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*EP A2* EP A2 (19) (11) EP A2 (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG. (43) Veröffentlichungstag: Patentblatt 2003/09

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European Patent Office Office européen des brevets (19)

1 286 471 A2

*EP001286471A2*

(11)

EP 1 286 471 A2

(12)

EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG

(43) Veröffentlichungstag:

26.02.2003 Patentblatt 2003/09 (21) Anmeldenummer:02015138.7 (22) Anmeldetag:06.07.2002

(51) Int Cl.7:

H03M 7/30

(84) Benannte Vertragsstaaten:

AT BE BG CH CY CZ DE DK EE ES FI FR GB GR IE IT LI LU MC NL PT SE SK TR

Benannte Erstreckungsstaaten:

AL LT LV MK RO SI

(30) Priorität:21.08.2001 DE 10140993 (71) Anmelder:Deutsche Telekom AG

53113 Bonn (DE)

(72) Erfinder:

• Baumgart, Matthias 35390 Giessen (DE)

• Huber, Klaus, Dr.

64283 Darmstadt (DE)

• Windirsch, Peter, Dr.

63303 Dreieich (DE)

• Schaffelhofer, Ralf 64285 Darmstadt (DE)

• Schneider, Tim 64295 Darmstadt (DE) (54) Verfahren zur Kompression von Daten

(57) Bei einem Verfahren zur Kompression von Da- ten, wobei in einem aus Zeichen bestehenden Daten- strom Zeichenfolgen auf Korrelation mit in einem vorge- gebenen Abstand im Datenstrom vorhandenen anderen Zeichenfolgen geprüft werden und wobei jeweils die An- zahl von korrelierenden Zeichen und die Position der korrelierenden Zeichen innerhalb der jeweils anderen

Zeichenfolge die komprimierten Daten bilden, ist vorge- sehen, dass bei der Prüfung auf Korrelation die Abwei- chung mindestens eines Zeichens zugelassen wird und dass zusätzlich Daten zur Korrektur des mindestens ei- nen abweichenden Zeichens in die komprimierten Da- ten eingefügt werden.

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Beschreibung

[0001] Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Kom- pression von Daten, wobei in einem aus Zeichen beste- henden Datenstrom Zeichenfolgen auf Korrelation mit in einem vorgegebenen Abstand im Datenstrom vor- handenen anderen Zeichenfolgen geprüft werden und wobei jeweils die Anzahl von korrelierenden Zeichen und die Position der korrelierenden Zeichen innerhalb der jeweils anderen Zeichenfolge die komprimierten Da- ten bilden.

[0002] Um Daten effizient übertragen oder speichern zu können, werden Verfahren zur Kompression der Da- ten angewandt. Bei diesen Verfahren wird zwischen ver- lustfreien und verlustbehafteten Kompressionsverfah- ren unterschieden. Die verlustfreien Verfahren zeichnen sich dadurch aus, dass eine vollständige Konstruktion der Originaldaten aus den komprimierten Daten möglich ist. Bei verlustbehafteten Verfahren dagegen ist eine vollständige Rekonstruktion der Originaldaten nicht si- chergestellt.

[0003] Kompressionsverfahren mit dem Ziel einer Verringerung der jeweiligen Datenmenge werden in vielfältiger Form in der Daten- und Nachrichtentechnik eingesetzt, beispielsweise beim digitalen Fernsehen oder bei der elektronischen Kommunikation.

[0004] Auch im Zusammenhang mit der Verschlüsse- lung von Daten werden Kompressionsverfahren ange- wandt, wobei der Quelltext vor der Verschlüsselung komprimiert wird und somit eine Kryptoanalyse auf- grund geringerer Redundanz erschwert wird.

[0005] Verfahren nach der Gattung des Hauptan- spruchs werden als Lempel-Ziv-Verfahren bezeichnet.

Eines dieser Verfahren ist bekanntgeworden durch Ziv J., Lempel A. "A Universal Algorithm for Sequential Data Compression", IEEE Transactions on Information Theo- ry, Vol. 23, No. 3, May 1977, pp. 337-343.

[0006] Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren zur Kompression von Daten anzugeben, das eine höhere Kompressionsrate aufweist.

[0007] Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß da- durch gelöst, dass bei der Prüfung auf Korrelation die Abweichung mindestens eines Zeichens zugelassen wird und dass zusätzlich Daten zur Korrektur des min- destens einen abweichenden Zeichens in die kompri- mierten Daten eingefügt werden. Vorzugsweise ist bei dem erfindungsgemäßen Verfahren vorgesehen, dass zusätzlich eine Information über die Position des min- destens einen abweichenden Zeichens eingefügt wird.

[0008] Die Erfindung nutzt in vorteilhafter Weise aus, dass durch Zulassen von "Fehlern" bei der Prüfung auf Korrelation die Anzahl von korrelierenden Zeichen im Mittel höher als bei einer exakten Prüfung ist und somit mit den Informationen über Anzahl und Position im Mit- tel längere Folgen von Zeichen codiert werden können.

Je nach Eigenschaft der zu komprimierenden Daten kann die Anzahl der zugelassenen abweichenden Zei- chen gewählt werden.

[0009] Zeichen, welche den Datenstrom bilden, kön- nen bei dem erfindungsgemäßen Verfahren verschie- dener Art sein. So kommen beispielsweise Zeichen, die viele Werte einnehmen können, oder Binärzeichen in Frage.

[0010] Bei vorteilhaften Ausgestaltungen des erfin- dungsgemäßen Verfahrens ist vorgesehen, dass bei Zeichen, die mehr als zwei Werte einnehmen können, zusätzlich der wahre Wert des mindestens einen abwei- chenden Zeichens oder dass bei Zeichen, die mehr als zwei Werte einnehmen können, zusätzlich eine Vor- schrift zur Ermittlung des wahren Wertes aus dem Wert des abweichenden Zeichens eingefügt wird.

[0011] Diese Vorschrift kann beispielsweise bei der Kompression von Textdaten darin bestehen, daß ein Wort oder ein Wortteil als korrelierend mit einem an sich gleichen Wort oder Wortteil angesehen wird, bei dem jedoch - beispielsweise am Satzanfang - anstelle eines kleinen ein großer Buchstabe vorkommt. Anstelle des wahren Wertes - beispielsweise großes D - braucht dann nur eine Vorschrift zur Änderung des kleinen d bei der Dekompression in die komprimierten Daten einge- fügt zu werden - im Beispiel: setze an die Stelle des klei- nen Buchstabens den entsprechenden großen Buch- staben!

[0012] Eine andere Ausgestaltung besteht darin, dass bei Zeichen, die Binärzeichen sind, zur Kennzeich- nung der abweichenden Zeichen nur deren Position ein- gefügt wird.

[0013] Damit der durch das erfindungsgemäße Ver- fahren erzielte Kompressionsgewinn möglichst wenig durch die zusätzlichen Informationen geschmälert wird, ist bei einer Weiterbildung des Verfahrens vorgesehen, dass zur Codierung der Positionen der abweichenden Zeichen ein komprimierender Code verwendet wird.

Vorzugsweise ist die Weiterbildung derart ausgebildet, dass Binärvektoren der Länge n mit dem Gewicht e zur Codierung von e Positionen von abweichenden Zeichen auf einer Länge von n verwendet werden, wobei alle Bi- närvektoren eines bestimmten Gewichts numeriert wer- den.

[0014] Um die mit dem erfindungsgemäßen Verfah- ren komprimierten Daten gegen zufällig auftretende Fehler bei Übertragung oder Speicherung zu sichern, kann das erfindungsgemäße Verfahren derart weiterge- bildet sein, dass die komprimierten Daten unter Hinzu- fügung von Redundanz fehlerkorrigierend codiert wer- den. Dabei kann vorgesehen sein, dass der fehlerkorri- gierende Code ein Blockcode oder ein Faltungscode ist.

Geeignete Blockcodes sind dabei Reed-Solomon-Co- des und Hamming-Codes.

[0015] Vorzugsweise ist bei dem erfindungsgemäßen Verfahren vorgesehen, dass die Länge der komprimier- ten Daten ein Vielfaches von 8 Bit beträgt. Dadurch ist eine einfache Anpassung an andere Datenverarbei- tungsverfahren und an geeignete Einrichtungen mög- lich.

[0016] Das erfindungsgemäße Verfahren kann mit

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Hilfe von programmierbaren Einrichtungen (Mikropro- zessoren, Mikrocontroller) und geeigneten Program- men sowie mit an das erfindungsgemäße Verfahren an- gepasster Hardware durchgeführt werden.

[0017] Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung anhand mehrerer Figuren dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert.

Es zeigt:

Fig. 1 eine schematische Darstellung eines Lempel- Ziv-Verfahrens,

Fig. 2 eine schematische Darstellung eines Ausfüh- rungsbeispiels des erfindungsgemäßen Ver- fahrens,

Fig. 3 ein weiteres Ausführungsbeispiel und Fig. 4 ein Ausführungsbeispiel einer anschließen-

den fehlerkorrigierenden Codierung.

[0018] Sowohl bei dem Lempel-Ziv-Verfahren als auch bei dem erfindungsgemäßen Verfahren werden die zu komprimierenden Daten in Pfeilrichtung in ein aus zwei Teilen 1, 2 bestehendes Schieberegister einge- schrieben - und zwar zunächst in den Teil 2. Der Teil 1 ist mit einem geeigneten Anfangswert belegt. Für diese Zwecke kann beispielsweise angenommen werden, dass die Anfangswerte aller im Teil 1 befindlichen Zei- chen gleich 0 sind. Bei dem

Lempel-Ziv-Verfahren wird nun geprüft, ob die am An- fang des Teils 2 beginnende Zeichenfolge bereits im Teil 1 vorhanden ist. Ist dies der Fall, so wird die Position innerhalb des Teils 1, an der diese Zeichenfolge beginnt, codiert. In die komprimierten Daten 3 wird ferner die An- zahl 1 der korrelierenden Zeichen bzw. die Länge der korrelierten Sequenz eingefügt. Schließlich wird das er- ste Zeichen der am Anfang des Teils 2 beginnenden Se- quenz, das nicht im Teil 1 vorhanden ist, als sogenann- tes Innovationssymbol i angefügt. Das Innovationssym- bol i garantiert die Funktionsweise des Verfahrens im Falle, dass die im Teil 2 beginnende Sequenz nicht im Teil 1 vorkommt. Die Position p, die Länge 1 und das Innovationssymbol i bilden ein Codewort 3 (komprimier- te Daten) und können gespeichert oder übertragen wer- den.

[0019] Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren wer- den die zu komprimierenden Daten ebenfalls in ein aus zwei Teilen 1, 2 bestehendes Schieberegister einge- schrieben. Bei der anschließenden Prüfung werden je- doch zwei abweichende Zeichen zugelassen, die in Fig.

2 schraffiert dargestellt sind. Die Anzahl der somit als korrelierend geltenden Zeichen ist größer als bei dem Beispiel des bekannten Verfahrens in Fig. 1. Das zu speichernde oder zu übertragende Codewort 3' enthält wiederum die Position p und die Anzahl 1 der als korre- lierend geltenden Zeichen. Zusätzlich sind die Positio- nen pa der abweichenden Zeichen und die wahren Wer-

te ww der abweichenden Zeichen im Codewort vorge- sehen.

[0020] Bei der Dekompression erfolgen die erläuter- ten Schritte im umgekehrten Sinne. Mit den im Code- wort enthaltenen Informationen p, l wird aus den zeitlich vorangegangenen bereits dekomprimierten Daten eine Zeichenfolge entnommen und den dekomprimierten Daten hinzugefügt. Bei der Dekompression nach dem erfindungsgemäßen Verfahren werden diese Schritte ebenfalls durchgeführt. Zusätzlich erfolgt eine Korrektur der abweichenden Zeichen mit den im Codewort 3' ent- haltenen Informationen pa und ww.

[0021] Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 wer- den binäre Zeichen vorausgesetzt, so dass im zu spei- chernden bzw. zu übertragenden Codewort 3" lediglich die Fehlerpositionen enthalten sind, so dass durch eine Invertierung der Zeichen an diesen Positionen wieder die wahren Werte gewonnen werden können.

[0022] Bei der Codierung von e Positionen abwei- chender Zeichen - im folgenden auch Fehler genannt - auf einer Länge von n benutzt man am besten Binärvek- toren der Länge n mit Gewicht e. Bei der Codierung kann man effiziente Verfahren benutzen, um alle Binär- vektoren eines bestimmten Gewichts zu nummerieren, siehe z.B. Cover, T.: "Enumerativ Source Coding", IEEE Transactions on Information Theory, Vol. 19, No. 1, Ja- nuary 1973, pp. 73-77. Auf diese Weise werden die Po- sitionen optimal, d.h. mit minimaler Anzahl von Bits, co- diert.

[0023] Dabei erfolgt die Codierung der Fehlerpositio- nen mittels log2( ) Bit, wobei nach oben zur nächsten ganzen Zahl zu runden ist. Zum Beispiel gibt es im Fall e=2 ( ) = n·(n-1)/(1·2) = n·(n-1)/2 Möglichkeiten, wie die Zeichen angeordnet sein können. Um die Fehler zu cha- rakterisieren, benötigt man bei zwei Fehlern also nicht 2log2n Bits, sondern ein Bit weniger. Dieses Bit kann man je nach Randbedingungen beispielsweise zur Feh- lerkorrektur benutzen. Im allgemeinen Fall bei der Kor- rektur mit e Fehlern benötigt man zur Codierung von al- len Fehlermustern log2( ) Bit, wobei nach oben zur nächsten ganzen Zahl zu runden ist. Dies ist eine opti- male Codierung der Fehlermuster, d.h. die Codierung kann nicht mit weniger Bit erfolgen. Für die Umwand- lung der Fehlermuster in gängige Darstellungen gibt es effiziente Algorithmen, wie sie beispielsweise von T. Co- ver beschrieben wurden.

[0024] Ist das betrachtete Alphabet binär, d.h. gleich {0,1}, so kann auf die Angabe der Fehlerwerte, die dann natürlich gleich eins sind, verzichtet werden. Der Binär- fall ist in Fig. 3 dargestellt. Im Binärfall kann man ver- schiedene Fälle betrachten. Zum einen kann das be- trachtete Alphabet des Datenstroms binär sein. Zum an- deren ist es aus Effizienzgründen auch möglich, einen nichtbinären Datenstrom zu betrachten und nur die Feh- lerpositionen im zu speichernden Codewort binär zu co- dieren.

[0025] Fig. 4 deutet eine Erweiterung des zu spei- chernden Codewortes mit Redundanz R an, die zur

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Fehlersicherung bei der Übertragung oder Speicherung des Codewortes 4 dient. Es wird die Benutzung eines sogenannten Blockcodes zur Fehlerkorrektur symboli- siert. Hier sind insbesondere Reed-Solomon-, Hamming- und eventuell auch BCH-Codes von Interes- se. Es können aber auch sogenannte Faltungscodes in Betracht gezogen werden. Von Vorteil ist bei den hier beschriebenen Verfahren die Möglichkeit der Optimie- rung der einzelnen Größen, insbesondere dergestalt, dass als Speichergröße des gesamten Codewortes ein in der Praxis günstiges Format, wie Vielfache von 8 Bits (8 Bit=1 Byte), gewählt werden kann.

Patentansprüche

1. Verfahren zur Kompression von Daten, wobei in ei- nem aus Zeichen bestehenden Datenstrom Zei- chenfolgen auf Korrelation mit in einem vorgegebe- nen Abstand im Datenstrom vorhandenen anderen Zeichenfolgen geprüft werden und wobei jeweils die Anzahl von korrelierenden Zeichen und die Po- sition der korrelierenden Zeichen innerhalb der je- weils anderen Zeichenfolge die komprimierten Da- ten bilden,dadurch gekennzeichnet, dassbei der Prüfung auf Korrelation die Abweichung minde- stens eines Zeichens zugelassen wird und dass zu- sätzlich Daten zur Korrektur des mindestens einen abweichenden Zeichens in die komprimierten Da- ten eingefügt werden.

2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekenn- zeichnet, dasszusätzlich eine Information über die Position des mindestens einen abweichenden Zei- chens eingefügt wird.

3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekenn- zeichnet, dassbei Zeichen, die mehr als zwei Wer- te einnehmen können, zusätzlich der wahre Wert des mindestens einen abweichenden Zeichens ein- gefügt wird.

4. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekenn- zeichnet, dassbei Zeichen, die mehr als zwei Wer- te einnehmen können, zusätzlich eine Vorschrift zur Ermittlung des wahren Wertes aus dem Wert des abweichenden Zeichens eingefügt wird.

5. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekenn- zeichnet, dassbei Zeichen, die Binärzeichen sind, zur Kennzeichnung der abweichenden Zeichen nur deren Position eingefügt wird.

6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprü- che,dadurch gekennzeichnet, dass zur Codie- rung der Positionen der abweichenden Zeichen ein komprimierender Code verwendet wird.

7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekenn- zeichnet, dassBinärvektoren der Länge n mit dem Gewicht e zur Codierung von e Positionen von ab- weichenden Zeichen auf einer Länge von n verwen- det werden, wobei alle Binärvektoren eines be- stimmten Gewichts numeriert werden.

8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprü- che,dadurch gekennzeichnet, dassdie kompri- mierten Daten unter Hinzufügung von Redundanz fehlerkorrigierend codiert werden.

9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekenn- zeichnet, dass der fehlerkorrigierende Code ein Blockcode ist.

10. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekenn- zeichnet, dass der fehlerkorrigierende Code ein Faltungscode ist.

11. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekenn- zeichnet, dass der fehlerkorrigierende Code ein Reed-Solomon-Code ist.

12. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekenn- zeichnet, dass der fehlerkorrigierende Code ein Hamming-Code ist.

13. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprü- che, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge der komprimierten Daten ein Vielfaches von 8 Bit beträgt.

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Referenzen

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