Veranstaltung mit geselligem Charakter, Tanzveranstaltung o. ä.
Geburtstagsfeier,
Hochzeitsfeier
Kulturelle Veranstaltungen, Aufführungen, Ehrungen, Konzerte
Maskenpflicht bis zum Betreten des Veranstaltungsraums (medizinische Maske). Dringender Appell zu
pandemieangemessenem Verhalten unter Beachtung der Abstands- und
Hygieneregeln.
2-G = Zutritt haben ausschließlich vollständig Geimpfte und Genesene, Personen, die nicht geimpft werden dürfen, mit ärztlichem Attest und tagesaktuellem Negativtest aus einem Testzentrum oder einer Apotheke, Schüler*innen bis 18 Jahre mit gepflegtem Testheft, Kinder unter 6 Jahren. Maskenpflicht im Veranstaltungsraum (medizinische Maske): Maske darf nur zum Verzehr von Speisen und Getränken am festen Sitzplatz vorübergehend abgenommen werden. Einhaltung der
Mindestabstände durch geeignete Maßnahmen, z. B. Belegung jedes zweiten Sitzplatzes im Doppelschachbrettmuster,
Sitzgruppen von maximal 10 Personen mit jeweils 1,50 m Abstand zur nächsten Sitzgruppe, Belegung jedes Sitzplatzes mit Maske am Platz. Die im Bestuhlungsplan ausgewiesene
maximale Anzahl der Plätze abzüglich der frei zu lassenden Plätze bestimmt die maximale Teilnehmer*innenzahl.
Hygienekonzept. Pandemiegerechtes Verhalten.
2-G plus = Anforderungen 2-G mit zusätzlicher Verpflichtung für vollständig Geimpfte und Genesene, einen
tagesaktuellen Negativtest aus einem Testzentrum oder einer Apotheke vorzulegen .
pandemiebedingt bis auf Weiteres ausgesetzt
pandemiebedingt bis auf Weiteres ausgesetzt
Vorstandssitzungen/
Versammlungen der Vereine o.ä.
Maskenpflicht bis zum Betreten des Veranstaltungsraums (medizinische Maske). Dringender Appell zu
pandemieangemessenem Verhalten unter Beachtung der Abstands- und
Hygieneregeln.
2-G = Zutritt haben ausschließlich vollständig Geimpfte und Genesene, Personen, die nicht geimpft werden dürfen, mit ärztlichem Attest und tagesaktuellem Negativtest aus einem Testzentrum oder einer Apotheke, Schüler*innen bis 18 Jahre mit gepflegtem Testheft, Kinder unter 6 Jahren. Maskenpflicht im Veranstaltungsraum (medizinische Maske): Maske darf nur zum Verzehr von Speisen und Getränken am festen Sitzplatz vorübergehend abgenommen werden. Einhaltung der
Mindestabstände durch geeignete Maßnahmen, z. B. Belegung jedes zweiten Sitzplatzes im Doppelschachbrettmuster,
Sitzgruppen von maximal 10 Personen mit jeweils 1,50 m Abstand zur nächsten Sitzgruppe, Belegung jedes Sitzplatzes mit Maske am Platz. Die im Bestuhlungsplan ausgewiesene
maximale Anzahl der Plätze abzüglich der frei zu lassenden Plätze bestimmt die maximale Teilnehmer*innenzahl.
Hygienekonzept. Pandemiegerechtes Verhalten.
2-G plus = Anforderungen 2-G mit zusätzlicher Verpflichtung für vollständig Geimpfte und Genesene, einen
tagesaktuellen Negativtest aus einem Testzentrum oder einer Apotheke vorzulegen .
Dienstbesprechungen
Sitzungen politischer Gremien, Arbeitsgruppen, Workshops,
Pressekonferenzen etc.
Generelle Maskenpflicht im Veranstaltungsraum (medizinische Maske). 3-G: vollständig geimpft, genesen oder mit tagesaktuellem Negativnachweis eines Testzentrums oder einer Apotheke. Es gilt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-Verordnung.
Maskenpflicht bis zum Betreten des Veranstaltungsraums (medizinische Maske). Dringender Appell zu pandemie- angemessenem Verhalten unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln. Vorsitzende können im Rahmen des Hausrechts konkrete Regelungen, wie z. B.
Maskenpflicht am Sitzplatz, vereinbaren bzw. festlegen.
Veranstaltungen zur politischen Willensbildung
Abnahme von staatlichen Prüfungen, z. B. IHK- Prüfungen
betreuungsrelevante Veranstaltungen
Haupt- und
Mitgliederversammlungen
Maskenpflicht bis zum Betreten des Veranstaltungsraums (medizinische Maske). Dringender Appell zu
pandemieangemessenem Verhalten unter Beachtung der Abstands- und
Hygieneregeln.
2-G = Zutritt haben ausschließlich vollständig Geimpfte und Genesene, Personen, die nicht geimpft werden dürfen, mit ärztlichem Attest und tagesaktuellem Negativtest aus einem Testzentrum oder einer Apotheke, Schüler*innen bis 18 Jahre mit gepflegtem Testheft, Kinder unter 6 Jahren. Maskenpflicht im Veranstaltungsraum (medizinische Maske): Maske darf nur zum Verzehr von Speisen und Getränken am festen Sitzplatz vorübergehend abgenommen werden. Einhaltung der
Mindestabstände durch geeignete Maßnahmen, z. B. Belegung jedes zweiten Sitzplatzes im Doppelschachbrettmuster,
Sitzgruppen von maximal 10 Personen mit jeweils 1,50 m Abstand zur nächsten Sitzgruppe, Belegung jedes Sitzplatzes mit Maske am Platz. Die im Bestuhlungsplan ausgewiesene
maximale Anzahl der Plätze abzüglich der frei zu lassenden Plätze bestimmt die maximale Teilnehmer*innenzahl.
Hygienekonzept. Pandemiegerechtes Verhalten.
2-G plus = Anforderungen 2-G mit zusätzlicher Verpflichtung für vollständig Geimpfte und Genesene, einen
tagesaktuellen Negativtest aus einem Testzentrum oder einer Apotheke vorzulegen .
Maskenpflicht bis zum Betreten des Veranstaltungsraums (medizinische Maske). Dringender Appell zu pandemieangemessenem Verhalten unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln.
Maskenpflicht bis zum Betreten des Veranstaltungsraums (medizinische Maske). Dringender Appell zu pandemieangemessenem Verhalten unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln.
Maskenpflicht bis zum Betreten des Veranstaltungsraums (medizinische Maske). Dringender Appell zu pandemieangemessenem Verhalten unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln.
Informationsveranstal- tungen
Maskenpflicht bis zum Betreten des Veranstaltungsraums (medizinische Maske). Dringender Appell zu
pandemieangemessenem Verhalten unter Beachtung der Abstands- und
Hygieneregeln.
2-G = Zutritt haben ausschließlich vollständig Geimpfte und Genesene, Personen, die nicht geimpft werden dürfen, mit ärztlichem Attest und tagesaktuellem Negativtest aus einem Testzentrum oder einer Apotheke, Schüler*innen bis 18 Jahre mit gepflegtem Testheft, Kinder unter 6 Jahren. Maskenpflicht im Veranstaltungsraum (medizinische Maske): Maske darf nur zum Verzehr von Speisen und Getränken am festen Sitzplatz vorübergehend abgenommen werden. Einhaltung der
Mindestabstände durch geeignete Maßnahmen, z. B. Belegung jedes zweiten Sitzplatzes im Doppelschachbrettmuster,
Sitzgruppen von maximal 10 Personen mit jeweils 1,50 m Abstand zur nächsten Sitzgruppe, Belegung jedes Sitzplatzes mit Maske am Platz. Die im Bestuhlungsplan ausgewiesene
maximale Anzahl der Plätze abzüglich der frei zu lassenden Plätze bestimmt die maximale Teilnehmer*innenzahl.
Hygienekonzept. Pandemiegerechtes Verhalten.
2-G plus = Anforderungen 2-G mit zusätzlicher Verpflichtung für vollständig Geimpfte und Genesene, einen
tagesaktuellen Negativtest aus einem Testzentrum oder einer Apotheke vorzulegen .
Wissenschaftliche Tagungen
Maskenpflicht bis zum Betreten des Veranstaltungsraums (medizinische Maske). Dringender Appell zu
pandemieangemessenem Verhalten unter Beachtung der Abstands- und
Hygieneregeln.
2-G = Zutritt haben ausschließlich vollständig Geimpfte und Genesene, Personen, die nicht geimpft werden dürfen, mit ärztlichem Attest und tagesaktuellem Negativtest aus einem Testzentrum oder einer Apotheke, Schüler*innen bis 18 Jahre mit gepflegtem Testheft, Kinder unter 6 Jahren. Maskenpflicht im Veranstaltungsraum (medizinische Maske): Maske darf nur zum Verzehr von Speisen und Getränken am festen Sitzplatz vorübergehend abgenommen werden. Einhaltung der
Mindestabstände durch geeignete Maßnahmen, z. B. Belegung jedes zweiten Sitzplatzes im Doppelschachbrettmuster,
Sitzgruppen von maximal 10 Personen mit jeweils 1,50 m Abstand zur nächsten Sitzgruppe, Belegung jedes Sitzplatzes mit Maske am Platz. Die im Bestuhlungsplan ausgewiesene
maximale Anzahl der Plätze abzüglich der frei zu lassenden Plätze bestimmt die maximale Teilnehmer*innenzahl.
Hygienekonzept. Pandemiegerechtes Verhalten.
2-G plus = Anforderungen 2-G mit zusätzlicher Verpflichtung für vollständig Geimpfte und Genesene, einen
tagesaktuellen Negativtest aus einem Testzentrum oder einer Apotheke vorzulegen .
Jugendtreff
Maskenpflicht bis zum Betreten des Veranstaltungsraums (medizinische Maske). Dringender Appell zu
pandemieangemessenem Verhalten unter Beachtung der Abstands- und
Hygieneregeln.
Chor- und Orchesterproben
Maskenpflicht bis zum Betreten des Veranstaltungsraums (medizinische Maske). Dringender Appell zu
pandemieangemessenem Verhalten unter Beachtung der Abstands- und
Hygieneregeln.
2-G = Zutritt haben ausschließlich vollständig Geimpfte und Genesene, Personen, die nicht geimpft werden dürfen, mit ärztlichem Attest und tagesaktuellem Negativtest aus einem Testzentrum oder einer Apotheke, Schüler*innen bis 18 Jahre mit gepflegtem Testheft, Kinder unter 6 Jahren. Maskenpflicht im Veranstaltungsraum (medizinische Maske): Maske darf nur zum Verzehr von Speisen und Getränken am festen Sitzplatz vorübergehend abgenommen werden. Einhaltung der
Mindestabstände durch geeignete Maßnahmen, z. B. Belegung jedes zweiten Sitzplatzes im Doppelschachbrettmuster,
Sitzgruppen von maximal 10 Personen mit jeweils 1,50 m Abstand zur nächsten Sitzgruppe, Belegung jedes Sitzplatzes mit Maske am Platz. Die im Bestuhlungsplan ausgewiesene
maximale Anzahl der Plätze abzüglich der frei zu lassenden Plätze bestimmt die maximale Teilnehmer*innenzahl.
Hygienekonzept. Pandemiegerechtes Verhalten.
2-G plus = Anforderungen 2-G mit zusätzlicher Verpflichtung für vollständig Geimpfte und Genesene, einen
tagesaktuellen Negativtest aus einem Testzentrum oder einer Apotheke vorzulegen .
VHS-Kurse, außerschulische Bildungsveranstaltungen
Zutritt nur unter der 3G-Voraussetzung (geimpft, genesen, negativ getestet). Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 m zu anderen
Personen wird dringend empfohlen. Maskenpflicht im Veranstaltungsraum (medizinische Maske). Die Maske darf am Sitzplatz für den Verzehr von Speisen und Getränken zeitweise abgenommen werden.
Maskenpflicht bis zum Erreichen der betreuten Gruppe (medizinische Maske). Getrennte Gruppen ohne Durchmischung von maximal 50 Personen inklusive Betreuungspersonen unter Beachtung der 3 G Regel (Negativnachweis) (geimpft, genesen, getestet) Dringender Appell zu
pandemieangemessenem Verhalten unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln.
Ausübung von Sportarten
Der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist vollumfänglich erlaubt. Dies gilt unabhängig von der Personenzahl. In gedeckten Sportstätten ist ein Negativnachweis (geimpft, genesen, gepflegtes Testheft für Schüler*innen) erforderlich.
Hinsichtlich der geforderten sportartspezifischen Hygienekonzepte wird auf die DOSB-Leitplanken zur Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens (https://cdn.dosb.de/user_up-load/www.dosb.de/Corona/20210514_Leitplanken_2021.pdf) und die Empfehlungen des Lan- dessportbundes (https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/) ver-wiesen. Bei der Sportausübung muss keine Maske getragen werden. Diese Regelung gilt ebenso für Tanzkurse.
Zuschauer sind beim Trainings- und Wettkampfbetrieb zulässig, wenn sichergestellt wird, dass diese den allgemeinen Vorgaben für Veranstaltungen (siehe § 16 CoSchuV) nachkommen können.