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AMTSBLATT

für die

Stadt Templin

31. Jahrgang Nr. 22 Templin, den 22.10.2019

Inhaltsverzeichnis Seite

Öffentliche Bekanntmachung

10. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Templin zur 1 Umlage der Verbandsbeiträge der Gewässerunterhaltungs-

verbände Wasser- und Bodenverband „Uckermark-Havel“ und Wasser- und Bodenverband „Schnelle Havel“

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22.10.2019 Amtsblatt für die Stadt Templin Seite 1

10. Änderungssatzung

der Satzung der Stadt Templin zur Umlage der Verbandsbeiträge der Gewässerunterhaltungsverbände

Wasser- und Bodenverband „Uckermark-Havel“ und Wasser- und Bodenverband „Schnelle Havel“

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Templin vom 16.10.2019 wird die Satzung der Stadt Templin zur Umlage der Verbandsbeiträge der Gewässerunterhal- tungsverbände Wasser- und Bodenverband „Uckermark-Havel“ und Wasser- und Boden- verband „Schnelle Havel“ vom 23.11.2009 in der Fassung der 9. Änderung vom

23.07.2018 wie folgt geändert:

Artikel 1 Umlagesatz

1. In § 5 Ziff. 1 lit. a) werden die Jahresbezeichnungen „2017 und 2018“ und der Um- lagesatz „0,00083 EUR“ gestrichen und ersetzt durch „2019 0,000925 EUR“.

2. In § 5 Ziff. 1 lit. b) werden die Jahresbezeichnungen „2017 und 2018“ und der Um- lagesatz „0,00100 EUR“ gestrichen und ersetzt durch „2019 0,001120 EUR“.

Artikel 2 Inkrafttreten

Diese 10. Änderungssatzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft.

Templin, den 21.10.2019

gez. Detlef Tabbert

Hauptamtlicher Bürgermeister

(3)

IMPRESSUM

Amtsblatt für die Stadt Templin

Herausgeber: Stadt Templin, Bürgermeister

Anschrift: Stadt Templin, Prenzlauer Allee 7, 17268 Templin

Telefon: 03987/20300

Telefax: 03987/2030104

Druck: Stadt Templin. Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf.

Bezugsmöglichkeit: Stadt Templin, Prenzlauer Allee 7, 17268 Templin

Bezugsbedingung: Die Abgabe erfolgt kostenlos, bei Zusendung werden Versandkosten berechnet.

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