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*EP A2* EP A2 (19) (11) EP A2 (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG. (43) Veröffentlichungstag: Patentblatt 2003/38

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(1)

European Patent Office Office européen des brevets (19)

1 344 683 A2

*EP001344683A2*

(11)

EP 1 344 683 A2

(12)

EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG

(43) Veröffentlichungstag:

17.09.2003 Patentblatt 2003/38 (21) Anmeldenummer:03004575.1 (22) Anmeldetag:28.02.2003

(51) Int Cl.7:

B60Q 1/14

(84) Benannte Vertragsstaaten:

AT BE BG CH CY CZ DE DK EE ES FI FR GB GR HU IE IT LI LU MC NL PT SE SI SK TR

Benannte Erstreckungsstaaten:

AL LT LV MK RO

(30) Priorität:13.03.2002 DE 10210951

(71) Anmelder:ADAM OPEL AG 65423 Rüsselsheim (DE) (72) Erfinder:

• Diehl, Peter G.

64521 Gross-Gerau (DE)

• Kanning, Torsten 65346 Eltville (DE)

(54)

Steuerungseinheit zur Einstellung von Tagesfahrlicht an einem Kraftfahrzeug und Verfahren zum Betreiben einer Aussenbeleuchtung in einem Tagesfahrlichtbetrieb

(57) Eine Steuerungseinheit stellt wenigstens eine Beleuchtungseinrichtung (3, 5) eines Kraftfahrzeuges (2) auf Tagesfahrlicht in Abhängigkeit von einer Fahrbe-

reitschaftsbedingung ein. Bei Tagesfahrlicht wird die wenigstens eine Beleuchtungseinrichtung (3, 5) des Kraftfahrzeuges (2) mit reduzierter Leistung betrieben.

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Beschreibung

[0001] Die Erfindung bezieht sich auf eine Steue- rungseinheit zur Einstellung wenigstens einer Beleuch- tungseinrichtung eines Kraftfahrzeuges auf Tagesfahr- licht in Abhängigkeit von einer Fahrbereitschaftsbedin- gung sowie ein Verfahren zum Betreiben einer Außen- beleuchtung in einem Tagesfahrlichtbetrieb.

[0002] In einigen Ländern, wie den skandinavischen Ländern, ist es Pflicht, Fahrten mit einem Kraftfahrzeug auch am Tage mit Licht durchzuführen. Dabei ist das Licht nicht zum Ausleuchten des Fahrtweges bestimmt sondern vielmehr dazu, von anderen Verkehrsteilneh- mern besser erkannt zu werden. Zwar muss beim Ta- gesfahrlicht der Strahlungsfluss der Lichtquellen den bei eingeschaltetem Standlicht erreichten Wert über- steigen, jedoch braucht der Strahlungsfluss zumindest aus Sicherheitsgründen nicht so hoch zu sein wie wäh- rend der Dunkelheit.

[0003] Neben der Möglichkeit das Tagesfahrlicht ma- nuell durch den Fahrzeugführer durch Betätigen eines Schalters einzuschalten, gibt es auch bereits automati- sierte Einschaltverfahren. So wird beispielsweise beim Anlassen des Motors des Kraftfahrzeuges das Abblend- licht über einen elektrischen Impuls von der Zündspule eingeschaltet. Dadurch ist sichergestellt, dass das Kraftfahrzeug auch am Tage andauernd mit eingeschal- teter Beleuchtung gefahren wird. Hierbei wird als Tages- fahrlicht das normale Abblendlicht an den Scheinwer- fern beziehungsweise das normale Licht an den Rück- leuchten benutzt. Dies ist insofern nachteilig, als diese Beleuchtungseinrichtungen des Kraftfahrzeuges mit den normalen, auch bei Dunkelheit benutzten nomina- len elektrischen Leistungen betrieben werden. Dadurch ist die Anschaltdauer deutlich mehr als doppelt so hoch wie diejenige beim Betrieb ohne Tagesfahrlicht.

[0004] Glühlampen von Scheinwerfern eines Kraft- fahrzeuges sind aber in der Regel so ausgelegt, dass sie bei normaler Betriebsweise einige Jahre halten und damit zumindest einen wesentlichen Teil des Nutzungs- zeitraumes eines Kraftfahrzeuges abdecken. Dabei ist allerdings nicht berücksichtigt, dass das Licht bei Tag und Nacht angeschaltet ist. Die Lebensdauer hängt na- türlich auch stark von Betriebsparametern, wie der zu- geführten beziehungsweise verbrauchten elektrischen Leistung, ab. Ein Tagesfahrlichtbetrieb mit normalem Abblendlicht führt folglich zwangsläufig zu einer deutli- chen Reduzierung der Lebensdauer der Glühlampen der Scheinwerfer. Insbesondere bei bestimmten Glüh- lampen, wie etwa dem Xenon-Licht, ist ein Austausch mit relativ hohen Kosten verbunden.

[0005] Aus der DE 100 03 061 A1 ist ein Beleuch- tungssystem für ein Kraftfahrzeug bekannt, das eine Ta- gessignallichtstellung aufweist. Bei der Tagessignal- lichtstellung wird ein Teil des Lichtstromes des Lichtbün- dels derart abgelenkt, dass ein Lichtbündel mit verrin- gerter Lichtstärke entsteht, als es nach den Versor- gungsgrößen entstehen müsste. Es wird also in nach-

teiliger Weise erst elektrische Energie erzeugt und dann unausgenutzt beseitigt. Darüber hinaus wird die Glüh- lampe zudem auch bei der Tagessignallichtstellung voll belastet.

[0006] Es ist somit Aufgabe der Erfindung, die Le- bensdauer von Glühlampen an Kraftfahrzeugen auch bei einem Tagesfahrlichtbetrieb ausreichend groß zu halten.

[0007] Erfindungsgemäß wird die Aufgabe mit einer Steuerungseinheit zur Einstellung wenigstens einer Be- leuchtungseinrichtung an einem Kraftfahrzeug auf Ta- gesfahrlicht in Abhängigkeit von einer Fahrbereit- schaftsbedingung dadurch gelöst, dass bei Tagesfahr- licht die Beleuchtungseinrichtungen an dem Kraftfahr- zeug mit reduzierter Leistung betrieben werden.

[0008] Die Erfindung bringt den Vorteil mit sich, dass die Glühlampen der Beleuchtungseinrichtungen auf- grund des Betriebs mit reduzierter Leistung eine relativ hohe Lebensdauer aufweisen.

[0009] Erfindungsgemäß wird die Aufgabe bei einem Verfahren zum Betreiben einer Außenbeleuchtung ei- nes Kraftfahrzeugs in einem Tagesfahrlichtbetrieb durch die Schritte gelöst:

- Abfragen eines Motorbetriebszustands, - Abfragen eines Fahrzeugbetriebszustands, - Abfragen eines Zündungszustands,

- Abfragen eines Parklicht-Einschaltzustands, - Auswerten der Zustände,

wobei bei einem Vorliegen der für ein Fahren des Kraft- fahrzeuges notwendigen Zustände und ausgeschalte- tem Parklicht das Tagesfahrlicht aktiviert und in dem Ta- gesfahrlichtbetrieb die Fahrzeugbeleuchtung in einem Niedrigenergie-Modus betrieben wird.

[0010] Die Außenbeleuchtung, wie etwa Scheinwer- fer und/oder Rückleuchten des Kraftfahrzeugs, wird bei Vorliegen einer Fahrbereitschaftsbedingung in einem Tagesfahrlichtbetrieb mit einer gegenüber einem Ab- blendlichtbetrieb reduzierten Leistung betrieben. Dazu werden die Zustände verschiedener Fahrzeugkompo- nenten, wie derjenige des Motors, des gesamten Fahr- zeugs, der Zündung, des Parklichts, überprüft. Nach ei- ner Auswertung der erhaltenen Zustandsgrößen wird dann der Tagesfahrlichtbetrieb mit reduzierter Leistung aktiviert, sofern die für einen Fahrbetrieb des Kraftfahr- zeuges notwendigen Zustände vorliegen und das Park- licht nicht eingeschaltet ist.

[0011] Bevorzugt wird das Tagesfahrlicht mit redu- zierter Leistung durch eine gepulste Spannungsversor- gung der Fahrzeugbeleuchtung erreicht. Dabei ist eine Spannungsversorgung mit veränderbaren Pulsweiten besonders günstig. Hier liegt der Vorteil in einer konti- nuierlichen Einstellung der den Beleuchtungseinrich- tungen zugeführten Leistung.

[0012] Mit der erfindungsgemäßen Steuerungsein- heit beziehungsweise dem erfindungsgemäßen Verfah- ren können die Scheinwerfer und/oder die Rückleuch-

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ten und/oder die Kennzeichenbeleuchtung und/oder die Nebelscheinwerfer mit reduzierter Leistung zur Einstel- lung des Tagesfahrlichtes betrieben werden. Im Rah- men der Erfindung ist es denkbar, nur einzelne Beleuch- tungseinrichtungen, wie die vorderen Scheinwerfer, mit Tagesfahrlicht mit reduzierter Leistung zu betreiben.

[0013] Der Tagesfahrlichtbetrieb mit reduzierter Lei- stung kann erfindungsgemäß auch über einen Schalt- zyklus eines Abblendlichtschalters manuell ein- und/

oder ausgeschaltet werden. Neben der Ersparnis zu- sätzlicher Schalteinrichtungen kann der Fahrzeugführer hier jederzeit vom Tagesfahrlichtbetrieb mit reduzierter Leistung in den Normallichtbetrieb, einen Tagesfahr- lichtbetrieb mit normaler Leistung, umschalten, etwa um seine Sicherheit auch bei kurzfristig auftretenden schlechten Sichtbedingungen zu gewährleisten. Ande- rerseits kann er auch die vorhandenen Schalteinrichtun- gen zum Abschalten der Lichter benutzen.

[0014] Zweckmäßigerweise umfasst die Steuerungs- einheit eine digitale Logikschaltung, die auch eine Pro- zessorund/oder Rechnersteuerung aufweisen kann.

Ferner können die Funktionen der Steuerungseinheit weitestgehend durch Computerprogramm-Befehle rea- lisiert werden. Es ist jedoch auch im Rahmen der Erfin- dung der Einsatz äquivalenter analoger Bauteile in der Steuerungseinheit denkbar.

[0015] Die Absenkung der Leistungsversorgung der Scheinwerfer im Tagesfahrlichtbetrieb ist nach einer Weiterbildung der Erfindung derjenigen der übrigen Be- leuchtungseinrichtungen übergeordnet. In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Scheinwerfer bei Tagesfahrlicht mit reduzierter Leistung vollständig ausgeschaltet sind und das Tagesfahrlicht mit reduzierter Leistung dann von den Nebelscheinwer- fern erbracht wird. Dabei werden wiederum die Nebel- scheinwerfer in einem Niedrigenergiemodus betrieben.

Vorteilhaft hierbei ist eine noch größere Lebensdauer- verlängerung der Scheinwerfer-Glühlampen. Diese be- vorzugte Ausführungsform findet Einsatz bei Kraftfahr- zeugen, die Scheinwerfer mit Xenon-Glühlampen auf- weisen.

[0016] Es versteht sich, dass die vorstehend genann- ten und nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, son- dern auch in anderen Kombinationen verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu ver- lassen.

[0017] Die Erfindung wird im Folgenden anhand eines Ausführungsbeispieles unter Bezugnahme auf die zu- gehörige Zeichnung näher erläutert. Die einzige Fig.

zeigt eine schematische Darstellung eines Kraftfahr- zeuges mit der erfindungsgemäßen Steuerungseinheit.

[0018] Ein Tagesfahrlicht mit reduzierter Leistung wird über eine elektronische Steuerungseinheit 1 in Ab- hängigkeit von verschiedenen Zustands- beziehungs- weise Betriebsparametern des Kraftfahrzeugs aktiviert.

Dabei werden insbesondere auch solche Parameter überprüft, die für eine Fahrbereitschaft notwendig sind.

Die Steuerungseinheit 1 kann zweiteilig ausgeführt sein. Dabei ist dann eine die Leistung der am vorderen Fahrzeugteil befindlichen Beleuchtungseinrichtungen 3 steuernde erste Einheit 4 in einer im Motorraum vorge- sehenen elektrischen Steuerung (underhood electrical center) vorgesehen. Die am Fahrzeugende befindlichen Beleuchtungseinrichtungen 5 werden dann von einer zweiten Einheit 6 in einer im Kofferraumbereich vorge- sehenen hinteren elektrischen Steuerung (rear electri- cal center) gesteuert. Beide Einheiten 4, 6 sind mitein- ander verbunden und aufeinander abgestimmt.

[0019] Die Steuerungseinheit 1 stellt die Leistung der Scheinwerfer, der Rückleuchten, der Kennzeichenbe- leuchtung und/oder der Nebelscheinwerfer des Kraft- fahrzeugs 2 auf einen vorgebbaren Wert zwischen 0 und 100% von der Betriebsleistung der Leuchten im Normal- licht-Betrieb bei Dunkelheit ein. Dabei wird der Wert in einem elektrisch löschbaren und programmierbaren Festwertspeicher (EEPROM) eingestellt. Übliche Werte können dabei etwa 30-40% der Normalleistung sein.

[0020] Die Reduzierung der Leistung der einzelnen Beleuchtungseinrichtungen 3, 5 kann über einen gepul- sten Betrieb der Versorgungsspannungen realisiert werden. Dabei ist eine Möglichkeit eine Pulsweitenmo- dulation der Versorgungsspannungen, bei der mit einer festen Wiederholfrequenz von vorzugsweise 63 Hz Spannungspulse an die Beleuchtungseinrichtungen 3, 5 gelegt werden. Die Länge der Pulse kann dann zwi- schen 0 und 15.87 ms variiert werden, wodurch die der Beleuchtungseinrichtung 3, 5 zugeführte Leistung ge- ändert wird. Dabei entspricht der Wert von Null einer ausgeschalteten Beleuchtungseinrichtung 3, 5 und der Wert von 15.87 ms einer mit voller Leistung betriebenen Beleuchtungseinrichtung 3, 5. Die Frequenz wird so ge- wählt, dass sie vom menschlichen Auge zeitlich nicht aufgelöst werden kann. Somit erscheint das gepulste Licht dem menschlichen Auge als konstante Lichtquel- le.

[0021] Die Funktionsweise der Steuerungseinheit 1 beziehungsweise des Verfahrens wird im Folgenden beschrieben. Zum Einschalten des Tagesfahrlichtbe- triebes mit reduzierter Leistung überprüft die Steue- rungseinheit 1 über einen Motorstatus den Zustand des Motors, den Fahrzeugsystem-Betriebsmodus, die Zün- dung sowie einige Lichtschalter. Wenn die Steuerungs- einheit 1 über einen Sensor oder einen elektrischen Im- puls feststellt, dass erstens der Motorstatus auf Be- triebsmodus und zweitens der Fahrzeugsystem-Be- triebsmodus auf Fahrbetrieb gesetzt ist, oder die Zün- dung des Fahrzeugs angeschaltet ist und der Fahrzeug- system-Betriebsmodus auf Starten gesetzt ist, und drit- tens das Abblendlicht nicht eingeschaltet ist, und vier- tens das Parklicht ausgeschaltet ist oder ein automatischer Lichtschalter nicht aktiv ist oder der au- tomatische Lichtschalter aktiv ist und ein Außenlichtpe- gelwert auf "TAG" gesetzt ist, dann wird das Tagesfahr- licht mit reduzierter Leistung eingeschaltet.

[0022] Durch ein Abfragen der vorgenannten Zu-

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standsgrößen wird sichergestellt, dass das Tagesfahr- licht mit reduzierter Leistung nur im Fahrbetrieb des Kraftfahrzeuges 2 oder beim Einleiten des Fahrbetrie- bes eingeschaltet wird. Es wird durch die Abfragen ebenfalls sichergestellt, dass das Tagesfahrlicht mit re- duzierter Leistung nicht etwa bei reinen Park oder Hal- tevorgängen, welche nicht während einer Fahrt oder nicht verkehrsbedingt erfolgen, automatisch einge- schaltet wird. Dabei wird auch der automatische Licht- schalter einbezogen. Dieser dient im Wesentlichen der Vermeidung eines Einschaltens der durch Öffnen der Fahrzeugtüren aktivierbaren Türleuchten bei Tageslicht oder kann bei einem mit abgeschaltetem Motor gepark- ten Kraftfahrzeug 2 bei Dunkelheit über einen Sensor das Standlicht aktivieren.

[0023] Der Tagesfahrlichtbetrieb mit reduzierter Lei- stung ist über Einstellungen des elektrisch löschbaren und programmierbaren Festwertspeichers (EEPROM) bei Nichtvorliegen der vorgenannten Bedingungen de- aktivierbar.

[0024] Der Tagesfahrlichtbetrieb mit reduzierter Lei- stung kann aber auch manuell ein- oder ausgeschaltet werden. Zum Einschalten wird dazu, wenn erstens der Motorstatus auf Betriebsmodus gesetzt ist, und zwei- tens der Fahrzeugsystem-Betriebsmodus auf Fahrbe- trieb oder die Zündung des Kraftfahrzeugs 2 angeschal- tet ist und der Fahrzeugsystem-Betriebsmodus auf An- lassen gesetzt ist, und drittens der Schalter für das Ab- blendlicht ausgeschaltet ist, der Schalter für das Ab- blendlicht innerhalb einer vorgebbaren Zeit von vor- zugsweise 1 s zweimal kurz hintereinander betätigt. Da- bei wird dann der Schalter für das Abblendlicht hinter- einander ein- und gleich wieder ausgeschaltet. Zum Deaktivieren des Tagesfahrlichtes mit reduzierter Lei- stung ist der gleiche Schaltzyklus mit dem Schalter für das Abblendlicht durchzuführen. Bei beiden Schaltvor- gängen darf der Parklichtschalter nach dem Ausschal- ten des Abblendlichtes nicht länger als ein vorgebbarer Wert von beispielsweise 1 s auf die Einschaltstellung gesetzt sein.

[0025] Im Rahmen der Erfindung ist es möglich, bei Tagesfahrlichtbetrieb mit reduzierter Leistung die unter schiedlichen Beleuchtungseinrichtungen 3, 5 mit unter- schiedlichen Anteilen ihrer normalen Versorgungsspan- nungen zu belegen. Dabei sind die Einstellungen der Scheinwerfer und/oder der Nebelscheinwerfer grund- sätzlich von größerer Bedeutung und somit zuerst ein- zustellen.

[0026] Die Erfindung ist nicht auf das beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt, das in vielfacher Art und Weise abgeändert werden kann. So kann die Steuerungseinheit 1 auch einteilig ausgeführt sein. Die- se einteilige Form der Steuerungseinheit 1 kann entwe- der in der vorderen oder hinteren elektrischen Steue- rung oder auch separat an den elektrischen Kreis am Kraftfahrzeug angeschlossen sein. Dabei muss die Steuerungseinheit 1 mit den entsprechenden Zustands- informationen des Motors, des Kraftfahrzeugs 2 sowie

der Beleuchtungseinrichtungen 3, 5 versorgt werden können.

Bezugszeichenliste [0027]

1. Steuerungseinheit 2. Kraftfahrzeug

3. Beleuchtungseinrichtung 4. Einheit

5. Beleuchtungseinrichtung 6. Einheit

Patentansprüche

1. Steuerungseinheit zur Einstellung wenigstens einer Beleuchtungseinrichtung (3, 5) eines Kraftfahrzeu- ges (2) auf Tagesfahrlicht in Abhängigkeit von einer Fahrbereitschaftsbedingung, dadurch gekenn- zeichnet, dassbei Tagesfahrlicht die wenigstens eine Beleuchtungseinrichtung (3, 5) des Kraftfahr- zeuges (2) mit reduzierter Leistung betrieben wird.

2. Steuerungseinheit nach Anspruch 1,dadurch ge- kennzeichnet, dassdie wenigstens eine Beleuch- tungseinrichtung (3, 5) mit einer gepulsten Span- nungsversorgung versorgt wird.

3. Steuerungseinheit nach Anspruch 2,dadurch ge- kennzeichnet, dassdie gepulste Spannungsver- sorgung mit veränderbaren Pulsweiten vorgenom- men wird.

4. Steuerungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 3,dadurch gekennzeichnet, dassdie wenigstens eine Beleuchtungseinrichtung (3, 5) die Scheinwer- fer und/oder die Rückleuchten und/oder die Kenn- zeichenbeleuchtung und/oder die Nebelscheinwer- fer umfassen.

5. Steuerungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 4,dadurch gekennzeichnet, dassdas Tagesfahr- licht über einen Schaltzyklus eines Abblendlicht- schalters manuell geschaltet wird.

6. Steuerungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Steue- rungseinheit (1) eine Logikschaltung umfasst.

7. Steuerungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Steue- rungseinheit (1) eine Prozessor- und/oder Rech- nersteuerung enthält.

8. Steuerungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Steue-

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rungseinheit (1) als digitale Einheit ausgeführt ist.

9. Steuerungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Steue- rungseinheit (1) wenigstens einen elektrisch lösch- baren und programmierbaren Festwertspeicher enthält.

10. Steuerungseinheit nach Anspruch 9,dadurch ge- kennzeichnet, dass der wenigstens eine elek- trisch löschbare und programmierbare Festwert- speicher Werte für die den Beleuchtungseinrichtun- gen (3, 5) bei Tagesfahrlicht zuzuführende Leistung enthält.

11. Steuerungseinheit nach Anspruch 9 oder 10,da- durch gekennzeichnet, dassder wenigstens eine elektrisch löschbare und programmierbare Fest- wertspeicher Einstellungen zum Aktivieren und/

oder Deaktivieren des Tagesfahrlichtes enthält.

12. Steuerungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Steue- rungseinheit (1) analoge Bauteile aufweist.

13. Steuerungseinheit nach einem der Ansprüche 4 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Absen- kung der Leistungsversorgung der Scheinwerfer derjenigen der übrigen Beleuchtungseinrichtungen (3, 5) übergeordnet ist.

14. Steuerungseinheit nach einem der Ansprüche 4 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dassdie Schein- werfer bei Tagesfahrlicht ausgeschaltet sind und das Tagesfahrlicht von den Nebelscheinwerfern er- bracht wird.

15. Verfahren zum Betreiben einer Außenbeleuchtung eines Kraftfahrzeugs (2) in einem Tagesfahrlichtbe- trieb umfassend die Schritte:

- Abfragen eines Motorbetriebszustands, - Abfragen eines Fahrzeugbetriebszustands, - Abfragen eines Zündungszustands,

- Abfragen eines Parklicht-Einschaltzustands, - Auswerten der Zustände,

wobei bei einem Vorliegen der für ein Fahren des Kraftfahrzeuges (2) notwendigen Zustände und ausgeschaltetem Parklicht das Tagesfahrlicht akti- viert und in dem Tagesfahrlichtbetrieb die Fahr- zeugbeleuchtung in einem Niedrigenergie-Modus betrieben wird.

16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekenn- zeichnet, dass der Niedrigenergie-Modus durch einen gepulsten Betrieb der Spannungsversorgung der Fahrzeugbeleuchtung vorgenommen wird.

17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekenn- zeichnet, dassder Niedrigenergie-Modus mit ver- änderbaren Pulsweiten der Spannungsversorgung vorgenommen wird.

18. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 17,da- durch gekennzeichnet, dassdie Schritte des Ab- fragens, Auswertens und Aktivierens über eine Lo- gikschaltung ausgeführt werden.

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