• Keine Ergebnisse gefunden

für die Stadt Templin AMTSBLATT

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "für die Stadt Templin AMTSBLATT"

Copied!
4
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

AMTSBLATT

für die

Stadt Templin

31. Jahrgang Nr. 15 Templin, den 05.06.2019

Inhaltsverzeichnis Seite

Öffentliche Bekanntmachung 1 - 2

Berufung einer Ersatzperson in die Stadtverordneten- versammlung der Stadt Templin

Berufung einer Ersatzperson in den Ortsbeirat Petznick Ausscheiden eines Vertreters aus dem Ortsbeirat Petznick

(2)

05.06.2019 Amtsblatt für die Stadt Templin Seite 1

Öffentliche Bekanntmachung

Berufung einer Ersatzperson in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Templin

Gemäß § 60 Abs. 3 Satz 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes i. V. m. § 80 Abs. 1 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung gebe ich folgendes bekannt:

Herr Dietmar Meier hat die Wahl in die Stadtverordnetenversammlung abgelehnt. Dieser Sitz geht auf die in der Reihenfolge erste Ersatzperson des Wahlvorschlages (Alternative für Deutschland) über, auf dem der Ausgeschiedene gewählt worden ist. Herr Jens-Uwe Paesler ist erste Ersatzperson.

Templin, den 04.06.2019

gez. Tim Markwardt Wahlleiter

Öffentliche Bekanntmachung

Berufung einer Ersatzperson in den Ortsbeirat Petznick

Gemäß § 84 Abs. 1 i. V. m. § 60 Abs. 3 Satz 1 des Brandenburgischen Kommunalwahl- gesetzes und § 80 Abs. 1 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung gebe ich folgendes bekannt:

Herr Heiko Krüger hat die Wahl in den Ortsbeirat Petznick abgelehnt. Dieser Sitz geht auf die in der Reihenfolge erste Ersatzperson des Wahlvorschlages (Brandenburger Ver- einigte Bürgerbewegungen/Freie Wähler) über, auf dem der Ausgeschiedene gewählt worden ist. Herr Marcel Reetz ist erste Ersatzperson.

Templin, den 04.06.2019

gez. Tim Markwardt Wahlleiter

(3)

05.06.2019 Amtsblatt für die Stadt Templin Seite 2

Öffentliche Bekanntmachung

Berufung einer Ersatzperson in Ortsbeirat Petznick

Gemäß § 84 Abs. 1 i. V. m. § 60 Abs. 3 Satz 1 des Brandenburgischen Kommunalwahl- gesetzes und § 80 Abs. 1 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung gebe ich folgendes bekannt:

Herr Marcel Reetz hat die Wahl in den Ortsbeirat Petznick abgelehnt. Dieser Sitz geht auf die in der Reihenfolge erste Ersatzperson des Wahlvorschlages (Brandenburger Ver- einigte Bürgerbewegungen/Freie Wähler) über, auf dem der Ausgeschiedene gewählt worden ist. Frau Marita Lick ist erste Ersatzperson.

Templin, den 05.06.2019

gez. Tim Markwardt Wahlleiter

Öffentliche Bekanntmachung

Ausscheiden eines Vertreters aus dem Ortsbeirat Petznick

Gemäß § 84 Abs. 1 i. V. m. § 60 Abs. 3 Satz 1 des Brandenburgischen Kommunalwahl- gesetzes gebe ich folgendes bekannt:

Frau Marita Lick hat die Wahl in den Ortsbeirat Petznick abgelehnt. Dieser Sitz bleibt bis zum Ende der Wahlperiode unbesetzt, da es keine Ersatzpersonen gibt.

Templin, den 05.06.2019

gez. Tim Markwardt Wahlleiter

(4)

IMPRESSUM

Amtsblatt für die Stadt Templin

Herausgeber: Stadt Templin, Bürgermeister

Anschrift: Stadt Templin, Prenzlauer Allee 7, 17268 Templin

Telefon: 03987/20300

Telefax: 03987/2030104

Druck: Stadt Templin. Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf.

Bezugsmöglichkeit: Stadt Templin, Prenzlauer Allee 7, 17268 Templin

Bezugsbedingung: Die Abgabe erfolgt kostenlos, bei Zusendung werden Versandkosten berechnet.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Gerswalde wählt Herrn Dietmar Schlender zum stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung.. Das Amtsblatt erscheint

Änderung des Flächen- nutzungsplanes der Stadt Templin mit Begründung ab diesem Tag im Verwaltungsge- bäude der Stadt Templin, Prenzlauer Allee 7, 17268 Templin,

Planfeststellungsverfahren die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließ- lich für das Planfeststellungsverfahren von der Anhörungs-

Nach § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 in Verbindung mit § 4a Absatz 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfas- sung über

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Templin vom 16.10.2019 wird die Satzung der Stadt Templin zur Umlage der Verbandsbeiträge der Gewässerunterhal-

über die Auslegung von geänderten Planunterlagen zum Zwecke der Planfeststel- lung für den Neubau der Ortsumgehung B 167 Finowfurt/Eberswalde (L 220 – L 200) einschließlich

"Einzelbewerber" für Bewerber, die nicht für eine Partei, politische Vereinigung oder Listenvereinigung auftreten, und rechts von dem Namen jeder Bewerbe- rin/jedes

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann bis zum 17.08.2019 bei der Wahlbehörde (Stadt Templin, Einwohnermeldeamt, Prenzlauer Allee 7, 17268