Erläuterungen zum Rahmenvertrag:
Verständnis der UMMD
- Grundsätze:
a) Multidisziplinäre Zusammenarbeit nach entwickelten Standards
Von Bedeutung ist hierbei vor allem, dass das gesamte Entlassmanagement standardisiert und multiprofessionell (festgelegte Zuständigkeiten/Erreich- barkeiten etc.) durchgeführt wird.
b) Dokumentationsprinzip
Die Dokumentation ist ein elementarer Bestandteil des Entlassmanagements.
Zwar sind nur wenige konkrete Dokumentationspflichten geregelt. Jedoch ist ein schriftliches Festhalten aller Aktivitäten im Rahmen des Entlassmanage- ments wie bspw. Zeitpunkt der Kontaktaufnahme mit den Krankenkassen o- der dem Vertragsarzt, Inhalt der Gespräche, Nichterreichbarkeiten etc. zum Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung des Entlassmanagements un- abdingbar.
c) Transparenzgebot
Das Entlassmanagement ist so transparent wie möglich durchzuführen (unter Berücksichtigung der Einwilligungserklärung des Patienten). Hierbei sind alle zusammengetragenen –und auch aktualisierten- Informationen verfügbar vor- zuhalten, welche für die jeweils am Entlassmanagement Beteiligten einsehbar sind. Auch sind die Zuständigkeiten der Beteiligten zu regeln und die Erreich- barkeiten zu gewährleisten.
d) Erforderlichkeitsgrundsatz und Wirtschaftlichkeitsprinzip
Im Rahmen der möglichen Verordnungen von Leistungen muss stets eine Prü- fung der Erforderlichkeit und Wirtschaftlichkeit erfolgen. In dem Zusammen- hang ist für eine vorgesehene Anschlussbehandlung auch immer der Grund- satz „ambulant vor stationär“ zu beachten.