder Infektion länger als sechs Monate zurückliegt.

Pflicht zum Tragen einer medizinischen Schutzmaske (FFP2, KN95/N95, OP-Maske).

Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen aufweisen, ist der Archiv- besuch nicht gestattet.

Fragen an die Stadtgeschichte können Sie auch per E-Mail an Kreisarchiv@lra-es.de oder Stadtarchiv@weilheim- teck.de stellen. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit, vor allem falls Benutzungstage pandemiebedingt ausfallen sollten.

Die nächsten Termine finden voraussichtlich statt am:

21. Dezember 11. Januar 2022 25. Januar 2022 8. Februar 2022 22. Februar 2022 8. März 2022 22. März 2022 12. April 2022 26. April 2022 10. Mai 2022 24. Mai 2022 7. Juni 2022 21. Juni 2022

12. Juli 2022 26. Juli 2022 9. August 2022 23. August 2022 6. September 2022 20. September 2022 11. Oktober 2022 25. Oktober 2022 8. November 2022 22. November 2022 6. Dezember 2022 20. Dezember 2022

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Berufsverbände, Initiativen oder Gruppierun- gen eingebracht werden können. Offiziell be- ginnt die Wahl zur 11. Vertreterversammlung im Dezember 2020 mit der Veröffentlichung der

Vollständig geimpfte Personen, bei denen die letzte Impfung mehr als 14 Tage zurückliegt, sowie Genesene 28 Tage nach dem positiven PCR Test und daran anschließend sechs Monate,

Vollständig geimpfte Personen, bei denen die letzte Impfung mehr als 14 Tage zurückliegt, sowie Genesene 28 Tage nach dem positiven PCR Test und daran anschließend sechs Monate,

2-G = Zutritt haben ausschließlich vollständig Geimpfte und Genesene, Personen, die nicht geimpft werden dürfen, mit ärztlichem Attest und tagesaktuellem Negativtest aus einem

Ich könnte mir schon vorstellen, dass für Geimpfte oder Genesene mehr geht, als für diejenigen, die sich freiwillig gegen eine Impfung entscheiden.. Beim Impfen geht es ja nicht

wünscht allen Leserinnen und Lesern von Gottmadingen aktuell sowie seinen treuen Anzeigenkunden und Ge- schäftspartnern frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr. Für die

These instructions for use contain general information and instructions for use for the independent collection of a saliva sample for a molecular biological test procedure..

Es sollte nur dann ausnahms- weise auf das Tragen einer Maske verzichtet werden, wenn nur geimpfte oder genesene Personen an- wesend sind (Impfung sollte möglichst nicht länger als