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Amtliche Mitteilungen des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

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I

Amtsblatt

Amtliche Mitteilungen des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Nr. 01 J a h r g a n g 2 0 1 3 19.01.2013

NA C H R U F

Der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim trauert um Herrn Herbert Birklein

Markt Bibart

Der Verstorbene wurde zum 02.09.1974 zunächst als Straßenbauarbeiter für den Kreisbauhof in Scheinfeld eingestellt. Ab 01.03.1980 war er als Bauaufsicht im Straßenbau tätig und vom 01.01.1995 bis zum Ausscheiden wegen Bezug der Altersrente am 31.07.2004 war er im

Angestelltenverhältnis als Bauleiter bei der Tiefbauverwaltung des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim beschäftigt.

Durch seine kameradschaftliche Art und seine zuverlässige Arbeit wurde er von den Arbeitskollegen und Vorgesetzten sehr geschätzt und geachtet.

Der Landkreis sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises werden ihm ein ehrendes Gedenken bewahren.

Dezember 2012

Landkreis Personalrat des Landratsamtes

Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Walter Schneider, Landrat Andrea Baumann, Vorsitzende

Sitzung des Kreisausschusses

Am Montag, 28.01.2013, findet um 13:00 Uhr die 47. Sitzung des Kreisausschusses (mit Haushaltsbera- tung/Gesamthaushalt) im Sitzungssaal des Landrats- amtes in Neustadt a.d.Aisch, Konrad-Adenauer-Str. 1, statt. Die Bevölkerung ist zum öffentlichen Teil der Sit- zung freundlich eingeladen. Die Tagesordnung wird rechtzeitig im Landratsamt in Neustadt a.d.Aisch und in den Dienststellen aushängen.

LkrABl. Nr. 01/2013 ____________________________

BE K A N N T M A C H U N G

von Manövern

Beim Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim wurde angemeldet, dass Einheiten der amerikanischen Streitkräfte ein Manöver durchführen, von welchem auch der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim berührt wird:

Übungsart: Hubschrauberlandeübungen (einschließlich Nachtlandungen)

Übungszeitraum: 01.02.2013 bis 28.02.2013 Betroffene Gemeindegebiete:

Markt Taschendorf

Die Bevölkerung wird gebeten, sich von den Einrich- tungen der übenden Truppe fernzuhalten.

Entschädigungsansprüche für Flur- und Forstschäden, für Schäden an privaten Straßen und Wegen sowie für sonstige Schäden sind umgehend,, jedoch spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der Übung schriftlich bei der Gemeinde oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der Schadensregulierungs- stelle des Bundes anzumelden.

1. Schadensregulierungsstelle:

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Regionalbüro Süd Nürnberg Krelingstraße 50

90408 Nürnberg Tel. 0911 376-0 Fax: 0911 376-2449

2. Beschwerden bezüglich Flugbetrieb/Lärm:

Deutsch-Amerikanische Verbindungsstelle Frau Helga Moser

Katterbach Army Airfield 91522 Ansbach Tel. 0152 09114369 und/oder

Luftwaffenamt Köln

Abteilung Flugbetrieb in der Bundeswehr Luftwaffenkaserne WAHN 501/11 Postfach 90 61 10, 51127 Köln Tel. 0800 8620730 (gebührenfrei) Fax: 02203 9082776 E-Mail: FLIZ@bundeswehr.org 3. Beschwerden bezüglich der festgelegten

Landepunkte:

Manöverbeauftragte der US-Army:

Tel. 09802 832634

LkrABl. Nr. 01/2013 ____________________________

VE R W A L T U N G S G E M E I N S C H A F T UF F E N H E I M

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2013 I. Die Gemeinschaftsversammlung der Verwal-

tungsgemeinschaft Uffenheim hat in der Sitzung am 29.11.2012 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen. Die Haushalts- satzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft. Die Haushaltssatzung wird hiermit amtlich bekannt gemacht. Sie liegt in der Geschäftsstelle der Ver- waltungsgemeinschaft in Uffenheim, Rathaus, Marktplatz 16 (Zi.Nr. 202) zur allgemeinen Ein-

sichtnahme auf. Gleichzeitig mit der Niederlegung der Haushaltssatzung wird auch der Haushaltsplan eine Woche lang, nämlich in der Zeit vom 21. bis 30. Januar 2013 öffentlich aufgelegt (Artikel 65 Absatz 4 GO).

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan lie- gen außerdem während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft in Uffenheim (Rathaus, Zi.Nr. 202) während der all- gemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit (§ 4 Abs. 2 Bekanntmachungsverordnung).

II. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmi- gungspflichtigen Bestandteile.

Haushaltssatzung

der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim für das Haushaltsjahr 2013

Aufgrund des Art. 8 Abs. 2 der Verwaltungsgemein- schaftsordnung für den Freistaat Bayern (BayRS 2020- 2-1-I) in Verbindung mit den Art. 40, 41 ff des Geset- zes über die kommunale Zusammenarbeit (BayRS 2020-6-1-I) sowie der Art. 63 ff der Gemeindeord- nung für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) er- lässt die Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim folgen- de Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haus- haltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.578.300,00 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 140.000,00 Euro ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsför- derungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

Herausgeber:

Landratsamt Neustadt a.d.Aisch Konrad-Adenauer-Str. 1 91413 Neustadt a.d.Aisch

Ansprechpartner: Günter Püschel Telefon: 09161 92-102 Telefax: 09161 92-520 E-Mail: amtsblatt@kreis-nea.de Internet: http://www.kreis-nea.de Verantwortlich für den Inhalt ist der

jeweilige Verfasser

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II

§ 4

Die Umlagen der Mitgliedsgemeinden werden wie folgt festgesetzt:

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanz- bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Jahr 2013 auf 1.410.000,00 Euro festgesetzt. Davon tragen

1. die Stadt Uffenheim:

61,5 % v. 1.410.000,00 Euro = 867.150,00 Euro 2. die Mitgliedsgemeinden (ohne Uffenheim):

38,5 % v. 1.410.000,00 Euro = 542.850,00 Euro Das Umlagesoll der übrigen Gemeinden richtet sich nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen der Mit- gliedsgemeinden nach dem Stand vom 31.12.2011.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 400.000,00 Euro festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.

Uffenheim, den 30. November 2012 Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim

Schöck, Gemeinschaftsvorsitzender LkrABl. Nr. 01/2013 ____________________________

BE K A N N T M A C H U N G

Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Ansbach (ZRF AN) Mit Schreiben vom 02.07.2012, Gz.: 12.13-1512 f- 3/12, hat die Regierung von Mittelfranken die von der Verbandsversammlung beschlossene Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich genehmigt. Gegen den vorgelegten Haushaltsplan wurden keine Bedenken erhoben.

Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 erfolgte gemäß Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG und Art. 65 Abs. 3 GO i. V. m.

Art. 24 Abs. 1 Satz 2 KommZG und § 16 der Ver- bandssatzung im Mittelfränkischen Amtsblatt Nr. 14 vom 13.07.2012.

LkrABl. Nr. 01/2013 ____________________________

AM T S G E R I C H T NE U S T A D T A.D. AI S C H

Abteilung für Zivilsachen Aufgebot 51 UR II 7/12

Frau Gabriella-Elena Kiekbusch, Johanniterstraße 24, 91438 Bad Windsheim hat den Antrag auf Kraftloser- klärung einer abhanden gekommenen Urkunde bei Gericht eingereicht.

Es handelt sich um den Hypothekenbrief über die im Grundbuch des Amtsgerichts Neustadt a.d.Aisch, Ge- markung Egenhausen, Blatt Bl. 378, in Abteilung III Nr.

1 eingetragene Hypothek zu 40.000,00 EUR.

Eingetragener Berechtigter:

Herr Walter Ismann, derzeit unbekannten Aufenthaltes Der Inhaber des Hypothekenbriefs wird aufgefordert, seine Rechte spätestens bis zu dem 30.04.2013 vor dem Amtsgericht Neustadt a.d.Aisch anzumelden, da an- sonsten die Kraftloserklärung des Briefes erfolgen wird.

Neustadt a.d.Aisch, den 12. Dezember 2012 LkrABl. Nr. 01/2013 ____________________________

FE R N W A S S E R V E R S O R G U N G FR A N K E N ( F W F ) Amtliche Bekanntgabe und öffentliche Auflage

des Jahresabschlusses 2011

Die Regierung von Mittelfranken wird die amtliche Be- kanntgabe zum Jahresabschluss 2011 im Mittelfränki- schen Amtsblatt Nr. 2 vom 25. Januar 2013 veröffent- lichen. Auf diese Bekanntmachung wird hingewiesen.

Der Jahresabschlusses und der Lagebericht liegen in der Zeit vom 28. Januar bis 4. Februar 2013 in der Ge- schäftsstelle der Fernwasserversorgung Franken in Uffen- heim, Fernwasserstraße 2, Zimmer E 13, während der übli- chen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Uffenheim, den 21. Dezember 2012 Moser, Werkleiter

LkrABl. Nr. 01/2013 ____________________________

FE R N W A S S E R V E R S O R G U N G FR A N K E N ( F W F ) Amtliche Bekanntgabe und öffentliche Auflage der Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2013 Die Regierung von Mittelfranken wird die Haushalts- satzung für das Wirtschaftsjahr 2013 im Mittelfränki- schen Amtsblatt Nr. 2 vom 25. Januar 2013 amtlich bekannt machen. Auf diese Bekanntmachung wird hingewiesen. Die Haushaltssatzung mit dem Wirt- schaftsplan 2013 liegt in der Zeit vom 28. Januar bis 4.

Februar 2013 in der Geschäftsstelle der Fernwasserver- sorgung Franken in Uffenheim, Fernwasserstraße 2, Zimmer E 14, während der üblichen Dienststunden öf- fentlich zur Einsichtnahme auf.

Uffenheim, den 21. Dezember 2012 Moser, Werkleiter

LkrABl. Nr. 01/2013 ____________________________

SP A R K A S S E

im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Aufgebotsverfahren

Das Sparkassenbuch Nr. 4315021289 ist in Verlust ge- raten. Es wird hiermit aufgeboten. Der Inhaber des Sparkassenbuches wird aufgefordert, seine Rechte un- ter Vorlage der Urkunde binnen einer Frist von drei Monaten bei der Sparkasse anzumelden, anderenfalls das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt wird. Im Übrigen verweisen wir auf den Aushang bei der Sparkasse Neu- stadt a.d.Aisch, Sparkassenplatz 1.

Neustadt, 20.12.2012, gez. Frautz, Sparkassendirektor LkrABl. Nr. 01/2013 ____________________________

SP A R K A S S E

im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Aufgebotsverfahren

Das Sparkassenbuch Nr. 4315021297 ist in Verlust ge- raten. Es wird hiermit aufgeboten. Der Inhaber des Sparkassenbuches wird aufgefordert, seine Rechte un- ter Vorlage der Urkunde binnen einer Frist von drei Monaten bei der Sparkasse anzumelden, anderenfalls das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt wird. Im Übrigen verweisen wir auf den Aushang bei der Sparkasse Neu- stadt a.d.Aisch, Sparkassenplatz 1.

Neustadt, 20.12.2012, gez. Frautz, Sparkassendirektor LkrABl. Nr. 01/2013 ____________________________

SP A R K A S S E

im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Aufgebotsverfahren

Das Sparkassenbuch Nr. 3815067685 (811067685) ist in Verlust geraten. Es wird hiermit aufgeboten. Der In- haber des Sparkassenbuches wird aufgefordert, seine Rechte unter Vorlage der Urkunde binnen einer Frist von drei Monaten bei der Sparkasse anzumelden, an- derenfalls das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt wird.

Im Übrigen verweisen wir auf den Aushang bei der Spar- kasse Neustadt a.d.Aisch, Sparkassenplatz 1.

Neustadt, 20.12.2012, gez. Frautz, Sparkassendirektor LkrABl. Nr. 01/2013 ____________________________

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Referenzen

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