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Barrierefreiheit hat viele Gesichter

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Academic year: 2022

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(1)

Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 1 von 43

Ing. arch. Šárka Voříšková

Barrierefreiheit hat viele Gesichter

(2)

ARCHITEKTUR

WISSENSCHAFT

(3)

Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 3 von 43

(4)

Herausgeber:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)

11055 Berlin Ansprechpartner:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)

Referat Bauingenieurwesen, Nachhaltiges Bauen, Bauforschung

Dipl.-Ing.Arch. Petra Alten Konzeption und Gestaltung

Technische Universität Dresden, Fakultät Architektur, Institut Gebäudelehre und Entwerfen,

Professur für Sozial- und Gesundheitsbauten, Institut für Landschaftsarchitektur,

Professur für Landschaftsbau, Prof. Dipl.-Ing. Irene Lohaus Ing.arch. Šárka Voříšková

3. Auflage 2016

(5)

Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 5 von 43

(6)

01 Situation

(7)

Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 7 von 43

"Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische

Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete

Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen

in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind“

BGG Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen, 2002

(8)

(9)

Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 9 von 43

(10)

TBSZ, architekt di peter mayrhofer Foto Magdalena Possert

(11)

Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 11 von 43

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(13)

Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 13 von 43

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Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 15 von 43

(16)

TBSZ, architekt di peter mayrhofer Foto Magdalena Possert

Notwendigkeit? ?

Schutzziele Kosten?

AKZEPTANZ

(17)

Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 17 von 43

02 Rechtslage

(18)

1. Breite Nutzbarkeit

2. Flexibilität in der Benutzung 3. Einfache, intuitive Benutzung

4. Sensorisch wahrnehmbare Informationen 5. Fehlertoleranz

6. Niedriger körperlicher Aufwand

7. Größe und Platz für Zugang und Benutzung

DESIGN FÜR ALLE _ UNIVERSELLES DESIGN

(19)

Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 19 von 43

29.11

.2016 19 / VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik

Arbeitsplätze nach SGB IX

Arbeitsplätze nach SGB IX

Öffentlich zugängliche Bereiche

GESETZLICHE LAGE / BAURECHT

Arbeitsstätte

(20)

Arbeitsplätze nach SGB IX

Arbeitsplätze nach SGB IX

Öffentlich zugängliche Bereiche

GESETZLICHE LAGE / BAURECHT

Arbeitsstätte

Anerkannte Regeln der Technik

(21)

Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 21 von 43

29.11

.2016 21 / VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik

Arbeitsplätze nach SGB IX

Arbeitsplätze nach SGB IX

Öffentlich zugängliche Bereiche

GESETZLICHE LAGE / BAURECHT

Arbeitsstätte

Anerkannte Regeln der Technik

Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen

(22)

Arbeitsplätze nach SGB IX

Arbeitsplätze nach SGB IX

Öffentlich zugängliche Bereiche

GESETZLICHE LAGE / BAURECHT

Arbeitsstätte

Landesbauordnungen

§ Barrierefreies Bauen

Technische Baubestimmungen

Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen in den dem allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teilen barrierefrei sein.

(23)

Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 23 von 43

DIN 18040 Teile 1, 2 und 3

Es berücksichtigt dabei insbesondere die Bedürfnisse von Menschen mit:

• sensorischen Einschränkungen wie Sehbehinderung, Blindheit,

Hörbehinderung (gehörlose, ertaubte und schwerhörige Menschen),–

• motorischen Einschränkungen sowie von Personen, die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen.

Auch für andere Personengruppen, wie z. B. groß- oder kleinwüchsige Personen, Personen mit kognitiven Einschränkungen, ältere Menschen, Kinder sowie

Personen mit Kinderwagen oder Gepäck, führen einige Anforderungen dieser Norm zu einer Nutzungserleichterung.

GESETZLICHE LAGE / BAURECHT

(24)

Arbeitsplätze nach SGB IX

Arbeitsplätze nach SGB IX

Öffentlich zugängliche Bereiche

GESETZLICHE LAGE / BAURECHT

Arbeitsstätte

Arbeitsstättenverordnung und

Technische Regeln für Arbeitsstätten

Nach SGB IX haben private und öffentliche Arbeitgeber mit

durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen auf wenigstens 5%

der Arbeitsplätze

schwerbehinderte

Menschen zu

beschäftigen.

(25)

Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 25 von 43 Staatstheater Darmstadt, CBF.eV. Foto: Barbara Auenmüller

ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“

ASR A1.5/1,2 „Fußböden“

ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“

ASR A4.1 „Sanitärräume“

ASR A4.2 „Pausen- und Bereitschaftsräume“

ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“

Ergänzende Anforderungen zur ASR:

A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“

A1.6 „Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände“

A1.7 „Türen und Tore“

A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“

A3.4/3 „Sicherheits-beleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme A4.4 „Unterkünfte“

ASR A1.8 „Verkehrswege“

_________________________________

Technische Regeln für Arbeitsstätten

Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten ASR V3a.2

GESETZLICHE LAGE / BAURECHT

(26)

Arbeitsplätze nach SGB IX

Arbeitsplätze nach SGB IX

Öffentlich zugängliche Bereiche

GESETZLICHE LAGE / BAURECHT

Arbeitsstätte

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen

(27)

Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 27 von 43

BNB Bewertungssystematik

https://www.bnb-nachhaltigesbauen.de

(28)
(29)

Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 29 von 43

29.11 .2016 29 /

Arbeitsplätze nach SGB IX

Arbeitsplätze nach SGB IX

Öffentlich zugängliche Bereiche

GESETZLICHE LAGE / BAURECHT

Arbeitsstätte

Anerkannte Regeln der Technik

Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen Landesbauordnungen

§ Barrierefreies Bauen

Technische Baubestimmungen

Arbeitsstättenverordnung und

Technische Regeln für Arbeitsstätten

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen

(30)

03 Aspekte

(31)

Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 31 von 43

ERREICHBARKEIT / NIEDRIGSCHWELLIGKEIT

(32)

ERREICHBARKEIT / NIEDRIGSCHWELLIGKEIT

IDEA STORE LONDON – ARCH. DAVID ADJAYE

(33)

Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 33 von 43

ERREICHBARKEIT / NIEDRIGSCHWELLIGKEIT

IDEA STORE LONDON – ARCH. DAVID ADJAYE

(34)

ERREICHBARKEIT / NIEDRIGSCHWELLIGKEIT

IDEA STORE LONDON – ARCH. DAVID ADJAYE

(35)

Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 35 von 43

„…. ich breitete das Gebäude buchstäblich auf dieser No-Go-Zone aus, so weit wie

möglich, bis hin zu dem Punkt, wo es die Fläche in einen völlig neuen öffentlichen Raum verwandelte – einen nach innen verlagerten öffentlichen Raum….“ David Adjaye im Gespräch mit Horst Rutsch, 10.06.2006 ARCH+

ERREICHBARKEIT / NIEDRIGSCHWELLIGKEIT

IDEA STORE LONDON – ARCH. DAVID ADJAYE

(36)

ERREICHBARKEIT / NIEDRIGSCHWELLIGKEIT

IDEA STORE LONDON – ARCH. DAVID ADJAYE

(37)

Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 37 von 43

ERREICHBARKEIT / NIEDRIGSCHWELLIGKEIT

IDEA STORE LONDON – ARCH. DAVID ADJAYE

(38)

ERREICHBARKEIT / BAUEN FÜR ALLE

(39)

Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 39 von 43

137°

175°

60°

70°

120 – 160 cm ALTERSBEZOGENE BEEINTRÄCHTIGUNGEN

−Einschränkung des Gesichtsfeldes

−Abnahme der Beweglichkeit des Auges (40° wird bis auf 16° reduziert)

−Periferes und foveales Sehen

NUTZERGRUPPEN

(40)

NUTZERGRUPPEN

(41)

Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 41 von 43

Beschilderung (nach Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit)

NUTZERGRUPPEN

(42)

- 1,90 x 1,30 m

- 1,90 x 2,00 m

- 1,20 x 2,50 m

- 2,20 x 2,20 m

NUTZERGRUPPEN

(43)

Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 43 von 43

Breite 90 cm

NUTZERGRUPPEN

(44)

Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 44 von 43

ab 5 mm? 2 – 3 mm ausreichend

bis 4 mm! ggf. 2 cm

NUTZERGRUPPEN

(45)

Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 45 von 43

− gute Beleuchtung

NUTZERGRUPPEN

(46)

ORIENTIERUNG

(47)

Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 47 von 43

ERREICHBARKEIT / BAUEN FÜR ALLE

Vlastní kompetence

Životní prostředí

(48)

ERREICHBARKEIT / BAUEN FÜR ALLE

(49)

Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 49 von 43

ERREICHBARKEIT / BAUEN FÜR ALLE

(50)

GEMEINSAME WEGEFÜHRUNG

(51)

Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 51 von 43

ÖPNV ?

Pkw-Stellplätze

Vorfahrt für Kleinbusse _ Überdachung!

ERREICHBARKEIT

(52)

ERREICHBARKEIT

Parken

(53)

Leitfaden Barrierefreies Bauen 17.11.2016 Šárka Voříšková 53 von 279

Foto Herta Hirnhaus

FESTSPIELGELÄNDE IM RÖMERSTEINBRUCH

AllesWirdGut Architektur ZT GmbH

ERREICHBARKEIT

(54)

FESTSPIELGELÄNDE IM RÖMERSTEINBRUCH

AllesWirdGut Architektur ZT GmbH

ERREICHBARKEIT

(55)

Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 55 von 43

GEMEINSAME WEGEFÜHRUNG / GEMEINSAME NUTZUNG

(56)

ORIENTIERUNG - INFORMATIONSVERMITTLUNG

Anlaufstelle barrierefreie Kommunikation Leitsysteme Orientierungshilfen

Betrachtungshöhe

(57)

Leitfaden Barrierefreies Bauen 17.11.2016 Šárka Voříšková 57 von 279

− Einsatz von verschiedenen Frequenzen bei akustischen Informationen

− gute Beleuchtung (Ablesen von den Lippen)

− Induktive Höranlagen (Aula)

− Gegensprechanlagen, Kommunikationshilfen

− Brandschutz

KOMMUNIKATION

(58)

GEMEINSAME WEGEFÜHRUNG / GEMEINSAME NUTZUNG

MUSEUM BLINDENWERKSTATT OTTO WEIDT Dorothée Hauck Foto Thomas Bruns

(59)

Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 59 von 43

ab 5 mm?

ERSCHLIESSUNG - TREPPEN

(60)

ERSCHLIESSUNG - TREPPEN

(61)

Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 61 von 43

GEMEINSAME NUTZUNG

(62)

VERMEIDUNG VON GEFAHREN – GLASMARKIERUNGEN

60°

70°

(63)

Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 63 von 43

TÜREN UND BEDIENELEMENTE

85 cm für Rollstuhlfahrer mit eingeschränkter Handmotorik und Kleinwüchsige

ASR V3a.2 2012 / Änderung 2014

85 cm

(64)

SANITÄRRÄUME

Barrierefrei / rollstuhlgerecht Barrierefrei, Pflege und Assistenz

(65)

Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 65 von 43

SANITÄRRÄUME - FLEXIBILITÄT

(66)

FLEXIBILITÄT - AUSSTATTUNG

(67)

Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 67 von 43

Foto: Grote, PEI PEI, Angela Frittsch Architekten

FLEXIBILITÄT - AUSSTATTUNG

(68)

04 Strategien

(69)

Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 69 von 43

Herausgeber:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)

11055 Berlin Ansprechpartner:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)

Referat Bauingenieurwesen, Nachhaltiges Bauen, Bauforschung

Dipl.-Ing.Arch. Petra Alten Konzeption und Gestaltung

Technische Universität Dresden, Fakultät Architektur, Institut Gebäudelehre und Entwerfen,

Professur für Sozial- und Gesundheitsbauten, Institut für Landschaftsarchitektur,

Professur für Landschaftsbau, Prof. Dipl.-Ing. Irene Lohaus Ing.arch. Šárka Voříšková

3. Auflage 2016

(70)

Barrierefreies

Planen und Bauen

Brandschutz

Freiraumplanung

Bauphysik Architektur

Nachhaltigkeit

Unfallschutz

Partizipation

Nutzer

(71)

Leitfaden Barrierefreies Bauen 17.11.2016 Šárka Voříšková 71 von 279

Arbeitshilfe für Projekte des Bundes

BEDARFSPLANUNG BARRIEREFREIHEIT

Projekt: XXXX Verfasser:

KONZEPT

BARRIEREFREIHEIT

Projekt: XXXX Verfasser:

NACHWEIS

BARRIEREFREIHEIT

Projekt: XXXX Verfasser:

PLANUGSPROZESS NACH RBBAU / HOAI

(72)

Arbeitshilfe für Projekte des Bundes

BESTANDS AUFNAHME

BARRIEREFREIHEIT

Projekt: XXXX Verfasser:

Variante 2

PLANUGSPROZESS NACH RBBAU / HOAI

Variante 1

(73)

Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 74 von 43

BEDARFSPLANUNG BARRIEREFREIHEIT

Projekt: XXXX Verfasser:

RBBau

HOAI

BEDARFSPLANUNG BARRIEREFREIHEIT

(74)

PROZESSE – BEDARFSERMITTLUNG - PROGRAMMING

(75)

Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 76 von 43

PROZESSE _ KONFLIKTE UND SYNERGIEN DARSTELLEN

Treppen barrierefrei und als Trainingsgerät gestalten

Sitzgelegenheiten anbieten

Sturzprophylaxe beim Beleuchtungskonzept berücksichtigen

barrierefreie Toiletten sind Familientoiletten rollstuhlgerechte Patientenzimmer für

Adipositas-Patienten geeignet (Platzbedarf)

Pflegebad ist Wohlfühlbad Blindenleitsystem in allgemeines

Leitsystem integrieren

universalRAUM

(76)
(77)

Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 78 von 43

Baugrundstück, topografische Situation

Aufgrund der öffentlichkeitswirksamen Funktion, die mit der Nutzung des Gebäudes beabsichtigt ist, sollte ein zentrumsnahes Grundstück in der Stadt Z gewählt werden, das ein leichtes Auffinden des Gebäudes ermöglicht. Dabei ist sicherzustellen, dass eine barrierefreie Erschließung mindestens des Haupteingangs und des geplanten gastronomischen

Angebotes möglich sein wird.

Auszug Bedarfsplanung

(78)

ARBEITSHILFEN - KONZEPT BARRIEREFREIHEIT

(79)

Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 80 von 43

ARBEITSHILFEN - KONZEPT BARRIEREFREIHEIT

Bespielhafte Legende

auch als dxf/dwg zum Download

BMUB / TU DRESDEN: Leitfaden Barrierefreies Bauen 2014

(80)

05 Herausforderung

der Zukunft

(81)

Barrierefreiheit hat viele Gesichter | 22.11.2016| Folie 82 von 43 Foto AfP Asel

(82)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Referenzen

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