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Gesetzeswidrige Befristung von Weiterbildungsverträgen

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Berufspolitik

Ärzteblatt Sachsen 9 / 2006 453

Deutscher und Sächsischer Ärztetag fassten Beschlüsse zur gesetzeswidrigen Befristung von Weiterbildungsverträgen In diesem Jahr standen der 109. Deutsche Ärztetag und der 16. Sächsische Ärztetag unter dem besonderen Zeichen der Pro- teste der Ärzteschaft. Insbesondere Ärz- temangel, unangemessene Arbeitszeiten und schlechte Bezahlung prägten und prägen die Diskussionen. In diesem Kon- text fassten beide Gremien den Beschluss, Weiterbildungsbefugten die Befugnis zu

entziehen oder zu kürzen, insofern an Weiterzubildende Arbeitsverträge ausge- geben werden, welche kurze oder ultra- kurze Laufzeiten haben. Zunehmend wer- den auch der Sächsischen Landesärzte- kammer Fälle bekannt, in denen junge Ärztinnen und Ärzte Arbeitsverträge mit Laufzeiten von einem halben oder sogar nur einem viertel Jahr erhalten.

Erwartungsgemäß führten diese Beschlüs- se zu heftigen Diskussionen. Es ist jedoch eine Tatsache, dass Arbeitsverträge mit Ärztinnen und Ärzten zum Zwecke der Weiterbildung ungesetzlich sind („Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung“ vom 15. Mai 1986, zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.

Dezember 2004), wenn deren Laufzeit kürzer als die Dauer der Weiterbildungs- befugnis des Weiterbilders ist. Weiterhin können nach § 4 der Weiterbildungsord- nung der Sächsischen Landesärztekam- mer, insofern im Teil B und C nichts anderes bestimmt ist, nur Tätigkeitsab- schnitte anerkannt werden, welche min- destens eine Dauer von sechs Monaten hatten.

Die Sächsische Landesärztekammer ist den sächsischen Weiterbildern für ihre bisher geleistete Arbeit überaus dankbar.

Daten belegen eine überwiegend hohe Qualität der Weiterbildung.

Die tiefgründigen Diskussionen in den Gremien brachten verschiedene Facetten zutage. Insbesondere wurde durch Wei- terbilder ein zu geringer Einfluss auf Per- sonal- und kaufmännische Verwaltung beklagt. Dieses Problem hat sich in den letzten Jahren sicher erheblich verschärft.

Wir bedauern dies ausdrücklich und möchten mit diesen Beschlüssen die Stel- lung der Weiterbilder gegenüber ihren Verwaltungen stärken. Die Ärzteschaft und auch die Krankenhäuser können nicht auf Weiterbildungsassistenten verzichten.

Die Aussage, „Stellen nur mit Fachärzten zu besetzen“ greift zu kurz, da dann in einigen Jahren keine Fachärzte mehr zur Verfügung stehen, wenn heute keine mehr

weitergebildet werden.

Es darf ebenso nicht sein, dass nur die Arbeitskraft der Weiterbildungsassisten- ten dazu benutzt wird, Lücken in den Kliniken zu schließen. Wir müssen in sol- chen Fällen einen erheblichen Rückgang der Qualität der Weiterbildung befürch- ten.

Ich möchte noch einen weiteren Gesichts- punkt der Diskussionen ansprechen. In unserem Land werden immer wieder familien- und kinderfeindliche Arbeits- und Lebensbedingungen beklagt. Wirt- schaftliche Unsicherheit der jungen Men- schen und insbesondere des Nachwuchses unserer Berufsgruppe führen allerdings nach wie vor dazu, dass sich junge Men- schen abwenden und im Ausland ihre Chance suchen. Diese Aussagen lassen sich gut durch ebenso erhobene Daten sichern. Eine Familiengründung bedarf der wirtschaftlichen Sicherheit und Per- spektive nicht nur für ein halbes Jahr oder ein Jahr, sondern für längere Zeit. Wir dürfen nicht vergessen, dass bereits ein langes Studium hinter den Weiterbildungs- assistentinnen und Assistenten liegt.

Lassen Sie uns gemeinsam die Zukunft der Ärzteschaft sichern. Die Sächsische Landesärztekammer sieht darin eine ihrer vornehmsten Aufgaben.

Weiterbildungsassistentinnen und -assis- tenten, welche negative Erfahrungen mit Arbeitsverträgen unterhalb der gesetzli- chen Bestimmungen gemacht haben, kön- nen sich an die Sächsische Landesärzte- kammer wenden.

Erik Bodendieck Arzt für Allgemeinmedizin Vorstandsmitglied der Sächsischen Landesärztekammer

Gesetzeswidrige Befristung von Weiterbildungsverträgen

Erik Bodendieck

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