Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 1 von 43
Ing. arch. Šárka Voříšková
Barrierefreiheit hat viele Gesichter
ARCHITEKTUR
WISSENSCHAFT
Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 3 von 43
Herausgeber:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
11055 Berlin Ansprechpartner:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
Referat Bauingenieurwesen, Nachhaltiges Bauen, Bauforschung
Dipl.-Ing.Arch. Petra Alten Konzeption und Gestaltung
Technische Universität Dresden, Fakultät Architektur, Institut Gebäudelehre und Entwerfen,
Professur für Sozial- und Gesundheitsbauten, Institut für Landschaftsarchitektur,
Professur für Landschaftsbau, Prof. Dipl.-Ing. Irene Lohaus Ing.arch. Šárka Voříšková
3. Auflage 2016
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01 Situation
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"Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische
Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete
Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen
in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind“
BGG Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen, 2002
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TBSZ, architekt di peter mayrhofer Foto Magdalena Possert
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TBSZ, architekt di peter mayrhofer Foto Magdalena Possert
Notwendigkeit? ?
Schutzziele Kosten?
AKZEPTANZ
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02 Rechtslage
1. Breite Nutzbarkeit
2. Flexibilität in der Benutzung 3. Einfache, intuitive Benutzung
4. Sensorisch wahrnehmbare Informationen 5. Fehlertoleranz
6. Niedriger körperlicher Aufwand
7. Größe und Platz für Zugang und Benutzung
DESIGN FÜR ALLE _ UNIVERSELLES DESIGN
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29.11
.2016 19 / VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik
Arbeitsplätze nach SGB IX
Arbeitsplätze nach SGB IX
Öffentlich zugängliche Bereiche
GESETZLICHE LAGE / BAURECHT
Arbeitsstätte
Arbeitsplätze nach SGB IX
Arbeitsplätze nach SGB IX
Öffentlich zugängliche Bereiche
GESETZLICHE LAGE / BAURECHT
Arbeitsstätte
Anerkannte Regeln der Technik
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29.11
.2016 21 / VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik
Arbeitsplätze nach SGB IX
Arbeitsplätze nach SGB IX
Öffentlich zugängliche Bereiche
GESETZLICHE LAGE / BAURECHT
Arbeitsstätte
Anerkannte Regeln der Technik
Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen
Arbeitsplätze nach SGB IX
Arbeitsplätze nach SGB IX
Öffentlich zugängliche Bereiche
GESETZLICHE LAGE / BAURECHT
Arbeitsstätte
Landesbauordnungen
§ Barrierefreies Bauen
Technische Baubestimmungen
Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen in den dem allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teilen barrierefrei sein.
…
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DIN 18040 Teile 1, 2 und 3
Es berücksichtigt dabei insbesondere die Bedürfnisse von Menschen mit:
• sensorischen Einschränkungen wie Sehbehinderung, Blindheit,
Hörbehinderung (gehörlose, ertaubte und schwerhörige Menschen),–
• motorischen Einschränkungen sowie von Personen, die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen.
Auch für andere Personengruppen, wie z. B. groß- oder kleinwüchsige Personen, Personen mit kognitiven Einschränkungen, ältere Menschen, Kinder sowie
Personen mit Kinderwagen oder Gepäck, führen einige Anforderungen dieser Norm zu einer Nutzungserleichterung.
GESETZLICHE LAGE / BAURECHT
Arbeitsplätze nach SGB IX
Arbeitsplätze nach SGB IX
Öffentlich zugängliche Bereiche
GESETZLICHE LAGE / BAURECHT
Arbeitsstätte
Arbeitsstättenverordnung und
Technische Regeln für Arbeitsstätten
Nach SGB IX haben private und öffentliche Arbeitgeber mit
durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen auf wenigstens 5%
der Arbeitsplätze
schwerbehinderte
Menschen zu
beschäftigen.
Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 25 von 43 Staatstheater Darmstadt, CBF.eV. Foto: Barbara Auenmüller
ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“
ASR A1.5/1,2 „Fußböden“
ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
ASR A4.1 „Sanitärräume“
ASR A4.2 „Pausen- und Bereitschaftsräume“
ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“
Ergänzende Anforderungen zur ASR:
A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“
A1.6 „Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände“
A1.7 „Türen und Tore“
A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“
A3.4/3 „Sicherheits-beleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme A4.4 „Unterkünfte“
ASR A1.8 „Verkehrswege“
_________________________________
Technische Regeln für Arbeitsstätten
Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten ASR V3a.2
GESETZLICHE LAGE / BAURECHT
Arbeitsplätze nach SGB IX
Arbeitsplätze nach SGB IX
Öffentlich zugängliche Bereiche
GESETZLICHE LAGE / BAURECHT
Arbeitsstätte
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen
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BNB Bewertungssystematik
https://www.bnb-nachhaltigesbauen.de
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29.11 .2016 29 /
Arbeitsplätze nach SGB IX
Arbeitsplätze nach SGB IX
Öffentlich zugängliche Bereiche
GESETZLICHE LAGE / BAURECHT
Arbeitsstätte
Anerkannte Regeln der Technik
Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen Landesbauordnungen
§ Barrierefreies Bauen
Technische Baubestimmungen
Arbeitsstättenverordnung und
Technische Regeln für Arbeitsstätten
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen
03 Aspekte
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ERREICHBARKEIT / NIEDRIGSCHWELLIGKEIT
ERREICHBARKEIT / NIEDRIGSCHWELLIGKEIT
IDEA STORE LONDON – ARCH. DAVID ADJAYE
Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 33 von 43
ERREICHBARKEIT / NIEDRIGSCHWELLIGKEIT
IDEA STORE LONDON – ARCH. DAVID ADJAYE
ERREICHBARKEIT / NIEDRIGSCHWELLIGKEIT
IDEA STORE LONDON – ARCH. DAVID ADJAYE
Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 35 von 43
„…. ich breitete das Gebäude buchstäblich auf dieser No-Go-Zone aus, so weit wie
möglich, bis hin zu dem Punkt, wo es die Fläche in einen völlig neuen öffentlichen Raum verwandelte – einen nach innen verlagerten öffentlichen Raum….“ David Adjaye im Gespräch mit Horst Rutsch, 10.06.2006 ARCH+
ERREICHBARKEIT / NIEDRIGSCHWELLIGKEIT
IDEA STORE LONDON – ARCH. DAVID ADJAYE
ERREICHBARKEIT / NIEDRIGSCHWELLIGKEIT
IDEA STORE LONDON – ARCH. DAVID ADJAYE
Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 37 von 43
ERREICHBARKEIT / NIEDRIGSCHWELLIGKEIT
IDEA STORE LONDON – ARCH. DAVID ADJAYE
ERREICHBARKEIT / BAUEN FÜR ALLE
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137°
175°
60°
70°
2°
2°
120 – 160 cm ALTERSBEZOGENE BEEINTRÄCHTIGUNGEN
−Einschränkung des Gesichtsfeldes
−Abnahme der Beweglichkeit des Auges (40° wird bis auf 16° reduziert)
−Periferes und foveales Sehen
NUTZERGRUPPEN
NUTZERGRUPPEN
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Beschilderung (nach Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit)
NUTZERGRUPPEN
- 1,90 x 1,30 m
- 1,90 x 2,00 m
- 1,20 x 2,50 m
- 2,20 x 2,20 m
NUTZERGRUPPEN
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Breite 90 cm
NUTZERGRUPPEN
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ab 5 mm? 2 – 3 mm ausreichend
bis 4 mm! ggf. 2 cm
NUTZERGRUPPEN
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− gute Beleuchtung
NUTZERGRUPPEN
ORIENTIERUNG
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ERREICHBARKEIT / BAUEN FÜR ALLE
Vlastní kompetence
Životní prostředí
ERREICHBARKEIT / BAUEN FÜR ALLE
Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 49 von 43
ERREICHBARKEIT / BAUEN FÜR ALLE
GEMEINSAME WEGEFÜHRUNG
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ÖPNV ?
Pkw-Stellplätze
Vorfahrt für Kleinbusse _ Überdachung!
ERREICHBARKEIT
ERREICHBARKEIT
Parken
Leitfaden Barrierefreies Bauen 17.11.2016 Šárka Voříšková 53 von 279
Foto Herta Hirnhaus
FESTSPIELGELÄNDE IM RÖMERSTEINBRUCH
AllesWirdGut Architektur ZT GmbH
ERREICHBARKEIT
FESTSPIELGELÄNDE IM RÖMERSTEINBRUCH
AllesWirdGut Architektur ZT GmbH
ERREICHBARKEIT
Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 55 von 43
GEMEINSAME WEGEFÜHRUNG / GEMEINSAME NUTZUNG
ORIENTIERUNG - INFORMATIONSVERMITTLUNG
Anlaufstelle barrierefreie Kommunikation Leitsysteme Orientierungshilfen
Betrachtungshöhe
Leitfaden Barrierefreies Bauen 17.11.2016 Šárka Voříšková 57 von 279
− Einsatz von verschiedenen Frequenzen bei akustischen Informationen
− gute Beleuchtung (Ablesen von den Lippen)
− Induktive Höranlagen (Aula)
− Gegensprechanlagen, Kommunikationshilfen
− Brandschutz
KOMMUNIKATION
GEMEINSAME WEGEFÜHRUNG / GEMEINSAME NUTZUNG
MUSEUM BLINDENWERKSTATT OTTO WEIDT Dorothée Hauck Foto Thomas Bruns
Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 59 von 43
ab 5 mm?
ERSCHLIESSUNG - TREPPEN
ERSCHLIESSUNG - TREPPEN
Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 61 von 43
GEMEINSAME NUTZUNG
VERMEIDUNG VON GEFAHREN – GLASMARKIERUNGEN
60°
2°
70°
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TÜREN UND BEDIENELEMENTE
85 cm für Rollstuhlfahrer mit eingeschränkter Handmotorik und Kleinwüchsige
ASR V3a.2 2012 / Änderung 2014
85 cm
SANITÄRRÄUME
Barrierefrei / rollstuhlgerecht Barrierefrei, Pflege und Assistenz
Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 65 von 43
SANITÄRRÄUME - FLEXIBILITÄT
FLEXIBILITÄT - AUSSTATTUNG
Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 67 von 43
Foto: Grote, PEI PEI, Angela Frittsch Architekten
FLEXIBILITÄT - AUSSTATTUNG
04 Strategien
Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 69 von 43
Herausgeber:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
11055 Berlin Ansprechpartner:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
Referat Bauingenieurwesen, Nachhaltiges Bauen, Bauforschung
Dipl.-Ing.Arch. Petra Alten Konzeption und Gestaltung
Technische Universität Dresden, Fakultät Architektur, Institut Gebäudelehre und Entwerfen,
Professur für Sozial- und Gesundheitsbauten, Institut für Landschaftsarchitektur,
Professur für Landschaftsbau, Prof. Dipl.-Ing. Irene Lohaus Ing.arch. Šárka Voříšková
3. Auflage 2016
Barrierefreies
Planen und Bauen
Brandschutz
Freiraumplanung
Bauphysik Architektur
Nachhaltigkeit
Unfallschutz
Partizipation
Nutzer
Leitfaden Barrierefreies Bauen 17.11.2016 Šárka Voříšková 71 von 279
Arbeitshilfe für Projekte des Bundes
BEDARFSPLANUNG BARRIEREFREIHEIT
Projekt: XXXX Verfasser:
KONZEPT
BARRIEREFREIHEIT
Projekt: XXXX Verfasser:
NACHWEIS
BARRIEREFREIHEIT
Projekt: XXXX Verfasser:
PLANUGSPROZESS NACH RBBAU / HOAI
Arbeitshilfe für Projekte des Bundes
BESTANDS AUFNAHME
BARRIEREFREIHEIT
Projekt: XXXX Verfasser:
Variante 2
PLANUGSPROZESS NACH RBBAU / HOAI
Variante 1
Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 74 von 43
BEDARFSPLANUNG BARRIEREFREIHEIT
Projekt: XXXX Verfasser:
RBBau
HOAI
BEDARFSPLANUNG BARRIEREFREIHEIT
PROZESSE – BEDARFSERMITTLUNG - PROGRAMMING
Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 76 von 43
PROZESSE _ KONFLIKTE UND SYNERGIEN DARSTELLEN
Treppen barrierefrei und als Trainingsgerät gestalten
Sitzgelegenheiten anbieten
Sturzprophylaxe beim Beleuchtungskonzept berücksichtigen
barrierefreie Toiletten sind Familientoiletten rollstuhlgerechte Patientenzimmer für
Adipositas-Patienten geeignet (Platzbedarf)
Pflegebad ist Wohlfühlbad Blindenleitsystem in allgemeines
Leitsystem integrieren
universalRAUM
Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 78 von 43
Baugrundstück, topografische Situation
Aufgrund der öffentlichkeitswirksamen Funktion, die mit der Nutzung des Gebäudes beabsichtigt ist, sollte ein zentrumsnahes Grundstück in der Stadt Z gewählt werden, das ein leichtes Auffinden des Gebäudes ermöglicht. Dabei ist sicherzustellen, dass eine barrierefreie Erschließung mindestens des Haupteingangs und des geplanten gastronomischen
Angebotes möglich sein wird.
Auszug Bedarfsplanung
ARBEITSHILFEN - KONZEPT BARRIEREFREIHEIT
Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 80 von 43
ARBEITSHILFEN - KONZEPT BARRIEREFREIHEIT
Bespielhafte Legende
auch als dxf/dwg zum Download
BMUB / TU DRESDEN: Leitfaden Barrierefreies Bauen 2014
05 Herausforderung
der Zukunft
Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 82 von 43 Foto AfP Asel