• Keine Ergebnisse gefunden

Offener Brief an die sächsischen Ärztinnen und Ärzte

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Offener Brief an die sächsischen Ärztinnen und Ärzte"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Berufspolitik

100 Ärzteblatt Sachsen 3 / 2006

Im Zusammenhang mit einem Briefwech- sel, den wir vorstehend gewissermaßen beispielhaft veröffentlichen, erlauben wir uns, Ihnen einmal zusammengefasst unsere Stellung zu unterschiedlichen Maß- nahmen, die der Gesetzgeber bezüglich ärztlicher Tätigkeiten in den letzten Jah- ren getroffen hat, in Kürze darzulegen.

Ausgangspunkt sind viele Briefe, die uns im Zusammenhang mit der Aushändigung der Barcodes und den Formalitäten der Erfassung von Fortbildungspunkten für die Ärzteschaft zugegangen sind (Bei- spiel siehe Seite 98).

Der Ärztekammer wird teils in Unkennt- nis der realen Adressaten der Probleme vorgeworfen, sie betreibe Selbstbeschäfti- gung, sie vergeude Gelder der Ärzte für bürokratischen Unsinn, sie vertrete die Kollegen nicht angemessen nach außen und vieles andere mehr.

Meist werden diese Kritiken auch im Sinne eines generellen Klagens über überbordende Bürokratie – von den DRG über das Gesundheitsmodernisierungs- gesetz, die Zuzahlung gemäß § 28 IV SGB V bis hin zu europäischen Urteilen zum Bereitschaftsdienst – erweitert.

Diese vielen konflikthaften Themenfelder sind auf unterschiedlichen politischen Ebenen – auch auf unterschiedlichen Ein- flussebenen einer Landesärztekammer bzw. der Bundesärztekammer angesiedelt.

Generell dürfen wir feststellen, dass zu allen in den apostrophierten Schreiben an die Kammer aufgeworfenen Fragen in unserem „Ärzteblatt Sachsen“ meist mehrfach Stellung bezogen wurde und auch aufgezeigt wurde, dass die Vertreter der verfassten Ärzteschaft in vielen Fäl- len im Sinne der Kritiken, um die es hier geht, interveniert haben.

Interventionen und Vorschläge sind gegenüber der Landesregierung vorge- bracht worden – die selbst diesbezügliche Initiativen ergriff. Auch der letzte Deut- sche Ärztetag hat Entschließungen gegen eine überbordende Bürokratie gefasst.

Die Tragik solcher Prozesse der Verkom- plizierung gesellschaftlicher Abläufe ist, dass sie selbst immer wieder neue Büro-

kratismen generieren und dass, je höher in der politischen Hierarchie Entschei- dungsträger angesiedelt sind – anschei- nend die Sensibilität für den Moloch Bürokratie empfindlich nachlässt.

Wir als Kammer bekämpfen diese Ten- denzen wo es nur geht, ohne uns dem Zwang entziehen zu können, organisato- rische Abläufe zu sichern, die den gesetz- lich geforderten Regelungen entsprechen.

Insofern ist der Einwand der Gesundheits- ministerin Schmidt, die ärztlichen Selbst- verwaltungsorgane seien für die Bürokra- tisierung verantwortlich, höchst proble- matisch, denn auf die Politik, nicht auf die ärztliche Selbstverwaltung gehen die meisten so sehr in Kritik stehenden Maß- nahmen zurück.

Was nun die Fortbildungsverpflichtung nach § 95 d GMG angeht, so ist die Sicht- weise des Vorstandes der Sächsischen Landesärztekammer und der Sächsischen Akademie für ärztliche Fort- und Weiter- bildung folgende:

■ Die Ärzteschaft und ihre Vertretungen haben lange vor der Gesetzgebung eindringlich darauf hingewiesen, dass es für Ärztinnen und Ärzte eine Pflicht zur Fortbildung gibt, der in der Regel von den Kollegen auch entsprochen werde, mithin eine Pflichtfortbildung nicht erforderlich sei.

■ Ein freiwilliges Fortbildungszertifikat wurde 1999 unter anderem auch in

Sachsen eingeführt, um staatliche Regelungen noch abzuwenden. Wie bekannt – ohne Erfolg.

■ Immerhin konnte noch Problema- tischeres, was politisch erwogen wurde, verhindert werden – und zwar die regelhafte Wiederholung von Facharztprüfungen nach einigen (5) Jahren.

■ Die Kammern waren im Verein mit den Kassenärztlichen Vereinigungen der Meinung, wenn es denn nun schon eine Pflichtfortbildung gäbe, müssten die Abläufe in den Händen der Kam- mern bleiben.

■ Wir haben dazu Regeln in einer Fort- bildungssatzung festgelegt, die von der Kammerversammlung verabschie- det wurde und jedem Kammermit- glied zugänglich gemacht wurden.

■ Der derzeitige Problempunkt der Interventionen einiger Kolleginnen und Kollegen ist nun der Aufwand der Erfassung der Fortbildungspunkte.

■ Bisher hat jeder am Fortbildungszerti- fikat Teilnehmende seine Teilnahme- bescheinigungen an entsprechenden Veranstaltungen gesammelt und zu gegebener Zeit bei Erreichen von min- destens 250 Punkten das Zertifikat beantragt. (Inzwischen besitzen schon 264 Kollegen /-innen ein solches bis mindestens 2009 reichendes Zertifikat).

■ Als Zwischenschritt bis zur verwal- tungstechnischen Ideallösung ist nun

Offener Brief an die

sächsischen Ärztinnen und Ärzte

Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze Prof. Dr. med. habil. Otto Bach

(2)

Berufspolitik

Ärzteblatt Sachsen 3 / 2006 101

vorgesehen, dass jeder Kollege bei Besuch einer Veranstaltung (die vom Veranstalter angemeldet sein muss) einen Barcode auf die Teilnehmerliste klebt. Die Liste wird dann in der Kam- merverwaltung elektronisch erfasst und dem Kollegen werden die Punkte auf seinem Punktekonto gutgeschrie- ben. Bei Veranstaltungen im Ausland muss der Teilnehmer zunächst weiter Teilnahmebescheinigungen sammeln.

Der Idealzustand eines dann eleganten und „unbürokratischen“ Vorgehens (zu- mindest was den Aufwand der einzelnen Ärztin oder des einzelnen Arztes angeht)

wird erreicht sein, wenn die Kollegen mit Hilfe ihres elektronischen Arztausweises bei Veranstaltungen ein Erfassungsgerät nutzen und dann automatisch die Punkte in der jeweiligen Kammer gutgeschrieben werden und jedes Jahr mit der Beitrags- veranlagung – oder online – sofort mitge-

teilt werden können.

Dieser Zustand – der sicher dann zu mitt- lerer Zufriedenheit führen wird – könnte 2008 erreicht werden. Bis dahin bitten wir um Verständnis.

Erlauben Sie abschließend bitte noch einen Hinweis:

Viele Fragen würden sich auch erledigen und viel Unmut ließe sich mildern, wenn die Ärzte die Mitteilungen in unserem Ärzteblatt in größerem Umfang wahrneh- men könnten. Hier wird zeitnah und aktu- ell darüber berichtet und auch das Für und Wider vieler berufspolitischer Angele- genheiten erörtert.

Mit kollegialen Grüßen Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze Präsident

Prof. Dr. med. habil. Otto Bach

Vorsitzender der Sächsischen Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Main, Telefon (0 69) 66 30 00 19 Hans-von-Seemen-Preis 2002 – Von der Deutschen Gesellschaft für Plastische und Wiederherstellungschirurgie wird der Hans- von-Seemen-Preis

Nicht bei der Bayerischen Landes- ärztekammer gemeldete Ärztinnen und Ärzte bitten wir, eine Kopie ihrer Approbation und gegebenenfalls Promotion sowie eventuell

Nicht bei der Bayerischen Landes- ärztekammer gemeldete Ärztinnen und Ärzte bitten wir, eine Kopie ihrer Approbation und gegebenenfalls Promotion sowie eventuell

Nicht bei der Bayerischen Landes- ärztekammer gemeldete Ärztinnen und Ärzte bitten wir, eine Kopie ihrer Approbation und gegebenenfalls Promotion sowie eventuell

Nicht bei der BLÄK gemeldete Ärztinnen und Ärz- te bitten wir, eine Kopie ihrer Approbation und gegebenenfalls Promotion sowie eventu- ell weitere akademische Titel der Anmeldung

Die beiden anderen Programme beinhalten einen Zuschuss von 60.000 Euro für die Übernahme von Hausarztpraxen in ländlichen Gebieten mit Arztmangel und Stipendien von 300

Nicht bei der BLÄK gemeldete Ärztinnen und Ärzte bitten wir, eine Kopie ihrer Approbation und gegebe- nenfalls Promotion sowie eventuell weitere aka- demische Titel der

Aus den Einsendern der richtigen Lösung wird ein Gewinner gezogen, der als Anerkennung eine Freikarte für den Bayerischen Fortbildungskongress am 15./16.. Juli 2011 in