• Keine Ergebnisse gefunden

für die Stadt Templin AMTSBLATT

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "für die Stadt Templin AMTSBLATT"

Copied!
4
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

AMTSBLATT

für die

Stadt Templin

32. Jahrgang Nr. 1 Templin, den 21.01.2020

Inhaltsverzeichnis Seite

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse über 1 - 2 die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 des Eigenbetriebes

„Wirtschaftshof der Stadt Templin“

Festsetzungen nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 EigV für das Wirtschafts- 3 jahr 2020

(2)

21.01.2020 Amtsblatt für die Stadt Templin Seite 1

Öffentliche Bekanntmachung

der Beschlüsse über die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 des Eigenbetriebes „Wirtschaftshof der Stadt Templin“

Auf der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2019 wurden folgende Bes- chlüsse gefasst:

DS-Nr.: 112/2019

Der geprüfte Jahresabschluss für den Eigenbetrieb „Wirtschaftshof der Stadt Templin“ zum 31.12.2016 wird festgestellt.

Das Ergebnis des Jahresabschlusses 2016 des Eigenbetriebes in Höhe von 355,98 EUR ist auf neue Rechnung vorzutragen.

DS-Nr.: 113/2019

Dem Bürgermeister wird als Werkleiter für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.

DS-Nr.: 114/2019

Der geprüfte Jahresabschluss für den Eigenbetrieb „Wirtschaftshof der Stadt Templin“ zum 31.12.2017 wird festgestellt.

Das Ergebnis des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebes in Höhe von -7.060,43 EUR ist auf neue Rechnung vorzutragen.

DS-Nr.: 115/2019

Dem Bürgermeister wird als Werkleiter für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehenden Beschlüsse wurden von der Stadtverordnetenver-sammlung auf ihrer Sitzung vom 11.12.2019 unter den Beschlussnummern 112/2019, 113/2019, 114/2019 und 115/2019 beschlossen und dem Landkreis als untere Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt.

Gemäß § 33 Absatz 3 der Eigenbetriebsverordnung des Landes Brandenburg (EigV) werden die Beschlüsse über die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 des Eigenbetriebes

„Wirtschaftshof der Stadt Templin“ hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Jahresabschlüsse können in der Woche nach Erscheinen des Amtsblattes in der Stadtverwaltung Templin, Prenzlauer Allee 7, Zimmer 110 zu den Sprechzeiten ein- gesehen werden.

Templin, 13.01.2020 gez. Detlef Tabbert

Hauptamtlicher Bürgermeister

(3)

21.01.2020 Amtsblatt für die Stadt Templin Seite 2

Eigenbetrieb: Wirtschaftshof der Stadt Templin

1. Festsetzungen nach § 14 Absatz 1 Nummer 1 EigV für das Wirtschaftsjahr 2020

Aufgrund des § 7 Nummer 3 und des § 14 Absatz 1 der Eigenbetriebsverordnung hat die Stadtverordnetenversammlung durch Beschluss vom 11.12.2019 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 festgestellt:

1. Es betragen

1.1 im Erfolgsplan

die Erträge 1.748.100 EUR

die Aufwendungen 1.748.100 EUR

der Jahresgewinn 0 EUR

der Jahresverlust 0 EUR

1.2 im Finanzplan

Mittelzufluss/Mittelabfluss

aus laufender Geschäftstätigkeit 110.000 EUR

Mittelzufluss/Mittelabfluss

aus der Investitionstätigkeit -30.000 EUR

Mittelzufluss/Mittelabfluss

aus der Finanzierungstätigkeit -3.000 EUR 2. Es werden festgesetzt

2.1 der Gesamtbetrag der Kredite auf 0 EUR 2.2 der Gesamtbetrag der Verpflich-

tungsermächtigungen auf

0 EUR

Templin, 12. Dezember 2019 gez. Detlef Tabbert

Hauptverwaltungsbeamter

(4)

IMPRESSUM

Amtsblatt für die Stadt Templin

Herausgeber: Stadt Templin, Bürgermeister

Anschrift: Stadt Templin, Prenzlauer Allee 7, 17268 Templin

Telefon: 03987/20300

Telefax: 03987/2030104

Druck: Stadt Templin. Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf.

Bezugsmöglichkeit: Stadt Templin, Prenzlauer Allee 7, 17268 Templin

Bezugsbedingung: Die Abgabe erfolgt kostenlos, bei Zusendung werden Versandkosten berechnet.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Änderung des Flächen- nutzungsplanes der Stadt Templin mit Begründung ab diesem Tag im Verwaltungsge- bäude der Stadt Templin, Prenzlauer Allee 7, 17268 Templin,

Planfeststellungsverfahren die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließ- lich für das Planfeststellungsverfahren von der Anhörungs-

Nach § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 in Verbindung mit § 4a Absatz 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfas- sung über

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Templin vom 16.10.2019 wird die Satzung der Stadt Templin zur Umlage der Verbandsbeiträge der Gewässerunterhal-

über die Auslegung von geänderten Planunterlagen zum Zwecke der Planfeststel- lung für den Neubau der Ortsumgehung B 167 Finowfurt/Eberswalde (L 220 – L 200) einschließlich

"Einzelbewerber" für Bewerber, die nicht für eine Partei, politische Vereinigung oder Listenvereinigung auftreten, und rechts von dem Namen jeder Bewerbe- rin/jedes

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann bis zum 17.08.2019 bei der Wahlbehörde (Stadt Templin, Einwohnermeldeamt, Prenzlauer Allee 7, 17268

gemäß § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Brandenburg (BbgVwZG) vom 18.10.1991 (GVBl. 457) in der zurzeit gültigen Fassung habe ich die öffentli- che