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AMTSBLATT

für die

Stadt Templin

32. Jahrgang Nr. 4 Templin, den 12.03.2020

Inhaltsverzeichnis Seite

Öffentliche Bekanntmachung

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit zum 2. Entwurf der 1 - 5 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15/94 „Ludwigshof“

Kohlelagerplatz in der Fassung vom Dezember 2019 gemäß

§ 4 a Abs. 2 und 3 BauGB

Öffentliche Bekanntmachung

Satzung über die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungs- 6 - 7 planes “Annenwalde – Errichtung eines Mehrfamilienhauses“ in der

Fassung vom April 2006 gemäß § 12 Abs. 6 Satz 2 BauGB

Satzung über die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungs- 8 planes „Annenwalde – Errichtung eines Mehrfamilienhauses“

(2)

12.03.2020 Amtsblatt für die Stadt Templin Seite 1

Öffentliche Bekanntmachung

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit zum 2. Entwurf der 1. Änderung des Bebau- ungsplanes Nr. 15/94 „Ludwigshof“ - Kohlelagerplatz in der Fassung vom Dezem- ber 2019 gemäß § 4a Absatz 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Standort der Planänderung befindet sich an der Dargersdorfer Straße südlich der Kernstadt von Templin kurz vor der Therme.

(3)

12.03.2020 Amtsblatt für die Stadt Templin Seite 2

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstü- cke:

Flur 38, Gemarkung Templin:

42/3 privat 42/7 privat

44/2 Stadt Templin 45 Stadt Templin

Flur 39, Gemarkung Templin:

201 privat 506 privat 507 privat

(4)

12.03.2020 Amtsblatt für die Stadt Templin Seite 3

538 privat 587 privat 588 privat 589 privat 590 privat 591 privat 592 privat 594 privat 595 privat 596 privat 597 privat 598 privat 599 privat 600 privat 603 privat 604 privat 601 privat

655 teilweise privat 680 privat

681 teilweise privat 692 privat

704 teilweise privat 705 privat

Zweck der Planung gegenüber dem bestehenden Bebauungsplan ist die Neulenkung des Verkehrs und die Verdichtung der Wohnbebauung. Es soll weiterhin ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) als wesentliche Festsetzung beibehalten werden.

Das Verfahren wird nach § 3 ff BauGB – Normalverfahren – mit Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Templin hat in ihrer Sitzung am 11.03.2020 die Abwägung zur Offenlage, welche in der Zeit vom 01.11.2019 bis zum 02.12.2019 statt- fand, beschlossen.

Der 2. Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15/94 „Ludwigshof“ - Kohlela- gerplatz in der Fassung vom Dezember 2019 liegt in der Zeit

vom 20. März 2020 bis 13. April 2020

im Verwaltungsgebäude der Stadt Templin, Prenzlauer Allee 7, 17268 Templin, während der Dienstzeiten:

Montag von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag von 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr

(5)

12.03.2020 Amtsblatt für die Stadt Templin Seite 4

sowie nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten in Prenzlauer Allee 7, Zimmer 222 zur jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Als gesonderter Teil der Begründung liegt der Umweltbericht mit aus, der umweltbezogene Informationen zu folgenden Themen enthält:

• Aussagen zu nationalen und europäischen Schutzgebieten, Wasserschutz-gebieten und Bodendenkmalen

• Darstellung der Veränderung des Orts- und Landschaftsbilds im Änderungsbereich

• Ermittlung der Neuversiegelung, der Biotopeingriffe und der veränderten Festsetzung von Maßnahmenflächen sowie der Eingriffskompensation

• Erfassung der Eingriffe in Bestände von Fledermäusen und Rauchschwalben sowie Ausweisung von Maßnahmen für die betroffenen Arten

• Beurteilung der Verträglichkeit der Planung mit den vorhandenen Nutzungen in angren- zenden Bereichen

Die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden im Rah- men der öffentlichen Auslegung mit ausgelegt:

Landkreis Uckermark, 03.01.2018:

• Hinweis der Unteren Naturschutzbehörde auf eine Besiedelung durch Fledermäuse und Rauchschwalben

• Hinweis der Unteren Bodenschutzbehörde auf die Registrierung von Teilflächen des Änderungsbereiches als Altlastverdachtsfläche Nr. 0246731035

• Hinweis der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde zur Dokumentation und Entsorgung der schadstoffbelasteten Abfälle und des Abbruchmaterials

Landesamt für Umwelt, 27.11.2018:

• Hinweise des Belangs Immissionsschutz zur Vermeidung schädlicher Umwelt-einwir- kungen

• Hinweise des Belangs Wasserwirtschaft zur Unterhaltungspflicht eines zeitweisen was- serführenden Grabens am südöstlichen Rand des Plangebietes

Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Westuckermark, 06.11.2018:

• Hinweis darauf, dass sich der Änderungsbereich teilweise innerhalb der Zone III B des Wasserschutzgebietes Templin befindet

• Hinweise zu Reptilien am Moosweg 9

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.

Diese können gem. § 4a Abs. 3 BauGB nur zu den geänderten und ergänzten Teilen ab- gegeben werden.

Nach § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 in Verbindung mit § 4a Absatz 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfas- sung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, und dass ein Antrag

(6)

12.03.2020 Amtsblatt für die Stadt Templin Seite 5

nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen gel- tend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspä- tet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Zusätzlich zur Offenlage können die Unterlagen auch auf der Homepage der Stadt Templin unter dem Pfad: templin.de – Rathaus – Bürgerservice – Bekanntmachung Bauleitpläne – eingesehen werden.

Hinweis:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbin- dung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und

§ 5 Absatz 1 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes (BbgDSG). Das Formblatt zu Informationspflichten bei der Erhebung von Daten liegt mit aus.

Stadt Templin, den 11.03.2020

gez. Detlef Tabbert

Hauptamtlicher Bürgermeister

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12.03.2020 Amtsblatt für die Stadt Templin Seite 6

Öffentliche Bekanntmachung

Satzung über die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Annen- walde – Errichtung eines Mehrfamilienhauses“ in der Fassung vom April 2006

gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 BauGB.

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 12.03.2020 beschlossen, das Verfahren zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Annenwalde – Er- richtung eines Mehrfamilienhauses“ durchzuführen.

Geltungsbereich:

(8)

12.03.2020 Amtsblatt für die Stadt Templin Seite 7

Das Vorhaben des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde nicht in der vereinbar- ten Frist ausgeführt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen die Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes und der Bebauungsplan in der Zeit

vom 20. März 2020 bis 20. April 2020

im Verwaltungsgebäude der Stadt Templin, Prenzlauer Allee 7, 17268 Templin, während der Dienstzeiten:

Montag von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag von 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr

sowie nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten in der Prenzlauer Allee 7, Zimmer 222, zur jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder wäh- rend der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.

Eine Umweltprüfung wird dazu nicht durchgeführt.

Nach § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 in Verbindung mit § 4a Absatz 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfas- sung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, und dass ein Antrag nach

§ 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Zusätzlich zur Offenlage kann die Satzung auch auf der Homepage der Stadt Templin unter dem Pfad: templin.de – Rathaus – Bürgerservice – Bekanntmachung Bauleitpläne – eingesehen werden.

Hinweis:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbin- dung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und

§ 5 Absatz 1 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes (BbgDSG). Das Formblatt zu Informationspflichten bei der Erhebung von Daten liegt mit aus.

Stadt Templin, den 12.03.2020

gez. Detlef Tabbert

Hauptamtlicher Bürgermeister

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12.03.2020 Amtsblatt für die Stadt Templin Seite 8

Satzung

über die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungspla- nes „Annenwalde – Errichtung eines Mehrfamilienhauses“

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Annenwalde – Errichtung eines Mehrfamilien- hauses“, festgesetzt in der Satzungsfassung vom April 2006 (Amtsblatt für die Stadt Temp- lin vom 4.07.2006) wird aufgehoben. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle Festsetzungen außer Kraft.

Templin, den 12.03.2020

gez. Detlef Tabbert

Hauptamtlicher Bürgermeister

IMPRESSUM

Amtsblatt für die Stadt Templin

Herausgeber: Stadt Templin, Bürgermeister

Anschrift: Stadt Templin, Prenzlauer Allee 7, 17268 Templin

Telefon: 03987/20300

Telefax: 03987/2030104

Druck: Stadt Templin. Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf.

Bezugsmöglichkeit: Stadt Templin, Prenzlauer Allee 7, 17268 Templin

Bezugsbedingung: Die Abgabe erfolgt kostenlos, bei Zusendung werden Versandkosten berechnet.

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