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Forschungsschwerpunkt Umweltpolitik ( Internationales Institut für Umwelt und Gesellschaft - IIUG ) W issenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung IIUG rep 87-5 ISSN 0256-7296

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Aktie "Forschungsschwerpunkt Umweltpolitik ( Internationales Institut für Umwelt und Gesellschaft - IIUG ) W issenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung IIUG rep 87-5 ISSN 0256-7296"

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IIUG rep 87-5

ISSN 0256-7296

WISSENSCHAFTSZENTRUM BERUN FÜR SOZIALFORSCHUNG

Forschungsabteilung ' ’Normbildung und Umwelt”

Reichpietschufer 50 DdOOO Berlin (West) 30

Tel.: 25 491-0

IIUG - Potsdam er Str. 58, 1000 Berlin (West) 30, Tel.: (030) - 26 10 71

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Seit einiger Zeit verlangen Umweltverbände in der Bundesrepublik einen neuen Politikbereich. Nach der Einführung von bewährten Bereichen wie Agrarpolitik, Wirtschaftspolitik, Sozialpolitik, Umweltpolitik etc. soll nun auch eine Chemiepolitik begründet werden, deren Ziel es sein soll, die Umweltverträglichkeit von chemischen Stoffen und Anlagen zur Grundlage einer Regulierung der chemischen Industrie auszubauen. Diese Forderung hat in der Öffentlichkeit zu einer Diskussion geführt, die noch nicht abge­

schlossen ist. Ebenso fehlte bislang eine Übersicht der Posi­

tionen, die von den Diskussionsteilnehmern eingenommen werden.

Das vorliegende Papier versucht diese Lücke zu schliessen.

Summary

Do we need a Chemical Policy? - A Survey of Opinions

For some time environmental associations in West Germany have been requesting a new policy area. After the adoption of well established policy areas, like agricultural policy, economic policy, social policy, environmental policy, they now want a chemical policy. Its aim should be to rigourously assess the environmental impact of all chemical substances and reregulate the chemical industry accordingly. This claim resulted in a public debate which has not yet come to an end. As of today, however, there was no survey of opinions taken by the various participants to this public debate. This report tends to close the gap.

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Einführung

Seit einigen Jahren gibt es einen neuen Begriff in der poli­

tischen Fachsprache der Bundesrepublik Deutschland. Nach Begrif­

fen, die uns inzwischen längst vertraut sind, wie Wirtschafts­

politik, Agrarpolitik, Energiepolitik, Sozialpolitik, Rechts­

politik, Umweltpolitik ist der Begriff Chemiepolitik geprägt worden. Von Kritikern der chemischen Industrie wurde er einge­

führt, um klarzustellen, dass für die Politik eine neue Aufgabe entstanden sei. Ihr Ziel soll es ein, über eine Bewertung der sozialen Kosten und Nutzen des Einsatzes von Chemikalien eine ökologisch unbedenkliche chemische Industrie zu begründen. Von der chemischen Industrie würde der Begriff zunächst abgelehnt, weil die eben angedeutete Aufgabe sich so nicht stelle. Aus der Sicht der Wirtschaftspolitik sieht die chemische Industrie keine Notwendigkeit einer "Sonderbehandlung" und betont das Recht auf Gleichbehandlung unter dem allgemeinen Aufgabengebiet der "Indu­

striepolitik". In bezug auf die Umweltrisiken besteht nach ihrer Meinung kein Bedarf nach einer Chemiepolitik, weil die herkömm­

liche Arbeits- und Umweltschutzregulierung völlig ausreichten.

Abgeschlossen ist die Diskussion um die Notwendigkeit einer Che­

miepolitik bzw. um deren Inhalte allerdings nicht. Angesprochen werden Themen wie verbesserter Arbeitsschutz und Verbraucher­

schutz vor Chemikalien, Schutz des Bodens und des Grundwassers, Bewertung der sogenannten Altstoffe, Fragen zur künftigen Abfall­

wirtschaft, etc. Es gibt Einigkeit darüber, dass der Stellenwert der Umweltverträglichkeit beim Umgang mit Chemikalien an Bedeu­

tung gewinnen muss. Aber es gibt auseinandergehende Auffassungen über das Konzept und das Aufgabengebiet einer umweltverträglichen chemischen Industrie und das Ausmass der notwendigen Regulierung.

Dieses Papier beschreibt "the State-of-the-Debate" über das Thema Chemiepolitik in der Bundesrepublik Deutschland zu Anfang 1987.

Es enthält Zusammenfassungen der Standpunkte von Interessen­

gruppen, politischen Parteien und der Bundesregierung. Es zeigt

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die Meinungsunterschiede und Übereinstimmungen auf und stellt Beziehungen zwischen den Positionen der verschiedenen Diskus­

sionsteilnehmer her. Entsprechend dieser Zielsetzung bezieht es dabei keine Stellung und nimmt keine Bewertung vor.

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1. DER BUND FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ DEUTSCHLAND

Der Erfinder des Begriffs Chemiepolitik ist offensichtlich der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND). Schon im Jahr 1984 veröffentlichte der Arbeitskreis "Umweltchemikalien/- Toxikologie" im BUND eine Broschüre mit dem Titel Chemiepolitik - BUND fordert einen neuen Politikbereich (BUND-Positionen 10).

Autor ist Henning Friege, der Leiter dieses Arbeitskreises.

Auf Seite 1 der Broschüre hält er fest, dass der Begriff Chemie­

politik 1983 von diesem Arbeitskreis geprägt wurde.

Der BUND sieht diese Notwendigkeit begründet in der Tatsache, dass Nutzen und Schaden von Chemikalien auf unbefriedigende Weise reguliert sind. So würde das Verursacherprinzip - gerade in bezug auf Bodenverunreinigung - nicht funktionieren. Eine stoffbezogene Regulierung, die Einsatz und Anwendung zulässt bzw. verbietet oder einschränkt, gibt es nach der Meinung des BUND nur in beson­

deren Fällen, wie etwa im Lebensmittelgesetz, im Arzneimittel­

gesetz und im Pflanzenschutzgesetz. Für viele andere Stoffe gibt es lediglich arbeitsmedizinische Regulierungen. Der BUND meint dazu: "Für die meisten anderen Stoffe, mit denen Mensch und Um­

welt in Kontakt kommen, gilt die mit der medienbezogenen Gesetz­

gebung betriebene "end of the pipe policy"...". (S. 4). Im Ergeb­

nis führt diese Politik oft zu Schadstoffumwandlungen oder aber - wie bei den kleinen Mengen chemischer Abfälle in Haushalten - nur dann zum Erfolg, wenn Verbraucher ihren guten Willen zeigen.

Nun sind diese Mängel nicht vom BUND "entdeckt" worden. Wohl aber leitet er aus dieser Feststellung ab, dass es einer neuartigen Regulierung der chemischen Industrie, eben einer Chemiepolitik, bedarf. Die Definition dieser Chemiepolitik wird hier im Wortlaut wiedergegeben.

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"Eine "Chemiepolitik", wie sie erforderlich wäre, setzt eine Betrachtungsweise voraus, bei der die positiven und nega­

tiven Wirkungen eines Stoffes, aber auch seiner Neben- und Umwandlungsprodukte, unabhängig von betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten abgeschätzt werden. Dabei sind alle Phasen von der Produktion über den Gebrauch bis zur Beseitigung zu beurteilen. Chemiepolitik muss auf einen sozialen Netto­

nutzen des Einsatzes von Chemikalien abzielen. Sie hat daher sowohl unter dem Aspekt des Umweltschutzes als auch dem der Ressourcenschonung den sparsamen Einsatz von Chemikalien unter Berücksichtigung ihrer Umweltverträglichkeit in allen Anwendungsbereichen zu bewirken. Damit wird Chemiepolitik - in Anwendung des Vorsorgeprinzips - zum Bestandteil staat­

lichen Handelns." (S. 6).

Die Wichtigkeit der Chemiepolitik aus der Sicht des BUND wird deutlich, wenn man bedenkt, dass sie vom BUND "als Antwort auf die zunehmende "Chemisierung" des täglichen Lebens und damit der Umwelt verstanden" werden soll. (S. 1). Auffällig an der Defini­

tion ist der Begriff des sozialen Nettonutzens des Einsatzes von Chemikalien, der später im SPD-Antrag zur Chemiepolitik im

Deutschen Bundestag übernommen wird. Im Antrag der GRÜNEN im Deutschen Bundestag zu den Themen "Entgiftung" und "sanfter Chemie" kommt der Begriff nicht vor. Jedoch wird sinngemäss darauf hingewiesen, dass eine "wirklich vorsorgende Umwelt- und Chemiepolitik ... a priori die sozial und ökologisch ange-

passteren, die "sanfteren" Alternativen stärken und weiter­

entwickeln" sollte. (S. 8 der Drucksache 10/6052).

Als eine Art Erläuterung fügt der BUND seiner Definition den Unterschied zwischen "weicher" und "harter" Chemie hinzu. Dabei handelt es sich um den Unterschied zwischen Produktionsweisen mit bzw. ohne Berücksichtigung der externen Effekte. Oder, wie der BUND es ausdrückt: "Da die rein betriebswirtschaftlich orien­

tierte Chemieproduktion im Prinzip die belebte und unbelebte

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Umwelt als Kostenfaktor nicht kennt, kann man sie in Analogie zur Technologiepolitik als "harte Chemie" bezeichnen". (S. 6). Die

"weiche" Chemie bezeichnet demgegenüber eine Produktionsweise, bei der folgende drei Kriterien beachtet werden.

"- bei der Produktion einen geringen Ressourcenverbrauch;

- Herstellungsverfahren mit möglichst geringer Umweltbela­

stung;

- Produkte, die bei der Verwendung wie der Entsorgung keine gesundheits- oder umweltschädlichen Folgen zeigen." (S. 7).

Diese Kriterien findet man fast wörtlich im bereits erwähnten SPD-Antrag wieder, ohne dass jedoch die Unterscheidung zwischen

"weicher" und "harter" Chemie Verwendung findet. Die drei Krite­

rien stehen dort als Anforderungen an einen verantwortungsvollen Einsatz von Chemikalien. Auch im Antrag der GRÜNEN wird der

Gedanke einer "weichen" Chemie ohne Nennung des Begriffs aufge­

griffen. Für die GRÜNEN stellt die "sanfte Chemie" die Alterna­

tive zu den jetzigen Verfahren der Chemieproduktion dar. Dabei beschränken die GRÜNEN sich allerdings nicht auf Forderungen nach Produkten und Verfahren mit möglichst geringen Umweltbelastungen, sondern verlangen viel weiter reichende Massnahmen als der BUND.

Den Anfang der neuen Chemiepolitik sieht der BUND in einer Ände­

rung des Chemikaliengesetzes. Diese Auffassung findet man später auch im SPD-Antrag und im Antrag der GRÜNEN. Vom BUND wird die jetzige Fassung des Gesetzes kritisiert, weil sie zu wenig Hand­

lungsmöglichkeiten bietet. Die Broschüre belegt diese Kritik an­

hand zweier Beispiele aus dem Handlungsbereichs des Chemikalien­

gesetzes; zum einen geht es dabei um die Regulierung der Alt­

stoffe, zum anderen um die Begrenzung des Einsatzes von umwelt­

gefährdenden Stoffen wie PCB und Pestiziden.

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Nach diesen Äusserungen zur Gestaltung der von ihm vorgeschla­

genen Chemiepolitik beschäftigt sich das Positionspapier des BUND mit der Frage der Durchsetzbarkeit. Aber unabhängig von Erfolgs­

chancen gibt es nach der Meinung des BUND drei Bereiche, in denen ein Handlungsbedarf drängt:

die Produktion und Verwendung von chlorierten Phenolen und Benzolen;

die Verwendung von toxischen Schwermetallen in Kunststoffen und Pigmenten;

die Erfassung und Regelung der Altstoffe.

Diese Forderungen werden später von der SPD und den GRÜNEN sinn­

gemäss in ihre Anträge hineingearbeitet.

Abgesehen von diesen Stoffbezogenen Problemen schlägt der BUND auch eine Verbesserung des Verbraucherschutzes durch vollständige Information über die Inhaltstoffe von Produkten vor. Diese und ähnliche Forderungen nach einer Ausdehnung der Informations­

pflichten der Hersteller finden sich später in den Anträgen der SPD und der GRÜNEN in abgewandelter Form wieder. Seitens der IG-Chemie wird auf Verbesserung der Information von Vertretern der Arbeitnehmer bzw. von einzelnen Arbeitnehmern bestanden. Auch der VCI gibt zu, dass eine Ausdehnung der Informationspflicht unter gewissen Umständen notwendig sein könnte.

Für den BUND steht fest, dass die Verwendung von Chemikalien

langfristig nach ökologischen Kriterien stattfinden sollte. Dabei ist eine alleinige Kompetenz der chemischen Industrie auszu­

schliessen. Stattdessen ist hier der Staat gefordert, einen gesellschaftlichen Konsens herbeizuführen. Als Beispiel einer solchen geänderten Verwendung von Chemikalien sieht der BUND ein neues Pflanzenschutzgesetz, dessen Ziele in einer Verringerung des Einsatzes von Pestiziden und einer Förderung weniger umwelt­

schädigender Wirkstoffe bestehen müssten.

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2. DIE SOZIALDEMOKRATISCHE PARTEI DEUTSCHLANDS

Die Diskussion um die Chemiepolitik wurde von der SPD frühzeitig aufgegriffen. Schon bald nach der Veröffentlichung des Positions­

papiers des BUND wurde bei der Bundestagsfraktion der SPD eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Im Sommer 1985 fingen die Arbeiten zu einem Entwurf eines Antrages an. Sodann stellte am 13. März 1986 die Fraktion der SPD unter Anführung von Volker Hauff und Hermann Rappe (zugleich Vorsitzender der IG-Chemie) einen Antrag im

Deutschen Bundestag mit der Überschrift Konzept für eine umwelt- und gesundheitsverträgliche Chemiepolitik (Bundestags-Drucksache 10/5181).

Die politischen Beweggründe, die zu diesem Konzept führten, können folgendermassen umschrieben werden.

Der Staat ist zu einer vorsorgenden Politik zum Schutz der Gesundheit und Umwelt gefordert. Bezogen auf die Anwendung von chemischen Produkten und Prozessen bedeutet dies, dass eine Integration der Umweltpolitik notwendig ist. Statt medienspezifisch soll sie medienübergreifend sein, statt prozessgerichtet (emissionsvermindernd) soll sie in erster Linie auf die Umwelteinwirkungen von chemischen Produkten abzielen.

Das Kriterium, an dem ein chemisches Produkt bzw. ein che­

mischer Rohstoff zu bewerten ist, wird mit dem Begriff

sozialer und volkswirtschaftlicher Nettonutzen des Einsatzes umschrieben. Nach der Auffassung der SPD impliziert dieses Kriterium einen staatlichen Handlungsbedarf bei der Chemie­

politik, weil "(dabei) betriebswirtschaftliche Gesichts­

punkte eine Rolle spielen, jedoch keinen Vorrang haben dür­

fen". (S. 2). Umschrieben wird der Begriff mit dem Hinweis auf die Bewertung der "positiven und negativen Wirkungen eines Stoffes, einschliesslich seiner Neben- und Umwand-

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lungsprodukte bei der Produktion, Anwendung und Beseitigung von Chemikalien". (S. 2). Daneben handelt der Antrag auch vom Begriff verantwortungsvoller Einsatz von Chemikalien, der die folgenden drei Bedingungen impliziert:

- einen (möglichst) geringen Ressourcenverbrauch;

- eine möglichst geringe Belastung der Beschäftigten und der Umwelt;

- Produkte mit möglichst geringen Gefahren für Gesund­

heit und Umwelt, sowohl bei der Verwendung als auch bei der Entsorgung. (S. 2).

Diese drei Kriterien findet man auch im bereits erwähnten Papier des BUND. Dort werden sie als charakteristisch für eine "weiche" Chemie gesehen. Im SPD-Antrag wird diese Bezeichnung nicht übernommen.

Die deutsche Chemie ist eine Industrie von grosser volks­

wirtschaftlicher Bedeutung und ein wichtiger Exportsektor.

Deshalb könnte sie durch die Umstellung auf umweltverträg­

liche Produkte und Verfahren eine "führende Rolle"

übernehmen.

Das eigentliche Konzept der SPD in Sachen Chemiepolitik besteht aus zehn Punkten. Sie lassen sich - nicht ganz eindeutig - nach vier Bereichen ordnen.

1. Drei Forderungen im Bereich Forschung und Entwicklung. Ver­

langt wird die Erforschung der umweltrelevanten Eigenschaften von chemischen Substanzen, -Punkt 1- , die daraus folgende Einstellung der Verwendung hochgiftiger Nebenprodukte -Punkt 2- und die Innovation unbedenklicher Ersatzstoffe -Punkt 3- . 2. Drei Forderungen nach Massnahmen zum verbesserten Schutz der

Gesundheit, bezogen auf krebserzeugende Stoffe -Punkt 5- bzw.

auf den Verbraucher- und Arbeitsschutz -Punkte 4 und 6- .

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3. Zwei stoffbezogene Forderungen (nebst Punkt 5). Sie beziehen sich auf "hochgiftige und gefährliche Stoffe -Punkt 7- und auf Schwermetalle -Punkt 10- .

4. Zwei Forderungen im Bereich der internationalen Wirtschafts­

beziehungen. Verlangt wird eine Exportregulierung von Pflan­

zenbehandlungsmitteln -Punkt 8- und eine Harmonisierung der chemiepolitischen Regelungen in den einzelnen Ländern.

Zur Verwirklichung dieses Zehn-Punkte-Konzepts sieht der Antrag die folgenden sechs "Strategien" vor.

I. Eine Aktualisierung des Chemikaliengesetzes in Hinblick auf die Altstoffproblematik. Gefordert wird eine systematische Aufarbeitung aller Altstoffe innerhalb eines Zeitraumes von sechs Jahren.

II. Eine Weiterentwicklung der Gefahrstoffverordnung, zusammen mit dem Erlass von Verbots- und Ersatzstoffregelungen.

Risiken für Verbraucher und Umwelt sind zu erfassen und zu verringern.

III. Die Aufstellung einer Technischen Anleitung Innenraum und andere Massnahmen, um die Gefahren durch Chemikalien im Haushalt zu verringern.

IV. Die Zurückdrängung von gefährlichen und überflüssigen Ersatzstoffen bei der Lebensmittelherstellung.

V. Eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes zum Zweck einer Beteiligung der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeits­

und Produktionsbedingungen.

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VI. Der Aufbau einer umweltverträglichen Abfallwirtschaft, sowie die Einbindung des GewässerSchutzes und des Bodenschutzes in die Chemiepolitik. Die Einführung einer Gefährdungshaftung für Umwelt- und Gesundheitsschäden durch chemische Produkte.

Die weiteren Ausführungen des Antrags betreffen eine Ausarbeitung dieser Strategien an Hand von sogenannten Eckwerten. Darunter werden detaillierte Massnahmenkataloge zu den einzelnen Strate­

gien verstanden. Zusammengefasst handelt es sich bei diesen Massnahmenbündeln zum einen um Verschärfungen der Auskunfts­

pflicht durch Hersteller (bzw. Importeure) und Verwender und zum anderen um stringentere Regulierungen des Umgangs mit gefähr­

lichen Stoffen.

Zur ersten Kategorie zählen beispielsweise:

- die Pflicht zur Untersuchung der Altstoffe bzw. zur Mitteilung der Ergebnisse; (S. 5).

- eine allgemeine Kennzeichnungspflicht über die Inhalte von Haushaltsprodukten. (S. 8).

In die zweite Kategorie fallen:

- eine Senkung der Eingriffsschwelle des § 17 Chemikaliengesetz und eine Planung des instrumenteilen Handlungsrahmens nach

diesem Paragraphen. Vorgesehen sind dabei (zeitlich gestreckte) Verbote, Schadstoffabgaben, Forschung und Entwicklung von

Ersatzstoffen, etc. (S. 5).

- eine Verschärfung einzelner Bestimmungen nach dem Pflanzen- schutzgesetz: keine Zulassung von Pestiziden ohne Höchst­

mengenverordnung. (S. 8).

Die unter VI. genannte Einführung einer Gefährdungshaftung wird im Antrag nicht näher erläutert. In einem Entschliessungantrag im Deutschen Bundestag (Drucksache 10/6447) der SPD-Fraktion zur Erklärung der Bundesregierung nach dem Grossbrand bei Sandoz in Basel ist eine Begründung enthalten. Im Wortlaut heisst es dort:

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"Eine Wiederholung derartiger Katastrophen kann vor allem durch folgende Massnahmen weitestgehend ausgeschlossen werden:

- Durch die Einführung einer verschuldensunabhängigen Gefähr­

dungshaftung und die Erleichterung des Kausalitätsnachweises wird das Eigeninteresse der Industrie stark gefördert, der­

artigen Ereignissen vorzubeugen. ..."

3. DIE GRÜNEN

Im Vorwort zum Buch Entgiftung von Andreas Ahrens (herausgegeben von den GRÜNEN im Oktober 1985) wird eine Entgiftungspolitik befürwortet. Es heisst dort, dass "an die Stelle von ’Skandalen' oder 'Schadstoffen des Monats' eine grundsätzliche Kritik der Chemieproduktion zu setzen und alternative und gesellschaftliche Perspektiven im Umgang mit CHEMIE zu entwickeln" sind. (S. 5).

Am 16. und 17. November 1985 wurde von den GRÜNEN in Leverkusen ein chemiepolitisches Konzept beraten. Die Verabschiedung

erfolgte auf dem Parteitag vom 15. und 16. Februar 1986 in Hagen.-D Dem Bundestag wurde es am 24. September 1986 als Antrag vorgelegt unter der Überschrift: Chemiepolitik - Entgiftung der Chemischen Industrie, Forderung und Weiterentwicklung einer "sanften Chemie"

(Bundestags-Drucksache 10/6052).

Die Drucksache beginnt mit einer Beschreibung des Gefährdungs­

potentials der chemischen Industrie. Auffällig ist die Betonung der Stoff- und produktbezogenen Gefährdung und nicht der prozess­

bezogenen Risiken der Chemie. Es wird dabei hingewiesen auf 'unbekannte' Altstoffe, Halogenverbindungen (wie chlorierte

Kohlenwasserstoffe), Schwermetalle und deren Gefährdungspotential für Umwelt und Gesundheit.

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Für die GRÜNEN steht dabei fest, dass eine Beschränkung der Pro­

duktion persistenter und hochtoxischer Verbindungen eine umwelt- politische Priorität hat. Anstelle einer zeitaufwendigen Prüfung aller Chemikalien schlagen die GRÜNEN vor, anhand einer stoffbe- zogenen Bewertung den Eintrag von Umweltgiften möglichst zu

beschränken und zu vermeiden. Diese Strategie wird mit der Bezeichnung Entgiftung der Chemischen Produktion umschrieben.

Eine "echte" Vorsorge kann definitionsgemäss nur eine sanfte Chemie leisten, heisst es dann weiter im Antrag. Dieser Begriff wird anfänglich nicht erläutert. Erst gegen Ende werden zwei Kriterien genannt, die für eine sanfte Chemie von Bedeutung seien. Das Konzept der GRÜNEN fällt somit in zwei Teilbereichen auseinander. Zum einen streben die GRÜNEN eine Entgiftung und zum anderen eine sanfte Chemie an.

1. Entgiftung

Zur Entgiftung sehen die GRÜNEN einen Stufenplan vor:

- Mit sofortiger Wirkung eine Emissionsbeschränkung nach dem neuesten Stand der Technik;

- schrittweise Produkt- und Verfahrensumstellungen;

- Herstellungs-, Anwendungs- und Importverbot für gefährliche Stoffe.

Beispiele für eine Substitution sind Prozesse und Produkte, bei denen polyhalogenierte Dibenzo-Dioxine entstehen. Ein Vermei­

dungszwang, der neben der chemischen Industrie auch andere Branchen betreffen würde, bezieht sich auf alle Prozesse, in denen Cadmium gewonnen oder verarbeitet wird.

Eine wichtige Aufgabe sehen die GRÜNEN in der Entchlorierung der Chemie. Vorgeschlagen werden in dem Zusammenhang stoffbezogene Regulierungen und produkt- bzw. stoffbezogene Abgaben. (Die GRÜNEN hatten in der Drucksache 10/5530 vom 21. Mai 1986 bereits

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einen Antrag auf ein Chlorsteuergesetz gestellt. Der Steuersatz sollte mit DM 300 pro Tonne Chlor festgesetzt werden.) Als

Begründung für diese Aufgabe wird die Umweltunverträglichkeit der chlorierten Kohlenwasserstoffverbindungen genannt.

"Die Chlor-Kohlenstoff-Bindung ist - verglichen mit Natur­

stoffen - eine extrem naturfremde Struktureinheit. Chemische Verbindungen dieses Typs sind zumeist sehr stabil, sie wer­

den kaum abgebaut und sind wegen ihrer Fettlöslichkeit cha­

rakteristische Anreicherungsgifte mit dem entsprechenden Gefährdungspotential für chronische Erkrankungen." (S. 2).

In bezug auf die Entchlorierung haben die GRÜNEN konkrete Vor­

stellungen, bei denen sie von stoffbezogenen Zeitplänen ausgehen.

Im Endergebnis wollen sie den "Totalersatz" von PVC, chlorierten Lösemitteln, Chloraromaten und anderen CKWs, Epoxidharz und

dessen Vorprodukte Allylchlorid und Epichlorhydrin, und von Poly­

urethan und dessen Vorprodukte Phosgen und Isocyanat. Der Plan besteht darin, über eine Einschränkung der Verwendungsmöglich­

keiten dieser Stoffe eine Substitution zu erzielen. Dabei wird für PVC und Chloraromaten langfristig (d.h. innerhalb von 10 bis 15 Jahren) ein Totalersatz vorgesehen, während diese Stufe bei den chlorierten Lösemitteln schon nach 5 Jahren erreicht werden soll. Für Epoxidharz und Polyurethan werden keine Fristen

genannt.

Für alle anderen Produktionslinien werden Prüfungen unter der Aufsicht einer Entgiftungskommission vorgesehen. Diese Kommission soll aus Vertretern der Interessengruppen bestehen und Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeitsprüfungen anordnen. Ferner sieht das Entgiftungsprogramm flankierende Massnahmen vor. So sollen Betriebsangehörige, die der Öffentlichkeit über Verletzungen der Arbeits- und Gesundheitsbestimmungen Informationen liefern,

arbeitsrechtlich geschützt werden. Daneben wird ein Zulassungs­

verfahren für alte und neue Chemikalien gefordert, bei der ein Beleg der toxischen und ökotoxischen Unbedenklichkeit der Stoffe

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und der Verfahren verlangt wird. Schliesslich werden eine umfas­

sende Deklarations- und Kennzeichnungspflicht für Arbeitsstoffe und Inhaltsstoffe und eine unbeschränkte Gefährdungshaftung für Hersteller und Vertreiber verlangt.

2. Sanfte Chemie

Der zweite Teil des Antrags beschäftigt sich mit der Begründung der Notwendigkeit einer sanften Chemie. Insgesamt genommen ist dieser Teil weit weniger präzise formuliert als der erste Teil.

So wird zum Beispiel auf die "völlig neuen Möglichkeiten für eine vorsorgende Chemiepolitik" hingewiesen, die von einer "sanften Chemie" ausgehen, ohne dass eine klare Definition einer solchen Chemie geliefert wird. Vielmehr wird angedeutet, dass sie "die chemikalienorientierte Blickverwendung zu überwinden (vermag) und

(...) den Herstellungs- und Bearbeitungsprozess von Substanzen in den Mittelpunkt des Interesses (rückt)." (S. 8).

Umschrieben wird das Konzept der "sanften Chemie" zunächst durch Verneinung. Sie habe nichts im Sinn mit dem "Prüfen, Bewerten, Zulassen und Beschränken von chemischen Einzelstoffen auf der Basis von Labortests". Eine auf ihnen basierende "vorsorgende Umwelt- und Chemiepolitik kann sich nicht mehr auf die Regulation und Verwaltung immer neuer synthetischer Stoffe und Verfahren beschränken...". (S. 8).

Was die "sanfte Chemie" nun beinhaltet, wird im Antrag folgen­

dermassen dargestellt. "Im Zentrum des Handelns (steht) der

gesamte chemisch-biologische Forschungs- und Entwicklungsprozess mit seinen vielfältigen Wechselwirkungen auf die bedrohte Exi­

stenz des Menschen in einer verletzlichen Natur". (S. 8) Von der Umwelt- und Chemiepolitik wird erwartet, dass "sie ... a priori die sozial und ökologisch angepassteren, die "sanfteren" Alter­

nativen stärken und weiterentwickeln" soll. (S. 8).

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Dazu müssen nach der Meinung der GRÜNEN die beiden folgenden Kriterien gelten:

" - möglichst wenig modifizierte ( = "zugerichtete" ) natur­

nahe Roh- und Werkstoffe bzw. Stoffgemische, durch deren Nutzung die vorgegebenen Stoffkreisläufe nicht empfind­

lich gestört werden;

chemische Stoffe, die nicht naturfremd sind und bei deren Synthese, Verarbeitung, Gebrauch und Entsorgung lebensfeind­

liche Wirkungen soweit wie möglich ausgeschlossen werden können. " (S . 8).

Unter "sanfte Chemie" wird nunmehr diejenige Verfahrenstechnik verstanden, die nur noch mit solchen Stoffen umgeht, "die von unveränderten Mikroorganismen abgebaut und schadlos in den Bio­

zyklus eingegliedert werden können". Erläutert wird diese Vor­

gehensweise anhand von Beispielen. So wird darauf hingewiesen, dass "Rosskastanienextrakte im Vergleich zu konventionellen Waschmitteln nicht nur über eine hervorragende Waschwirkung verfügen, sondern auch für Einzeller, Fische und Menschen ungif­

tig sind und in weniger als zwei Tagen vollständig abgebaut wer­

den können." Ebenso sei "die Wirkungsweise von Extrakten des Niem-Baumes auf Schadinsekten sowie die Gewinnung und Anwendung dieser umweitschonenden Planzenschutzmittel nach Veröffent­

lichungen der GTZ bereits ausgereift und praxiserprobt".

(In einem Artikel mit dem Titel Sanfte Chemie in der Februar­

ausgabe der Zeitschrift Öko-Test 1987 wird der Fall des Niem- Baumes ebenso erwähnt, nebst einigen anderen Beispielen.)

Beim heutigen Kenntnissstand ist auch den GRÜNEN klar, dass die

"sanfte Chemie" viele Fragen offen lässt. Daher beschliessen sie ihren Antrag mit der Forderung nach einem Programm "Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich "Sanfte Chemie", dessen drei Schwerpunkte sie folgendermassen formulieren.

"- Weiterentwicklung bekannter naturnaher Verfahren nach dem Stand der Technik;

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Optimierung der ökologischen und sozialen Verträglichkeit der Nutzung nachwachsender Rohstoffe;

Erweiterung der Rohstoffbasis durch eine gezielte Forschungsförderung." (S. 10).

Um 'Missverständnisse' zu vermeiden, wird sogleich verlangt, die Mittel für das bereits laufende Programm der Bundesregierung zu

"Nachwachsenden Rohstoffen", dessen Prinzipien denen der "sanften Chemie" nach der Meinung der GRÜNEN fundamental widersprechen, auf das von ihnen geforderte Programm zu übertragen.

4. DER VERBAND DER CHEMISCHEN INDUSTRIE

In seinem Jahresbericht 1985/86 stellt der VCI zwei Tendenzen in der Umweltpolitik fest. Zum einen gäbe es " (U)mfassende Novel­

lierungen der bestehenden Umweltschutzgesetze" und zum anderen den "Beginn einer Diskussion unter dem neuen Begriff "Chemie­

politik" ... ". Die Position des VCI zur dieser Diskussion ist deutlich: er lehnt das Konzept ab und legt eigene Leitlinien

unter der Überschrift Chemie und Umwelt vor. Nach eigenen Angaben hat der Verband der Chemischen Industrie in Stellungnahmen und in Gesprächen mit "führenden SPD-Politikern" seine Kritik am Konzept der Chemiepolitik vorgetragen. Diese bezog sich in erster Linie auf das Konzept der SPD. Die Darstellung der Position des VCI erfolgt deshalb in zwei Teilbereichen: Kritik an der Chemie­

politik der SPD und Leitlinien des VCI.

1. Kritik an der Chemiepolitik der SPD

Dargestellt hat der Verband seine Ansichten in einer VCI-Stel- lungnahme zum SPD-Antrag "Konzept für eine umweit- und gesund­

heitsverträgliche Chemiepolitik" (Bundestags-Drucksache 10/5181).

Schon auf der ersten Seite wird darauf hingewiesen, dass der Begriff des sozialen Nettonutzens als politisches Schlagwort

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erscheine. "Der Versuch, einen solchen Nettonutzen eines

Produktes als Masstab anlegen zu wollen, ist nicht neu, aber unrealistisch." Im übrigen sei er nicht messbar. Für den VCI ist die Alternative das Kriterium der Konsumentensouveränität. "Der informierte Verbraucher ist selbst in der Lage, Nutzen und

Risiken eines Produktes einzuschätzen. Er soll als mündiger Bürger behandelt und nicht bevormundet werden." (S. 2).

In bezug auf die von der SPD vorgeschlagenen Einzelmassnahmen ist die Position des VCI ebenso deutlich. Abgesehen von einer Unter­

stützung der Bemühungen um die internationale Harmonisierung der Chemikalienregulierungen lehnt der VCI viele genannte Produkt- und Stoffregulierungen ab. Die Begründung lautet in fast allen Fällen, dass sie überflüssig seien, weil in anderen Regulierungen enthalten bzw. deren Inhalte ohne Vorschriften bereits in die Praxis umgesetzt worden seien.

Als Beispiel für diese Position sei die Ablehnung der Forderung zur Einbeziehung von Umweltgefahren in die Gefahrstoffverordnung genannt. Zum einen findet der VCI, dass in dieser Verordnung schon beträchtliche Regelungen für gefährliche Stoffe enthalten seien. Zum anderen ist der Verband der Meinung, dass getrennte Verordnungen (für die Bereiche Umwelt-, Arbeits-, Gesundheits- und Verbraucherschütz) die von der Gefahrstoffverordnung ange­

strebte Rechtsvereinheitlichung verhinderten. Der VCI nennt auch ein Beispiel einer freiwilligen Massnahme. So hat er seinen

Mitgliedern empfohlen, Verwendungsangaben bei mitteilungspflich­

tigen neuen Stoffen zu liefern.

In zwei Bereichen lehnt der VCI die vorgeschlagenen Regulierungen nicht ab. Es handelt sich zum einen um den Bereich der Haushalts­

chemikalien, für die ein Verbot des Einsatzes von krebserzeugen­

den Stoffen vorgeschlagen wird. Allerdings meint der VCI, dass ein solcher Einsatz gar nicht stattfindet. Der andere Bereich ist

der der Lebensmittel. Zugestimmt wird den Forderungen nach einer

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Verwendungsbeschränkung von Organochlorverbindungen und toxiko­

logisch-relevanten Metallen. Allerdings wird eine Verschärfung der Höchstmengenverordnung über Pflanzenschutzmittel in Lebens­

mitteln abgelehnt, weil die Praxis hier Abhilfe liefere.

Abgelehnt werden Regulierungen auch dann, wenn sie als zu allge­

mein (d.h. zu wenig flexibel) empfunden werden. Beispielsweise gibt es Bedenken gegen die geforderte Generalklausel für Verbots­

und Ersatzstoffregelungen zu bestimmten gefährlichen Stoffen.

Verlangt wird stattdessen eine Flexibilität, die Massnahmen in Abhängigkeit der Verwendungsbedingungen vorsieht.

Gelegentlich werden auch wirtschaftliche Argumente angegeben. So wird darauf hingewiesen, dass die Forderung nach toxikokine- tischen und ökotoxischen Prüfungen bereits in der Grundstufe mit Kosten verbunden sei und Innovationen hemme. Eine weitere Aus­

dehnung der Mitbestimmungsrechte wird ebenso aus wirtschaftlichen Gründen abgelehnt, weil dadurch Betriebsräte an Produktionsent­

scheidungen beteiligt würden, ohne dass sie dafür eine Mitver­

antwortung zu tragen hätten.

Demgegenüber werden Vorschläge zur Erweiterung der Informations­

pflicht der Hersteller vom VCI unter bestimmten Bedingungen gebilligt. In der Regel betrifft es Forderungen nach Kennzeich­

nungspflicht. Ihnen wird zugestimmt, wenn es die Situation nach Ansicht des VCI erforderlich macht. So wird die Einführung des Gefährlichkeitsmerkmals "sensibilisierend" nicht abgelehnt, aber nur im Rahmen des EG-Rechts für möglich gehalten. Ein ähnlicher Standpunkt wird in bezug auf die allgemeine Kennzeichnungspflicht für Zubereitungen eingenommen.

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Aber es gibt auch Ausnahmen, wie zum Beispiel bei der Forderung nach klareren Kriterien für die Einstufung von krebserzeugenden Stoffen. Diese Forderung wird abgelehnt, weil "eine weitere Kon­

kretisierung (die über die EG-Kriterien hinausgeht) nicht für sinnvoll" gehalten wird. Auch die Forderung nach Mitteilung bestimmter Angaben über Altstoffe wird unter anderem mit dem Argument des hohen bürokratischen Aufwandes zurückgewiesen.

2. Leitlinien des VCI

Für den Verband der chemischen Industrie stellt die Eigenver­

antwortung das geeignete "umweltpolitische" Instrument dar. Er hat sich dazu geäussert in der bereits erwähnten Stellungnahme zum SPD-Antrag, im Jahresbericht 1985/86 und in einem Zeitungs­

inserat vom 30. Dezember 1986.

In einem Wort zusammengefasst, setzt der VCI hinsichtlich der Umweltgefährdung durch chemische Prozesse und Produkte auf die EigenVerantwortung der Industrie. Dabei wird kein Anspruch auf uneingeschränkte Richtigkeit der eigenen Standpunkte erhoben.

Vielmehr wird die Bereitschaft eingeräumt, sich der öffentlichen Meinung nicht zu verschliessen. Diese Bereitschaft setzt nach Meinung des Verbandes gerade voraus, dass er keinen stringenten Regulierungen unterworfen wird. Er befürwortet das Prinzip der Selbstverantwortung aufgrund des Informationsvorsprungs. "Niemand kann auf grössere Kenntnisse und Erfahrungen zurückgreifen als die Chemie selbst. Eine über 100jährige Praxis zeigt, dass die chemische Industrie sicher ist und ihre Produkte sicher gehand- habt werden können." (Stellungnahme, S. 1). Der VCI hat in diesem Zusammenhang mehrmals auf die Existenz einer Vielfalt freiwilliger Vereinbarungen (Branchenabkommen) hingewiesen.

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Als Quelle der umweltpolitischen Ziele der chemischen Industrie dient der Jahresbericht 1985/86. Bei diesem Bericht fällt auf, dass Umweltthemen fast auf jeder Seite angesprochen werden. Aus der Fülle dieser Erwähnungen muss demnach zweifelsohne fest­

gestellt werden: Umweltfragen werden vom VCI auf jeden Fall ernstgenommen. Systematisch wird das Thema im Kapitel Umwelt

(Seiten 41-53) behandelt.

In der Einführung wird das SPD-Konzept der "Chemiepolitik"

zurückgewiesen. Als Begründung wird angegeben, dass es "unrea­

listisch, verfehlt (sei) und auf eine Beschränkungspolitik für die Industrie (hinauslaufe) anstatt sie zu fördern". (S. 41).

Sodann werden die eigenen Vorstellungen des VCI unter dem Titel Chemie und Umwelt aufgeführt und in "Leitlinien Chemie und

Umwelt" zusammengefasst. Im Jahresbericht gibt es dazu drei Kern­

aufgaben :

Herstellung sicherer Produkte;

Vertrauen auf Eigeninitiative;

Informationsbereitschaft.

In der Auflistung ist die Aufgabe eines umweltschonenden Betriebs von Anlagen nicht enthalten. Erklärlich wird dies durch die Tat­

sache, dass die Chemie mit einer wachsenden Gesetzgebung auf dem Gebiet des Rohstoffeinsatzes und der Produktqualität zu rechnen hat. Dass sie in zunehmendem Masse ihre Aufmerksamkeit dem stoff­

bezogenen Umweltschutz widmet, ist deshalb folgerichtig. Deutlich wird dies an den Folgerungen, die vom VCI aus der Aufstellung der

drei Kernaufgaben abgeleitet werden.

Sie enthalten eine Reihe von Aufgaben im Bereich der Verwendung von Ressourcen (einschliesslich Rohstoffen) und Energie, der Abfallverwertung und der Produktgestaltung. Quasi als Folge der Leitlinien ergeben sich auch Aufgaben zur Verfahrensumstellung und zur Kontrolle der Anlagen. Bei der Verwendung von Ressourcen werden unterschiedliche Ziele wie die schadlose Entsorgung von

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nicht verwertbaren Rückständen, der Bodenschutz, die Beseitigung von Lärmquellen und der Ersatz von Tierversuchen durch alter­

native Testmethoden angestrebt. Ausserdem sei der Wasserbedarf durch Mehrfachnutzung zu senken. Auf dem Gebiet der Rohstoffver­

wendung gibt es Zielvorgaben wie die Wiederverwendung und Rest­

stof f Verwertung , die Altstoffprüfung und die Erweiterung der Erkenntnisse der Umweltbelastung von Stoffen und Prozessen. Im Rahmen der Energieverwendung sollen Verfahren zur Nutzung der Abwärme und zur Reinigung nach dem Stand der Technik eingesetzt werden. Ziele für die Abfallwirtschaft sind die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen, die Mitarbeit bei der Altlastensanierung und die Verbesserung der Abwässerreinigung durch betriebseigene und zentrale Behandlungsanlagen.

Wichtigste Zielvorgabe ist allerdings die Sicherheit der Pro­

dukte. Für den VCI ist damit der "Schutz der Mitarbeiter, Nach­

barn, Kunden und Verbraucher sowie der Umwelt (vor) Gefahren und Risiken bei Herstellung, Lagerung, Transport, Vertrieb, Anwendung und Entsorgung (chemischer) Produkte" gemeint. Der Verband weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass "schon bei der Entwicklung der Produkte und ihrer Herstellungsverfahren die Anforderungen des Gesundheits-, Arbeits- und Umweltschutzes berücksichtigt"

werden. (S. 42).

Dabei vergibt die chemische Industrie eine Art "Umweltgarantie"

ihrer Produkte, in dem sie einen Verzicht auf Vermarktung oder eine Produktionseinstellung verspricht, "wenn es die Vorsorge für Gesundheit und Umwelt erfordert". Schliesslich soll auch im

Rahmen der internationalen Tätigkeit der deutschen chemischen Industrie nach dem Prinzip "Ökologie vor Ökonomie" gehandelt wer­

den. Der Verband weist darauf hin, dass ausländische Werke deutscher Chemieunternehmen die gleichen Grundsätze auf den Gebieten des Umwelt- und Werkschutzes wie inländische beachten müssten. Ausserdem gälten die inländischen Kriterien für die Herstellung und die Vermarktung von Produkten für den Export.

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Die Verwirklichung dieses Zielkatalogs soll auf der Basis der eigenen Initiative und Verantwortung vollzogen werden. Ein wich­

tiges Instrument dabei ist der Abschluss von freiwilligen Verein­

barungen zwischen einer Industrie (Branche) und dem Staat, in denen umweltverbessernde Produkt- oder Verfahrensumstellungen in Aussicht gestellt werden. Nach einer Aufstellung vom 28. Oktober 1986 waren 22 Vereinbarungen bereits abgeschlossen bzw. in Vorbe­

reitung. (In der Anzeige vom 30. Dezember 1986 ist die Rede von 30 freiwilligen Vereinbarungen.) Eine Übersicht ist in Tabelle 1 enthalten.

Zum Grundsatz der Eigenverantwortung gehört die Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit Umweltbehörden. Die Leitlinien sehen dabei vor, dass "Erkenntnisse und Erfahrungen über die Eigenschaften der Produkte, über die Auswirkungen der Emissionen aus den Pro­

duktionsanlagen sowie die Anlagensicherheit ... offen" ausge­

tauscht werden. Das Ziel dieser Vorgehensweise ist nach der Meinung des VCI die Fähigkeit einer richtigen Bewertung der Eigenschaften und Auswirkungen chemischer Stoffe und Produkte durch die Öffentlichkeit. Begründet wird das Festhalten an der Eigenverantwortung in Verbindung mit der Bereitschaft zum Infor­

mationsaustausch mit dem Erfolg der bisherigen umweltverbes­

sernden Massnahmen der chemischen Industrie. Genannt werden das Investitionsvolumen für Umweltzwecke von 35 Mrd. DM für die Periode 1973 - 1985 und die täglichen Ausgaben für Umwelschutz- anlagen in Höhe von 10 Mio. DM. Es wird auch hingewiesen auf die Tatsache, dass seit 1965 ein Produktionsanstieg von 150 Prozent bei einer Verringerung der Emissionen von 60 Prozent verzeichnet wurde. Aufgrund dieser in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse gibt es daher nach der Meinung des VCI keinen Grund zur Änderung der herkömmlichen umweltpolitischen Regulierung der chemischen Industrie.

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Tabelle 1: Freiwillige Vereinbarungen der Chemischen Industrie Stand vom 28. Oktober 1986

Quelle: Verband der Chemischen Industrie - VCI, Frankfurt am Main

- Reduzierung des Einsatzes von Fluorkohlenwasserstoffen als Spraytreibgase

- Verzicht auf bestimmte Tenside (Alkylphenolethoxylate - APEO) in Wasch- und Reinigungsmitteln

- Einschränkung des Einsatzes von Nitriloacetat (NTA) in Waschmitteln

- Reduzierung von Lösemitteln in Lacken

- Verwendung kindergesicherter Verschlüsse bei bestimmten Produkten

- Begrenzung des Gehaltes an hypochlorigen Verbindungen in Sanitätsreinigern

- Verzicht auf Pentachlorphenol in Holzschutzmitteln

- Verhaltenskodex für die Ausfuhr von gefährlichen Chemikalien - Beratung und Hilfeleistung bei Transportunfällen (Transport-

unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem - TUIS) - Information der Abnehmer durch Sicherheitsdatenblätter - Unfallmerkblätter für den Versand gefährlicher Transport­

güter

- freiwillige Überprüfung von alten Stoffen im Beratergremium umweltrelevanter Altstoffe der GDCh (BUA)

- freiwillige Überprüfung von alten Stoffen auf Gesundheits­

gefahren am Arbeitsplatz im Beratergremium der Berufs­

genossenschaft Chemie

- Vermittlungsstelle der Wirtschaft für Altlastensanierungs- beratung

- Vereinbarung über Herstellung und Inverkehrbringen von Finger­

malfarben (in Vorbereitung)

- Forschungsvorhaben, z.B. multizentrische-epidemiologische Studie zu Ethylenoxid, photochemischer Abbau von Stoffen in der Atmosphäre, Epidemiologische Studien über Ursache und Entwicklung allergischer Erkrankungen

- ZKBS-Genrichtlinien

- Zusatzausbildung in Toxikologie - Erarbeitung von Ausbildungs­

richtlinien für einen neuen Studiengang

- Reduzierung umweltbelastender Wirkstoffe in bewuchshemmenden Unterwasseranstrichfarben (sogenannte Antifoulingfarben) für Binnengewässer

- Beschränkung von bromierten Diphenylethern in Kunststoffen (in Vorbereitung)

- Reduzierung der Ableitung von leichtflüssigen chlorierten Kohlenwasserstoffen im Abwasser der chemischen Industrie (in Vorbereitung)

- Programm zur Verminderung der Ableitung von Ammonium im Ab­

wasser der chemischen Industrie (in Vorbereitung)

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5. DIE INDUSTRIEGEWERKSCHAFT CHEMIE-PAPIER-KERAMIK

Die Diskussion um die Chemiepolitik innerhalb der IG-Chemie- Papier-Keramik ("IG-Chemie") wurde durch die Beratungen in den Kreisen der SPD ausgelöst. Als die Position der SPD bekannt wurde, trat auch die IG-Chemie an die Öffentlichkeit heran. Im Heft 4 (Juli-September 1986) der Zeitschrift gewerkschaftliche Umschau wurde das Konzept der SPD besprochen. Die Gewerkschaft beschäftigte sich mit der "Chemiepolitik" auf einer Tagung mit der Überschrift Grosschemie am 14. und 15. Oktober 1986 in Hamm, auf der Volker Hauff (SPD), Reinhard Göhner (CDU-MdB), Vor­

sitzender des Bundestagsauschusses für Umweltschutz im 10. Bun­

destag, und Wolfgang Munde, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Chemischen Industrie, zu Wort kamen. Ein Bericht über diese Tagung ist in der gewerkschaftlichen Umschau, Heft 5

(Oktober-Dezember 1986) enthalten.

1. Zur Position der SPD

Der Gewerkschaftsstandpunkt wurde von Hermann Rappe, IG-Chemie- Vorsitzender, vorgelegt. Rappes Kritik galt allerdings vor allem dem Konzept der GRÜNEN und nicht dem Programm der SPD. Dieses wurde von der IG-Chemie schon vor der Tagung im Heft 4 (Juli- September 1986) der gewerkschaftlichen Umschau als eine "gute und positive Initiative" bezeichnet.

Zustimmung findet der Standpunkt der SPD, dass die Chemie eine volkswirtschaftlich bedeutende Industrie darstelle, und dass ihre Produktionsverfahren und Produkte sicher und fortschrittlich

gestaltet werden müssten. Die IG-Chemie unterstreicht dabei die Wichtigkeit einer permanenten Wettbewerbsfähigkeit der Chemie.

Sie ist daher nicht einverstanden mit einer Regulierung der che­

mischen Industrie nach dem Muster des "Entgiftungsprogramms" der GRÜNEN. Diese Politik würde der chemischen Industrie, nach den Worten des IG-Chemie-Vorsitzenden, "massive Einschränkungen von Produkten, Produktionsverfahren und Arbeitsplätzen" bescheren.

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Aber auch die von der SPD vorgeschlagenen Massnahmen werden von der Gewerkschaft offensichtlich etwas kritisch bewertet, obgleich der IG-Chemie-Vorsitzende den SPD-Antrag unterzeichnet hat. So weist der Beitrag in der gewerkschaftlichen Umschau darauf hin, dass die SPD mit dem Konzept ihrer Chemiepolitik "die besonderen Probleme von chemischen Verfahrenstechniken und von Chemiepro­

dukten vorbehaltlos aufzeigen und Wege anbieten (möchte), mit deren Hilfe solche Probleme mit Blick in die Zukunft gelöst werden können". Dieses Ziel ist mit den Vorstellungen der IG- Chemie sicher vereinbar. Aber ungewiss bleibt dabei, ob die

Gewerkschaft auch das von der SPD vorgeschlagene Instrumentarium akzeptiert. Dazu verweist der Beitrag auf umwelttechnische Mass­

nahmen, die von der chemischen Industrie aus eigener Initiative genommen wurden, wobei freilich dem Wirkungsgrad der freiwilligen Vereinbarungen auch Grenzen bescheinigt werden und dem VCI die Durchsetzungskraft für alle betroffenen Mitgliedsfirmen abge­

sprochen wird.

Welche "Chemie" man nun in der Zukunft haben will, sei Sache der Regierung und des Parlaments, heisst es dann im Beitrag. Somit bekommt die SPD von der IG-Chemie den Rat, "darauf zu achten und ständig zu prüfen, ob mit Konzepten und gesetzlichen Regelungen nicht die Entwicklung von neuen Produkten verhindert und Ver­

fahren erschwert bzw. behindert wird". Diese milde Kritik an der SPD wird deutlich, wenn man bedenkt, dass die Gewerkschaft vor allem auf "einen Konsens zwischen Herstellern, Arbeitnehmern, Verbrauchern und der Politik" setzt. Als notwendige Bedingung dazu sieht die IG-Chemie das Gespräch zwischen den Betroffenen, um "gemeinsam verbindliche Regelungen" zu finden. Die Gewerk­

schaft ist deshalb nicht für Regulierungen zu gewinnen, die von der chemischen Industrie abgelehnt bzw. gegen ihren Willen

auferlegt werden.

(28)

Zustimmung finden die Vorschläge der SPD zur Lösung des Problems Altstoffe und der verstärkten Beteiligung der Arbeitnehmer an einer umweltverbessernden Gestaltung der Arbeitsplätze in der chemischen Industrie. Letzteres ist allerdings darauf zurückzu­

führen, dass die IG-Chemie in diesem Abschnitt des SPD-Antrags ihre eigenen Vorstellungen unterbringen konnte.

Ein zweiter Punkt der Kritik am Antrag ist noch subtiler for­

muliert als der erste. Aus der Sicht der IG-Chemie wäre es ein Fehler, von der Notwendigkeit einer neuen Chemiepolitik zu reden.

Nun könnte man meinen, die SPD beschreite neue Wege, etwa weil sie das neue Modewort "Chemiepolitik" in der Überschrift ihres Antrags aufgenommen hat. Dagegen scheint die Gewerkschaft etwas

zu haben. Sowohl in der Besprechung des Antrags in Heft 4 der gewerkschaftlichen Umschau als auch in der Rede des IG-Chemie- Vorsitzenden Rappe (abgedruckt in Heft 5) wird darauf hinge­

wiesen, dass es eigentlich schon immer eine Art Chemiepolitik gab, auch wenn dafür nicht diese Bezeichnung verwendet wurde.

Deutlich wird diese Auffassung an der kritischen Bemerkung, der SPD-Antrag beachte zu wenig "die teilweise mehr als vorbildliche Arbeit der staatlichen Institutionen, wie zum Beispiel der Gewer- beaufsichtsämter, des Umweltbundesamtes und vieler anderer Ein­

richtungen. Die Berufsgenossenschaft Chemie leistet, was die Arbeitssicherheit betrifft, hervorragendes. Wichtig ist auch ihr

Stoffprogramm, in dem eine Reihe von Chemiestoffen sehr gründlich auf ihre krebsserregenden Eigenschaften untersucht werden."

Offensichtlich befürchtet der IG-Chemie-Vorsitzende, dass die Arbeit dieser Institutionen durch die vorgeschlagenen Regulie­

rungen erschwert werden könnte. Darüberhinaus hat die IG-Chemie auch ihre eigene Auffassung von Politik, die ein Recht auf Mit­

sprache einschliesst. Das betonte der IG-Chemie-Vorsitzende in seiner Rede: "Die politischen Erfolge der sozial-liberalen Regie­

rungsperiode auf dem Gebiet der Umwelt-, Gesundheits- Arbeits­

schutz- und Humanisierungspolitik und vieler anderer Bereiche gehen in vielen Punkten auf gewerkschaftliche Anstösse zurück".

(29)

Der Bedarf einer neuen Chemiepolitik scheint nach seiner Meinung nicht sehr ausgeprägt, zumal er behauptet, dass "auch die jetzt diskutierten neuen Aspekte der Chemiepolitik nach gewerkschaft­

licher Auffassung nur ein Bestandteil einer umfassenden arbeit­

nehmerorientierten Industriepolitik (sind). Chemiepolitik hat auch die Kriterien anderer Politikbereiche - wie zum Beispiel der Wirtschafts- und Sozialpolitik - zu berücksichtigen." Offensicht­

lich möchte der Vorsitzende mit diesen Äusserungen den möglichen Vorwurf von sich weisen, in der Vergangenheit sei mangels einer

"Chemiepolitik" zu wenig für den Schutz der Gesundheit und der Umwelt getan worden.

Gibt es also eine sachliche Einigung zwischen SPD und IG-Chemie und nur eine Kontroverse um die richtige Methode? Die erste Frage muss eindeutig bejaht werden, weil die IG-Chemie sich zum Inhalt des SPD-Antrags bekennt. Die zweite Frage ist weniger präzise zu beantworten, weil die Kritik der Gewerkschaft allgemein gehalten ist. Es kann deshalb lediglich unterstellt werden, dass Zweifel an der Notwendigkeit mancher im Antrag enthaltener Regulierung bestehen.

2. Zur Position der GRÜNEN

Mit den Forderungen der GRÜNEN ist die IG-Chemie nicht einver­

standen. Die Kritik an ihrem Konzept wurde vom IG-Chemie-Vor- sitzenden Rappe auf der bereits erwähnten Tagung offengelegt.

Vorgeworfen wird den GRÜNEN, dass ihre politische Strategie "auf eine Verunglimpfung der gewerkschaftlichen Mitarbeit an Verbes­

serungen von Umweltschutztechnologien, Gesetzen, schärferen Kon­

trollen, niedrigeren Grenzwerten etc. angelegt ist". Darüber hin­

aus würden die GRÜNEN "eine Bekämpfung des Industriegesell­

schaftsprinzips" anstelle einer "konsensorientierten zukünftigen Chemiepolitik" anstreben. Als eine Gegenstrategie kündigt der Vorsitzende geeignete Massnahmen an, die vor allem eine Ver­

mittlung der eigenen Standpunkte beinhalten sollen.

(30)

In seiner Rede unternimmt der IG-Chemie-Vorsitzende dazu einen Anlauf, indem er die Ansichten der Gewerkschaft denen der GRÜNEN gegenüberstellt. "Die Grundüberlegung, Chemieprodukte und Chemie­

techniken neben ihren technischen, wirtschaftlichen und sozialen Zweckbestimmungen gleichwertig nach Gesundheits- und Umweltver­

träglichkeitskriterien zu gestalten, ist sicher richtig ..." . Aber gegenwärtig sieht die IG-Chemie einen vorrangigen Bedarf für nachgeschaltete Umwelttechnologien und nicht für integrierte Ver­

fahren. Abgelehnt wird die "sanfte Chemie", weil sie wissen­

schaftlich und politisch unrealistisch sei. Sie würde zu einer Eliminierung von Produkten, Prozessen und Arbeitsplätzen führen.

Der IG-Chemie-Vorsitzende befürchtet daher drastische Negativ- Effekte auf die Lebensqualität und sogar eine Gefährdung des demokratischen Sozialstaates. Nach der Auffassung der IG-Chemie lehnen die GRÜNEN die gewerkschaftlichen Vorschläge für eine Konsenslösung offensichtlich ab, "weil sie eine Ausgrenzungs­

strategie gegenüber denjenigen betreiben, die sich ihre Vor­

stellungen nicht zu eigen machen". Der Vorsitzende befürchtet sogar eine Polarisierung der Gesellschaft. Dadurch wären auch die Gewerkschaften gefährdet und damit die wirtschafts- und sozial­

politischen Erfolge der Arbeitnehmer.

Die Frage, welche Eingriffe in die Natur und welche Wissenschaft und Technik betrieben werden sollten, kann nach der Meinung der IG-Chemie nur vom politischen Gestaltungs- und Handlungswillen der Gesellschaft beantwortet werden. Dabei werden Eingriffe in die Natur notwendig sein, damit "der einzelne ohne täglichen Kampf mit der Natur überleben kann".

Schliesslich wirft die IG-Chemie den GRÜNEN vor, dass "ihre poli­

tische Philosophie mit Fachargumentationen auf wissenschaftlicher Basis" untermauert wird, mit dem Ziel, die "menschliche Angst als Waffe in die politische Auseinandersetzung" einzuführen. Dazu soll eine "alternative Wissenschaftsszene als Gegenwissenschaft aufgebaut" werden. Ein solches Vorgehen lehnt die IG-Chemie ab.

(31)

6. DIE BUNDESREGIERUNG

Der Ausdruck "Chemiepolitik" wird auch von der Bundesregierung verwendet, (etwa imn Titel der Drucksache 10/6629: Chemiepolitik:

Blei in der Umwelt - besondere Gefährdung der kindlichen Gesund­

heit), aber die Regierung beabsichtigt damit keineswegs die Wirkung zu erzeugen, die sich die SPD oder der BUND erhoffen.

Vielmehr versteht sich die Bundesregierung als die Exekutive der bestehenden Gesetzgebung. Ihre Chemiepolitik basiert deshalb auf dem Chemikaliengesetz und den damit zusammenhängenden Verord­

nungen und Verwaltungsvorschriften.

Zur Anwendung des Chemikaliengesetzes hat die Bundesregierung am 5. Februar 1986 eine Unterrichtung mit der Überschrift: Bericht der Bundesregierung über die Anwendung und die Auswirkungen des Chemikaliengesetzes (Bundestags-Drucksache 10/5007) veröffent­

licht. Darüberhinaus äussert sie sich zur Chemiepolitik in ihren Leitlinien der Bundesregierung zur Umweltvorsorge durch Vermei­

dung und stufenweise Verminderung von Schadstoffen (Leitlinien Umweltvorsorge) (Bundestags-Drucksache 10/6028) vom 19. September 1986.

1. Der Bericht zum Chemikaliengesetz

Der Bericht zum Chemikaliengesetz erschien infolge eines Ent­

schliessungsantrages des Bundestages aus 1980. In den Schluss­

bemerkungen urteilt die Bundesregierung positiv über die Auswir­

kungen des Chemikaliengesetzes und räumt vier Bereiche ein, für die sie eine Novellierung nicht ausschliesst. Zugleich wird anerkannt, dass mit der Verabschiedung des Gesetzes tatsächlich ein neues Politikfeld geschaffen worden ist. Dazu der Wortlaut von S. 26.

"Im Grenzbereich von Gesundheits-, Arbeits-, und Umwelt- schutzpolitik, von Verbraucher- und Industriepolitik ist ein eigenes Politikfeld entstanden, das von neuen und zu-

(32)

kunftsweisenden Denkansätzen geprägt ist. Diese haben ihren Niederschlag im Chemikaliengesetz gefunden."

Etwas weiter im Text heisst es dann: "Die Konzeption des Gesetzes hat sich grundsätzlich bewährt." Eine ähnliche Auffassung vertrat Dr. Reinhard Göhner (CDU), der Vorsitzende des Bundestagsaus­

schusses für Umweltfragen im 10. Bundestag, auf der Tagung der IG-Chemie am 15. und 16. Oktober in Hamm. Unter Hinweis auf den Bericht der Bundesregierung stellte er fest: "Wir brauchen keine neue Chemiepolitik. Wir haben sie bereits."

Für die Bundesregierung stellt das Chemikaliengesetz das geeig­

nete Instrument dar, weil es zum einen den Schutz der Gesundheit und der Umwelt insgesamt (das heisst medienübergreifend) beab­

sichtigt und zum anderen als "eigenes Stoffgesetz für den Che­

mikalienbereich" (S. 26) konzipiert wurde. (Siehe auch S. 4.

Ziff. 2.1.1).

Betont wird jedoch, dass die Chemiepolitik der Bundesregierung nur im Rahmen der supra-nationalen Gesetzgebung der EG praktisch durchführbar ist, weil inzwischen entsprechende EG-Richtlinien existieren. (Das Chemikaliengesetz wurde erlassen um die

EG-Richtlinie 79/831/EWG in deutsches Recht zu überführen. Siehe dazu S. 7.) So heisst es zum Beispiel im Zusammenhang mit der Prüfung, Anmeldung, Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von Stoffen, dass "Eigenständige nationale Regelungen (...) nur

insoweit zulässig (sind), als das EG-Recht hierfür - noch - Raum lässt." Und weiter: "Hieraus folgt, dass nationale Regelungen, die von den EG-rechtlichen "Vorgaben" abweichen, nicht autonom erlassen werden können."

Handlungsbedarf für die Zukunft sieht die Bundesregierung dennoch in vier Bereichen:

- die Regulierung alter Stoffe;

- die Kennzeichnungspflicht;

(33)

- die Meldepflicht;

- die Eingriffsermächtigungen für Verbote und Beschränkungen.

(a) AltstoffProblematik

Zur AltstoffProblematik meint die Bundesregierung, dass im Che­

mikaliengesetz keine ausreichende Grundlage vorhanden ist, um

"Hersteller und Verwender potentiell gefährlicher Stoffe zu den gebotenen Prüfungen anzuhalten". (S. 16). Die vom Gesetz vorge­

sehene Verordnungsermächtigung zur Einbeziehung alter Stoffe in das Anmelde- und Prüfverfahren reicht nicht aus, weil sie nur bei gravierenden Verdachtsmomenten eingesetzt werden kann. (S. 16).

Die Bundesregierung sieht daher eine Lösung des Altstoffproblems in freiwilligen Vereinbarungen mit der chemischen Industrie bzw.

in einer internationalen Arbeitsteilung.

(b) Kennzeichnungspflicht

In diesem Bereich gibt es zum einem die (inzwischen in Kraft getretene) Gefahrstoffverordnung, die eine Liste mit etwa 1200 Stoffen enthält, für die verbindliche Einstufungen zu einzelnen Gefährlichkeitsmerkmalen verzeichnet sind". (S. 21). Für nicht verbindlich eingestufte Stoffe gibt es einen Leitfaden zur Einstufung und Kennzeichnung. Bemängelt wird von der Bundes­

regierung trotzdem, dass "noch eine grosse Regelungslücke verbleibt". (Ebenda).

Der Grund dafür ist eine fehlende "allgemeine und für alle gefährlichen Zubereitungen geltende Kennzeichnungsvorschrift".

(S. 21). Nach der Meinung der Bundesregierung ist dies "besonders bedauerlich, weil der Verbraucher kaum je mit den Stoffen selbst, sondern in der Regel mit Zubereitungen in Berührung kommt."

(Ebenda). Darüber hinaus lösen die Kennzeichnungsvorschriften nicht das Problem der Information über gefährliche Stoffe und

(34)

Zubereitungen in Erzeugnissen, die beim Umgang frei werden. Die Bundesregierung ist im Zusammenhang mit der Problematik der

Kennzeichnung und Verpackung der Meinung, dass nur eine Regelung im Rahmen der EG zur Lösung beitragen kann.

(c) Meldepflicht

In Zusammenhang mit den "Ausnahmen von der Meldepflicht" bemän­

gelt die Bundesregierung vor allem, dass "ein deutsches Chemie­

unternehmen (...) einen neuen Stoff ohne Anmeldung und Prüfung in unbegrenzten Mengen hersteilen (kann), wenn er nur ausserhalb der EG vermarktet wird. Es liegt auf der Hand, dass die bei der Her­

stellung beschäftigten Arbeitnehmer in dem gleichen Masse gefähr­

det sind, wie bei Herstellungsprozessen von Stoffen, die in der EG vermarktet werden". (S.ll). Daher überlegt die Bundesregierung nicht nur das Inverkehrbringen, sondern auch die Herstellung als Grundlage für eine Meldepflicht zu gestalten.

Darüber hinaus fehlt nach Angaben der Bundesregierung ein Ver­

fahren zum Informationsaustausch zwischen den Anmeldestellen der EG-Mitgliedstaaten. Dies könnte dazu führen, dass ein in einem anderen Mitgliedstaat gemeldeter Stoff ohne Kenntnisse der deutschen Behörden in den Verkehr gebracht wird.

(d) Eingriffsermächtigungen

In diesem Bereich sieht die Bundesregierung Handlungsmöglich­

keiten durch die Einführung der GefahrStoffVerordnung. Vorher kam es nur in einzelnen Fällen (auch ohne EG-rechtliehe Vorgabe) zu Beschränkungen des Inverkehrbringens (etwa für Formaldehyd). Im allgemeinen aber ist die "zurückhaltende Inanspruchnahme der Ermächtigungen in den §§ 17 Abs. 1 Satz 1 und 2 sowie 23 ChemG"

nach der Meinung der Bundesregierung darauf zurückzuführen, dass keine rechtfertigenden Fälle Vorlagen, bzw. dass die "Eingriffs­

schwelle für ihre Anwendung sehr hoch liegt". (S. 23).

(35)

Deshalb überlegt die Bundesregierung nach dem Bericht zum Chemi­

kaliengesetz eine Novellierung dieser Paragraphen. In aller Regel sind sie in ihrer jetzigen Form nicht anwendbar, weil zunächst konkrete Gefahren für Mensch und Umwelt nachzuweisen sind. "Damit sind einem vorsorgenden Gesundheits-, Arbeits- und Umweltschutz sehr enge Grenzen gesetzt." (S. 23). Gleichwohl weist die Bundes­

regierung darauf hin, dass sie sich in geeigneten Fällen bemüht hat, freiwillige Vereinbarungen mit der Industrie abzuschliessen.

2. Die Leitlinien Umweltvorsorge

Das Thema Chemiepolitik wird auch in den Leitlinien Umweltvor- sorge der Bundesregierung aufgegriffen. Unter der Überschrift Schwerpunktbereiche erscheinen die Chemikalien an erster Stelle.

Die Leitlinien zielen darauf ab, Handlungsprinzipien festzulegen.

Die Bundesregierung unterscheidet dabei zwischen dem Prinzip der Umweltvorsorge, dem Prinzip der Kooperation und dem Verursacher­

prinzip.

Für den Schwerpunktbereich Chemikalien impliziert die Annahme dieser Handlungsprinzipien eine vorsorgende Regulierung. Konkret weist die Bundesregierung darauf hin, dass deshalb die "Risiken aller im Verkehr befindlichen alten Stoffe (...) in einem über­

schaubaren Zeitraum bewertet werden" müssen. Dabei geht sie davon aus, dass eine Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung "in unbürokratischer und effektiver Weise die angestrebte systematische Aufarbeitung der Probleme von alten Stoffen" ermöglicht. (S. 16).

Zugleich erwartet die Bundesregierung, dass die "betroffenen Unternehmen aufgrund ihrer Herstellerverantwortung ... dem Vor­

sorgeprinzip Rechnung tragen und Stoffe, die wegen ihrer Auswir­

kungen auf Mensch und Umwelt bei den Prüfungen als problematisch erscheinen, in ihren Verwendungszwecken und -arten beschränken

(36)

oder gar nicht in den Verkehr bringen". (S. 16). In dem Zusammen­

hang erwartet die Bundesregierung auch in der Zukunft eine Bereitschaft der Industrie zum Abschluss freiwilliger Verein­

barungen .

Schliesslich soll nach der Ansicht der Bundesregierung vom neuen Pflanzenschutzgesetz eine Verstärkung der Vorsorge ausgehen, weil diejenigen Zulassungskriterien verschärft werden, "die insbeson­

dere den Schutz des Naturhaushalts betreffen". (S. 17). Ausserdem wird die Anwendung der Pflanzenschutzmittel "einschneidender als bisher geregelt".

7. DAS FORSCHUNGSKONZEPT DES ÖKO-INSTITUTS

Bereits im Jahr 1985 wurde am Öko-Institut in Freiburg mit der Vorbereitung eines Projekts zur Erforschung der ökologischen Aspekte der Chemie begonnen. Im Oktober 1986 wurde es vom Insti­

tut für ökologische Chemie e.V. in Freiburg in einer Broschüre mit dem Titel Kriterien für eine Chemiewende dargestellt. Eine

Zusammenfassung erschien in den Öko Mitteilungen, 9. Jahrgang, Nr. 4, Oktober 1986.

Im Gegensatz zu den anderen in diesem Papier dargestellten Texten handelt es sich bei diesen Dokumenten nicht um ein politisches Programm eines Verbandes oder einer Partei, sondern um ein For­

schungsprogramm. Sein Inhalt kann deshalb nicht direkt mit den Inhalten der anderen Texte verglichen werden, weil es keine For­

derungen an Politik und Verbände enthält. Stattdessen werden Untersuchungsthemen vorgeschlagen und begründet. Es handelt sich beim Öko-Institut demnach um die Darstellung eines Fragenkata­

logs, dessen wissenschaftliche Bearbeitung für sinnvoll oder not­

wendig gehalten wird.

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