• Keine Ergebnisse gefunden

Merkblatt zur Einhaltung von Hygiene- und Verhaltensregelungen bei Fortbildungsveranstaltung

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Merkblatt zur Einhaltung von Hygiene- und Verhaltensregelungen bei Fortbildungsveranstaltung"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Merkblatt zur Einhaltung von Hygiene- und Verhaltensregelungen bei Fortbildungsveranstaltung

Im Zuge der Corona-Pandemie möchten wie Sie über folgende Hygiene- und Verhaltensregeln für eine Teilnahme an der Veranstaltung informieren:

1. Die Teilnahme findet auf freiwilliger Basis statt. Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion dürfen nicht an der Veranstaltung teilnehmen beziehungsweise müssen nachweisen, dass es sich bei dieser Erkrankung nicht um eine Covid-19-Erkrankung handelt.

2. Bei Betreten des Gebäudes sind die Hände zu desinfizieren.

3. Bitte tragen Sie auf den Fluren des Veranstaltungsortes eine

Atemschutzmaske. Nach Einnehmen des Platzes im Schulungsraumes können Sie die Maske abnehmen.

4. Die allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln (Abstand, kein Körperkontakt, Niesetikette) sind zwingend auch bei der Ankunft und nach Ende der

Veranstaltung einzuhalten. Eine Gruppenbildung ist unbedingt zu vermeiden.

5. Um den direkten Kontakt mit der Bekleidung anderer Teilnehmender zu vermeiden ist die Garderobe gesperrt. Die Teilnehmenden werden gebeten ihre Jacke etc. über ihren Stuhl zu hängen.

6. Die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist auf die Raumgröße begrenzt. Der erforderliche Mindestabstand von 1,5 m ist zwingend

einzuhalten. Dieses wird im Vorfeld bei der Bestuhlung des Raumes beachtet.

7. Eine namentliche und nach Sitzordnung angefertigte Teilnehmerliste wird erstellt, hierfür ist bei der Anmeldung zu der Veranstaltung ihr Einverständnis zur Datenerhebung erforderlich. Die Liste ist ggf. für eine spätere

Nachverfolgung bei Infektionsgeschehen erforderlich.

8. Gänge zum Ein-/Ausgang, zu Toiletten etc. haben eine Durchgangsbreite, mit der beim Durchgehen die Einhaltung des 1,5 m-Abstandes zu den übrigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern eingehalten werden kann. Ggf. ist hierfür ein separater Ein- und Ausgang eingerichtet. Bitte achten Sie auf

entsprechende Kennzeichnungen.

9. Die Räumlichkeiten werden gut belüftet. Da hierfür ggf. dauerhaft Fenster geöffnet werden müssen, wird um entsprechende Bekleidung gebeten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

 erforderlich bei möglichem Kontakt mit erregerhaltigem Material oder mit damit kontaminierten Gegenständen (Stuhl, Erbrochenes, sonstige Körperflüssigkeiten)

Diese Daten können in anonymisierter Form Fachleuten und Behörden (z. dem Bundesamt für Ge- sundheit) für eine Auswertung im Rahmen der Qualitätssicherung zugänglich gemacht

Dienstrechtliche personenbezogene Daten werden im Sinne des § 280a Absatz 3 BDG 1979 15 Jahre über den Zeitpunkt der Eintragung des Todes der betroffenen Person hinaus

Die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen ist nur für Geimpfte, Genesene (mit Auffrischungsimpfung nach 6 Monaten) oder Getestete mit negativem Antigen- Schnelltest (nicht älter als

[r]

[r]

[r]

[r]