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Merkblatt zur Einhaltung von Hygiene- und Verhaltensregelungen bei Fortbildungsveranstaltung

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Academic year: 2022

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Merkblatt zur Einhaltung von Hygiene- und Verhaltensregelungen bei Fortbildungsveranstaltung

Im Zuge der Corona-Pandemie möchten wie Sie über folgende Hygiene- und Verhaltensregeln für eine Teilnahme an der Veranstaltung informieren:

1. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist freiwillig.

2. Die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen ist nur für Geimpfte, Genesene (mit Auffrischungsimpfung nach 6 Monaten) oder Getestete mit negativem Antigen- Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) erlaubt. Die Vorlage eines entsprechenden Nachweises wird vor Ort überprüft.

3. Personen mit typischen Symptomen einer Infektion mit dem Coronavirus (z.B.

Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen) dürfen nicht an einer Präsenzveranstaltung teilnehmen.

4. Bei Betreten des Gebäudes sind die Hände zu desinfizieren.

5. Bitte tragen Sie auf den Fluren des Veranstaltungsortes eine Atemschutzmaske. Nach Einnehmen des Platzes im Schulungsraumes können Sie die Maske abnehmen.

6. Die allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln (Abstand, kein Körperkontakt, Niesetikette) sind zwingend auch bei der Ankunft und nach Ende der Veranstaltung einzuhalten. Eine Gruppenbildung ist unbedingt zu vermeiden.

7. Um den direkten Kontakt mit der Bekleidung anderer Teilnehmender zu vermeiden ist die Garderobe gesperrt. Die Teilnehmenden werden gebeten ihre Jacke etc. über ihren Stuhl zu hängen.

8. Die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist auf die Raumgröße begrenzt. Der erforderliche Mindestabstand von 1,5 m ist zwingend einzuhalten.

Dieses wird im Vorfeld bei der Bestuhlung des Raumes beachtet.

9. Eine namentliche und nach Sitzordnung angefertigte Teilnehmerliste wird erstellt, hierfür ist bei der Anmeldung zu der Veranstaltung ihr Einverständnis zur Datenerhebung erforderlich. Die Liste ist ggf. für eine spätere Nachverfolgung bei Infektionsgeschehen erforderlich.

10. Gänge zum Ein-/Ausgang, zu Toiletten etc. haben eine Durchgangsbreite, mit der beim Durchgehen die Einhaltung des 1,5 m-Abstandes zu den übrigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern eingehalten werden kann. Ggf. ist hierfür ein separater Ein- und Ausgang eingerichtet. Bitte achten Sie auf entsprechende Kennzeichnungen.

11. Die Räumlichkeiten werden gut belüftet. Da hierfür ggf. dauerhaft Fenster geöffnet werden müssen, wird um entsprechende Bekleidung gebeten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!

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